Urheberrechtsgesetz im Straßen-Alltag ???

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Keili, 21.September.2005.

  1. Keili

    Keili Nicht zu schüchtern zum Reden

    Hallo zusammen,

    einer meiner Bekannten hat sich mit dem Urheberrechtsgesetz befasst und mich darüber informiert...

    ... oh Mann, wenn man sich daran hält, dann ist es wohl sinnvoller, eine Pfeife in den Mund zu nehmen statt ein eines Saxophons. Oder habe ich da nicht alles richtig verstanden? Daher meine Frage: Was ist denn nun gängige Praxis?

    Grundsätzlich

    In der Regel sind in Deutschland alle Werke urheberrechtlich geschützt, deren Verfasser weniger als 70 Jahre tot ist. Bei ausländischen Werken kann das sogar länger sein.

    Was darf man mit solchen Stücken?

    So gut wir gar nichts, außer sie für sich allein im stillen Kämmerlein zu spielen. Für öffentliche Auftritte braucht man eine Genehmigung der GEMA.

    Kopierrecht:

    Man darf Noten nicht kopieren, sondern nur abschreiben, diese Abschrift aber nicht kopieren. Das Eingeben von Noten in ein Notenschreibprogramm zählt als abschreiben, das Einscannen jedoch als kopieren.

    Stücke aus dem Internet:

    Sobald man ein Werk aufführen will, muss man eine Angabe über das Stück, den Bearbeiter usw. machen. Lädt man Midis aus dem Internet herunter, arbeitet sie um und führt man sie auf, kann dies zur Anzeige gebracht werden, denn eine vorsetzliche Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat.

    Umarbeitung von andern Werken:

    Genau so verboten ist es, eine Partitur zu kaufen und die Stimmen rauszuschreiben, da dies eine Umarbeitung wäre, der der Urheber - wenn überhaupt evtl. nur gegen Gebühr - zustimmen müsste.

    Was geht, ist...

    ... ein Stück, das z.B. für Saxophonquintett geschrieben wurde, zu kaufen - NICHT ZU KOPIEREN - und im Falle der Erkrankung des Sopransaxophonisten seine Stimme von einem Trompeter spielen lassen.

    GEMA-Gebühren bei Auftritten:

    Sind vom Veranstalter zu zahlen, die Aufführenden müssen aber im Falle eines Auftrittes dem Veranstalter eine Liste aller Stücke, die sie spielen, vorher zukommen lassen und nach dem Auftritt diese noch mal bestätigen. Den Kontakt zur GEMA herzustellen liegt dann in der Verantwortung des Veranstalters.

    Sicherlich - wo kein Kläger, da kein Richter...

    Aber was ist denn nun wirklich gängige Praxis, wenn man ein bisschen Straßenmusik machen will oder jetzt, in der kommenden Vorweihnachtszeit, sein gelerntes Können vor Publikum unter Beweis stellen möchte, und dafür n paar Cent in den Koffer geworfen bekommt?
     
  2. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Eine Sopransax-Stimme von einer Trompete spielen lassen - das sollte verboten werden! :)

    Christian
     
  3. the_Martin

    the_Martin Ist fast schon zuhause hier

    Infos über die geliebte GEMA findest du hier:
    GEMA Infos


    "Interessant" finde ich besonders, dass ein klassisches Werk 100 mal höher bewertet (und bezahlt) wird als ein populäres Musikstück (wozu auch Jazz zählt!).
    Was ich davon halte schreibe ich jetzt hier lieber nicht... :-x
     
  4. AceTheFace

    AceTheFace Ist fast schon zuhause hier

    Tut mir ja leid, aber was ist denn "first-hand-Erfahrung" schon wieder für eine Wortschöpfung. Das tut ja weh... :-D

    Gruß,
    Ace
     
  5. the_Martin

    the_Martin Ist fast schon zuhause hier

    Zurück zum Thema...
    Die meisten Jazzmusiker hatten und haben bis heute keinen Anspruch auf Tantiemen.
    Plattenlabels die auf Jazz spezialisiert waren (ich nenne jetzt doch mal lieber keine Namen) wurden oft als sog. "Junkie-Labels" bezeichnet. Musiker gingen ins Studio wenn sie Geld (für Drogen etc.) brauchten, machten die Aufnahme, bekamen dafür ein paar Dollar und verzichteten mit der einmaligen Bezahlung auf alle weiteren Ansprüche. Die Labels haben mit den Stücken oft Millionen verdient, und verdienen zum Teil auch heute noch gut damit...
     
  6. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Was mich noch viel mehr interessiert ist: Ich nehm ein Playalong von irgend nem Standard Stück, nehme dazu mein Sax auf und poste es hier bei Saxophone.de.
    Kommt da auch der nette Onkel von der GEMA, oder wie siehts da rechtlich aus?
     
  7. baddy

    baddy Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo,

    ich habe mir auch schon überlegt einen Thread mit diesem Thema zu starten. Das Eisen war mir dann doch zu heiß. Was ist beispielsweise mit einem MP3 Beitrag in dem Thread "Hosen runter". Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so ohne weiteres erlaubt ist. Schließlich kann sich jeder die Datei einfach runter laden und die Datei ist somit öffentlich. Also denke ich mir, wir sollten da nicht so sehr dran rühren. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit der GEMA und kann berichten.

    Gruß.......Georg
     
  8. the_Martin

    the_Martin Ist fast schon zuhause hier

    Ja da ist eigentlich auch Gebühr fällig.
    Bei privaten (nicht gewerblichen) Domains sind 25,- Euro/Jahr fällig. Bei gewerblichen Domains sind es 25,- Euro/MONAT. Das Ganze ist aber nur die "Grundgebühr" und wird dann irgendwie noch pro Zugriff berechnet.

    Wer es genauer wissen will findet das alles unter www.gema.de/kunden

    Übrigens bezahlen wir auch bei CD Rohlingen und CD Brennern pauschal beim Kauf...

    Irgendwie sind wir alle "Kunden" der GEMA ob wir wollen oder nicht....

    ;-)
     
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