Saxophon gestohlen! Bitte um Mithilfe

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von romy_selmer_markVII, 26.August.2013.

  1. romy_selmer_markVII

    romy_selmer_markVII Schaut nur mal vorbei

    In der Nacht vom 15. auf den 16. August 2013 wurde mein Alt-Saxophon aus einem Auto gestohlen.
    Das Auto stand im Berliner Stadtteil Wedding (ungefähr Osloerstraße Nr. 12)

    Das Saxophon hat folgende Eigenschaften:

    * Sax Alto Mark VII
    * Seriennummer: 250467
    * am S-Bogen eine schwarze Markierung an der Oktavklappe.
    * die Lackierung im Trichter ist bereits an großen Stellen abgeplatzt, insgesamt erscheint es sehr 'gebraucht'
    * schwarzer eckiger Koffer mit Rucksacktragegurten
    * im Koffer befand sich u.a.:
    - ein Jody Jazz Mundstück
    - Ledertragegurt
    - schwarzes Reedguard mit einem Plastikblatt und diversen Holzblättchen


    Wer irgendetwas hört oder sieht, bitte Mail an
    romysydow@googlemail.com

    Herzlichen Dank,
    lieben Gruß,
    Romy
     
  2. saxhornet

    saxhornet Experte

    Unbedingt alle Händler in Berlin und Umland informieren. Sowie Anzeigen beobachten. Viel Glück!
    Lg Saxhornet
     
  3. romy_selmer_markVII

    romy_selmer_markVII Schaut nur mal vorbei

    ja, danke. hatte ich am tag danach sofort gemacht...mal sehen, ob es etwas hilft.
    LG,
    romy
     
  4. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Gib ne Anzeige auf "suche gebrauchte saxes" vielleicht kriegste ein Angebot. .....


    Grüße

    Mixo
     
  5. Gast

    Gast Guest

    MIST ist sowas !!

    Im wilden Westen wurden Pferdediebe noch gehängt ! Aber Saxdiebe kriegen heute wahrscheinlich eher nen resozialisierenden Segeltörn bezahlt, weil sie ne schlechte Kindheit hatten .....grmblll :-(

    Erstatte auf JEDEN Fall Anzeige bei der Polizei ( falls Du das nicht eh schon getan hast ) > und gib ihnen soviele Merkmale wie möglich zu Papier ( Kratzer, Beulen, Seriennummern etc etc )

    DIE werden Dein Sax nun zwar nicht suchen - aber WENN sie es irgendwo finden sollten ( in diversen Hehlerkreisen, Unterwelthandelsgeschäften o.ä.) dann kann man es leichter als DEINES identifizieren.

    Mir haben sie auch mal ne Hupe geklaut - ich habe Anzeige erstattet und das Ding genau beschrieben. LEIDER wusste ich die Seriennummer nicht ---das war fatal.

    DENN - wenige Wochen später entdeckte ich MEIN Sax in einer Band auf dem Altstadtfest - unverkennbar - aber der Musiker hatte es frisch von jemandem gekauft, der es zufällig von jemandem gekauft hatte...da war nix zu machen. Auch der herbeigerufene Polizist konnte trotz gemachter Anzeige und übereinstimmenden Angaben ( Farbe, Eigenarten...technischer Schnickschnack...wie BLAUE Filze...)ohne Seriennummer keine genaue Identifikation vornehmen....also blieb die Hupe wo sie war....in den Händen eines anderen, der zwar sein Bedauern über meinen Verlust äusserte, die Hupe jedoch nicht wieder hergeben wollte.

    ECHT MIST sowas !!

    :-(

    CBP
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ CBP

    Hi Benjahmin,

    vielleicht ist es ja ein Trost. Selbst mit Seriennummer hättest Du Deine
    Hupe nicht so leicht wieder bekommen.

    Der Käufer hat die ja "im guten Glauben" erworben, er hat darauf vertraut, dass der Verkäufer der Eigentümer war. Und der war ja, wie Du schriebst, auch schon nicht der, der das Ding geklaut hat.

    Da wird es schwer das Ding zurückzubekommen.

    CzG

    Dreas
     
  7. Gast

    Gast Guest

    Moin,

    an GESTOHLENEN (= abhanden gekommenen) Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich.

    Anders, wenn die Sache zB entliehen wurde, und sich der Entleiher als Eigentümer geriert und verkauft.

    LG, Claudia
     
  8. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Claudia hat da Recht.

    Auf deutsch, wenn du ein gestohlenes Saxophon kaufst, bist du zwar Besitzer aber kein Eigentümer. Der Kauf ist nichtig, der Gestohlene bekommt sein Instrument zurück und du kannst schauen, wie du an dein Geld kommst.

    Auch musst du aufpassen, dass du nicht noch wegen Hehlerei Probleme bekommst.

    Ich lasse mir vom Verkäufer immer betätigen, dass er der Eigentümer des Instrumentes ist.

    Gruß
     
  9. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Owl

    Danke Eulchen für die Richtigstellung. Da war ich wohl auf dem Holzweg.

    Du bist vom Fach!

    CzG

    Dreas
     
  10. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

  11. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Oh, wie spannend, ein bisschen Juristerei... :)

    Hat sie!

    So ist es in der Regel. Kann aber schon wieder anders sein, wenn die Tröte nicht in Deutschland verkauft wird.

    Nein, der ist nicht zwingend nichtig. Ist aber ein bisschen kompliziert...

    Wenn er das wahrheitswidrig behauptet, hilft Dir das als Käufer auch nicht wirklich weiter.

    @tmb

    Hehlerei ist es nur, wenn der Käufer weiß oder ahnt, dass das Instrument gestohlen ist.

    LG

    Claus
     
  12. Gast

    Gast Guest

    hallo ihr juristen,


    und wann verjährt das???

    bleistift:
    ich kaufe auf nem flohmarkt ein wirklich günstiges sax, freue mich darüber, frage mich dann aber zuhause, warum der verkäufer es so preiswert abgegeben hat.


    man stellt mir ein saxophon zur verfügung ohne auflagen, zur freien verwendung.

    ich bekomme ein testinstrument von einer firma, die es nicht zurückfordert.


    ein flohmarkt und ähnliches muss doch ein quell dieser möglichkeiten sein.

    fragt Nimo
     
  13. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Hallo Nimo,

    "verjähren" im eigentlichen Sinne ist es nicht, aber es gibt beim (redlichen) Besitzer eines Gegenstandes die Möglichkeit, dass er durch reinen Zeitablauf doch noch Eigentum an einer Sache erwirbt. Das nennt sich dann "Ersitzung".
     
  14. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

    "weiß oder ahnt" oder
    wissen oder ahnen müsste?

    Es ist sicher irgendwie eine Grauzone, oder?

    Greets
    tmb
     
  15. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ tmb

    Ganz bestimmt.

    Du kannst dich aber sicher nicht rausreden, dass Du von nix geahnt hast, wenn Du als Saxophonist von einem dubiosen Typen ein Mark VI für 600,-€ erworben hast....

    CzG

    Dreas
     
  16. Schorsch

    Schorsch Ist fast schon zuhause hier

    Und wenn ich einfach die alleinerziehende Mutter bin, die sich freut, für 600 Euro überhaupt etwas zu bekommen? Es ist nicht unbedingt jeder ein Superspezialist in allem, was er oder sie tut.


    Have Fun with Music
    Schorsch
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ich kenne den Fall von einem Saxophonladen, der gebrauchte Saxophone angekauft hat und einige Zeit später kam der eigentliche Eigentümer mit der Polizei und die Hörner wurden konfisziert. Der Laden hat sein Geld nicht wiederbekommen, da sich der echte Wohnsitz des Verkäufers nicht ermitteln liess. Fotos und Seriennummern zu haben sind Pflicht.

    Lg Saxhornet
     
  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Wieso beweist eigentlich die Kenntnis der Seriennummer, dass das Sax mir gehört? Die könnte ich doch sonstwo her haben...

    CzG

    Dreas
     
  19. Gast

    Gast Guest

    @Saxhornet

    Na...Du bringst einen ja auf sonderbare Gedanken ;-)

    Ich gebe also nem Kumpel meine Hupe, damit er sie für mich bei nem Musikladen ( unter falschem Namen )vertickert.
    Die Knete teilen wir uns....und danach hole ich mir mittels der Polizei die Tröte wieder indem ich behaupte, sie wurde vorher geklaut.

    Also als Ladeninhaber sollte man sich in so einem Falle doch zumindest den Ausweis des Verkäufers zeigen lassen, bevor man irgendwas gebrauchtes von privat ankauft.

    In manchen Branchen ( z.B. Gold-Silber An und Verkauf ) ist das meines Wissens nach sogar gesetzliche Pflicht.

    LG

    CBP

     
  20. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Wow, das ist ja erschreckend, wieviel kriminelle Energie und Fantasie da schlummert... ;-)
     
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