Hi, ich habe vor kurzem ein Saxophon ersteigert. Nach dem Kauf habe ich Kontakt aufgenommen, dem Käufer eine bebilderte Online Verpackungsanleitung geschickt und bezahlt. Gestern ist es nun gekommen. Die Verpackung war absolut unmöglich - ein Photo möchte ich euch ersparen - obwohl ich ihm einen Link geschickt habe. Daher ist der Korpus verbogen. Außerdem sind die Klappen nicht korrekt justiert und damit ist das Sax eben nicht Generalüberholt und spielbereit. Mein Händler, bei dem ich natürlich gleich war, schätzte die Reparaturkosten auf etwa 200,-. Ich habe mich nun entschieden, das Sax trotzdem zu behalten, da es immernoch ein guter Preis ist. Mit dem Käufer habe ich schon Kontakt aufgenommen. Ich meinte, er solle einen Teil der Kosten übernehmen. Meinetwegen die Hälfte oder auch ein Drittel nur als Zeichen seines guten Willens, er sagt aber nein, er will das Sax zurückhaben und überweist dann mein Geld zurück. Das Möchte ich aber nicht, da ich außerdem Angst habe, dass ich mein Geld nicht wieder bekomme Meine Konkreten Fragen: - Habe ich das Recht (!) auf Kaufpreisminderung zu drängen? Das Sax kommt aus der Slowakei, es war jedoch bei ebay.de eingestellt. Welche Rechtslage gilt hier? Gibt es EU-einheitliche Regelungen? - Wie Bewerte ich ihn, wenn er nicht darauf eingeht? Ich werde wg. sowas sicher keinen Prozeß ansteben. Positiv scheint mir bei Mangelhafter Ware und schlechter Verpackung etwas übertrieben, negativ aber auch etwas hart, weil er mir ja anbat, das Sax zurückzunehmen! Vielen Dank für die Hilfe Chris
Denke einfach dran, dass er auch eine Bewretung geben wird (und dann braucht man sich nicht mehr über die vielen pos. Ebay-bewertungen wundern). Mehr als dass er die Ware zurück nimmt kann man mE nicht verlangen (WENN er denn alles inkl. Versand zurückzahlt...). Rechtliches weiß ich nicht. Aber: Dass sich ein Sax beim Versand dejustiert würde ich aber immer erwarten und bei großen Instrumenen als unvermeidlich ansehen. Gruß saxfax
Für den Gefahrenübergang beim Versendungskauf ist in Deutschland § 447 Abs. 1 BGB einschlägig. Da kannst Du nachlesen. Nach meiner Kenntnis kann auch ein ausländischer Verkäufer Sachen in ebay Deutschland einstellen. Ggf. hättest Du aber die Mängel sofort dem Transportunternehmen, also evtl. der Deutschen Post anzeigen müssen, damit Du die in Regreß nehmen kannst. Für Deine Verpackungsanweisungen gilt § 447 Abs. 2 BGB. Die Beweislast für Versendungsfehler trägst Du. Wahrscheinlich kommt es auch darauf an, ob Du ihm eine VerpackungsANLEITUNG oder eine VerpackungsANWEISUNG geschickt hast. Schöne Grüße kingconn
Hi, @Saxfax: Ich hasse Heuchelbewertungen, daher habe ich selbst auch schon drei Rachebewertungen Er hat mich bereits bewertet! Etwas dejustierung: Okay, aber Beulen und verzogener Korpus? Laut saxdoc waren die Polster zuvor schon nicht dicht! @benjahmin: Äußerlich war nicht zu erkennen! Außerdem hat meine Mum das Paket angenommen und ich habs dann sofort beim Öffnen das Photo gemacht! Zur Verpackung: Ich habe diesen Link geschickt: http://www.cybersax.com/packsax.html mehr kann man wohl nicht tun! Naja, ich sehe schon, ich werde auf den Kosten vollständig sitzenbleiben Grüße Chris
Ist ja eine Ehre für mich, mit Benjahmin verwechselt zu werden. Bezüglich der Verpackung: vielleicht konnte der Verkäufer kein Englisch - soll ja im ehemaligen Ostblock nicht so verbreitet sein. Eine Verpackungs-ANWEISUNG scheint das aber nicht zu sein. Schöne Grüße kingconn
wenn die ware entspricht nicht der beschreibung , kannst bei ebay um eine entschädigung ansuchen. einmal habe ich 50% des einkaufspreises bekommen. das ist einfachster weg .
Entschuldige bitte kingconn, ich war irgendwie in zwei Threads gleichzeitig unterwegs. Zur Verpackung: Ich bitte dich, Photos guggen kann jeder, außerdem hat er mir bestätigt, dass er es gut Verpacken wird! @YoYo: Von wem hast du was bekommen und wie lief das? Mein Problem ist: Er bietet mir die Rücknahme an, aber ob ich das Geld da je wiedersehe? Außerdem will ich es ja behalten. Es ist ja echt okay! Grüße Chris
Wenn ich mal davon ausgehe, daß kryz/Chris = kryz/Chris gilt, dann frage ich mich, wo das Problem ist, vorausgesetzt ich lese folgendes: Insbesondere nicht, wenn ich daran denke, inwieweit C-Mels den Beschreibungen entsprechen, unter denen sie angeboten wurden - sei es bei ebay, sei es ohne. PS: die Verpackung sieht zwar nicht gerade zärtlich aus, aber solange da ein äusserlich nicht beschädigtes Paket ankommt, gibt es m.E. auch keinen Transportschaden. GerhArd PS: die Verpackungsanleitung oder Anweisung, zu der Du ihm den link geschickt hast halte ich persönlich für groben Unfug. Da ist das was er gemacht hat besser, insbesondere da er den Koffer weggelassen hat.
Hi, @GENW: Das war meine Einschätzung, bevor ich beim Saxdoc war! Zu den Transportbestimmungen: Außerlich kein Schaden heißt nur, dass die Post nicht schuld ist und auch nicht zahlt. Durch die Bewegung kann aber das Sax, welches ja innen lose im Karton lag erheblichen Schaden nehmen. Ein Physiker mit viel Zeit mag hier Berechungen anstellen. Fest steht: In einem Paket - egal was enthalten ist - darf sich nichts bewegen. Nichts persönlich gegen dich, aber du scheinst dir entweder das Photo nicht angesehen zu haben, oder noch nie in deinem Leben etwas verpackt zu haben! Das was er da macht kann einfach nicht sein. Ein Sax im Koffer, das 20cm in jede richtung wackeln kann? dann das Klebeband auf den Korpus geklebt ( gut, das kann man auf dem Photo nicht sehen!). So auf keinen Fall! Ich habe bisher 5 Saxe mit der Post erhalten. Drei waren so mit der Anleitung verpackt, zwei nicht. Die Drei die die nach der Anleitung verpackt waren, waren ohne Schaden, die nicht nach Anleitung verpackt waren, haten beide erheblichen Schaden. Wenn das eine Studie wäre, wäre das Ergebnis eindeutig, logisch und vorhersehbar. Was letztendlich mein Problem ist: Ich soll für die Blödheit von jemand anderem bezahlen. Ich bin Schüler, da sind 100-200,- erheblich Geld. Ich habe hier mit kleinen Reparaturen gerechnet, die man unter Umständen selbst machen kann oder auf jedenfall bis max 50,-. Viele Grüße und danke für die Antworten Chris
Wenn die Verpackung nicht gut genug war, um eine Schaden zu verhindern, wirst du von der Transportversicherung (falls vorhanden) keinen Cent sehen. Die Pakete müssen so verpackt sein, dass die Ware einen Sturz aus 1m Höhe unbeschadet überlebt. Sollte die Verpackung das nicht aushalten, ist die Post aus ihrer Haftung raus. Und glaub mir, bevor die Post irgendwas zahlt, vergeht schon einiges. Der Schaden kann trotz äusserlich unversehrten Verpackung vom Transport kommen. So einen Fall hatte ich auch schon mal bei Ebay und im Endeffekt bin ich auf einem ziemlich zerbeulten Sax sitzten geblieben. Hast du per Paypal bezahlt? Falls ja, bist du ja normalerweise versichert. Da dir der Verkäufer aber angeboten hat, das Sax zurück zu nehmen und dir den Kaufpreis zu erstatten, wird dir das nicht viel bringen. Entweder du schickst es ihm zurück und hoffst, dass du dein Geld wieder siehst oder du arrangierst dich mit der Situation und machst das beste draus. Eine negative Bewertung würde ich in diesem Fall auch nicht unbedingt abgeben, da er dir ja ein faires Angebot gemacht hat. Was auf dem Transport geschieht, liegt nicht unbeding in seiner Macht.
Hi, es scheint mir wohl nichts anderes übrigbleiben. Negativ werde ich auf keinen Fall bewerten. Positiv auch nicht. Entweder garnicht, oder was wahrscheinlicher ist, neutral! Neutral wird imho eh viel zu selten benutzt! Danke Chris
@kryz : es geht über my ebay - streitfall melden dort hast eine option - ware entspricht nicht der beschreibung. wenn wirklich sollten neue pads dabei sein - und wurden alte geliefert - das wäre ein grund - doch hast ein angebot für neue polster abgegeben. negative bewertung hätte ich auch nicht abgegeben - das ist eine augenwischerei. die taktik ist einfach. der verkäufer wartet auf die bewertung von dem käufer , wenn bekomt ein + gibt meistens auch einen + , wenn negativ - revangiert sich mit negativer bewertung und oft schlägt vor , das die beide seiten seine bewertungen zurückziehen. Habe mal begative bewertung für die versteckte mangel bekommen : es war zu wenig luft in reifen ! , Da die luft dursichtig ist war also die mangel versteckt. für fast neues rad habe 1 euro bekommen und ein minus ))) also die bewertung in der form wie führt ebay ist nicht wirklich massgebend und gerecht. Kannst sich auch selbst trösten : nach der reparatur wirst ein sax besitzen über welchem könntest nicht sagen das es billig ist. )
hallo kryz, es ist immer ärgerlich wenn man Ware defekt oder in einem anderen Zustand als erwartet erhält. Bist Du sicher das er den Verpackungslink erhalten, gelesen und verstanden hat? Der VK scheint mir seriös, er hat seinen Fehler erkannt, auf die Reklamation reagiert und die Rücknahme angeboten. Das ist nicht immer so. Eine Kostenbeteiligung für die Reparatur ist wohl eher selten. Wenn Du ebay den Streitfall meldest, wird nichts anderes heraus kommen als die Rücknahme und die Erstattung vom Kaufpreis, oder ein langwieriges Verfahren über das Käuferschutzprogramm mit unbekannten Ausgang. Gruß toba
Hi, ja er hat mir versichert, dass er es gut verpacken wird. Naja, ich werds wohl dabei belassen. Ist dann ja auch wurscht Chris