Patent

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Quaxine, 28.Juni.2016.

  1. Quaxine

    Quaxine Ist fast schon zuhause hier

    Liebe Sax-Gemeinde,

    letztes Jahr konnten wir Adolf Sax groß feiern. Auch heute gibt´s was denkwürdiges:

    "Am 28. Juni 1846 erhielt der belgische Intsrumentenbauer Adolf Sax in Frankreich sein Patent für das Saxophon"

    Einen erfolgreichen Tag mit Sax
    und viele schöne Töne

    wünscht Quaxine
     
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  2. Dööpdöpp

    Dööpdöpp Kann einfach nicht wegbleiben

    Wikipedia schreibt: "Das Instrument wurde als „Saxophon“ von dem Belgier Adolphe Sax (eigentlich Antoine Joseph Sax) im Jahr 1840 erfunden und am 21. März 1846 unter der Nummer 3226 inFrankreich patentiert."
     
  3. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

  4. klafu

    klafu Ist fast schon zuhause hier

    da in Wikipedia jeder seinen Senf verbreiten kann, sind die Einträge dort immer mit Vorsicht zu geniessen.
     
  5. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Vielleicht ist es am 21. März angemeldet und am 28. Juni gewährt worden ?
     
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  6. Quaxine

    Quaxine Ist fast schon zuhause hier

    Leider konnte ich aus diversen Gründen damals nicht persönlich dabei sein..... ->->->

    Wir feiern einfach: sowohl am 28.06 als auch am 21.03. :D:D:D

    LG Quaxine
     
    nkmer und Dööpdöpp gefällt das.
  7. ppue

    ppue Mod Experte

    In der Regel kontrolliert sich das gerade durch diesen Umstand recht gut. Eine Funktion, die ein redaktionell verfasstes Lexikon nicht zu bieten hat. Da steht dann nämlich auch oft Falsches drin und man muss sich blind auf die eine Redaktion verlassen.
     
  8. Dööpdöpp

    Dööpdöpp Kann einfach nicht wegbleiben

    Eben, man soll feste fallen, wenn man feiert! Oder so...:cool:
     
  9. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    So wie ich das rausgelesen habe ist, so wie @xcielo es auch schon vermutete, der 21. März das Datum von Sax' Patentdokument und der 28. Juni das der Patenterteilung.
    ... für heutige Verhältnisse eine recht kurze Bearbeitungszeit. Naja, damals gab's ja auch noch keine EDV. :D
     
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  10. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    In Frankreich war der Anmeldetag der 5 Juli 1844 und die Erteilung war am 21. März 1846. Jedes Land erteilt das Patent aber für sich. Das das am selben Tag passiert kommt in der Praxis praktisch nicht vor!
    Außerdem hatte Adolphe Sax mehrere Patente. Wobei im Netz recherchierbar nur noch das hier war. Ein wohl eher spätes...:eek:;)

    LG
    Stefan
     
    Zuletzt bearbeitet: 28.Juni.2016
  11. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Die Quelle für den Spanischen Wikipediaartikel ist etwas vage. Da scheint mit das Patent auf der Selmer Seite zuverlässiger.

    Aber lasst Euch die Laune nicht verderben .....:pint::yiep: frohes feiern!
     
  12. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    Das französische Patent No. 3226 von Adolphe Sax wurde am 21. März 1846 nach mündlicher Vorsprache um 12:20 Uhr auf Basis des französischen Patentgesetzes vom 5. Juli 1844 eingetragen (so steht es zumindest auf dem veröffentlichten Patent), siehe

    http://www.selmer.fr/histdetail.php?id=3&from=7

    Das Patentgesetz von 5. Juli 1844 Gesetzes setzte zur Patenterteilung die Neuheit voraus:
    In Artikel 1 des Gesetzes hieß es: "Jede neue Entdeckung oder Erfindung in allen Zweigen der Industrie gewährt ihrem Urheber unter den in diesem Gesetz bestimmten Bedingungen und für die unten bestimmte Zeit das ausschließliche Recht, diese Entdeckung oder Erfindung zu seinem eigenen Vorteil zu benutzen. Dieses Recht wird durch Titel festgestellt, welche die Regierung unter dem Namen Erfindungspatente erteilt."

    Die Erfindung musste also neu sein, allerdings wurde das nicht geprüft, es galt (und in Frankreich gilt bis heute) das "Anmeldesystem". In Artikel 11 des Gesetzes hieß es daher im ersten Abschnitt: "Die Patente, deren Anmeldung ordnungsmäßig erfolgt ist, werden ohne vorgängige Prüfung erteilt, und zwar auf die alleinige Gefahr der Patentsucher und ohne Gewähr weder für den tatsächlichen Bestand, die Neuheit oder den Wert der Erfindung noch für die Richtigkeit oder Genauigkeit der Beschreibung."

    Das französische Patent wird nicht auf die Erteilungsvoraussetzungen geprüft, kommt also dem deutschen Gebrauchsmuster sehr nahe, daher auch die "kurze" Bearbeitungszeit.

    Gruß,
    BCJ
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.Juni.2016
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