Übermittlung von Bankdaten in´s Ausland

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von saxhans, 18.Februar.2009.

  1. saxhans

    saxhans Ist fast schon zuhause hier

    Liebe Saxer-Gemeinde,

    zu folgendem Sachverhalt im Zusammenhang mit einer Ebay-Auktion von mir möchte ich euch um eure Meinungen bitten:

    Heute habe ich über ebay einen Saxgurt für etwas mehr als zehn Euro verkauft.

    Der Käufer kommt aus der Russischen Föderation und hat null Bewertungen.

    Ganz abgesehen davon, daß ich bei der Auktion explizit angegeben hatte, daß ich nur in die Europäische Union liefere, würde alleine das Päckchen nach Russland 13,90 Euro plus Zollgebühren kosten, also um einiges mehr als der Kaufpreis.

    In meiner Artikelbeschreibung hatte ich allerdings angegeben, daß der Käufer nach der Auktion eine Mail mit meinen Bankdaten erhält.

    Wenn ich jetzt meine Bankdaten dorthin schicke, und aus dem Ausland wird von meinem Konto abgebucht, wie lange habe ich dann Zeit das Geld zurückzuholen?

    Meiner Information nach nur 24 Stunden, dann ist das Geld weg, ich kann mich aber auch täuschen.

    Würdet ihr eure Bankdaten ohne weiteres unter diesen Umständen in´s Ausland schicken?

    Also, mir kommt das ganze recht merkwürdig vor.

    Bin auf eure Meinungen gespannt.

    Hans
     
  2. clarinetist_for_life

    clarinetist_for_life Ist fast schon zuhause hier

    Ne, ich würd dass nicht machen. Hab da zwar keinerlei Ahnung, aber das ist doch nicht ganz ungefährlich würd ich sagen...

    glg, clariman
     
  3. tobisax

    tobisax Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Hans,

    ich würde die Finger davon lassen, die Daten ins Ausland zu senden.

    Wenn er den Gurt haben will, soll er per Nachnahme zahlen (sofern das überhaupt geht) oder über paypal (dann seit ihr beide auf der sicheren Seite).
     
  4. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Moin,

    meines Wissens hat man mindestens 6 Wochen Zeit; jedenfalls bei normalem Bankeinzug.

    Aber statt hier noch weiteres Halbwissen und Spekulatives abzufragen, würde ich dir dringend empfehlen, morgen in aller Frühe mal bei deiner Bank anzurufen. Die wissen das nämlich am Besten.

    Dabei fällt mir ein, dass ich bei meiner ebay Auktion gar nicht an sowas gedacht habe, und so der Käufer praktisch automatisch meine Bankdaten erhalten hat.

    Werd ich beim nächsten Mal vorsichtiger sein.

    Gruß,
    xcielo
     
  5. tbeck

    tbeck Strebt nach Höherem

    Hallo Hans,
    ich würde Dir auch empfehlen, entweder das Geschäft gar nicht zu machen oder eben über paypal. Bankdaten nach Russland zu schicken halte ich für zu riskant.
    Die Überweisungsgebühren wären ja noch mal so hoch wie der Kaufpreis. Unter Umständen würde auch Deine Bank noch Gebühren von Dir kassieren, für die Bearbeitung bei Auslandsüberweisungen.

    gruss
    tbeck
     
  6. voggel

    voggel Kann einfach nicht wegbleiben

    Solche ein Geschäft hatte ich mal mit VW Käfer teilen .
    Der Käufer ( auch irgendwo aus dem tiefsten Russland ) schickte mir das Geld per Post .
    Alleine die Gebühren für eine Überweisung übersteigen meist schon den Wert des gekauften Artikel .
    Mir wäre das Risiko mit Bank echt zu gross .

    Vorschlag den Gurt noch mal einsetzen in Ebay , und somit Ärger sparen .
    Paralell direkt ein Paypalkonto anlegen , ich arbeite nur noch mit Paypal bei E-Bay ..

    Alleine die 0 Bewertungen machen mich schon stutzig .
     
  7. the_ashbird

    the_ashbird Ist fast schon zuhause hier

    ich hab zwar wenig erfahrung mit solchen geschäften aber zumindest schulisch bedingt etwas theoretische kenntnisse....
    deswegen...AUF KEINEN FALL!!!...natürlich kanns sein, dass es ein vertrauenswürdiger mensch ist, aber für die 10,-- warenwert ist das risiko schlicht viel zu hoch...

    als kleine anregung...
    ich hab vor kurzem nen artikel über paypal gelesen und scheinbar arbeiten die in vielen fällen mit etwas undurchsichtigen "usancen" die zwar alle in den agb's festgehalten aber über die website wohl schwer zu erreichen sind...paypal behält sich zb in einigen fällen, das recht vor, das geld einzubehalten, was in deutschland mittlerweile schon rund 200 leute betrifft. einer der betroffenen, dessen geld einbehalten und mehrfach gerichtlich eingeklagt hat, erhielt keinen zuspruch und hat (aus diesem grund, um andere zu schützen) eine aktion für betroffene initialisiert, die mittlerweile eben rund 200 "überdentischgezogene" betrifft...
    leider hab ich jetzt auf die schnelle den link zum artikel sowie zur aktions-website nicht gefunden...werds bei interesse aber nachreichen...
    also scheinbar sollte man besser auch bei paypal etwas vorsichtig sein und die agbs bestenfalls gründlich und in summe durchlesen!

    cheers phi
     
  8. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Man muss sofort widersprechen, am besten schriftlich.
    hab hier was gefunden:
    http://www.abc-recht.de/topthemen/expertentipps/widerspruchsrecht_lastschrift.php

    Naja, jeder fängt doch mit 0 Bewertungen an?

    Bankdaten sind doch letztendlich öffentlich. Die stehen auf Briefköpfen, auf Webseiten und jeder, dem ich mal Geld überwiesen habe, hat sie. Beim Abbuchen muss man die Einzugsermächtigung nicht vorlegen, erst im Widerspruchsfalle.
    Die Übermittlung nach Osteuropa erhöht das Risiko nicht mehr wesentlich. Man muss immer seine Kontoauszuüge im Auge behalten.
     
  9. simplysax

    simplysax Ist fast schon zuhause hier

    hallo hans..

    ich würde mit paypal arbeiten.

    lg simply
     
  10. Ambrosia

    Ambrosia Ist fast schon zuhause hier

    Ich verstehe hier eines nicht: Du hast doch "verkauft" und nicht gekauft, oder? Er muß doch dich bezahlen und nicht bei dir abbuchen. Und meines Wissens (habe es selbst schon häufiger so gehabt) funktioniert es mit dem Ausland eh nur über IBAN und BIC - ob das in Russland allerdings auch geht, weiß ich nicht.

    Hat sich der Käufer denn schon gemeldet?

    Gruß,

    Ina
     
  11. Ambrosia

    Ambrosia Ist fast schon zuhause hier

    ...aber noch was: Da der Käufer aus einem Gebiet kommt, in das du ausdrücklich nicht lieferst, kommst du meines Wissens auch ohne Probleme da raus. Wenn du dich dabei nicht wohlfühlst, dann lass' es!

    Gruß,

    Ina
     
  12. schluesselpapst

    schluesselpapst Ist fast schon zuhause hier

    Verstehe ich nicht.
    Wie soll jemand von deinem Konto abbuchen? Nur weil ich deine Kontonummer habe, kann ich noch lange nicht Geld abbuchen. Kontonummern sind nichts geheimes. Wenn du willst kannst du dir Millionen von Bankdaten verschaffen. Steht auf jeder Rechnung und auf fast jeder Firmenhomepage. Du kannst einfach nichts damit machen, außer auf diese Konto einzahlen, aber doch niemals abbuchen, wie soll das gehen? Erkläre deine Sorgen.

    Grüße
    Schlüsselpapst
     
  13. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Moin schluesselpapst,

    da unterliegst du einem kleinen, aber recht bedeutsamen Irrtum. Mit Hilfe eines Namens und einer Kontoverbindung kannst du von jedem deutschen Konto Geld abbuchen, per Einzugsermächtigung. Es obliegt dem so Geschädigten, dieser Abbuchung zu widersprechen. Geschieht dies binnen 6 Wochen, wird die Buchung anstandslos zurückgenommen, danach könnte es schwierig werden.

    Das ist kurios, und idiotisch, aber es ist so.

    Gruß,
    xcielo
     
  14. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Ich kann im Internetbanking problemlos von jeder Kontonummer was einziehen. Nur wenn der Kontoinhaber widerspricht, muss ich beweisen, dass ich das darf. Anders wäre es ja gar nicht praktikabel.

    Da in der Regel hinter jedem Konto ein echter Mensch steckt, ist das normalerweise auch kein Problem. Wenn der Einzieher aber eine gefälschte Adresse im Ausland ist, dann wird es interessant.

    Aber du hast Recht, Kontonummern stehen überall.
     
  15. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Moin RBur,

    natürlich geht das auch anders! Beispielsweise durch die Vorlage einer entsprechenden Ermächtigung, oder eine Bestätigunsanfrage bei dem Kontoinhaber. Es ist halt ein klein wenig mehr Aufwand, der dafür viel Ärger ersparen könnte.

    Gruß,
    xcielo
     
  16. schluesselpapst

    schluesselpapst Ist fast schon zuhause hier

    Wenn Ihr das sagt, wird es schon stimmen. Das würde aber bedeuten: Wenn Irgendwer (Hausnummer) 1000000 Euro am Konto habe, buch ich das auf mein Konto, laufe zum Schalter und lasse mir das auszahlen. Bis der widersprechen kann, bin ich super reich und kann mich absetzen. Kein Gauner wartet 6 Wochen, wozu auch?
    Irgendwo ist da ein Missverständis. Ich MUSS doch für einen Abbuchungsauftrag mein Einverständis geben als Kontoinhaben, sonst kann ja jeder mein Konto plündern. Das kann ja wohl nicht sein.
    Ist da wer im Forum der bei einer BAnk arbeitet und sich auskennt?

    Grüße
    Schlüsselpapst
     
  17. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    In diesem Fall wäre das das Risiko der Bank.

    Das ist richtig, ich muss dieses Einverständnis aber erst vorlegen, wenn du der Abbuchung widersprichst.

    Wenn du für 2000 Vereinsmitglieder die Beiträge einziehen musst oder Debitorenbuchhalter beim Musikhaus Thomann bist, siehst du das glaube ich anders.
    Außerdem könnte ich die Ermächtigung auch fälschen, wer auf der Bank will das prüfen?
     
  18. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Nöö, denn die Einzugsermächtigung, bspw. für meine Telefonrechnung liegt der Telekom, und damit prinzipiell auch der Bank vor. Das ist ein einmaliger Prüfvorgang und ein Eintrag in die Datenbank, dass die nun dürfen.

    Die Beträge selbst müssen natürlich immer noch vom Kontoinhaber überprüft werden.

    So gesehen kann man jede Unterschirft, und letztlich Alles fälschen. Ein gewisses Maß an Prüfung ist einem Kontobetreiber schon zuzumuten, schließlich vertraue ich denen mein Geld an, und die verdienen daran.

    Gruß,
    xcielo
     
  19. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

  20. Fbuckert

    Fbuckert Ist fast schon zuhause hier

    RBur hat im Prinzip recht! (Fast) Jeder kann von jedem Konto abbuchen und die Bank kann und wird das nicht prüfen!

    Allerdings muss man, bevor die Bank für jemanden Lastschriften ausführt, eine Erlärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren unterschreiben (... da steht drin, dass man das nur macht, wenn man eine Erlaubsnis hat..) Das ist eine eimalige Sache - die Bank wird das auch nur bei einer gewissen Seriösität akzeptieren.
    Erst wenn der 'abgebuchte' widerspricht, möchte die Bank die Erlaubnis sehen.

    Gruß
    Friedrich,

    der Ex-Kassierer aus dem Verein
     
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