Ich habe ein dixon saxophon ersteigert

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von Captain.edelmann, 13.Dezember.2021.

  1. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Schlicht falsch. Es geht nicht nur um die Vermarktung, sondern um das Recht des Rechteinhabers zu entscheiden wie sein Werk verwendet wird.

    Hat erstmal gar nix mit Geld zu tun.

    CzG

    Dreas
     
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  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Werk???
     
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  3. GelöschtesMitglied11524

    GelöschtesMitglied11524 Guest

    Grau, teurer Freund, ist alle Theorie und grün des Lebens goldner Baum.

    Faust 1, Studierzimmer. (Mephistopheles)
     
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  4. Catweazle

    Catweazle Ist fast schon zuhause hier

    Genau genau! Sehr schön geschrieben, @Dreas!

    @Ton Scott: Faust Monolog
    Habe nun, ach! Philosophie,
    Juristerei and Medizin,
    Und leider auch Theologie
    Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
    Da steh' ich nun, ich armer Tor,
    Und bin so klug als wie zuvor!

    @ppue: Buchtipp im Anhang

    Definition für Werk:
    Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts. ... „Die Prüfung im Einzelfall, was als Werk anzusehen ist“, bestimmt sich „nach dem Recht des Schutzlands. (entnommen aus Wikipedia)
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 15.Dezember.2021
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  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ein Werk ist nicht wie Du es definiert, sondern der Gesetzgeber.

    Ein Foto ist auch ein Werk.

    „Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts“

    CzG

    Dreas
     
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  6. ppue

    ppue Mod Experte

    Und worin seht ihr die Gefahr bei Veröffentlichung der Bilder von dem Sax?
    Wer will sich denn mit dem völlig irrelevanten Streit beschäftigen?
    Noch einmal die Frage nach dem Streitwert?
    Da kommt noch nicht mal eine Unterlassungsklage bei heraus, geschweige denn der Lichtbildner hätte überhaupt ein Interesse daran, seine Rechte einzuklagen. Das ist doch völliger Mumpitz.

    Lichtbilder erreichen nicht ohne weiteres die sogenannte "Werkqualität". In der Theorie habt ihr recht, in der Praxis sollte man bedenken und wird auch jedes Gericht es so auslegen, dass das in diesem Fall wirklich Pillepalle ist.
     
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  7. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    @Catweazle,

    Ziel erreicht...., und bevor Ihr Euch weiterstreitet, Bild vom Post #1 wurde vom Admin gelöscht :-x
     
    Zuletzt bearbeitet: 15.Dezember.2021
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  8. Catweazle

    Catweazle Ist fast schon zuhause hier

    Ganz so einfach würde ich es nicht sehen.

    Wenn wir hier in einem großen Internet-Forum das frisch gekaufte Dixon-Saxophon heftigst kritisieren, dann hätte der Verkäufer durchaus einen Grund zu verhindern, dass sein Foto dabei steht, ganz besonders dann, wenn er öfter Saxophone anbietet oder gewerblicher Händler ist.

    Du musst bedenken, dass man auf eine Anzeige bei Ebay noch ewig lange Zugriff hat, wenn man auf "Beobachten" geklickt hatte. Aufgrund des Fotos und des Namens "Dixon" kann die Zuordnung zum Händler unter Umständen leicht fallen, da schließlich Dixon-Saxophone nicht so häufig sind wie beispielsweise Keilwerth.

    Du magst recht haben, solltest aber bedenken, dass Juristen und A...vereine von der Theorie leben.

    Dass so manches A...verfahren bei weitem den materiellen Wert des künstlerischen Werkes übersteigt, da gebe ich dir recht. Das ändert aber nichts an der Rechtslage, dass fremde Fotos, die einem nicht gehören, im Internet nicht einfach hochgeladen gehören.
     
  9. Catweazle

    Catweazle Ist fast schon zuhause hier

    Großartig! Danke für die Mitteilung, @sachsin! :yiep:

    Aber wer streitet denn hier? Ich jedenfalls für meinen Teil gebe nur etwas Unterricht in Jura, das ja ein sehr schwieriges Fach ist.
     
  10. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

  11. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    @Catweazle , meine Bemerkung "Ziel erreicht" war eher mit Augenzwinkern zu verstehen, also lakonisch / ironisch gemeint...o_O

    Ich kann nicht verstehen, warum man wegen so einer schlechten Aufnahme, wo der tatsächliche Zustand des Saxophons eh
    kaum zu erkennen ist.... , man von einem "Werk" im Sinne des Urheberrechtes sprechen kann.

    Ungeachtet dessen, sind Fotos bei Ebay nicht sogar zur Weitergabe - wegen Verkaufsabsichten - frei von Urheberrechten ?

    Und nein, ich erwarte keine Antwort ;););)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15.Dezember.2021
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  12. ppue

    ppue Mod Experte

    Theoretische Juristerei, die in der Praxis keinerlei Niederschlag findet. Macht euch nicht verrückt und vor allen Dingen, macht die anderen damit nicht verrückt.

    Wir haben solch einen tollen Admin hier, der so viele pillepalle-urheberrerechtliche Fragen sehr großzügig handhabt. Ich habe überhaupt keine Lust, diesen Freiraum einzubüßen, weil ihr meint, hier mit juristischen Spitzfindigkeiten helle Panik verbreiten zu müssen.

    Wir haben ein Urheberrecht und ihr habt auch mit den Lichbildern recht (nicht mit dem "Werk"). Es gibt bescheuerte Abmahner, das haben wir alle erlebt, z.B. bei den Veröffentlichungen der Songtexte, die plötzlich die ganzen Internetseiten abgemahnt haben. Eine rechtliche Grauzone scheint mir, denn alle Songtexte sind wieder da und weiter passiert nichts.

    Wenn wir das weiter diskutieren wollen, sind hier irgendwann alle TotMs weg, darf kein Tönchen mehr als Note hier abgebildet werden und dürfen wahrscheinlich auch die Tubenvideos nicht mehr eingebunden werden.

    Haben wir die Lizenz von den Fonts, die wir hier benutzen?
    Muss ich irgendwann belegen, woher ich mein Wissen über das Tritonussubstitut habe, wenn ich hier über Harmonielehre schreibe?
     
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  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ppue

    Alle verstoßen hier ständig gegen Urheberrecht. Muss jeder für sich ausmachen.

    Wir sollten nur darauf achten, dass @matThiaS nicht in Schwierigkeiten gerät.

    Daher macht es Sinn darauf zu achten, dass nicht offensichtlich gegen Urheberrecht verstoßen wird.

    CzG

    Dreas

    P. S. Fonts sind rechtlich nicht geschützt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.Dezember.2021
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  14. ppue

    ppue Mod Experte

    Ja, und was soll das denn mit dem mikrigen Foto hier?


    Nein. Das ist genau so ein Graubereich. Aber lassen wir das hier sein. Wir reiten uns nur selber weiter rein.
     
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  15. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Leider leider doch,wenn es der Gegenüber ganz genau nimmt
     
  16. ppue

    ppue Mod Experte

    Das Gesetz ist das eine. Die Auslegung des Gesetzes durch das Gericht dann aber die entscheidende Sache. Das Gericht beurteilt auch die Beweggründe, z.B. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, eines Angeklagten. Das Urteil des Gerichts ist letztendlich ausschlaggebend für die Beurteilung eines strafrechtlichen Verfahrens.

    Wird hier also nach Gesetzestext argumentiert, so ist das noch lange nicht der Gerechtigkeit letzter Schluss.
     
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  17. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Stimmt. Aber @matThiaS möchte doch erst gar nicht vor Gericht erscheinen.

    Der Ärger vorher macht schon Ärger.

    CzG

    Dreas
     
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  18. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Vor Gericht geht es nie um Gerechtigkeit...
     
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  19. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Nein.
    Wenn Der Papst ein Foto vom Dom macht, und dann den Dom an Dich verkauft, gehört Dir der Dom, die Rechte an dem Bild bleiben jedoch beim Papst.
     
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  20. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Täglich werden massig gestohlene Fotos für kommerzielle Zwecke z.B. auf eBay ge-oder missbraucht. Manchmal gar nicht in krimineller Absicht. Z.B. das Foto des zum Verkauf stehenden Schrank direkt von der Ikea-Seite. Ich gehe davon aus, dass es in der großen Mehrzahl der Fälle wegen Nichtigkeit nicht weiter verfolgt wird.
    Der einzige Grund, warum irgendwer auf die Idee kommen sollte, das kleine unscharfe Handyfoto eines privaten Verkäufers hier juristisch zu „schützen“, ist doch die hobbyjuristische Diskussion, die in Suchmaschinen aufpoppt. Ohne diese Diskussion vermute ich kein reales Risiko.

    Wenn jemand wirklich Bedenken hat, dass ein Foto zum Problem werden könnte, fände ich eine PM an den TE und den Admin ausreichend und zielführender.
     
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