Jazz in Deutschland - altes Thema Bezahlung, Artikel in der SZ

Dieses Thema im Forum "Musiker / Bands" wurde erstellt von RomBl, 19.Februar.2015.

  1. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    Hallo Rick,

    nicht falsch verstehen. Denke, Du schreibst aus Deiner Erfahrung, bestreite ich nicht. Ich meine nicht einige WENIGE.

    Gruß
    Hanjo
     
  2. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Ich möchte an dieser Stelle an eine Rede von Richard von Weizsäcker erinnern:
    Ich habe allerdings meine Zweifel daran, dass Weizsäcker's Gedanken mehrheitsfähig sind.....

    Im Übrigen diskutieren wir hier ganz unterschiedliche Dinge. Zum einen, ob und wie man als Jazzmusiker überleben kann. Und zum anderen, wie Jazz wahrgenommen wird.
     
    ehopper1, bluefrog und Bereckis gefällt das.
  3. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    [QUOTE="bluefrog, post: 308330, member: 7591]Aber jeder Besuch in einer Oper wird mit mindestens 200€ ... Subventioniert wird nur dort, wo man staatstragend und bildungsbürgerlich repräsentieren kann.

    LG Helmut[/QUOTE]

    Dies ist die ganze Wahrheit.

    Hinzu kommt, dass dann in der Regel nur "Repertoire-Klassik" serviert wird.

    Beide Artikel entsprechen meinen Erfahrungen.

    In anderen Ländern hat Kunst häufig einen anderen Stellenwert, wie ich selber schon öfter erfahren konnte. Interessanterweise sind die künstlerischen Ergebnisse nicht unbedingt besser.

    Wie Peter Kowald damals schon predigte: "Als erstes brauchst du einen Brotjob..."

    Gruß

    Michael
     
  4. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Ach gibt es das nicht? Also kann man sich als Selbständiger weiterhin für 2,50 die Stunde selbst ausbeuten?

    Also ein wenig eloquenz und betriebswirtschaftliches Denken sollte man auch als Musiker haben, wenn man nicht verhungern will!
    ;-)
     
  5. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Aber wie ist das mit einem "Bandleader" z.B. einer Bigband; muss der nicht seinen Orchestermitgliedern den Mindestlohn - zumindest für die des Auftritts - bezahlen? Das wäre bestimmt ein Verlustgeschäft. Oder sind alle selbständig?

    Fragende Grüße,
    BCJ
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Der "Bandleader" ist nicht zwangsläufig Arbeitgeber. Also sind die Bandmitglieder auch nicht Angestellte und haben damit keinen Anspruch auf Mindestlohn.

    Entweder rechnen die Bandmitglieder individuell ab, oder die Band ist eine GbR
    (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

    Bei 'ner Big Band wohl eher eine Abrechnung als GbR, das wäre für den Auftraggeber sonst zuviel Aufwand.

    In beiden Fällen sind alle selbständig tätig.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24.Februar.2015
  7. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    Guten Tag,

    das siehst Du richtig, siehe auch meine Antwort Nr. 13. Jedes private Unternehmen, sollte, meiner Erfahrung nach, nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden. Falls jemand meint, er könne vom Zusetzen leben, soll er das versuchen.

    Gruß
    Hanjo
     
  8. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    ist aber nur meine Meinung, und, wie ihr sicherlich wißt, darf jeder eine andere haben.
     
  9. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @Dreas,

    Du hast da sicherlich mehr Erfahrung, als ich. Wenn es sich um eine "kleine" Band handelt, in der alle Mitglieder sich schn länger kennen, mag es sich ja um eine GbR handeln. Engagiert ein Profimusiker aber andere Profimusiker für einen Gig, oder tritt eine "Bigband" auf, so sieht die Sache m.E. schon ganz anders aus.

    Nach deutschem Recht (habe ich gegooglet) ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (wobei der Vertrag ja nicht unbedingt schriftlich noedergelegt sein muss) zur Leistung von Diensten für einen anderen in persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt verpflichtet ist. Das könnte sowohl für die vom Profimusiker engagierten Mitmusiker, als auch für die Mitglieder einer Bigband gelten, die ja den Weisungen des jeweiligen "Bandleaders" unterworfen sind. Die müssten dann den "Mindestlohn" bekommen.

    Eine individuelle Abrechnung jedes einzelnen Bandmitglieds macht wohl kaum ein Veranstalter mit...

    SzG, BCJ
     
  10. ppue

    ppue Mod Experte

    Braucht der Veranstalter ja auch nicht. Ob der Bandleader nun Weisungen ausspricht oder nicht, ist egal, hat nichts damit zu tun, ob er Angestellte hat oder nicht. Er nimmt das Geld entgegen und gibt es gegen Quittungen an die einzelnen Bandmitglieder.
    In meinem Chor ist es genau anders herum. Die Mitglieder bezahlen mich als Chorleiter.
    Vorstellbar sind die verschiedensten Gesellschaftsformen.
     
  11. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Hallo BJC,
    wir haben das in der Band so gehandhabt: Die Stammformation war eine GbR. Bei speziellen Events buchten wir ab und zu auch Gastmusiker (Rocksänger, Soulsängerin) hinzu. Diese erhielten ihre Gage von uns, nicht vom Veranstalter.
    Gegen Quittung natürlich, damit die GbR die Kosten des Gastmusikers steuermindernd geltend machen konnte.

    In meiner jetzigen Firma arbeiten fest angestellte Mitarbeiterinnen. Darüberhinaus holen wir uns auch tage- oder wochenweise Verstärkung mittels selbständiger Fachkräfte, die gegen Rechnung für uns arbeiten. Diese Freelancer sind selbstverständlich meinen Weisungen "unterworfen", aber dennoch selbständig.
     
  12. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Genau Bernd!

    Und eine GbR muss nicht formal gegründet werden. Tust Du Dich mit jemanden zusammen und machst mit ihm gemeinsam Geschäfte (was auch immer) ist das zwangsläufig eine GbR.

    CzG

    Dreas
     
  13. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Unsere Bigband ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Daher werden auch keine Gagen an die Mitglieder bezahlt. Die Einnahmen werden für Material, Proberaummiete, Fahrtkosten evtlle. Gagen für Aushilfen und Honorar für den Leiter verwendet. Für Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass Spenden an den Verein steurmindernd absetzbar sind.

    Mich würde wundern, wenn es irgendeine private Bigband gäbe, bei der die Musiker angestellt sind.

    LG Helmut
     
    Rick gefällt das.
  14. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Also ich halte nichts davon, einen Bandleader generell zum Arbeitgeber zu machen. Bei großen Ensembles, die rein wirtschaftlich mit einer Firma vergleichbar sind, mag das ok sein.

    In der Regel ist der Bandleader halt der Ansprechpartner für den Veranstalter, der Geldempfänger und überhaupt das Mädchen für alles...:)

    Hier noch was zum Thema Bandleader, falls das noch aktuell ist (hier geht es aber um Beiträge zur KSK):

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/...n/2009_10_28_KSA_u_Bandleader_Problematik.php
     
    Zuletzt bearbeitet: 24.Februar.2015
  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wenn es denn so einfach wäre. Du bietest ein Produkt an, dafür muss es einen Markt geben. Dieser Markt muss dafür bereit sein etwas zu zahlen. Willst Du für dein Produkt mehr als der Markt bereit ist zu zahlen, wird dein Produkt nicht gekauft. Gibt es kein Marktinteresse, wird es nicht gekauft. Gibt es viele Konkurrenten mit gleichem oder ähnlichem Produkt, entscheidet oft der Preis.

    Da hilft dann auch kein betriebswirtschaftliches Denken oder glaubst Du Musiker spielen gerne für niedrige Honorare?

    Die Situation ist auch nochmal anders, ob Du in einer Großstadt, Kleinstadt oder eher ländlich wohnst (allein schon wegen der Konkurrenz und dem Markt).

    LG Saxhornet
     
  16. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das Thema ist ein Albtraum und ein wirkliches Problem, auch weil wir es da mit einer versteckten Doppelbesteuerung zu tun haben.

    Lg Saxhornet
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Eine Big Band als GbR ist selten eine gute Idee, allein schon weil alle mit ihrem Privatvermögen für jeden einzelnen Gesellschafter haften. Einer baut Murks, alle dürfen zahlen.
    Meist läuft das dann eher in Punkto Organisation ohne Geld oder dann mit Honorarverträgen und -gagen.

    LG Saxhornet
     
  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @saxhornet

    Um so wichtiger schriftlich zwischen den Bandmitgliedern zu vereinbaren, wie abgerechnet wird.

    Denn wenn der Bandleader für die Band den Vertrag mit dem Veranstalter schließt, die Rechnung erstellt und das Geld hinterher auf die Bandmitglieder verteilt, hat er bereits im Namen einer GbR gehandelt.

    CzG

    Dreas
     
  19. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Ihr seid alle so schrecklich deutsch und akkurat! Geht doch den Veranstalter nix an, ob ihr in der Band als Verein, als GbR, als Gmb, AG oder überhaupt nicht organisiert seid. Da der Mindestlohn jetzt eingeführt ist, kann man ihn als Argumentationshilfe heranziehen, wenn man die Gage verhandelt. Es ist ja eigentlich immernoch zu wenig, aber bevor es nichts gibt.....
    Die Anregung mit der Musikergewerkschaft ist in Deutschland eh längst überfällig. Die sollte aber zweckmäßiger Weise von Musikern gegründet werden. Vorbild USA, wo ohne Union nichts läuft.
    Aber ich habe ja schon einmal hier einen Thread eröffnet - dass man für Menschen, denen ein Livekonzert nicht mindestens den Preis einer Kinokarte wert ist nicht auftreten sollte - kam aber irgendwie auch nicht richtig an, damals!:(
     
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    in meinem Duo ist dies klar geregelt. Mein Partner macht die Verträge mit dem Veranstalter. Wir schauen generell, dass unser Aufwand sich gerecht verteilt. Ich schreibe dann an meinen Partner eine Rechnung in der Regel in der halben Höhe, wie er vom Veranstalter kassiert hat.

    Die Verdienste sind immer abhängig vom Machbaren. Es gibt auch aktuelle Beispiele, wo wir vom Veranstalter einen deutlichen Nachschlag bekommen haben, weil noch Budget da war.

    Wichtig für uns ist immer das Gefühl nicht ausgenutzt zu werden.

    Dies ist sowieso eins meiner Leitprinzipien.

    Besonders vorsichtig bin ich bei Auftritten für einen guten Zweck. Meine Erfahrungen sind da eher negativ.
     
    Rick gefällt das.
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