Hörproben im Internet und Gema?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von blower, 16.Juni.2009.

  1. blower

    blower Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo zusammen!

    Wir würden für unser Salonorchester gerne eine Internetseite gestalten und in diese auch ein paar Hörproben aufnehmen. Unsere Stücke sind im Prinzip alle gema-pflichtig. Gibt es da rechtlich korrekte Möglichkeiten Ausschnitte im Internet zu veröffentlichen, ohne sich mit der Gema auseinander setzen zu müssen?

    Ich hatte die Idee evtl. ein Medley-Video bei Youtube einzustellen, da dies ja meines Wissens eine Gema-freie Zone darstellt. Ist das tatsächlich so?

    Es gibt sicher eine Menge Leute hier, die damit schon Erfahrung hat. Wäre für Tips echt dankbar!

    Blower
     
  2. Rick

    Rick Experte

    Hallo Blower,

    YouTube ist eine gute Idee - allerdings keine GEMA-freie Zone, meines Wissens wurde aber eine Verabredung zwischen den Betreibern und den Verwertungsgesellschaften getroffen (Pauschal-Arrangement).

    Auch bei MySpace "parken" inzwischen viele Musiker gern ihre Hörbeispiele GEMA-unbeeinträchtigt.

    Auf der eigenen Website geht es um die Anzahl der Titel und darum, ob diese selbst komponiert sind.
    Bei eigenen Stücken kann man sich von der Gebührenzahlung befreien lassen, jedoch muss man dies nach meinen Informationen regelmäßig neu beantragen (soll aber problemlos gehen).

    Ich habe auf meiner Website derzeit den Trick angewendet, dass ich bei Standards das Thema abgeschnitten und nur improvisierte Teile eingestellt habe, die natürlich keiner GEMA unterliegen - für Jazz ganz praktisch, doch für Salonorchester mit klassischem Repertoire vielleicht nicht ganz so praktikabel... :roll:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  3. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Die einzige rechtlich korrekte Möglichkeit ist, die Veröffentlichung bei der GEMA anzumelden und dafür zu bezahlen.

    Auch Youtube ist nicht GEMA- oder urheberrechtsfrei!
    Nur: Es scheint derzeit niemand zu verfolgen. Es werden höchstens irgendwelche Musikvideos gelöscht, wenn der Rechteinhaber das verlangt.
    Außerdem gab es bis vor kurzem einen Vertrag zwischen Youtube und GEMA (für den Youtube die Gebühren bezahlt hat), dass man Stücke, die man selbst spielt, einstellen darf (nach wie vor keine Musikvideos etc., das verletzt die Rechte der Künstler). Dieser Vertrag ist jedoch ausgelaufen und war auch vorher schon anscheinend nicht öffentlich zugänglich.

    Ich habe nach dem Auslaufen deshalb diverse Konzertvideos unseres Orchesters zwar auf Youtube belassen, aber die Links auf unserer Vereinsseite gelöscht.
     
  4. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer,

    angeblich hat die GEMA den Vertrag nachverhandeln wollen, weil ihr die Abrechung zu ungenau war. Doch bisher ist - entgegen der Gerüchte um den 1. April ;-) - nichts gelöscht oder gesperrt worden, auch gibt es Meldungen über neue Verhandlungen der beiden Parteien.

    Das Verlinken ist, soweit ich weiß, kein Problem, höchstens das "Einbetten" der Videos auf Eurer Website.

    Wenn sich GEMA und YouTube - entgegen aller Wahrscheinlichkeit - tatsächlich dauerhaft nicht einigen sollten, dann müsste YouTube eventuell die strittigen Videos sperren (bzw. in Deutschland unzugänglich machen), doch mit Euren Links hat das nichts zu tun, denn das Thema GEMA ist meines Wissens nicht STRAFRECHTLICH relevant.

    Natürlich gilt allgemein: Sicher ist sicher - da habt Ihr schon Recht.


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  5. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Danke für die Hinweise, Rick.
    Was ich mir damals halt von Youtube gewünscht hätte, wäre ein klarer Hinweis in den Geschäftsbedingungen, was denn nun erlaubt ist, und was nicht.
    Andererseits, wenn da nur 100% legale Sachen drauf wären, dann wäre die Seite wahrscheinlich kommerziell gar nicht so interessant, von daher lässt Youtube es wohl auch erstmal drauf ankommen.
     
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