Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG

Dieses Thema im Forum "Hilfe zum Forum" wurde erstellt von Saxjoggl, 5.Januar.2023.

  1. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Ja gibt es leider immer wieder. Aber leider gibt es auch Finanzämter, die ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen und viele Dinge beim Absetzen bei Musikern nicht anerkennen oder lange schrifltiche Erklärungen einfordern (weil sie wissen, daß wenn du das für jeden Artikel machen musst, es so lange dauert, daß die Meisten aufgeben). Und oft wissen die Finanzämter auch nicht so richtig bescheid und machen etliche Fehler. Hinzu kommt, daß in jedem Bundesland auch noch die Steuergesetze unterschiedlich ausgelegt werden.............
     
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  2. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Das habe ich auch nicht bestritten.

    Klar, Verkaufserlös - Restwert (=0) = zu versteuernde Einnahmen

    CzG

    Dreas

    P. S. Ach, Bewirtungskosten nicht vergessen. Du lädst doch schon mal Deine Kunden zum Essen ein, oder?
     
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  3. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Das stimmt. Aber dafür hast Du ja auch vorher den vollständigen Kaufpreis (entweder einmalig oder im Wege der Abschreibung) steuermindernd geltend gemacht. Insofern ist das Ganze doch wieder stimmig, oder?
     
  4. Rick

    Rick Experte

    Klar, ich habe nichts dagegen gesagt, sondern nur noch mal erwähnt, wie ich das als Berufsmusiker mache.
    Ein Amateur kann das Material wahrscheinlich nicht abschreiben, aber da gibt es meines Wissens Freibeträge für Privatverkauf.
     
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  5. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Bei mir als ist es so, dass ich zumindest sicher stellen konnte, dass ich meine Einnahmen als Künstler bisher nicht versteuern musste. Inzwischen sind meine Einnahmen so gering, dass sie immer unter dem Freibetrag von ??? fallen.
     
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  6. rbur

    rbur Mod

    Abschreiben heißt, dass man es steuermindernd geltend machen kann. Wer auf seine Einnahmen keine Steuern zahlt, kann seine Ausgaben auch nicht abschreiben, da gibt es ja nichts zu mindern.
     
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  7. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Es kann aber ja sein, dass jemand nur deswegen keine Steuern zahlt, weil er das zu versteuernde Einkommen vorher kräftig durch Absetzungen reduziert hat. So hatte ich Rick verstanden.
     
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  8. Rick

    Rick Experte

    Klar, das ging jetzt etwas durcheinander.
    Ich versuche mal, die wesentlichen Punkte zusammen zu fassen:

    Berufsmusiker können ihre Instrumente als berufliche Ausgaben steuerlich absetzen/abschreiben, deshalb müssen sie aber spätere Verkaufserlöse wieder komplett als Einnahmen angeben.

    Amateure können ihre Instrumente nicht abschreiben, aber sie haben meines Wissens gewisse Freibeträge für ihre späteren Verkäufe (als privater Zuverdienst).
    Da zählt meiner Meinung nach der reine Verkaufsertrag OHNE Verrechnung mit dem früheren Kaufpreis.

    Wenn man als Hobbymusiker ein Sax für € 4000,- erworben hat und es als "Sammlerstück" später für 6000,- verkaufen kann, muss man prinzipiell den vollen Betrag angeben und nicht nur die Differenz (den rechnerischen Gewinn) von 2000,-; außer man betreibt damit ein Gewerbe, dann sind es aber wieder berufliche Geschäfte.

    So verstehe ich das Steuerrecht, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. :)
     
  9. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Wie @Claus schon weiter oben ausgeführt hat, gilt das nur, wenn man das Sax weniger als 12 Monate besessen hat.

    Eine Wertsteigerung eines Instruments, das man im eigenen Gebrauch hat, geht das Finanzamt genausowenig etwas an, wie der sonst eher anzunehmende Verlust. Das FA müsste den Nichtgebrauch nachweisen. Sich daran freuen ist übrigens auch eine Art Gebrauch…
    Wer also ein oder zwei seiner Hörner im Jahr wieder abstößt oder seine Schublade mit 10 Mauspiessen alle drei Jahre ausmistet ist auf der sicheren Seite, auch wenn da ein SBA oder ein Link Double Ring dabei sein sollte.

    Ab welchem Umfang das FA nicht mehr an den eigenen Gebrauch glaubt und einen gewerbsmäßigen Handel unterstellt (damit sofort und rückwirkend alle mit einem Gewerbe zusammenhängenden Pflichten einfordern kann - bis man den Nachweis des Gegenteils erbringt) hängt vom örtlichen FA und bis zu einem gewissen Grad vom Sachbearbeitenden ab.

    Bei uns in den Kleinanzeigen gibt es ein paar, die sonst wenig schreiben aber ständig neues Zeug im Angebot haben… und natürlich @Frau Buescher die aber wohl einfach nur einen hohen Durchsatz hat.
    Das sind aus meiner völlig unmaßgeblichen Sicht die „Zielgruppe“ des Plattform-SteuertransparenzGesetzes und damit ein Punkt, den @matThiaS vielleicht mal mit einem geeigneten juristischen Beistand diskutieren könnte, um zu vermeiden, dass uns das irgendwann den schönen Kleinanzeigenbereich vermasselt.

    Dies ist - der Ordnung halber - ein Meinungsbeitrag vom Nicht-Juristen und Nicht-Steuerberater.

    PS: Ihr spendet doch hoffentlich immer, wenn ihr was übers Forum vertickt… so ein Fachanwalt für Steuerrecht nimmt keine Hosenknöpfe und nur selten gebrauchte Mundstücke als Bezahlung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10.Januar.2023
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  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ergänzender Meinungsbeitrag:

    Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich zu versteuern. Ob privat oder gewerblich. Auch schon vor dem PStTG.

    Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.

    Am besten hier nachlesen, dann ist man auf der sicheren Seite:

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

    Also sollte man immer die Rechnung des Kaufs aufbewahren, um so böse Überraschungen zu vermeiden. Und Veräußerungszeiten beachten.

    Das Gesetz finde ich schon richtig. Wieviele e-Bay Verkäufer kennt ihr, die „privat“ Verkaufen, bei denen man aber auf Grund der Aktivitäten ahnt, dass damit das Einkommen aufgebessert wird?

    Alle, die sich um berechtigte Steuerzahlungen drücken sorgen dafür, dass der Rest mehr Steuern zahlen muss.

    CzG

    Dreas
     
  11. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Ich hab das nochmal hochgeholt, weil gerade auf Spiegel-online dazu ein Artikel erschienen ist.

    Interessante Kernaussage m.E.:

    "Das Gesetz etabliert recht niedrige Grenzwerte. Sobald Kundinnen oder Kunden mehr als 30 Verkäufe in einem Kalenderjahr tätigen oder 2000 Euro kassieren, ist die Meldung obligatorisch. »Der einmalige Verkauf der gebrauchten Couch für zum Beispiel 500 Euro führt nicht zur Meldepflicht für den Verkäufer«, erläutert Kalina-Kerschbaum. »Der Verkauf eines Einzelstücks für 2.000 Euro führt danach nach unserem Verständnis aber ebenso zur Meldepflicht wie ein Verkauf von 30 Einzelteilen, selbst wenn dabei insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen werden«, ergänzt die Expertin."
     
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  12. winnie83

    winnie83 Schaut nur mal vorbei

    Das ist aber nur der Wert ab dem gemeldet wird und ändert nichts am Einkommensteuergesetz, dass bestimmt ab wann der Verkauf tatsächlich steuerpflichtig ist: In Einzelfällen nach §23 (also nur, wenn du innerhalb eines Jahres wieder verkaufst) und ansonsten, wenn es so umfangreich und auf tatsächlichen Gewinn ausgelegt ist, dass es als gewerblich einzustufen ist.
    Bei dem Wust an Daten, den das Finanzamt dann bekommt, müssen die erstmal die Fälle rauspicken, bei denen sich ein genaueres hinsehen lohnt. Ich bezweifle auch, dass man dort direkt in der Lage ist, diese Daten elektronisch zu verarbeiten und entsprechend vorzufiltern.

    Grüße
    winnie
     
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  13. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Da geht es um Meldepflichten.
    Aber schon in der Überschrift des Artikels (der hinter einer Bezahlschranke liegt) steht: Nicht jeder Verkauf ist steuerpflichtig.

    Die Steuerpflicht für private Veräußerungsgewinne regelt §23 Einkommensteuergesetz - und daran hat sich nichts geändert, ob der Verkauf nun gemeldet werden muss, oder nicht.

    Die Höhe der eventuell fälligen Steuer hängt am sonstigen steuerpflichtigen Einkommen, wie bei allen Einkommensarten außer Kapitalerträge (da sind es immer 25% sobald die jährliche Freistellungsgrenze von bisher 801€, aktuell ca. 1000€ überschritten wurde)
     
  14. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Kann man nicht genug drauf verweisen. In der Berichterstattung der Medien wird zuweilen der Eindruck vermittelt. dass da jetzt neue Steuern erhoben werden sollen.

    Das isr falsch!

    CzG

    Dreas
     
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  15. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    An die Bezahlschranke hab ich nicht gedacht. Hier noch ein paar Zitate:

     
  16. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Meine Persönliche Meinung: es werden hier zwar rechtliche Möglichkeiten geschaffen, Steuerhinterziehungen durch Meldung von Umsätzen der Plattformbetreiber zu verfolgen. De facto wird das Personal fehlen, um kleinen Steuersündern auf die Schliche zu kommen.
    In dem Zusammenhang denke ich an das Jahr 2019, in dem wir unsere Firma aufgelöst haben. Wir hatten in diesem letzten Jahr eine Kundin, die in der Steuerfahndung aktiv war. Auf unsere Frage, ob wir wohl nach der Betriebsauflösung noch mit einer Steuerprüfung rechnen müssten meinte sie, die Wahrscheinlichkeit wäre sehr gering. Zum Einen würden vorrangig Betriebe geprüft, die in der Vergangenheit auffällig waren. Zum Anderen wären die personellen Ressourcen sehr eingeschränkt, da man noch Jahre brauchen würde, um die von Banken angekauften Steuer-CDs auszuwerten.
     
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  17. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Die im Gesetz vorgesehene Erfassung der Umsätze ist - aus meiner Sicht - das eigentliche Problem.

    Woher weiß eBay Kleinanzeigen, auf welchen Preis ich mich geeinigt habe, wenn ich nicht die eingebaute (und unverschämt teure) Bezahlfunktion nutze?
    Wie will zum Beispiel @matThiaS die Umsätze aus den Kleinanzeigen erfassen?
    Und wie wollen beide unterschiedliche Nicknames (wir alle wissen, dass nicht nur hier Leute mit mindestens zwei Benutzern unterwegs sind) mit einem Klarnamen und dessen/deren Steuer ID verknüpfen?

    PayPal ist keine auskunftspflichtige Plattform sondern ein Bezahldienstleister wie Visa oder Master.
    Banküberweisungen gehen weder eBay noch das Finanzamt etwas an - und auch die Staatsanwaltschaft nur bei einem soliden Anfangsverdacht auf eine Straftat.
    Bargeld ist von staatlicher Seite immer weniger erwünscht aber immer noch ziemlich üblich, wenn man z.B. ein Horn anspielt und mitnimmt.

    Ich bin da nicht tiefer eingestiegen aber für meinen Geschmack fehlt da noch einiges an Durchführungsverordnungen und gängiger Amtspraxis, bis die Plattformbetreiber wissen, was Trumpf ist.
     
  18. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Wenn ich im K
    Laut Spiegel:

    Laut Gesetz müssen die Plattformen bei Kunden, die die Meldeschwelle erreichen, den vollständigen Namen, Adresse, Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum, Kontodaten und Gebühren auflisten. Hinzu kommen die Adressen vermieteter Ferienwohnungen. Ob die Meldung auch Details enthalten wird, welche Waren auf Plattformen wie Ebay verkauft wurden, ist noch nicht geklärt, wie das Unternehmen gegenüber dem SPIEGEL erklärt. Alle Betroffenen sollen automatisch erfahren, welche Daten an die Finanzbehörden geschickt wurden.
     
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  19. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Dann werden wir wohl bald eine Welle neuer eBKA Nutzer sehen, die alle nur 30 Anzeigen im Jahr aufgeben…
     
  20. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    ist schon etwas älter, aber das Thema wurde vor Kurzem aktualisiert.

    Zumindest das scheint gerade nicht der Fall zu sein. Die EU-Kommission hat einen Gesetzesvorschlag zur Festschreibung und Stärkung(!) des Euro-Bargeldes eingereicht und aktuell zur Begutachtung und Rückmeldung für JEDEN EU-Bürger veröffentlicht:

    https://ec.europa.eu/info/law/bette...und-Munzen-als-gesetzliches-Zahlungsmittel_de

    Wer nicht den ganzen Text lesen will: Es soll eine "Verpflichtung zur Annahme von EU-Bargeld in vollem Nennwert und mit schuldenbefreiender Wirkung" bei jedem Zahlungsvorgang kommen. Man darf also die Bargeld Annahme nicht (mehr) ohne schwerwiegende und individuelle Gründe verweigern (200€ Schein für 5€ Ware, ...), wenn der Käufer das möchte. Außerdem werden die Staaten verpflichtet, eine ausreichende und niederschwellige Versorgung aller Bürger mit Bargeld zu gewährleisten, damit dieses seine Funktion als Zahlungsmittel in der Realität auch erfüllen kann (Bankomat Erreichbarkeit am Land).
     
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