Musikunterricht in Hessen 2020

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 13399, 21.April.2020.

  1. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Kann mir jemand sagen, ob es im Bundesland Hessen legal ist, während der Beschränkungen Covid-19 betreffend privaten Musikunterricht zu nehmen?

    Ich meine damit: 2 Privatpersonen treffen sich am Wohnort einer der Personen (also nicht in Musikschule oder im Gruppenunterricht) .

    Konnte dazu leider nichts konkretes im Netz finden und will auf der sicheren Seite sein.
     
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  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Im Beschluss der MP und der Bundeskanzlerin vom letzten Mittwoch steht ausdrücklich drin,
    dass jeder Unterricht in Bildungsstätten, Musikschulen, privater Unterricht verboten sind.

    Hier der Passus:

    „Verboten sind
    a. Zusammenkünfte.....
    b. Angeboten in Volkshoschulen,Musikschulen und sonstigen öffentlich und PRIVATEN Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.“

    CzG

    Dreas
     
  3. kukko

    kukko Ist fast schon zuhause hier

    ich würde es nicht empfehlen, weil ich nicht weiß, wie sich Viren beim Saxophonspielen ausbreiten, aber verboten ist das nicht, es geht ja um ein privates Treffen und keine private BILDUNGSEINRICHTUNG
     
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  4. djings

    djings Strebt nach Höherem

    ich wüsste das auch gern! mein musiklehrer und ich wären in einem großen raum zusammen - könnten gut und gern 10 meter auseinander sitzen. warum das auch nicht geht, ist mir ein rätsel!
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Natürlich ist das kein „privates Treffen“, sondern ein gewerbliches. Auch betreibt ein privater Musiklehrer nach meinem
    Verständnis sehr wohl eine Bildungseinrichtung.

    Das Problem ist doch nicht der Einzelunterricht, sondern der ständige Wechsel der Schüler über den Tag.

    CzG

    Dreas
     
  6. djings

    djings Strebt nach Höherem

    mit mundschutz spielen :)
     
  7. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Danke dir!
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Zitat vom Dachverband der Musikberufe:

    • Der DTKV geht in Absprache mit Justiziar Hans-Jürgen Werner davon aus, dass Privatmusiklehrer*innen zu den privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich gehören, die vom Verbot betroffen sind. Zu beachten ist, dass andere Juristen auch andere Meinungen vertreten werden.
    CzG

    Dreas
     
  9. djings

    djings Strebt nach Höherem

    Im Beschluss der MP und der Bundeskanzlerin vom letzten Mittwoch steht ausdrücklich drin,
    dass jeder Unterricht in Bildungsstätten, Musikschulen, privater Unterricht verboten sind.

    Hier der Passus:

    „Verboten sind
    a. Zusammenkünfte.....
    b. Angeboten in Volkshoschulen,Musikschulen und sonstigen öffentlich und PRIVATEN Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.“
    klar, die machen ja auch nicht musik...
     
  10. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Na klar. Das macht sie ja so nützlich ... ;-)
     
  11. Jacqueline

    Jacqueline Strebt nach Höherem

    Also bei mir läuft weiterhin alles online(Berlin).

    Ich habe aber auch die Vermutung, dass das evtl bald (1 Monat) seitens der Politik aufgelockert werden wird.
    Je länger die Ausgangsbeschränkungen anhalten, desto schwerer fällt es den Leuten diese einzuhalten.
    Je nachdem wie die Auslastung im Gesundheitssystem sich gestaltet, rechne ich nach und nach mit Lockerungen.
    Angefangen bei den Supermärkten hat es ja schon.
    Diesen Monat (oder 2) ich auch noch aus.
     
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  12. Livia

    Livia Ist fast schon zuhause hier

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  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    So eindeutig steht das da aber nicht.

    Von der HP des DTKV NRW:

    „ACHTUNG:

    Teilweise ist in einigen Städten privater Musikunterricht wieder erlaubt, jedoch scheint es hier keine einheitliche Regelung zu geben. Bitte informieren Sie sich unbedingt zuvor beim zuständigen Gesundheitsamt Ihrer Stadt.“

    Vielleicht weiß @Claus da genaueres.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.April.2020
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  14. Rick

    Rick Experte

    In Baden-Württemberg ist laut einer Veröffentlichung der Landesregierung Einzelunterricht von Privatmusiklehrern außerhalb von Musikschulen erlaubt; ich habe auch schon einzelne Schüler bei mir zu Hause unterrichtet - mit Handdesinfektion zur Begrüßung, genügend Abstand und Gesichtsmaske. Wir berühren uns nicht, die Schüler begegnen sich nicht (zwischen den Unterrichtseinheiten ausreichend Pause).

    Hier das amtliche Dokument:
    https://www.baden-wuerttemberg.de/f.../Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

    (2. Seite (grün), mittlere Spalte, unteres Drittel)
     
  15. philipp_b

    philipp_b Ist fast schon zuhause hier

    zu der Frage: Die Behörde mit der Entscheidungshoheit darüber ist dein örtliche Ordnungsamt.
    So eine Frage ist offenbar juristisch gesehen nicht ganz so einfach.. In Schleswig Holstein darf man zu Hause ganz sicher Einzelstunden geben, an einer Musikschule ganz sicher nicht und wie es in einem Proberaum aussieht, das konnten mir heute drei Experten in der Hotline nicht beantworten. Frag vor Ort nach und lass dir die Antwort schriftlich geben.
     
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  16. Rick

    Rick Experte

    Alles, was nicht ausdrücklich oder dem Sinn nach verboten ist, ist meines Erachtens durchaus legal.
    Wenn es (wie bei mir) Ausnahme bleibt, also sich nicht ständig Schüler "die Klinke in die Hand geben", wer will etwas dagegen sagen bzw. das überhaupt kontrollieren?
    So lange kein Nachbar mit Fernglas und Videokamera auf der Lauer liegt, sehe ich eigentlich keine Gefahr darin, und es wird wohl kaum ein SEK-Team die Wohnung stürmen!
     
  17. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Ich kann nichts zu Hessen sagen, aber für NRW gibt es hilfreiche (aber leider nicht veröffentlichte) Auslegungshinweise:

    „Der Musikunterricht als Einzelunterricht außerhalb des Musikschulbetriebes ist als Dienstleistung im Sinne von § 7 CoronaSchVO weiter zulässig. Es sind die diesbezüglich geltenden Regelungen zu Vorkehrungen für Hygiene und das Abstandsgebot zu berücksichtigen.
    Ferner gilt auch hier die Empfehlung, auf alle derzeit nicht zwingenden Kontakte nach Möglichkeit zu verzichten.“

    Könnte mir vorstellen, dass das in Hessen ähnlich beurteilt wird.
     
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