Urheberrecht bei Transkriptionen Arrangements

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Sue-333, 24.Dezember.2010.

  1. Sue-333

    Sue-333 Schaut öfter mal vorbei

    Guten weihnachtlichen, schneeweißen Tag!

    Zurzeit stelle ich mir die Frage, ob man beim Hochladen diverser Transkripotionen nicht gegen das urheberrecht der jeweiligen Improvisatioren verstößt.Diese sind ja eig geistiges Eigentum. Dasselbe gilt für 1:1 arrangements, d.h. in denen die verschiedenen stimmen einfach herausgehört und aufgeschrieben worden sind. Wenn es dort ja iwelche rechtlichen einschränkungen gäbe, wären die verschieden aufführungen diverser arrangements und stücke ja auch betroffen.. ich hoffe ihr könnt mir iwie weiterhelfen!
    wünsche noch fröhliche weihnachte!
    lg, cherry :D
     
  2. Gast

    Gast Guest

    "Hochladen" ist veröffentlichen - dann fallen GEMA-Gebühren an. Im Fall von YouTube ist bekannt, dass sie dort Pauschalen an die GEMA zahlen, um die offenbar hin und wieder zäh gerungen wird, was aber für uns Nutzer und Hochlader heißt, dass wir uns nicht kümmern müssen.

    Keine Ahnung wie das bei anderen Boards aussieht, z.B. bei der Soundwolke.

    Schriftlich darf man sowas natürlich überhaupt nicht veröffentlichen. Gekaufte Noten oder auch selbst Transscribieres darfst du nur selber nutzen, aber nicht weitergeben. Bei öffentlichen Aufführungen solcher Stücke ist dann wieder die GEMA zuständig, aber da ist der Veranstalter gefordert. Der kommt höchstens mal mit einer auszufüllenden Liste daher, wo er die Musiker bittet, Titel, Komponisten und Bearbeiter der aufgeführten Stücke anzugeben.

    Gruß, Herman
     
  3. Sue-333

    Sue-333 Schaut öfter mal vorbei

    Vielen Dank für die Antwort. Ich find die ganze sparte des "Musirechts" sowieso etwas verwirrend. Ich versteh eh nicht ganz, warum so viele webseites transcribtionen und noten anbieten, auch wenn die musiker noch gar nicht alzu lange tod sind.. Noch eine Frage bezüglich derArrangements: wie ist das ganze zu sehen, wenn das arrangement starl rehamonisiert ist, aber bekannte melodiefolgen des eigentlichen standards enthällt?
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Das ist entweder eine "Bearbeitung" (ein
    Arrangement), wenn der Titel beibehalten wird, oder es ist ein "Plagiat", wenn du einen anderen Titel gibst und die Herkunft verschweigst, also rechtswidrig.

    Das ist eine Frage der mangelnden Kontrollmöglichkeiten. Die Rechteinhaber sind überfordert damit, die Einhaltung ihrer Rechte im Internet zu kontrollieren oder überhaupt erst einzufordern.

    Gruß, Herman
     
  5. Rick

    Rick Experte

    Wenn ich ein Musikstück auf meiner eigenen Website anbiete, ist das GEMA-pflichtig. Ich muss es also anmelden und GEMA-Gebühren entrichten, dann kann ich machen, was ich will - als Aufnahme oder sogar in Notenform anbieten (für Letzteres ist meines Wissens eine besondere Erlaubnis nötig, es geht aber schon).

    Ich darf auch alles arrangieren oder transkribieren, was ich will, so lange ich den Titel richtig angebe und bei Aufführung bzw. Freigabe im Internet den GEMA-Vorgang (wie oben beschrieben) durchführe.
    Wenn ich allerdings RECHTE für meine bearbeitung anmelden möchte, dann muss ich den Rechteinhaber (bei verstorbenen Musikern die Erben bzw. der Verlag) um Erlaubnis bitten, sonst bekomme ich keine eigenen GEMA-Gebühren.

    Also haben diejenigen, die Noten oder Aufnahmen im Internet anbieten, höchstwahrscheinlich die entsprechenden Lizenzen erworben.
    (Zumindest sollten sie das lieber tun, denn die GEMA ist nicht zimperlich, was Strafgebühren angeht...)

    Im Ausland gibt es übrigens vergleichbare Verwertungsgesellschaften, die mit der GEMA in Verbindung stehen.


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  6. Claus

    Claus Mod Emeritus

    @Rick

    Alles, was Du ausführst, steht allerdings unter der Voraussetzung, dass der Urheber die GEMA mit der Wahrnehmnung seiner Rechte beauftragt hat - auch das ist schließlich nicht selbstverständlich.
     
  7. Rick

    Rick Experte

    Hallo Claus,

    meines Wissens kann/sollte die GEMA selbst herausfinden, ob der Urheber durch sie vertreten wird oder ob sie seiner anderen Verwertungsgesellschaft die Lizenzgebühren weitergeben muss.
    Der besondere "Spaß" ist ja, dass Du die Gebühren voll bezahlen musst, sobald nur ein einziger Musiktitel auf Deinem Tonträger oder Deiner Website durch die GEMA verwertet wird.

    Dieses selbstherrliche Monopol ist ja einer der größten Kritikpunkte an der GEMA, die ich auch als Urheber teile.
    Sie kennt nur "ganz oder garnicht" - ich darf noch nicht mal bestimmen, ob ein einzelner Titel von mir durch sie verwertet werden soll, ein anderer (oder beispielsweise Improvisationen, die ich noch nicht mal gescheit anmelden kann) jedoch nicht. Damit bin ich quasi entmündigt. :evil:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Die GEMA ist nur für Aufführungsrechte, also auch für Tonträger und YouTube zuständig, nicht aber für Druckerzeugnisse, d.h. wer Noten im Internet frei veröffentlicht, darf NUR veröffentlichen, was wirklich und nachweislich "trad." ist, oder Noten von Stücken, die ihm gehören, also eigene Kompositionen oder Bearbeitungen nicht oder nicht mehr geschützter Werke.

    Die meisten Standards z.B. auf Wikifonia dürfen dort garnicht stehen, weder die Eigentümer der Urheberrechte des Urwerkes noch die Bearbeiter der Leadsheets (Arrangeure) würden im Normalfalle einer total freien Internetveröffentlichung zustimmen - schließlich leben sie von diesen Noten.

    Eine weitere Frage ist das Ablaufen der Urheberrechte 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das ist in D klar geregelt - jeder kann heute Wagner-Noten drucken und die Schumann-Lieder findet man im Internet, die Urheberrechte sind außerdem unveräußerlich. In USA z.B. ist das ziemlich anders. Charlie Parker verkaufte "Now's the Time" seinerzeit für 50 $, die er für den nächsten Schuß brauchte, Paul McCartney verscheuerte seine Rechte an den Beatlessongs komplett an Michael Jackson.

    Gruß, Herman
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Ein passender Link zu den unschönen Aktionen, mit denen die GEMA ihren angeschlagenen Ruf unter allen Beteiligten unbeirrt weiter gnadenlos ruiniert.

    Gruß, Herman
     
  10. Rick

    Rick Experte

    Hallo Herman,

    es gibt ja nicht nur die GEMA, sondern auch andere Verwertungsgesellschaften; in Deutschland ist für Notenerzeugnisse diese Einrichtung zuständig: http://www.vg-musikedition.de/

    Meines Wissens arbeitet sie allerdings eng mit der GEMA zusammen, sodass Du auch darüber die Bereitstellung von Noten im Internet lizensieren lassen kannst.

    Merke: Man DARF schon alles verbreiten (Musik, Noten etc.), man muss nur dafür berappen. :-D

    Schönen Gruß,
    Rick
     
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