Ich arbeite als selbständiger Musiklehrer an einer Privaten Musikschule, als Honorarkraft für sehr sehr bescheidene Kohle ca. 20 h die Woche. Vor ca. einem Monat hatte ich einen Unfall und konnte eigentlich nicht Arbeiten gehen (Gehirnerschütterung und bei dem Sturz mußten 3 Zähne dran glauben). Daraufhin hat die Schule einen Vertreter für mich eingesetzt und ich sollte für den Zeitraum kein Honorar bekommen. Bin dann trotzdem arbeiten gegangen, weil ich ohne Kohle nix zu essen kaufen kann. Da habe ich natürlich den Lauten gemacht und daraufhin hat die Schule eingelenkt. Um mich abzusichern habe ich einen Fachanwalt für Sozialrecht aufgesucht um mich zu erkundigen was ich für Rechte habe. Er hat sofort festgestellt das ich sozialversicherungpflichtig bin und die Abwerbungsklausel, die in meinem Honorarvertrag drinsteht auch nicht rechtskräftig sein kann. Panik! Wer soll das bezahlen? Scheinselbständigkeit in Deutschland, da kann man kein Tau dran festmachen wie die Gerichte entscheiden werden. Da habe ich mich bei Verdi angemeldet um noch weitere Fachleute zu dem Thema zu hören. Der Arbeitskreisleiter Musik sagte mir die Nummer mit der Scheinselbständigkeit soll ich vergessen da ich ja eh Ende dieses Jahres da aufhören werde. Der Sozialversichungsträger wird aus eigenem Antrieb in dieser Sache eh nicht tätig werden. Da habe ich erstmal aufgeatmet. Ich solle aber mit der Schule reden, weil 3-4 Schüler eh von mir weiter unterrichtet werden wollen, wie wir das regeln werden, damit das keinen Stress gibt. Das habe ich dann auch getan. Die Schulleitung ist ausgeflippt und ein Gespräch war gar nicht möglich. Eine Woche später erhalte ich eine fristgerechte Kündigung zum 31.12.08, z.T. aus Betriebsorganisatorischen Gründen und die Schule meint das Vertrauensverhältnis wäre nun nicht mehr intakt deswegen könnte ich nicht mehr dort unterrichten. Alle meine Schüler werden jetzt von anderen Lehrern unterrichtet und ich werde bis zum 31.12. keine Honorare mehr erhalten. Jemand eine Idee wie ich mich am besten verhalten soll bzw wehren kann gegen solch vorindustrielle Ausbeuterei?
Hallo! Um mich vor solchen Situationen zu schützen habe ich eine Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV), wo es z.B. Beratung bei solchen Vertragsangelegenheiten gibt, außerdem Rechtsberatung. Der DTKV ist ein Verband, speziell für die freien Musiker mit entsprechender Qualifikation. Außerdem kann ich nur dazu raten mit Privatschülern zu arbeiten, da das Geld von privaten Musikschulen unterhalb der "Putzfrauengrenze" liegt, was kein Hieb gegen Putzfrauen sein soll. Abschließend habe ich eine Rechtsschutz- und Arbeitsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung, obwohl ich kein Versicherungsvertreter bin. Leider ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Musiker nicht bezahlbar, da wir in der höchsten Schadensklasse liegen! Schöne Töne!
Hi Zzz ich bin kein Anwalt und daher möchte ich Dir auch keinen juristischen Rat geben. Da Dein Arbeitgeber ja als Grund für Deine Kündigung u.A. Vertrauensbruch anführt, hätte ich an Deiner Stelle keine Probleme damit den Fall einem Anwalt zu übergeben. Kündigung aus Krankheit oder temporärer Arbeitsunfähigkeit ist m.E. nichtig und aus betrieblichen Gründen muß der Nachweis erbracht werden. Außerdem glaube ich kaum, daß Dir die Unterrichtsstunden so mir nichts dir nichts weggenommen werden können. Damit entsteht Dir aber unberechtigterweise (und die Kündigung ist ja z.Zt noch nicht wirksam) ein Schaden, der ersatzpflichtig ist. Für die Zunkunft würde ich dann mal einigens dessen bedenken, was Thomas Da aufgeführt hat. JEs
Das tut mir sehr leid für dich aber wenn ein Arzt dich krank gemeldet hat, darf dich die Musikschule in dieser Zeit gar nicht beschäftigen. Daher ist es auch normal. dass sie einen Vertreter für dich einsetzen. Die Sache mit der Sozialversichereung ist natürlich blöd. Jeder weiß, dass man mit 20 Wochensrunden angemeldet sein muß, und wenn es rauskommt sind sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer "schuldig". Ich hoffe für dich, dass es so sein wird, aber ich wäre mir an deiner Stelle nicht so sicher. Vergiss nicht, dass man die Schüler der Musilschule unterrichtet, und nicht seine eigene. Als Musikschulleiter würde ich genau so reagieren.
Rechtlich darf die Schule keinen Vertreter einsetzten, ohne mit mir Rücksprache gehalten zu haben, da ich selbständig dort arbeite liegt es an mir das zu organisieren und zu verantworten. Außerdem kann ich laut Honorarvertrag jeden Unterichstag zweimal pro Jahr krank sein. Arbeitnehmerähnliche Selbständige (sozialversichungspflichtiger Selbständige): Sie beschäftigen keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsentgelt 400,00 EUR übersteigt und sie sind auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Mit 20 Wochenstunden hat das nichts zu tun. Die Schule fungiert im Prinzip nur als Vermittler von Aufträgen und bereichert sich an Arbeit anderer. Je höher der Anteil an Honorarkräften an Musikschulen ist, desto schwächer sind die schulischen Strukturen und Regulierungsmechanismen als Voraussetzung für ein fundiertes, umfassendes und erfolgreiches Lernen.ausgeprägt. Der einzige maßgebliche Vorteil einer Arbeit mit freien Mitarbeitern sind die vermeintlich geringen Personalkosten. Dem stehen ein Verlust an Unterrichtsqualität und Einbußen bei der musisch-kultuellen Arbeit gegenüber, unter Inkaufnahme einer Schädigung des Rufs der Musikschule auf allen Ebenen. Dem Personal wird dadurch eine berufliche Absicherung und mit ihr die Möglichkeit einer verlässlichen Lebensplanung vorenthalten. Die größten Nachteile erfahren hierbei jedoch die Schülerinnen und Schüler als die eigentliche Zielgrupoe der Musikschularbeit. Ihnen wird eine dem hohen Bildungswert angemessene musikalische Ausbildung verwehrt. Musikschulen, die im Lehrbereich vorüberwiegend oder gar ausschließlich mit Honorarkräften arbeiten, können ihren Bildungsauftrag nicht annährend zufrieden stellend erfüllen. (auszug von Dr. Norbert Dietrich) Du würdest genauso reagieren dann kann ich nur allen raten laßt die Finger von einer profesionellen Musikerausbildung (sry hab halt ein dicken Hals) gruß Zzz.
Hallo, ich weiß nicht ob eine "Honorarkraft" eine rechtliche Sonderstellung einnimmt. Wenn Du selbständig bist, bekommst Du Geld für Arbeit. Bist Du krank und arbeitest nicht, kriegst Du auch nichts, so geht das allen Selbständigen. Ich finde es ein wenig bedenklich, dass Du als Selbständiger nicht weißt, was im Falle von Arbeitsunfähigkeit geschieht. Wenn Du dich zuerst abmeldest und es dir dann wieder anders überlegst, ist die Schulleitung doch berechtigt sauer, oder? Wenn Du in einer juristischen Grauzone arbeitest, solltest Du dich vielleicht nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz haben im Vokabular eines Selbständigen üblicherweise nichts zu suchen. Wenn dir diese Dinge wichtig sind, solltest Du dich nach einer Anstellung umsehen. Liebe Grüße Chris
So ist es. Die Schüler haben sich bei der Musikschule angemeldet, nicht bei Dir. Es sind nur insofern "Deine" Schüler, als Du sie gegen Honorar (welches Du von der Musikschule kriegst) unterrichten darfst. Außer, Du hast eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Das sind die Nachteile der Selbständigkeit. Die Maschen des sozialen Netzes sind so weit gehäkelt, dass Du als Selbständiger nicht darin aufgefangen wirst. Kommt evtl. auf den Vertrag an. Sind Dir eine gewisse Anzahl von Stunden vertraglich zugesichert? Unser Keyboarder war auch als selbständiger Musiklehrer tätig. Die Zahl der Unterrichtsstunden, die er bei der örtlichen Musikschule hatte, nahm kontinuierlich ab. Dagegen gab´s keinerlei Rechtsmittel. Eine Zeit lang konnte er das kompensieren, indem er sich selbst um private Schüler bemühte. (Natürlich nicht von der Musikschule abgezogen!) Mittlerweile hat er die Selbständigkeit aufgegeben und arbeitet als Angestellter in der Stadtverwaltung. Gruß aus dem Schwarzwald Bernd
So ist das und in dem klaren Bewußtsein dessen lebe z.B. ich. Das hilft Dir nicht aus dieser momentanen Situation, ist aber trotzdem so. Keine Arbeitslosenversicherung, keine (für unsereinen eh unbezahlbare) Arbeitsunfähigkeitsversicherung - und schon bist Du am Arsch, wenn was passiert und Du kein "Polster" hast. Ich arbeite als "Performer", hauptsächlich von Einzelauftritten - zum Glück so üppig, daß ich (fast) keinen Unterricht gebe, bei dem ich wesentlich weniger verdiene. Und ich weiß, daß ich bei Krankheit nicht nur keine Gage bekomme, sondern auch noch ("unverschuldet") meinen Ruf ruiniere, wenn ich so krank bin, daß ich nicht rechtzeitig einen gleichwertigen Ersatz organisieren kann. Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen: stell Dich auf genau diese Perspektive als "selbständiger Musiker" ein oder (* an) "geh arbeiten" (* aus). (* =Zynikermodus) Ja - und erstmal gute Besserung und daß Du da ohne Katastrophe wieder raus kommst! Jürgen PS: Vielleicht ist das ja auch ein gutes Thema für den "Gruppen"-Thread der Freischwebenden. Die rechtliche und versicherungstechnische und sozialstatusmäßige Situation ist in den meisten sozialstaatstragenden Punkten so viel anders, daß es mir gerade hiernach diskussions- und informationswürdig erscheint.