Widerrufsrecht

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied9218, 10.Oktober.2018.

  1. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Schwarmhirn.
    Hier mal kurz eine rechtliche Frage. Da meine alte Netzwerk Festplatte mittlerweile kleine Probleme macht, habe ich mir eine neue NAS mit 2 Festplatten (schon vom Versender verbaut) bestellt. Die Ware wurde nicht extra für mich angefertigt, sondern war so im Store vorhanden und per Klick online bestellt. Leider entspricht sie leistungsmäßig nicht dem was ich erwartet habe, und ich möchte mir im selben Store eine bessere bestellen. Die Ware kam Samstag Mittag an. Als ich heute Morgen den Widerruf gemacht habe, kam kurz danach eine E-Mail in der stand....

    Festplatten dürfen nicht mehr als 5 Std. Betrieb aufweisen da ansonsten kein Recht auf Widerruf besteht oder eine Wertminderung vom Erstattungsbetrag abgezogen wird.

    Dieser Satz, wurde weder in den AGBs noch auf der Seite irgendwo kommuniziert. Die Platte ist natürlich circa 36 Stunden gelaufen. Nach einem Anruf beim Händler in dem ich sagte dass das nirgendswo kommuniziert wird, sagte mir dieser das wäre Gang und Gebe bei Festplatten.

    Kennt sich jemand mit den Gegebenheiten aus oder kann etwas dazu sagen? Wenn ich mir ein Laptop mit fest verbauten Festplatten kaufe, habe ich auch das Recht auf Widerruf solange ich keine Software registriere.
    Bin ein wenig sauer... dass das so nirgendwo stand. Mir geht es jetzt auch nicht um den Abzug, sondern einfach darum, das es halt nirgendswo stand und auch bis jetzt nirgends steht.
     
  2. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Es gibt soweit ich weiß eine Einschränkung beim Widerspruch, wenn die Ware in „bestimmungsgemäßen Gebrauch genommen wurde und dadurch nicht mehr als Neuware gilt“. Wenn sich an der Ware also etwas ändert, das nicht rückgängig zu machen ist.

    Du kannst also nicht online Pizza bestellen und nach dem Du die Hälfte gegessen hast, vom Widerspruch wegen geschmacklicher Mängel Gebrauch machen. ;-)

    Bei Mundstücken etwa muss man zumeist mit einer Reinigungsauschale rechnen.

    5 Stunden Betrieb bei Festplatten finde ich aber schon etwas knapp, wenn man rechnet, wie die Lebensdauer angegeben ist. Die Alternative wäre wohl, die Festplatten versiegelt mitzuliefern. Wenn ausgepackt = behalten.
     
  3. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Wenn was auf der Festplatte ist, kann man das löschen, evtl. neu formatieren.

    Die Frage wäre wohl, ob man erst beim Betrieb feststellen kann, dass die Platte eine geringere Leistung hat als erwartet, oder ob das schon vor der Bestellung auf der Web-Site ds Anbieters erkennbar war. Ich bin allerdings kein Jurist, daher .................
     
  4. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Der Grund meines Widerrufs ist, dass die Festplatten beim Zugriff zu laut sind und der Arbeitsspeicher nicht das leistet wie versprochen. (Es ruckelt beim Decodieren und gleichzeitigem Streaming) weiterhin könnte man mit versiegelten Festplatten das System ja nicht ausprobieren und testen. Beim Einzelkauf von Festplatten kann ich es ja noch verstehen, aber nicht wenn ich das System als komplett kaufe.
     
    Rick und kokisax gefällt das.
  5. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Wie ich es verstehe, soll die Widerrufsfrist ein Ersatz für die Inaugenscheinnahme und das möglicherweise Ausprobieren in einem Ladengeschäft sein. Die Inbetriebnahme ginge dann schon darüber hinaus. Wie die Händler das im Einzelnen handhaben, ist ihnen ja selbst überlassen. Ich glaube aber , dass ein kleinerer Online-Laden mit der bedingungslosen Rückname schon in die Bredouille kommen könnte.
    Anekdotisch: Der rel große Händler Alternate in Linden räumt den Leuten bei Ladenkauf ein Rückgaberecht wie beim Online-Kauf ein. Bei Digitalkameras haben sie sich recht schnell eines Besseren besinnen müssen ;-)
    LG quax
     
    vmaxmgn gefällt das.
  6. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das Problem ist doch bei Festplatten nicht nur wie lange sie liefen, sondern was da an Daten hin und hergeschoben wurde. Ich würde keine Festplatte kaufen wollen, die Jemand anderes vorher ausprobiert hat. Daß da das Widerrufsrecht nicht normal greift, kann ich mir vorstellen aber letzlich wird das eher ein Jurist nur richtig beantworten können.
     
  7. vmaxmgn

    vmaxmgn Ist fast schon zuhause hier

    Sehe ich alles ein. Dann müsste es aber auch so offen kommuniziert werden. Es steht nirgendwo etwas darüber. Weder auf der Seite noch in den AGB. Erst als ich den Widerruf gemacht habe, stand es in der Rücksendemail.
     
  8. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Augen auf, beim onlinekauf ... Lollll
     
  9. stefalt

    stefalt Strebt nach Höherem

    Wenn es nirgends steht muss ein Richter entscheiden was üblich ist. 36h ist aber schon eher lang. Du merkst das doch sicher schneller. Wie schnell muss dann das Gericht oder ein bestellter Gutachter entscheiden. Wenn dabei 36 h als zu lange bewertet werden, hat es sich für Dich finanziell nicht gelohnt. Das musst Du natürlich auch bedenken.

    Evtl. bringt daher ein Verhandlung mit dem Händler vorab mehr. Man kann ja daraus andeuten es notfalls auch vor Gericht klären lassen zu wollen.

    LG StefAlt
     
  10. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das würde wohl eher wegen Nichtigkeit eingestellt werden.
     
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