mp3 auf einer Plattform zur Verfügung stellen?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied4288, 8.Dezember.2017.

  1. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Hi Leute,
    Im Rahmen meines neuen Kurses bin ich scharf am Überlegen, ob ich bei Amazon gekaufte mp3s auf einer geschlossenen Plattform, also nicht für alle Internet-User öffentlich zugänglich, abspielen darf oder ob es da rechtliche Bedenken gibt.
    Hat jemand da eine Ahnung?
    Vielen herzlichen Dank!
    Lille
     
  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @jazzwoman

    Das ist eine Grauzone. Es hängt auch davon ab, wie man Zugang zu der Plattform bekommt, ob grundsätzlich jeder da rauf
    kann (nach einer Registrierung), etc.

    Nur weil man sich anmelden bzw. registrieren muss, heißt nicht zwangsläufig, dass die Seite nicht öffentlich ist.

    Soweit die Theorie.....

    In der praktischen Umsetzung wird nichts passieren. Wer sollte Dich denn anzeigen?

    CzG

    Dreas
     
    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  3. hiroaki

    hiroaki Ist fast schon zuhause hier

    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  4. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    Hallo , @jazzwoman ,

    ohne das jetzt en detail zu prüfen würde ich Dir à priori dringend davon abraten, wenn Dir keine ausdrückliche schriftliche Einwilligung vorliegt.

    Einerseits : Wo kein Kläger, da kein Richter. Andererseits : Wehe, das kommt 'raus - die Musikindustrie beschäftigt ganze Heerscharen hochbezahlter Anwälte, die nichts anderes tun als "illegale Aktivitäten" zu verfolgen, und mitunter haben die eine sehr eigenwillige Auffassung davon, was "illegal" ist, und wenn die sich einmal in etwas verbissen haben, lassen die so schnell nicht mehr los. Das läuft dann (fast) immer auf langwierige und teure Auseinandersetzungen vor Gericht hinaus, und alleine auf Grund ihrer Finanzkraft haben die "Rechteinhaber", i. e. die Plattenfirmen, Musikanbieter etc., schlicht den längeren Atem.
     
    flar und GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  5. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Danke. Ich habe auch nicht vor, etwas Illegales zu tun, weshalb ich ja mal so in die Runde frage.
    Wie sieht es denn Eurer Ansicht nach aus, wenn man die CD kauft und dann nur bestimmte Stellen verlangsamt abspielen lässt. Das sollte doch wohl kein Problem sein, oder?
     
  6. Moni64

    Moni64 Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Lille,
    es ist egal, was Du wie machen möchtest.
    Sobald Du auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgreifst, bewegst Du Dich auf recht dünnem Eis.
    Du darfst eine gekaufte CD bis zu 7x für Freunde kopieren - mehr nicht!
    Auch wenn Du es in einem (vermeintlich) geschützten (nichtöffentlichen) Bereich veröffentlichen willst - der Staat hört und liest mit, ob Du willst oder nicht!
     
    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  7. ppue

    ppue Mod Experte

    Ich hatte das gleiche Problem und habe mich einfach an den Verlag gewendet mit der Frage, ob ich das gekaufte Material derart für einen Internetlehrgang verbreiten darf. Er hat es mir bei Namensnennung erlaubt.

    Ob das letztendlich koscher war, ist auch zweifelhaft, weil der Verlag nicht automatisch für Künstler und Musiker entscheiden kann. Ich denke aber, dass du bei positivem Bescheid schon mal gut raus bist.
     
  8. Swing Kid

    Swing Kid Ist fast schon zuhause hier

    @ppue : IMVHO bist Du damit vermutlich aus dem Schneider, weil der Verlag (Noten ?) die Rechte der Künstler wahrnimmt. Für CDs sind das die Plattenfirmen analog.

    @Moni64 : Auch die "Privatkopie" sind nicht legal, sondern nur geduldet ! Das steht nirgendwo, und AFAIK ist das auch (noch) nicht höchstrichterlich entschieden. Der BGH kann das wieder ganz anders sehen - wenn ein Verfahren denn mal bis in die letzte Instanz (vor BVerfG und EuGH) betrieben wird, also Vorsicht !

    BTW : Bei "Wiedergabe" nicht ausschließlich zum privaten Gebrauch und insbesondere bei - wie hier - Vorführungen denke ich zudem immer sofort an die GEMA , die ebenfalls ein höchst "einnehmendes Wesen" hat ... !

    @jazzwoman : CD kaufen und verlangsamt abspielen macht keinen Unterschied.

    Ich würde es machen wie @ppue : Schreib die Rechteinhaber an, schildere - eventuell mit einem (akustischen) Beispiel, was Du vorhast, und frage höflich, wie Du das umsetzen kannst, ohne deren Rechte zu verletzen.

    Im schlimmsten Falle müßten sich Deine Schüler/innen die entsprechenden CDs/MP3-Titel tatsächlich selbst kaufen.
     
    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  9. ppue

    ppue Mod Experte

    Der Verlag teilt sich die Tantiemen mit dem Komponisten. Und da sind wir bei Playalongs auf recht wackeligem Gebiet, denn die Akkorde sind speziell bei den gängigen Standards kaum noch ein Element, was urheberrechtlich ein zu schützendes ist. Blues-Schema oder Rhythm-Changes, wer will da was einklagen?

    Immer locker bleiben, fragen wo geht und ansonsten einfach machen. Meist ist, falls es zu einer Abmahnung kommt, viel zu wenig Streitwert vorhanden, um den es geht. Das Meiste ist Angstmacherei.
     
  10. Moni64

    Moni64 Ist fast schon zuhause hier

    Der BGH hat bereits 1978 ein Grundsatzurteil gefällt, in dem sehr genau und eng beschrieben ist, was hier als "private Kopie" zu verstehen ist:
    => http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
    Ansonsten stimme ich Dir mit dem, was Du geschrieben hast, ohne Abstriche zu.
     
  11. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Vielen Dank für die Antworten. Dann weiß ich ja jetzt, wie ich es legal zu machen habe. Dankeschön
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden