Vorsicht Betrug, Fake bei Ebay & Co.

Dieses Thema im Forum "Saxophone" wurde erstellt von PinkPanther, 24.März.2020.

  1. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Hm, eine Ermittlung bzw. den Aufwand dafür in die Relation zum entstandenen Schaden zu stellen und dann irgendwann zu entscheiden, dass die Kosten bei einem Eigentumsdelikt (nichts anderes ist es im Einzelfall) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen, ist ja nun keine Straftat. Insbesondere, wenn andere, größere Fälle dafür liegenbleiben.

    Das jetzt gerne angeführte „Gegenbeispiel“ vom kleinen Ladendieb, der wegen eines Kaugummis verknackt wird, geht in diesem Fall am Kern vorbei: den kleinen Ladendieb hat man schon ermittelt (meist der Händler oder dessen Detektiv, die auf Ahndung bestehen). Wirklich bestraft wird er Ladendieb auch erst, wenn er das im schon reiferen Alter - also nach Erwachsenenstrafrecht - mehrfach wiederholt. Die privatrechtlichen Ansprüche auf Schadenersatz und die Ausübung des Hausrechts des Geschädigten sind eine völlig andere Sache.


    Ich meine auch, dass ein „Vollstreckungsbeamter“ eher in einer JVA Dienst tut, als in einer Polizeidienststelle. Aber da könnte ich mich täuschen.


    Was bleibt ist die Frage, wie man sich vor solchen Schwindeleien schützen kann.
    Antwort: jemanden Fragen, der sich mit der Materie auskennt. Z.B. einen Fachhändler.
    Und: die eigene Gier in den Griff bekommen.

    Vor dem Hintergrund des Letzteren kann ich die Strafverfolgungsbehörden bestens verstehen, wenn solche Sachen nicht ausermittelt werden.
     
    giuseppe und Spacecat gefällt das.
  2. giuseppe

    giuseppe Gehört zum Inventar

    Doch, ich glaube es ist eigentlich ein strafbares Versäumnis der Dienstpflicht. Zumindest hatte ich neulich eine Diskussion in illustrer Runde, ob man in einem konkreten theoretischen (bzw. schon passiertem) Falle der Gerechtigkeit und dem rechten Maße zuliebe nicht auch fünfe hätte gerade sein lassen können. Worauf der kenntnisreiche und freundliche SEKler wohl sinngemäß meinte, das ginge halt eben nicht, weil er als „Vollzugsbeamter“ (sorry, verwechselt) eben strafbar gegen die Dienstpflicht verstoße, wenn er eine Straftat nicht ermittle und melde, beziehungsweise der hinzuzuziehende Staatsanwalt. Unter welchen Gründen dann zum Beispiel bei minderschwerer Schuld dann der Staatsanwalt mit oder ohne Richter ein Verfahren einstellen kann, entzieht sich noch mehr meiner Kenntnis, als es das alles eh schon tut... Ich würde vermuten, dass zivilrechtlich nicht-lohnender Schaden (vierstellig mal x) bei bandenmäßigem Betrug eher nicht zu den offiziellen Einstellungsgründen gehört.

    Und die Konsequenz, wenn bestimmte Vergehen konsequent nicht verfolgt werde, inklusive wie schnell sich so was auf den richtigen Kanälen verbreitet, kann nicht im Sinn der öffentlich sein. Insofern der Gedanke, die „Beute“ zu teilen, wie im mittelalter oder im wilden Westen, nur andersrum. Der geschädigt lobt quasi indirekt das Kopfgeld aus, damit der Staat seiner selbst auferlegten Verpflichtung nachkommt. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25.August.2026 um 14:10 Uhr
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