Wer darf eine Rechnung schreiben?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Boo, 2.April.2008.

  1. Boo

    Boo Kann einfach nicht wegbleiben

    Hi,

    in letzter zeit gebe ich hie und wieder mathe nachhilfe. nur haben eltern nachgefragt ob ich ihnen nicht monatlich eine rechnung schreiben kann.

    ich habe jedoch gehört, dass nur derjenige eine Rechnung schreiben darf der entweder einen Gewerbeschein besitzt oder als Selbstständig gemeldet ist.

    Stimmt das, oder darf ich als student ohne gewerbeschein die ein oder andere Rechnungen ausstellen?


    viele grüße,

    boris
     
  2. TenSax

    TenSax Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Boo!

    Du musst beim Finanzamt gemeldet sein um eine Rechnung zu schrieben. Deshalb der Gewerbeschein. Denn Du musst die Mehrwertsteuer ausweisen, da Du Einkünfte hast! Als Student hast Du einen Freibetrag, weiß aber nicht wie hoch der ist...

    Ich kann Dir nur empfehlen ohne Gewerbeanmeldung keine Rechnung zu schreiben, das könnte Ärger für Dich mim Finanzamt bedeuten.... Die schätzen Dich dann und dann musste nachzahlen... Hab das alles scho durch!!!

    VG
    Ten.
     
  3. Sanne

    Sanne Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Boo,

    also ich kenne das so, dass man bis zu einem gewissen Betrag (den ich jetzt leider auch nicht im Kopf habe...) im Jahr auch Rechnungen ohne Gewerbeschein schreiben darf. Die Umsatzsteuerpflicht beginnt auch erst bei ca. 16.000 EUR. Das wirst du ja denke ich nicht erreichen ;-)

    Du solltest die Rechnungen dann nur am Ende des Jahres bei deiner Einkommensteuererklärung angeben. Sie müssen meines Wissens nach durchgehend nummeriert sein, damit das alles nachvollziehbar ist.

    Grüße
    Sanne
     
  4. rinaldo

    rinaldo Ist fast schon zuhause hier

    Die Steuerpflicht für erzielte Einkünfte beginnt schon früher (ich glaub oberhalb der Bagatellgrenze von 500,- im Jahr). Als (angemeldeter!) Kleinunternehmer mit einem Umsatz von weniger als 16.000,- EU kannst Du lediglich beantragen, keine Umsatzsteuererklärung machen zu müssen. Dann entfällt allerdings auch die Aufrechnung von eingenommener mit ausgegebener USt.

    Disclaimer: Alles nur laienhaftes Halbwissen meinerseits. Für genaue Auskünfte: Frag lieber Deinen Steuerberater.
     
  5. Boo

    Boo Kann einfach nicht wegbleiben

    ok, vielen dank an euch.
    sobald ich genaueres weiß werd ichs berichten.

    viele grüße, boo
     
  6. bhimpel

    bhimpel Ist fast schon zuhause hier

    Hier gibt's denke ich genug Leute, die neben der festen Arbeit Rechnungen für Musik schreiben müssen. Dazu gehöre auch ich. Ich habe mich deswegen mal ausgiebig damit beschäftig.

    Steuern zahlen müsstest Du eigentlich auf alles, ob mit Rechnung oder ohne. Als Kleinunternehmer (unter 16.000 Euro?) darfst Du nicht einmal Mehrwertsteuer abführen, und daher auch nicht auf die Rechnung schreiben. Trotzdem musst Du die Einkommenssteuer bezahlen. Aber natürlich gibt's einen Freibetrag.
     
  7. the_ashbird

    the_ashbird Ist fast schon zuhause hier

    so weit ich es aus schulzeiten noch richtig in erinnerung habe, darfst du rechnungen auch als privat person (sprich nicht gemeldet) ausstellen....
    ohne gewerbeberechtigung bist du aber nicht fähig, umsatzsteuer in rechnung zu stellen...

    die erzielten einkünfte...müssen eben dann ende des jahres laut estg versteuert werden...die umsatzgrenze liegt soweit ich es richtig in erinnerung habe bei 14.400 (zumindest in österreich...kann sein, dass es in deutschland anders geregelt is...)...

    gefährlich sind in diesem bezug nur zusätzliche bezüge vom arbeitgeber (abgesehen vom 13+14 gehalt)...sprich solltest du in irgendeiner weise zusätzliche bezüge in form von gehalt beziehst, solltest du vielleicht nen steuerberater konsultieren, da es dann auf die höhe der einzelen gehälter ankommt und eine sechtelbeschränkung getroffen wurde, um keine vorteile ausschöpfen zu können....daraus folgt, dass du uu einiges nachzahlen müsstet, solltest du das sechstel überschreiten....

    ansonsten sollte dem ganzen nichts im wege stehn...
    lg phi
     
  8. benu

    benu Ist fast schon zuhause hier

    Bist du sicher das die Eltern nicht einfach jeden Monat einen Einzahlungsschein kriegen wollen, mit dem Betrag für die Stunden? Damit sie nicht jedes mal Bar zahlen müssen?
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Jeder. Eine Rechnungsnummer muß drauf sein (z.B.: 001/08 oder 2008001).

    Deine Steuernummer sollte drauf sein (z.B. unter Deinem Adressfeld). Wenn Du noch keine hast, vergiß es - spätestens nach der Steuererklärung 2008 hast Du eine :)

    Hinter dem Betrag gibst Du an "ohne MWSt" (z.B.: vereinbartes Honorar: € 250,- ohne MWSt)

    Als Student hast Du steuermäßig nen Freibetrag - solche schriftlich nachgewiesenen Einnahmen solltest Du bei der Steuererklärung unbedingt angeben (Formular: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit).

    Einen Gewerbeschein brauchst Du als Künstler nicht.

    Es könnte sein, daß der Vater die Ausgaben steuerlich geltend machen will.


    Gruß, Pudow - freischwebender Musiker seit 100 Jahren :cool:

    Edit: Ich seh grad: MATHEnachhilfe - tja, da vermute ich nur, daß es genauso ist. Gewerbeschein für Nachhilfe?! Wo gibts denn sowas?! :roll:
     
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