Bevor ich die GEMA deswegen anrufe, die sicherlich sehr hilfsbereit sein werden, wollte ich hier eine allgemeine Frage bzgl GEMA stellen. Es gibt leider Veranstalter, die werden ihrer Veranstalterrolle nicht wirklich gerecht und schreiben im Vertrag fest, dass sich der Musiker um die korrekte GEMA-Meldung und die verbundenen Gebühren kümmern müssen. Was sind Bedingungen, unter denen man keine GEMA-Gebühren bei öffentlichen Auftritten bezahlen muss. Ich weiß, wieviel man zahlen muss, wenn man denn wirklich GEMA zahlen muss, dafür gibt es Listen. Was ist überhaupt relevant? - Bezahlung: Eintritt, auf Spendenbasis oder gar nichts - GEMA-Mitgliedschaft der Musiker - Ungeschützte Songs, Eigenkompositionen Beispielsweise könnte ich mir vorstellen, dass Musiker, die nicht Mitglied bei der GEMA sind und ausschließlich ungeschützte Songs bzw. Eigenkompositionen spielen, auch keine GEMA-Gebühren zahlen müssen, egal ob die Konzerte auf Spendenbasis sind oder über Eintritt besucht werden. Wenn man keine GEMA-Gebühren zahlen muss, muss man die Konzerte bei der GEMA anmelden? Oder muss man hinterher eine Liste mit den gespielten Stücken an die GEMA schicken, obwohl weder die Stücke geschützt noch die Musiker in der GEMA sind. Antworten gerne auch per PM. Viele Grüße, Benjamin
Versuche bitte, solche Veranstalter zu meiden ... Entscheidend ist, ob man GEMA-verwertete Stücke spielt. Wenn ja, liegt es an der Art der Veranstaltung, wie das abgerechnet wird. Wenn nein, schickt man einfach eine Liste der gespielten Stücke (Titel und Komponist) an die GEMA, damit die das prüfen können, und der Fall ist erledigt. Natürlich musst du dich dann mit dem jeweiligen Komponisten über die Gebühren einigen, falls du das zufällig nicht grade selber bist.
hallo bhimpel; du (eigentlich der veranstalter) mußt zahlen wenn: stücke gespielt werden, die von künstlern stammen, welche direkt oder durch internationale verträge der gema angeschlossen sind. geh mal ruhig davon aus, dass 99% aller bekannten stücke gemapflichtig sind. du (eigentlich der veranstalter) mußt nicht zahlen, wenn du nur eigene oder nicht gemapflichtige stücke spielst. bist du selber mitglied der gema muß natürlich auch für deine eigenen stücke gema gezaghlt werden. wer die aufführt spielt keine rolle. Wichtig ist, die spielliste mit den gemafreien titeln vorher der gema mitzuteilen. sonst greift die gema-vermutung und es muß für die ganze veranstaltung komplett gema gezahlt werden. spielst du als angeschlossenes gemamitglied zu min 80% eigene stücke, kannst du für die veranstaltung eine einzelabrechnung machen. die bezahlten gemagebühren minus 12,etwas% verwaltungskosten minus 10% solidaritätsanteil werden dann im april des folgenden jahres ausgezahlt. soweit ich weiß ist aber die gemaabrechnung immer sache des verantwortlichen veranstalters. ich glaube nicht, dass eine auflösung dieser verpflichtung im innenverhältnis durch eine klausel im vertrag mit dem künstler rechtswirksam ist. ich bin aber kein jurist. und glauben ist ja nicht wissen... gruß zwar
Rechtswirksam oder nicht, er wird halt wahrscheinlich den Gig nicht kriegen, wenn er nicht darauf eingeht.
wenn diese klausel nicht rechtswirksam ist, bedeutet das, ich unterschreibe den vertrag, so wie er ist, und die klausel ist einfach nur nichtig, weil sie entweder sittenwidrig ist oder gegen übergeordnete allgemeine grundsätze verstößt. ich selber würde aber solche gigs sowieso nicht annehmen. wenn dem veranstalter das bißchen papier schon zuviel ist, hat er entweder von tuten und blasen keine ahnung, oder er versucht möglichst wenig aufwandt zu betreiben, was sich dann vermutlich auch auf arbeitsintensivere dinge auswirkt, wie zb: einholen von schank- und veranstaltungs- und zufahrtsgenehmigungen, absprachen mit feuerwehr und baupolizei, den gesamten werbebereich, bereitstellung von security je nach größe der veranstaltung, besorgen von geeignetem equipment für die bühne und von leuten, die das dann auch bedienen können, in den innenstädten parkmöglichkeiten für die fahrzeuge, und und und aus persönlicher erfahrung heraus kann ich versichern, dass es keinen spaß macht, mit so leuten zusammenzuarbeiten. solche sachen wie gema anmeldung kann man mal aus gefälligkeit machen, wenn man als einziger akt auf dem 70. gebutstag von onkel rudi im kleinen festzelt in niederholzklau spielt. normal aber nicht. gruß zwar
Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es gar nicht so leicht gegen rechtsunwirksame Klauseln vorzugehen. Ein Veranstalter der bei der GEMA zickt ist verdächtig oder hat keine Ahnung. Diesen sag ich dann gerne, daß ich das als Musiker gar nicht übernehmen darf. Zusätzlich will man doch auch nicht selber nachher der Veranstalter sein, das kann nämlich teuer werden. Lg Saxhornet
Interessant wird das dann, wenn ich unterschreibe und es einfach nicht mache. Und der Veranstalter dann ein Jahr später die Rechnung mit einer saftigen Strafgebühr kriegt. Dann wird es wohl schwer sein, wenn ich mich auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen will. Natürlich kann ich dem Veranstalter die Arbeit abnehmen und meine Arbeit und die Gebühr im Rahmen der Gage entlohnen lassen. Wobei die Gebühr eventuell vorher nicht festeht. Aber wie saxhornet schreibt, der Musiker sollte nicht unbedingt als Veranstalter auftreten. Das wäre für mich der Hauptpunkt. Wenn ich zB ein eigentlich gebührenfreies Konzert anmelde und vorher und hinterher CD-Gedudel läuft, dann steht das eventuell auf einmal bei mir auf der Rechnung.
@Rbur Zitat:""Wenn ich zB ein eigentlich gebührenfreies Konzert anmelde und vorher und hinterher CD-Gedudel läuft, dann steht das eventuell auf einmal bei mir auf der Rechnung."" >>Sowas habe ich zum Glück noch nie erlebt - eber theoretisch kann GENAU DAS passieren. Was den Musiker betrifft, der nun auch noch selbst zum Veranstalter wird, da hat Saxhornet leider Recht. Ebenso leider legen es viele """Veranstalter""" jedoch genau darauf an. Ich kenne inzwischen garnicht wenige Läden, die eine Band engagieren wollen .... von selbiger aber sogar im Vorraus die Ladenmiete haben wollen, die Werbung gemacht und natürlich sämtliche GEMAS und Steuern gezahlt. Die Band bekommt dann die Eintrittsgelder während der """Veranstalter""" an den Getränken verdient....und wenn die Eintittsgelder nicht reichen, hat man drauf gezahlt, während der Veranstalter fein raus ist...seine Miete hat er seine Biereinnahmen auch und um GEMA und Konsorten kümmert er sich auch nicht mehr. Wie Saxhornet so schön brutal simpel formulierte : Das kann teuer werden !! Viele sog Veranstalter wollen selbst nur noch "vermieten" und kassieren -deshalb schreibe ich sie auch in dreifachen Gänsefüsschen. Ich kenne das GEMAproblem aber auch andersherum : Ein Song der bei der GEMA gemeldet ist, wird nur "besteuert" wenn er von jemandem anderen original nachgespielt wird ( oder per CD veröffentlicht...) Sobald man diesen Song jetzt jedoch zu einem gewissen Prozentsatz verfälscht bzw ändert - ist es NICHT mehr das nachgespielte Original ergo auch nicht kostenpflichtig. Da gibt es dann aber durchaus auch Musiker, die von einem dennoch Kohle erwarten, wenn man nur zwei Takte aus ihrem Song geklaut hat - und die auch noch in einer anderen Tonart. Ich habe mal einen bekannten Klezmerklarinettisten mit einer Aufnahme von mir konfrontiert wo ich einen kleinen Lick von ihm in ein Jazzstück mit eingearbeitet hatte > und der wollte doch allen Ernstes nun die Urhebergebühren von mir kassieren !! Desweiteren habe ich es erlebt, dass ich in der Disco plötzlich in einem völlig unbekannten Song ein SAX-Solo von mir SELBST wiederhörte...das hatte man aus einem ganz anderen Song herausgeschnitten und in diese Aufnahme mit eingebastelt... Da es sich nur um einige Takte handelte und nicht den ganzen Originalsong, war da von GEMAS Seite auch nix zu wollen. Es gibt sich also nicht viel von beiden Seiten....ist alles Kuddelmuddel und Humbug. Ich habe meine Gema-Mitgliedschaft schon lange gekündigt. LG CBP
Ich denke, ich muss die Veranstalter etwas in Schutz nehmen. Wenn man als Musiker dort gerne spielt, weil es nicht nur schön dort ist, sondern es sich nämlich auch rechnet, dann ist das aus meiner Sicht okay, obwohl es anders noch besser und einfacher wäre. Wenn der Veranstalter das mit der GEMA regelt, ist es ein zusätzlicher administrativer Aufwand, den er sich dann natürlich auch bezahlen lassen würde. Ich habe schon zwei Veranstalter getroffen, bei denen vertraglich die GEMA-Meldung und -Gebühren dem Musiker auferlegt werden: Ein Musikinstrumentenmuseum und ein Künstlerverein, die regelmäßig Musikveranstaltungen haben. Allerdings ist es bei beiden Veranstaltern natürlich so, dass Konzerte nur nebenher veranstaltet werden. Einbehalten wird von den Einnahmen nichts, sie stellen (kostenlos) den Raum und die Instrumente zur Verfügung, kümmern sich auch um die Kasse, somit handelt es sich dort schon um ein faires Angebot. Es ist natürlich eine Werbung für das Museum und den Künstlerverein, aber während des Konzertes hat das Museum beispielsweise auch keine Einnahmen. Wenn ich Gema-Gebühren zahlen muss, ist es auch wirklich überschaubar (ich glaube, so um die 20-30 Euro), aber vermeiden würde ich das natürlich trotzdem gerne, vor allem den administrativen Aufwand. Wenn ich weiß, dass ich nichts zahlen muss, dann möchte ich der GEMA auch am liebsten keine Liste von Stücken schicken müssen etc. Viele Grüße, Benjamin
nee, das bleibt dir leider nicht erspart Du kannst es dir aber auch vereinfachen. ZB eine komplette Liste von deinem Repertoire ausdrucken und einfach die ankreuzen, die du gespielt hast. Die nehmen das auch per Mail oder Fax. Aber schön, dass du es so positiv siehst. Das würde ich auch als faire Sache betrachten.
Schade. Aber ich brauche die Konzerte nicht vorher anzumelden, nur sollte ich innerhalb von 5 Tagen die Liste dorthinfaxen, richtig? Diese Infos habe ich bei der GEMA direkt nicht gefunden. Viele Grüße, Benjamin
Muss man vorher anmelden. Das ist in der Tat schwierig zu finden. Ruf einfach bei der passenden Bezirksdirektion an, und sage, dass du eine Veranstaltung mit GEMA-freier Musik machen willst. Dann sagen die dir genau, was zu tun ist.
So ist es. Wenn man auf sie zugeht, freundlich und kommunikativ ist, können sie sehr entgegenkommend sein - nur wenn man den Eindruck erweckt, man wolle sich um die GEMA drücken, zeigen sie, dass sie auch anders können... Und es ist ein typisch deutscher Verein in dem Sinne, dass ohne Bürokratie nichts geht. Schöne Grüße, Rick
Ich habe mal vor ne Millionen von Jahren bei diesem Verein gearbeitet Es sind wirklich nur Menschen, die sich freuen wenn vorher jemand an sie denkt... Vielleicht verrät Dir der GEMA-Mensch, ob der Veranstalter nicht sowieso einen Vertrag mit der GEMA hat, wo Dein oder allgemein z.b. "Einmal in der Woche live" Auftritt (theoretisch) bereits mit bezahlt wurde.