Klingen diese Angebote fischig für euch?

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Tarogato, 16.November.2015.

  1. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Ich denke bei ebay musst du dich anmelden und bei quoka nicht. Das ist schon ein unterschied
     
  2. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Aber wie bekommen denn die Inserenten bei quoka eine Anfrage zugesendet? Da muss zumindest eine eMail-Adresse hinterlegt werden. Bei den ebay-Kleinanzeigen besteht die Anmeldung auch nicht aus viel mehr Aufwand. Kein Verifizierungsverfahren oder so.
     
  3. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Ich setze mich mal auf diesen Thread mit einer Frage anders rum.

    Bei den Thomann-Kleinanzeigen habe ich eine hochwertige Klarinette zum Verkauf angeboten (hier ist sie auch in den Kleinanzeigen).

    Sehr schnell erhielt ich eine Zuschrift auf Englisch. Interessiert sich nicht weiters für Details des Instruments, aber will es kaufen. Das ganze kommt mir nicht seriös vor.

    Ich habe erstmal geantwortet, dass er sie sich bei mir ansehen und bar zahlen soll.

    Welche üblen Tricks können dahinter stecken, wenn er im voraus überweisen will?
     
  4. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Bei einer Banküberweisung ist es erstmal nicht so leicht, sein Geld wieder zu bekommen. Dazu braucht es ein gerichtliches Verfahren mit entsprechendem Urteil. Wenn also das Geld bei dir eingeht, bist du erstmal auf der sicheren Seite.
    Vorsichtig wäre ich mit PayPal. Da hört man immer mal wieder Geschichten wie Verkäufer - auch privat - über'n Tisch gezogen werden, weil der Käufer hinterher das Geld per Klick zurückordert.

    Die Frage wäre, ob bei einer Zahlung per Überweisung das Geschäft unter Fernabsatz fällt. Glaube ich zwar nicht, aber müsste ein Jurist beantworten. In dem Fall stünden nämlich Rückgaberecht usw. zu, was bei einem gekauft-wie-gesehen nicht gilt.

    Eine Barzahlung ist eigentlich für alle Beteiligten besser (sofern man keine Blüten untergeschoben kriegt).
     
  5. mato

    mato Strebt nach Höherem

    Bei Western Union kann das Geld wieder zurück gebucht werden. Ein alter Trick ist, dass der Käufer aus dem Ausland den Kaufpreis + 500€ oder mehr für den Versand überweist, mit der Bitte, dass der Verkäufer die Differenz zu den tatsächlichen Versandkosten dann einfach bar ins Paket legt. Dann schickt er die Ware + meinetwegen 450€ los und freut sich, dass alles so prima geklappt hat und patsch, ist das Geld wieder zurück gebucht und er hat statt Geld für die Ware zu bekommen noch zusätzlich Geld verloren.
     
  6. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Danke für die Antwort!

    Zum Rückgaberecht: bei EBay und anderswo wird doch ganz viel per Überweisung bezahlt, und die nicht-gewerblichen Verkäufer schliessen eine Rückgabe aus?!

    Dazu finde ich z.B. folgendes:

    Also nur von gewerblichen Händlern, und unabhängig von der Bezahlweise?!
     
  7. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Ah ja, danke. So etwas ähnliches hatte ich dunkel in Erinnerung.
     
  8. saxhornet

    saxhornet Experte

    Bar und Geld dann prüfen bei sowas, wenn Du wirklich sicher sein willst.
     
  9. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Das eigentliche Problem scheint ja damit aufgeklärt. Finde ich toll, dass sich hier Leute finden, die einen vor Abzocke und Betrug warnen können.

    Nochmal zur anderen Sache mit Rückgabe:
    Soweit ich informiert bin, lässt sich das Gesetz zum Fernabsatzhandel auch bei Käufen von und zwischen Privatleuten anwenden. Daher hat man, wenn z.B. bei ebay-Kleinanzeigen ein Kleinteil kauft und sich schicken lässt, ein Rückgaberecht. In der Praxis mag das kaum angewendet werden, aber meines Wissens nach gilt das trotzdem, denn wenn Produktbeschreibung und Produkt voneinander abweichen, muss man als Kunde geschützt sein. Anders verhält es sich, wenn man so wie es eigentlich üblich ist, die Ware vor Ort in Augenschein nimmt und bezahlt. Dann gilt das Prinzip gekauft wie gesehen und man kann es sich nicht 2 Tage später nochmal anders überlegen.
     
    Rick gefällt das.
  10. Rick

    Rick Experte

    Gebrauchte Instrumente kann man auch von einem Händler des Vertrauens auf Kommission in seinem Laden verkaufen lassen.
    Da bekommt man evtl. weniger Geld, hat aber auch weniger Ärger.

    Ich hätte so manches zu verkaufen, aber schon das Erstellen einer Anzeige, Anfertigen aussagekräftiger Fotos usw. ist mir für den zu erwartenden Erlös zu viel Arbeit, ganz abgesehen von der geschilderten Unsicherheit mit der Bezahlung. :roll:
     
  11. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Gesetzlich geregelt ist ein Rückgaberecht nur bei einem Kauf von einem Unternehmer. Bei rein Privat geht mE nichts.

    @Florentin
    Ich würde bei der Bank mal anrufen. Wenn das zurückbuchen nicht so ohne weiteres geht, wovon ich ausgehe, ist das Risiko eher gering.

    LG Stefan
     
  12. JazzPlayer

    JazzPlayer Ist fast schon zuhause hier

    Vielleicht hat derjenige auch einfach Angst, mit viel Bargeld zu jemandem zu gehen, den er nicht kennt.
     
  13. saxology

    saxology Ist fast schon zuhause hier

    Der klassische Verlauf dieser Masche:
    Der "Käufer" schickt dir einen Scheck über eine deutlich höhere Summe zu, der sich zunächst bei der Bank einlösen lässt. Es folgt eine dringliche Aufforderung, die Differenz "zurück" zu überweisen.
    Nachdem du das getan hast, stellt sich heraus, dass der Scheck nicht gedeckt ist, die Summe wird automatisch zurückgebucht.
     
  14. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Nochmals vielen Dank an alle Ratgeber!

    Klar wäre mir Barzahlung vor Ort am liebsten. Ich schränke meine Möglichkeiten aber natürlich ein, wenn ich nur auf Leute warte, die nahe genug wohnen.

    Ja, die Bedingungen bei Überweisungen werde ich mit meiner Bank klären. Schecks und Western Union werde ich ausschliessen.

    Im übrigen hat sich der englischsprechende Gentleman noch nicht wieder gemeldet, dafür aber eine Interessentin, die die "richtigen" Fragen gestellt hat (nicht über Thomann, sondern über VioWorld) ...
     
  15. Badener

    Badener Strebt nach Höherem

    ..so ist es. Man muss zwischen Rückgabe (ohne Grund / Begründung) und Mängeln oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften unterscheiden. Da kann man Nachbessern verlangen oder zurückgeben.
    Allerdings muss man beweisen, dass Mängel vorliegen. Und selbst dann gilt der Satz: Es ist ein Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
    Man kann aber unabhängig von der rechtlichen Seite schon sehr oft erkennen, ob ein Angebot seriös ist. Z.B. Klare Adressangabe, langjährige Mitgliedschaft, mehrere Anzeigen.
    Abholung und Ausprobieren ist natürlich der Idealfall.
     
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