Vorsicht Betrug, Fake bei Ebay & Co.

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von PinkPanther, 24.März.2020.

  1. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Hm, eine Ermittlung bzw. den Aufwand dafür in die Relation zum entstandenen Schaden zu stellen und dann irgendwann zu entscheiden, dass die Kosten bei einem Eigentumsdelikt (nichts anderes ist es im Einzelfall) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen, ist ja nun keine Straftat. Insbesondere, wenn andere, größere Fälle dafür liegenbleiben.

    Das jetzt gerne angeführte „Gegenbeispiel“ vom kleinen Ladendieb, der wegen eines Kaugummis verknackt wird, geht in diesem Fall am Kern vorbei: den kleinen Ladendieb hat man schon ermittelt (meist der Händler oder dessen Detektiv, die auf Ahndung bestehen). Wirklich bestraft wird er Ladendieb auch erst, wenn er das im schon reiferen Alter - also nach Erwachsenenstrafrecht - mehrfach wiederholt. Die privatrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und die Ausübung des Hausrechts des Geschädigten sind eine völlig andere Sache.


    Ich meine auch, dass ein „Vollstreckungsbeamter“ eher in einer JVA Dienst tut, als in einer Polizeidienststelle. Aber da könnte ich mich täuschen.


    Was bleibt ist die Frage, wie man sich vor solchen Schwindeleien schützen kann.
    Antwort: jemanden Fragen, der sich mit der Materie auskennt. Z.B. einen Fachhändler.
    Und: die eigene Gier in den Griff bekommen.

    Vor dem Hintergrund des Letzteren kann ich die Strafverfolgungsbehörden bestens verstehen, wenn solche Sachen nicht ausermittelt werden.
     
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  2. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Doch, ich glaube es ist eigentlich ein strafbares Versäumnis der Dienstpflicht. Zumindest hatte ich neulich eine Diskussion in illustrer Runde, ob man in einem konkreten theoretischen (bzw. schon passiertem) Falle der Gerechtigkeit und dem rechten Maße zuliebe nicht auch fünfe hätte gerade sein lassen können. Worauf der kenntnisreiche und freundliche SEKler wohl sinngemäß meinte, das ginge halt eben nicht, weil er als „Vollzugsbeamter“ (sorry, verwechselt) eben strafbar gegen die Dienstpflicht verstoße, wenn er eine Straftat nicht ermittle und melde, beziehungsweise der hinzuzuziehende Staatsanwalt. Unter welchen Gründen dann zum Beispiel bei minderschwerer Schuld dann der Staatsanwalt mit oder ohne Richter ein Verfahren einstellen kann, entzieht sich noch mehr meiner Kenntnis, als es das alles eh schon tut... Ich würde vermuten, dass zivilrechtlich nicht-lohnender Schaden (vierstellig mal x) bei bandenmäßigem Betrug eher nicht zu den offiziellen Einstellungsgründen gehört.

    Und die Konsequenz, wenn bestimmte Vergehen konsequent nicht verfolgt werde, inklusive wie schnell sich so was auf den richtigen Kanälen verbreitet, kann nicht im Sinn der öffentlich sein. Insofern der Gedanke, die „Beute“ zu teilen, wie im mittelalter oder im wilden Westen, nur andersrum. Der geschädigt lobt quasi indirekt das Kopfgeld aus, damit der Staat seiner selbst auferlegten Verpflichtung nachkommt. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25.August.2026
  3. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Nur, wenn es der Kommissar eigenmächtig entscheidet.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft kann da schon mehr entscheiden, ob und wann eine Ermittlung eingestellt werden darf.
    Meist ist es bei Eigentumsdelikten das fehlende öffentliche Interesse, insbesondere bei angenommenen Einzelfällen, das zur Einstellung einer schwierigen Ermittlung über Ländergrenzen hinweg führt.

    Das ist nämlich meistens das Problem: Bis auf das bulgarische Konto kann das Geld der meist gephishten Identität noch verfolgt werden. Danach wird es in Kryptowährung gesteckt und - wie der Name schon sagt - ist ab dann kaum noch nachzuvollziehen.

    Zwischen dem Einzelfall und der bandenmässigen Betrugsmasche liegt ein weites Feld des Ermessens und nicht jeder Staatsanwalt wird die Linie an der gleichen Stelle ziehen.


    Die Idee mit der „geteilten Beute“ ist eher kontraproduktiv.
    Erstens wäre das vermutlich nicht Verfassungskonform (der Staat darf sich an der Durchführung seiner hoheitlichen Aufgaben nicht bereichern) und zweitens wären 10% von 1000€ Schaden alleine durch die mit dem Thema „Beute teilen“ verbundene Verwaltung mehr als aufgefressen.
     
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  4. jabosax

    jabosax Ist fast schon zuhause hier

    Hallo,

    mal ein paar Anmerkungen zu dem Thema aufgrund der Anmerkungen von @giuseppe .

    In Deutschland haben wir das Legalitätsprinzip bei Straftaten. Das bedeutet, dass ein Strafverfolgungszwang seitens der Polizei besteht. Kommt ein Polizeibeamter dem nicht nach, begeht er eine Straftat, namentlich eine Strafvereitelung im Amt gem. §258a StGB. In anderen Ländern (z. B. Niederlanden) herrscht das Opportunitätsprinzip, d. h. Straftaten können, müssen aber nicht verfolgt werden. Defacto kann eine Polizeibehörde sagen, dass bestimmte Straftaten nicht verfolgt werden, weil keine Ressourcen vorhanden sind oder das Ermittlungsbudget in einem bestimmten Fall - auch bei Kapitaldelikten - aufgebraucht ist und die Ermittlungen gestoppt werden. Das Opportunitätsprinzip gilt in Deutschland für Ordnungswidrigkeiten.

    Das Legalitätsprinzip bedeutet jedoch nicht, dass die Polizei alle nur erdenklichen Maßnahmen durchführen, sondern nur, dass eine Strafanzeige entgegengenommen werden muss. Diese kann dann ohne weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Verfahren einstellen oder mit der Bitte um weitere Ermittlungen zurücksenden.

    Die Staatsanwaltschaft kann als "Herrin des Verfahrens" über Ermittlungsmaßnahmen in einem Strafverfahren entscheiden und die Polizei damit beauftragen. Das Wie der Umsetzung obliegt der Polizei. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch von der Polizei gewünschte Ermittlungsmaßnahmen ablehnen.

    Die Polizei ist neben der Strafverfolgung originär für die Gefahrenabwehr zuständig und darf dazu Maßnahmen nach den jeweils geltenden Polizeigesetzen treffen. Diese differieren in den Bundesländern, da diese Gesetzgebung Ländersache ist.

    Dabei kann es zu widerstreitenden Interessen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr kommen. Im Alltag bei manchen Lagen auch nicht immer einfach...

    @giuseppe, bei den vorgenannten Betrügereien kannst Du davon ausgehen, dass jeder Betrugssachbearbeiter in einer Großstadt je nach Schwerpunkt und Auslastung bei anderen Delikten ständig mindestens ca. 50 Vorgänge (und das wäre sehr wenig) auf dem Tisch hat. Du kannst Dir ausmalen, wieviel Zeit in einem einzelnen Fall investiert werden kann. Da müssen vielleicht Schwerpunkte nach Serien oder besonderen Ermittlungsansätzen gesetzt werden. Hinzu kommt, dass viele wesentliche Ermittlungsinformationen eben nicht in Deutschland, sondern auf ausländischen Servern, insbesondere außerhalb der EU, liegen. Diese zu bekommen ist leider nicht so einfach, wie man denkt. Selbst bei Kapitaldelikten nicht. Neben den Auskünften von Providern, Cloudbetreibern etc. musst Du anschließend häufig noch Kollegen im Ausland finden, die für Dich da dort ermitteln. Das ist alles teilweise sehr aufwändig und langwierig, auch wenn über persönliche Netzwerke bei den Polizistinnen und Polizisten eine Menge geht.

    Ohne auf einzelne Maßnahmen einzugehen, braucht man für viele Maßnahmen (z. B. Durchsuchungen) richterliche Beschlüsse. Die sind über die Staatsanwaltschaft zu beantragen. Die Polizei kann sie "nur" anregen, die Staatsanwaltschaft muss sie bei Gericht beantragen. Je nach Delikt dauert das alles, wenn denn überhaupt aufgrund der (mangelnden) Schwere des Deliktes die rechtlichen Voraussetzungen für einen richterlichen Beschluss vorliegen. Viele (digitale) Spuren sind dann schon weg.

    Wie Du vielleicht bei diesem groben Überblick schon siehst, ist es nicht so einfach wie es teilweise scheint. Der Einzelfall ist für den Betroffenen natürlich finanziell und auch teilweise psychisch belastend, aber dennoch nur der Teil einer großen Masse. Dem könntest Du nur mit einem enormen Aufwuchs an Personal begegnen. Das hat jedoch allein schon bei den Landeshaushalten seine Grenzen.

    Wenn ich in einer Polizeibehörde für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen verantwortlich wäre, ich nicht "unendlich" viel Personal hätte, würde ich mein Personal prior abhängig von der Lage in anderen Bereichen wie z. B. Tötungsdelikte, Auseinandersetzungen krimineller Banden, Bekämpfung der Kinderpornografie etc. einsetzen.

    Viele Grüße

    Jabo
     
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  5. korfi62

    korfi62 Kann einfach nicht wegbleiben

    Man kann auch zu der Auffassung gelangen, dass Staatsanwaltschaften (und nicht nur die) gezielt und strukturell unterbesetzt sind, damit der arbeitende Rest die "pillepalle" von den Normalbürgern schnell einstellt.
    Und Staatsanwaltschaften sind dem Justizminister unterstellt, alles andere als unabhängig und politischen Weisungen unterworfen.
    Deshalb ermitteln sie gezielt da nicht, wo es den Großkopferten aus Politik und Finanzmafia weh tut (zum Beispiel "cum ex").
     
  6. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Danke @jabosax für die Einordnung meines Halbwissens. Mich stört an der Sache weniger, dass mal etwas nicht ermittelt werden kann, sondern dass es Straftaten gibt, die quasi nicht ermittelt werden und somit letztlich straffrei sind, was die Täter sicher auch wissen. Aber daran können wir alle recht wenig ändern, fürchte ich.
     
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  7. jabosax

    jabosax Ist fast schon zuhause hier

    Hallo @giuseppe, ich teile Deine voll und ganz
     
  8. ppue

    ppue Mod Experte

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  9. SomethingFrantic

    SomethingFrantic Ist fast schon zuhause hier

  10. ppue

    ppue Mod Experte

    Weiß nicht genau, was du dazu wissen willst. Klingt nicht nach Betrug für mich.
     
  11. LouE

    LouE Nicht zu schüchtern zum Reden

    Moin, von meiner Sicht her eigentlich ganz in Ordnung und Vertrauenswürdig irgendwie. Auch von denn Rezensionen die er von anderen Käufern bekommen hat. Er ist halt aber irgendwie in Frankreich heimisch:beaver: Ich würde mir nur Sorgen über denn Transport machen, obwohl der ja auch versichert ist;D
    Viel Erfolg bei der Suche und beim Kauf:D
    LG LouE
     
  12. Spacecat

    Spacecat Ist fast schon zuhause hier

    Mit dem Verkäufer hatte ich wegen einem Ersatzteil für Saxophon Kommunikation. Diese war sehr freundlich und gut.
     
  13. SomethingFrantic

    SomethingFrantic Ist fast schon zuhause hier

    Dieses Logo hat mich stutzig gemacht:

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  14. ppue

    ppue Mod Experte

    Das würde mich auch stutzig machen. Frag ihn doch danach.
     
  15. ppue

    ppue Mod Experte

    Könnte sein, dass es da mal beschädigt war und wieder in Form getrieben wurde.
     
  16. Silver

    Silver Gehört zum Inventar



    Was diese Anzeige angeht, hilft es, den Text zu lesen:

    Ob man sowas will und wenn ja zu welchem Preis ist eine ganz andere Frage..
     
  17. ppue

    ppue Mod Experte

    Es hilft jetzt nicht, den Text zu wiederholen. Warum sollte man ihn nicht gelesen haben?
     
  18. JTM

    JTM Strebt nach Höherem

    Ist das eigentlich rechtlich korrekt,ein Sax zu 90% aus Selmerteilen und zu 10% aus anderen Teilen zusammenzubauen und es dann als Selmer Horn zu verkaufen ?
     
  19. ppue

    ppue Mod Experte

    "Selmer" steht extra in Anführungsstrichen und der Text ist ja eindeutig. Das finde ich korrekt.
     
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  20. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Bin da nicht so im Thema, aber „Selmer Paris“ gefolgt von „New York“, „London“ und „Made in France“ im selben, recht schief gravierten Logo macht mich auch stutzig
     
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