Steuern bei Musikern

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von steps_ahead, 27.Oktober.2009.

  1. steps_ahead

    steps_ahead Kann einfach nicht wegbleiben

    Steuern bei Hobbymusikern.

    Hallo Leser,

    habe einen anderen Beruf, nehme aber durch Gigs mit einer Band ca. 2000 € im Jahr ein. Wie muss man das versteuern? Kann mir jemand helfen? Bin noch nicht zum Suchen gekommen deswegen frag ich kurz in die Runde. LG, Mitch
     
  2. rbur

    rbur Mod

    Hi,
    du gibst deine Einküfte aus der Band in der entsprechenden Anlage als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" an.
     
  3. simplysax

    simplysax Ist fast schon zuhause hier

    schreibt ihr rechnungen mit ausgewiesener MwSt?

    Ich rechne das ganz unterschiedlich ab.

    Manchmal schreibe ich rechnungen mit Steuer. Wenn ich bei Kunstvereinen Mugge, dann unterschreibe ich eine Aufwandsentschädigung. Diese ist natürlich nur eine Gutmachung meiner Unkosten.
    Für steuerfreie Einkünfte gibt es einen Paschbeitrag ( glaube der lag bei 1800 eu.. bin mir aber nicht sicher) diesen habe ich seinerzeit genuttz als ich noch als Dozent in zwei Vereinen unterrichtet habe.

    simply
     
  4. steps_ahead

    steps_ahead Kann einfach nicht wegbleiben

    ja, die Band stellt Rechnungen mit MwSt. aus.
     
  5. rbur

    rbur Mod

    D.h. die Band ist als Gewerbetreibender angemeldet und ihr führt diese MwSt. auch ans Finanzamt ab?
     
  6. steps_ahead

    steps_ahead Kann einfach nicht wegbleiben

  7. clari_sax

    clari_sax Ist fast schon zuhause hier

    Rechnungen mit Mehrwertsteuer kann man NUR schreiben, wenn man diese als Umsatzsteuer abführt bzw. im Wege des Vorsteuerabzug verrechnet.

    Generell ist jeder Gewerbetreibende umsatzsteuerpflichtig, es gibt allerdings eine Grenze für sog. Kleingewerbetreibende, die irgendwo bei 20.000 Euro oder so im Jahr liegt.

    Als einzelner Musiker bist du Freiberufler und unterliegst den selben Regeln wie Gewerbetreibende.

    Eine Band ist - so nicht als andere Form gegründet - automatisch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und damit eine juristische Person. An dieser sind, wiederum so nicht anders festgelegt, alle Gesellschafter gemeinsam und zu gleichen Teilen haftend beteiligt. Außerdem hat sie zwingend einen geschäftsführenden Gesellschafter. Wenn dieser nicht bestimmt wurde, hält sich das Finanzamt an den, der die Rechnungen unterschreibt.

    Für die GbR gilt nun das oben gesagte zu Umsatz- bzw. Mehrwertssteuer.

    Ich habe bei gutlaufenden Bands ohne Geselschaftervertrag auch schon von Fällen gehört, wo das Finazamt ein Arbeitsverhältnis des Bandleaders zu seinen Musikern angenommen hat. So wurden neben nicht gezahlter Umsatz- und Gewerbesteuer auch noch Sozialabgaben fällig!

    Gerade in Zeiten elektronischen Datenabgleichs kann ich nur dringend empfehlen, sämtliche Einkünfte mit den zu ihrer Erzielung entstandenen Aufwendungen als GuV zu verrechenen und die Differrenz bei FA als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit anzugeben. Bei größreren Aufwendungen kann ja so durchaus auch mal ein negatives Einkommen entstehen!

    Eine Strategie kann nun darin bestehen, auf Dauer negative Einkünfte zu erzielen. Dann unterstellt das FA möglicherweise irgendwann, man mache das nur aus Liebhaberei, die natürlich nicht zu einer Einkommensminderung führen darf. Daher bekommt man dies in diesen Fällen formal mitgeteilt und DARF für die Zukunft die Einkünfte aus Musik nicht mehr angeben. Dies natürlich nur, solange sie dauerhaft negativ sind.

    Eine weitere ist, bei der Kultusbehörde kostenpflichtig feststellen zu lassen, dass die musikalische Tätigkeit künstlerisch besonders wertvoll ist. Mit dieser Bestätigung wiederum kann man ebenfalls kostenpflichtig beim Finanzamt beantragen, von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit zu werden. Das macht natürlich nur Sinn, wenn man die o. a. Grenze übersteigt.

    LG - Chris
     
  8. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    "Gerade in Zeiten elektronischen Datenabgleichs kann ich nur dringend empfehlen, sämtliche Einkünfte mit den zu ihrer Erzielung entstandenen Aufwendungen als [color=009900]GuV[/color] zu verrechenen . . ."

    Hallo Chris,

    was bedeutet denn GuV?
     
  9. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Falls es jemand ganz genau wissen will: die Regelung zu sog. Kleinunternehmern findet sich in § 19 Umsatzsteuergesetz.
     
  10. Claus

    Claus Mod Emeritus

    GuV = Gewinn- und Verlustrechnung
     
  11. rbur

    rbur Mod

    Ich würde auf jeden Fall zu einem Steuerberater gehen.
    Der Musiker ist ja irgendwie Mitarbeiter oder Teilhaber der "Firma Band".
    Das ist ganz was anderes als wenn ich "einfach so" von irgendwem für eine Leistung Geld kriege und die dann versteuere.
     
  12. Rene

    Rene Ist fast schon zuhause hier

    Ich kann Euch nur sagen, macht es ! Ich musste kräftig nachzahlen. Und, hütet Euch davor irgendwo Gesellschafter einer GbR zu werden. Denkt immer daran, die Grenze ist 17500 EUR UMSATZ. Ab da seit Ihr Umsatzsteuerpflichtig und Euch wird NIEMAND Bescheid sagen wenn es soweit ist !
    Also, seit selbstständige Musiker mit eigener Buchhaltung.
    Eure Gagen werden auf Euer normales Arbeitsgehalt aufgeschlagen und dann wird gerechnet. Seit Ihr im Jahreseinkommen über einen bestimmten Satz kann es sein, dass Ihr jeden zweiten Job für den Staat spielt !
    Bei 1000 EUR im Monat durch mucken bleiben Euch nur 500. Da überlegt man sich doch lieber einen 400 EUR job zu machen, wo man sich nicht die Wochenenden und Nächte um die Ohren schlägt. Übrigens kriegt Jupp von der Stanze am WE 100 % Zuschlag und Nachtzuschläge. Warum Mucker eigentlich nicht ? Naja, Gerechtigkeit ist Ansichtssache...
    Gez.
    Ein gefrusteter Mucker
     
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