Registrierungscode nur für einen PCTypen??

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast, 27.September.2005.

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo!
    Also: ich hab einen Pc gekauft ( ein Notebook ). Vor ca. 3-4 Monaten hab ich eine Software, namens MusicTeacher registrieren lassen. Jetzt wollt ich das Programm wieder auf dem neuen Laptop spielen - geht nicht! Man sagte mir, dass der regkey immer nur für einen PC gilt, Sprich ich müsste wieder 40 Euro zahlen - nur weil ich den alten Pc weggebe, und das Programm auf dem neuen Gerät installieren will. Das kanns doch nicht sein?? Jetzt verfallt der alten regkey, und ich muss trotzdem einen neuen kaufen? Ist das rechtlich??

    Lg
    Alex
     
  2. SanDO

    SanDO Ist fast schon zuhause hier

    Was steht in den Lizenzbedingungen?!
    Ich meine: Es gibt ja Programme, die nur für einen Rechner verwendet werden dürfen. In der Regel sind das aber DIE Programme, die man mit dem entsprechenden Rechner erwirbt.

    Ist der Anbieter eine deutsche Firma?

    Kommt mir irgendwie seltsam vor. Denn es kann doch immer wieder passieren, dass ein Rechner abstürzt o.ä. und man alles neu installieren muss. Und "Einzelplatzlizenz" meint doch in der Regel nur, dass man das Programm auf 1 Rechner installieren darf.

    Seeehr seltsam.
    Bin auf die Lösung gespannt.

    LG,
    Sandra

     
  3. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Es gibt sogenannte OEM (heisst glaube ich "Original equipment manufacturer") - Software, oder auch "SystemBuilder Software", die mit einem neuen PC (egal ob Desktop oder Notebook) verkauft wird. Die ist meistens erheblich billiger als ein "Vollprodukt", es gibt aber PC-Hersteller, die sorgen dafür, dass die Software auch nur auf der Kiste läuft, mit der sie verkauft wurde.
    Das kenne ich (ThinkPad Notebook Händler) aber nur für Betriebssysteme, MS Office Pakete und z.B. Brennsoftware.
    Bei allem anderen wäre es schlicht eine Unverschämtheit, die Software nur für genau eine Maschine zu lizensieren. Es gibt ja Leute, die alle sechs Monate ihre Kiste upgraden oder ersetzen, die wären ja echt gekniffen.

    Selbst die nicht sehr teuen Programme für Palm Handhelds lassen sich von Palm zu Palm mitnehmen. Wäre ja auch idiotisch, wenn man bei der vergleichweise geringeren Lebensdauer durch Freiflüge aus Westentaschen etc. jedesmal seine Software inkl. Daten verlöre.

    Also pfeift mal ordentlich den Hersteller von "Music Teacher" an! Hinweise wie "Ich werde das mal im Usenet oder in einem Webforum posten" könnten allerdings als Nötigung aufgefasst werden, also Vorsicht...

    Viel Erfolg!
    Christian
     
  4. four

    four Ist fast schon zuhause hier

    Hi Alex,

    ich geb mal meinen Senf dazu, ich bin vom Fach.
    Software, die registriert werden muß, hat in letzter Zeit
    deutlich zugenommen.

    Rechtlich gesehen hast Du nicht die Software gekauft, sondern nur ein Nutzungsrecht. Der Hersteller hat das Nutzungsrecht an einen Rechner gekoppelt. Das ist insoweit erst einmal nicht ungewöhnlich.

    Normalerweise gehen die Hersteller bei Rechnerwechsel bzw. bei Hardwareveränderungen des Rechners hin und
    erlauben dann eine Übertragung der Lizenz. Wo hast Du denn die Software gekauft? Ist das ein deutscher oder ein ausländischer Hersteller?

    Ob das alles so rechtlich zulässig ist, ist nicht wirklich geklärt. Es gibt Juristen, die behaupten, mit einer Software hätte ich eine Sache gekauft und deshalb wäre diese Art der Einschränkung nicht zulässig, da ich mit einem gekauften Produkt machen kann was ich will.
    Das ist allerdings nur eine Sicht der Dinge. Generell ist es
    ja möglich, ein reines Nutzungsrecht zu verkaufen (s. leasing bei Autos), deshalb geht das generell auch bei Autos. In den USA ist es auf jeden Fall definitiv möglich.

    Nun zu einer eventuellen Lösung des Problems:

    ich würde mich wieder bei denen melden mit folgender Argumentation: du hättest, da ein Lizenztransfer auf einen neuen Rechner nicht möglich wäre, deinen alten Rechner aufgerüstet, neue Hardware, neues Betriebssystem). Nun würde die Software nicht mehr laufen. Deshalb brauchst du einen neuen Schlüssel.

    Gruß
    Andreas
     
  5. jazzman

    jazzman Ist fast schon zuhause hier

    ich glaub das ist bei pc-spielen gang und gebe, z.b. World of Warecraft (???) bin mir aber nicht sicher.
     
  6. Dexter

    Dexter Ist fast schon zuhause hier

    So eine Vertragsklausel wäre schlicht rechtswidrig. Es ist zwar zulässig (und absolut üblich) das Recht zur Installation auf eine Installation zur selben Zeit (eine CPU) zu beschränken und in den Vertragsbedingungen auch auszuschließen, daß man das Programm auf dem PC und dem Laptop installiert (auch wenn man das Programm nur alleine nutzt, das Programm also immer nur 1 x zur selben Zeit läuft).
    Das Recht für die Installation auf eine »Einmalinstallation« zu beschränken, ist aber erstens, wie gesagt, rechtswidrig und zweitens auch absolut weltfremd. Soll ich bei jedem Betriebssystemschaden oder Virenbefall, welches jeweils eine Neuinstallation erforderlich macht, 40 Euro bezahlen. Da würde ich gar nicht lange fackelen und den Herrschaften Post vom Rechtsanwalt ankündigen.

    Beste Grüße aus MH
    Dexter
     
  7. four

    four Ist fast schon zuhause hier

    Naja, das glaube ich weniger. Sie mag vielleicht dämlich sein, aber noch gibt es eine gewisse Vertragsfreiheit. Ob diese Klausel dann sittenwidrig wäre, lassen wir mal dahingestellt. Außerdem ist diese Software ja keine Einmal-Installationssoftware, sondern der Registrierungscode/Lizenzschlüssel ist an eine bestimmte Hardwarekonfiguration gebunden.

    Es gibt durchaus Softwarehersteller, die das so sehen, so z.B. die meisten Antivirenhersteller mit ihren Abonnementschlüsseln. Solltest du dort neuinstallieren müssen, dann ist dein neuer Schlüssel ungültig. Du bekommst auch keinen Ersatz sondern mußt ihn neu kaufen.

    Gruß,
    Andreas
     
  8. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Hi,

    ich kenne auch Software, bei der man beim Hardware-Wechsel einen neuen Schlüssel braucht. Ich kenne aber keinen Softwarehersteller, der einem diesen Schlüssel verweigert. Es würde auch bei unseren Kunden schlecht ankommen, wenn - weil mal wieder jemand den Mausstecker reingeschraubt statt reingesteckt hat - was meistens ein neues Mainboard bedeutet - gleich der Neukauf von Software angesagt wäre. Selbst bei der "geliebten" Online-Registrierung von Office-Produkten des Marktführes genügt ein Anruf bei der 0800-Nummer, um einen neuen Freischalt-Code zu bekommen. Als Händler ist uns Kopierschutz ja durchaus sympathisch, aber wenn die Kunden verarscht werden, geht der Schuss nach hinten los.
    Also: solche Produkte vermeiden. Vorher den Hersteller fragen. Denn die seitenlangen Lizenzbedingugen sind eine Zumutung und werden fast nie gelesen.

    Grüße, Christian
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Das Problem hat sich Gottseidank gelöst. Hab denen ein paar E-Mails geschrieben - haben mir darauf hin einen neuen Key zugesandt.

    Lg
    Alex
     
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