Sax pfänden

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von GelöschtesMitglied725, 4.November.2011.

  1. geräusch

    geräusch Ist fast schon zuhause hier

    Und wenn ich -in der hochlöblichen Absicht Geld zur Tilgung zusammenzukratzen- das Horn für einen Hunni an einen Freund vekaufe/-pfände und dem Herrn vom Amt diesen Schein in die Hand drücke, dann wäre das doch wunderbarerweise völlig legal, oder? :cool:

    ger"Zum Offenbarungseid fährt man ja schließlich auch im Jaguar der Gattin vor"äusch
     
  2. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo,
    danke schonmal für die vielen Infos. Also, die Situation ist durch eine Handwerkerrechnung entstanden. Es lag ein Angebot vor, welches o.k. war, doch die Woche kam die Rechnung mit dem doppeltem Betrag des Angebotes, welchen ich nicht habe. Bin deshalb geschockt, habe doch nichts von Wert, Saxophone nur ,die ich spiele, aber eben nicht als Berufsmusiker. Ohne meine beiden "Hörner" verliere ich sehr viel............
    Liebe Grüsse Dabird
     
  3. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Eine Handwerker Rechnung darf nur so hoch sein wie das beauftragte Angebot. Wenn der Handwerker merkt, dass er mit seinem Angebot nicht hinkommt, dann muss er nach geltendem Recht ein Nachtragsangebot einreichen, dass von Dir wieder Schriftlich beauftragt wird. Sollte das nicht geschehen sein, dann der Rechnung schriftlich widersprechen und nur die beauftragte Summe bezahlen. Über den Rest hat der Handwerker zunächst kein Rechtsanspruch.
    Allerdings, wenn die Arbeit tatsächlich notwendig war und ordentlich ausgeführt wurde, dann mit dem Handwerker Ratenzahlung vereinbaren.
    Diese empfielt sich auch, falls schon ein Mahnbescheid zugestellt wurde und diesem nicht widersprochen worden ist.
    Näheres können wir gerne per PN besprechen.
     
  4. Saxax

    Saxax Ist fast schon zuhause hier

    .... also, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, darf man bei Pfändungen ein Musikinstrument behalten. Sprich ein Teil ist nicht pfändbar, da es zur Lebensführung notwendig ist. (Vergleichbar zu Bett, herd, Fernseher u.ä.)

    Das gilt vermutlich z.B. bei Geigen nicht für Stradivaris oder ähnliche Wertgegenstände, sondern nur für Gebrauchsgegenstände.

    (das alles wie gesagt aus der Erinnerung und die ist auch schon ein paar Jahre alt. Es erscheint mir aber dennoch plausibel)


    keep swingin´


    Saxax
     
  5. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Hmmmm......

    Ich denke das wichtigste isses doch eine Pfändung und die dadurch entstehenden Kosten zu vermeiden, allein die können sich je nach Forderungshöhe schnell auf den Wert eines gebrauchten japanischen Saxs belaufen.
    Bleib im Kontakt mit deinem Handwerker, zeige dich zahlungswillig, vereinbare Ratenzahlungen. Das alles natürlich nach Prüfung der rechtmäßigkeit der Rechnung.

    Lg
    Edo
     
  6. simplysax

    simplysax Ist fast schon zuhause hier

    nun ja... ich glaube nicht... das ich meine schwarze hergeben würde... sicherheitshalber habe ich sie gar nicht in meinen büchern... ist also vielleicht gar nicht meine...

    den rest des altmetalls aus meinem wohnzimmer (vier weitere saxophone) könnte ich ggf. verschmerzen...

    @ wanze... tja.. jetzt weiß ich warum alle sagen ich sollmir wieder einen mann suchen... lach... damit ich was zum mitgeben habe...

    simply
     
  7. koester

    koester Schaut nur mal vorbei

    Hallo zusammen!
    Ja, leider zählen auch Musikinstrumente zu den Haushaltsgegenständen, die pfändbar sind:(.
    Lieben Gruß
     
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