GEMA verliert Augenmaß

Dieses Thema im Forum "Musiker / Bands" wurde erstellt von tbeck, 11.April.2012.

  1. Gelöschtes Mitglied1288

    Gelöschtes Mitglied1288 Guest

    Sorry, aber solch eine Vorgehensweise zeugt dann nicht gerade von Professionalität, denn diese "Produzenten" sind dann nicht an genau DIESEM Musiker interessiert sondern wollen einfach nur irgendwas eingespielt haben von irgendjemandem. Aus meinem Dunstkreis kenn' ich sowas nicht.
    Wenn ich mit Musikern ins Studio gehe, will ich, dass genau DER die Gitarre spielt. Ob ich dann noch ein paar Euro für die GVL abdrücken muss oder nicht, interessiert mich nicht.
     
  2. Gelöschtes Mitglied1288

    Gelöschtes Mitglied1288 Guest

    Da haste recht. Es gibt schließlich noch andere Video-Sites.
     
  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Moment!!!!

    Youtube hat nicht die Arschkarte!!!

    GEMA hat die gerklagt mit dem Ziel, dass eine Internetplattform
    auch rechtlch Verantwortung für die hochgeladenen Titel hat.

    Dies hat das Landgericht klar abgelehnt!!! Youtube muss sicher
    stellen, dass heanstandete und gesperrte Titel nicht erneut hochgelagen werden. Sie haben nicht die Verantwortung zu prüfen, ob der hochgeladene Titel rechtefrei ist.
    Wenn der Titel beanstandet wird, müssen sie ihn löschen und sicher
    stellen, dass er nicht erneut hochgeladen wird.

    Sogenannte "Störerhaftung", d. h. der Plattformbetreiber "stört"
    das Urheberecht, haftet aber nicht.

    Daher hat "Google" signalisiert, dem Urteil nicht zu widersprechen.

    Im übrigen das identische Ergebnis welches das Rechtsgutachten zu
    den Musikeinstellungen hier gebracht hat.

    Hinzu kommt, dass die hier veröffentlichten Stücke in den aller meisten
    Fällen nicht auf dem Server vom Saxophonforum hochgeladen werden.

    Insofern hätte dann "Soundcloud" etc. das Problem. Nicht das Forum

    LG

    Dreas
     
  4. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    einfach zu sagen:es sind immer die anderen...

    das neue urteil betrifft vor allem die uploader, die leicht zu identifizieren sind und sich in erster linie sorgen um die anwaltskosten machen müsssen.

    ich denke, es wird nicht lange dauern, bis das verlinken auf unrechtmäßige inhalte in foren ebenfalls verboten wird: es passiert ja nicht durch zufall...

    sozusagen eine störerbeförderungshaftung...

    :-(
     
  5. HolgerFfm

    HolgerFfm Ist fast schon zuhause hier

    @prinzipal
    Das ist schon lange verboten, weshalb unsere Forumsregeln (unter "Rechtliches") einen entsprechenden Passus enthalten. Zum Thema Links gibt es schon eine Reihe einschlägiger Urteile :)...

    Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main,
    Holger
     
  6. TheSteamer

    TheSteamer Guest

    Moin!

    Bevor sich wieder einige Saxophonstudenten mit ihren Play along Einspielungen verunsichern lassen durch den Begriff –rechtswidrig-, möchte ich versuchen es anders zu beleuchten!

    Solange es nicht um deutsche Belange geht, im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens,hat die deutsche Gerichtsbarkeit nichts mit amerikanischen Belangen zu tun!

    Die GEMA ist zwar das Gegenstück zur ASCAP, dennoch werden einige Dinge anders geregelt! (GEMA macht keinen Unterschied zwischen kommerziell und nicht kommerziell!)

    NOCH gibt es kein weltweites Copyrigth Abkommen! (ACTA) ;-)

    Die ASCAP hat 2009 eine Einmalzahlung von 1,6 millionen $ zugesprochen bekommen + 70000 $ monatlich von Youtube.
    Weiterhin sollen kommerzielle Seiten eine Internetlizens erwerben wenn sie Youtube Videos einbetten, insbesondere wenn es sich um Seiten handelt die sich ähnlich wie Youtube etablieren!
    Eine Lizens für private Internetseiten `Non-kommerziell` wird nicht vergeben, und auch nicht erhoben!
    http://gawker.com/5310339/embedding-a-youtube-video-may-cost-you-a-bundle-in-ascap-bills

    Youtube hat bezahlt und wirkt nach dem Prinzip `Fair use` und daraus resultiert, dass diese Videos nach Hal Leonard Play along in jedem Land zu sehen sind:

    http://www.youtube.com/watch?v=XAEFlAdQ0K0

    http://www.youtube.com/watch?v=kZYlJg3GXkk

    http://www.youtube.com/watch?v=WR6ol1WFu5Y

    http://www.youtube.com/watch?v=ObDs-qt9vEg

    http://www.youtube.com/watch?v=5pYHbT_JXK8

    http://www.youtube.com/watch?v=70iI3Agnm2g

    http://www.youtube.com/watch?v=daxqWYuhutg

    http://www.youtube.com/watch?v=sKQv6Kpec2U

    hier höre ich mal auf, nimmt kein Ende!


    Man kann auch bei Youtube.com in CA anfragen, und dann hört man etwas von Fair Use, nicht kommerziell, Lernzwecken und Pädagogik, von Verträgen mit über 40 Ländern, von Verträgen über autorisierte Begleitmusik und vieles mehr.

    Man kann sein Youtube Video mal prüfen!

    Fair Use Visualizer:

    http://www.copyrightwebsite.com/Info/FairUse/Visualizer/YouTubeVisualizer.aspx



    Grüße the Steamer





     
  7. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    die abmahnanwälte interessiert doch nicht, ob im ausland fair use- behauptungen greifen...

    das neue gema urteil ist eine grundsaztentscheidung von größter bedeutung. daher war es richtig , noch mal auf die bereits bestehenden nutzungsbedingungen zu verweisen.

    und wenns dann wieder heißt: ja es gibt bestimmt ne tolle revision des urteils: ja das kann sein. und die kann leicht auch härter ausfallen.

    :evil:
     
  8. TheSteamer

    TheSteamer Guest

    Moin!

    Das Gema Urteil befasst sich sich mit BRD Belangen/Rechten, nicht mit US Belangen/Rechten!

    Der Saxophon Student muss Obacht geben wenn er deutsche Play alongs benutzt die der GEMA unterstellt sind!(gibt es überhaupt welche?)

    Das was jeden interessieren sollte ist die geplante Gleichschaltung von allem –ACTA-:

    http://www.youtube.com/watch?v=yWqta3S9vcc


    Grüße the Steamer

     
  9. billy

    billy Ist fast schon zuhause hier

    Hihi, das Video ist einfach nur amüsant.
     
  10. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    nun die gema vertritt in deutschland die über 60000 mitglieder in deutschland und ca. 2 millionen rechteinhaber - also nicht unbedingt urheber - weltweit.

    ich würde mich dafür interessieren, ob jemand rechte an einem alten musicaltitel hat oder erneuert hat ... bevor was on geht.

    aber das muß ja nicht jeder.

    :lol:
     
  11. billy

    billy Ist fast schon zuhause hier

    Apropos "Down Under". Bei folgendem Hintergrund mit dem "lachenden Hans" vergeht einem selbiges:

    Greg Ham, Flötist und Saxophonist der bekannten australischen Band "Men at Work" ist ja vor wenigen Tagen in seinem Haus tot aufgefunden worden.

    Hier der (mögliche) tragische Hintergrund:

    "Ein Gericht verurteilte das Label von Men at Work [...], dem Copyrightbesitzer von 'Kookaburra Sits in the Old Gum Tree' Lizenzgebühren zu zahlen."

    Angefangen hat es in der ABC TV Quiz Show "Spicks And Specks", wo man die Ähnlichkeit festgestellt hatte, die dummerweise auch von den Urhebern gesehen wurde.

    "[It was the flute riff that the judge found] infringes the copyright of Kookaburra because it reproduces a substantial part of Ms Sinclair's work."

    Greg Ham dazu:
    "I'm terribly disappointed that that's the way I'm going to be remembered - for copying something. We'll face massive legal costs. At the end of the day, I'll end up selling my house."

    Did lawsuit contribute to Greg Ham death?
     
  12. TheSteamer

    TheSteamer Guest

    Amüsant?
    Wenn man Tage, Wochen oder total vor einem roten Stop Schild
    sitzt, na viel Spaß!

    http://www.youtube.com/watch?v=NHS8nAowLS4&feature=related


    Grüße the Steamer
     
  13. tbeck

    tbeck Strebt nach Höherem

    Also amüsant finde ich das wirklich nicht.

    Am Ende wird das "Geistige Eigentum" derart geschützt, dass es niemand mehr zu sehen und zu hören bekommt :-x

    Ob das so sinnvoll ist?

    lg
    Thomas
     
  14. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Hallöle,

    ich hab schon mal in vorauseilendem Gehorsam meinen soundcloud-account gelöscht.

    Mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt.

    Gruß aus dem Schwarzwald
    Bernd
     
  15. rbur

    rbur Mod

    Sind hier eigentlich Komponisten anwesend? Wenn ja: Wie stellt ihr euch denn eine Regelung vor, die Komponisten und Interpreten der unterschiedlichsten Art gerecht entlohnt, Raubkopien unterbindet und gleichzeitig "faire" kostenlose Nutzung ermöglicht?
    Mir fällt da nämlich nix rechtes dazu ein.
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Bernd

    Genau! ...vorauseilend...

    Für Dich hat sich nach dem Urteil nämlich nix geändert. Grundsätzlich ist immer derjenige, der ein Stück wo auch immer hochlädt, verantwortlich dafür, dass die Rechtesituation gegklärt ist.

    Da es für die GEMA z.Zt. nahezu unmöglich ist alle möglichen Einzelaktivitäten zu Verfolgen, wenden die sich an den Plattformbetreiber.

    LG

    Dreas
     
  17. tbeck

    tbeck Strebt nach Höherem

    Hallo Dreas,
    genau das könnte meiner Einschätzung nach dazu führen, dass die Plattformbetreiber zweifelhafte Dinge in Zukunft sofort sperren oder diese Plattforman soagar eingestellt werden, da sonst die Haftung zu gross zu.
    Bei Youtube sieht man das ja schon an den vielen gesperrten Videos!

    lg
    Thomas
     
  18. rbur

    rbur Mod

    Nee. Sicher nicht.
    Dass solche Plattformen hauptsächlich geschützte Inhalte enthalten ist schon seit Jahren so. Und das wissen die Urheber, die Betreiber und auch die GEMA schon lange.
    Legal war das noch nie.

    Der Aufwand das zu verfolgen ist allerdings so immens, dass es eben nur im Falle von tatsächlicher Kommerzialität (Verkauf der Raubkopien) uns bei solchen Sachen wie kürzlich diesem Megadingens auch verfolgt wird.
    Die Gesetzeslage gibt schon immer wesentlich mehr her. Es wird nur nicht gemacht.
     
  19. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ tbeck

    Klar kann das passieren. Aber dazu muß man selbst nicht seinen Account löschen.

    Und nochmal, die Plattformen haften nicht für die hochgeladenen Inhalte! Sie müssen sicherstellen, dass beanstandete Inhalte gesperrt werden und nicht wieder in anderer Form nochmal hochgeladen werden.

    Und hinzukommt, dass eine Plattform, die keine deutsche Domain hat und im Ausland sitzt (z.B. soundcloud.com) sich nicht nach deutschem Recht zu richten hat.
    (Amazon ist auf der internationalen Seite auch nicht an die Buchpreisbindung gebunden)

    LG

    Dreas
     
  20. DirkThomsen

    DirkThomsen Ist fast schon zuhause hier

    Außer der Verlag setzt per Vertrag durch, daß die in D geltenen Buchpreise nicht unterboten werden bzw diese Bücher nicht nach Deutschland geliefert werden. BOSE macht das in Bezug auf seine Kopfhörer: Die wären in den USA bestellt incl Porto und Zoll billiger als in Deutschland, nur dürfen die Händler nicht nach Deutschland liefern. Das nennt sich dann Vertragsfreiheit...

    Gruß, Dirk
     
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