Wie weise ich mich als Besitzer des Saxophons aus?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Varg, 14.August.2008.

  1. Varg

    Varg Schaut nur mal vorbei

    Hallo,

    ich habe vor einiger Zeit ein gebrauchtes Saxophon erworben und leider keinen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer gemacht. Weder kann ich mich an seinen Namen erinnern, noch ist er irgendwie "greifbar".

    An den Instrumentenbauer, bei dem das Saxophon gekauft wurde, habe ich mich gewandt. Von ihm habe ich inzwischen eine schriftliche Bestätigung, dass das Instrument ("mit der Seriennummer xxxxxx, am Termin sowieso") bei ihm gekauft wurde. Mehr kann er (natürlich) nicht für mich tun.

    Muss ich mir jetzt irgenwelche Gedanken machen, weil ich mich nicht als rechtmäßiger Besitzer ausweisen kann? Kennt Jemand andere Wege sich nachträglich abzusichern?

    Gruss,

    Varg
     
  2. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Einen hieb-und stichfesten Beweis wirst du nicht kriegen, wenn du keinen Vertrag hast.

    Das ist ja aber grundsätzlich bei allen Sachen so. Der, der das Teil in der Hand hat, ist erstmal im Vorteil. Wenn einer meint, es gehört nicht dir, muss er es beweisen.

    Frägst du nur allgemein, oder hast du einen konkreten Anlass?
     
  3. Gast

    Gast Guest

    Hallo Varg,

    ich bin kein Jurist, aber ich sehe auch als normaler langjähriger Besitzer vieler "beweglicher Sachen" überhaupt kein Problem. Wenn Du etwas in Deinem BESITZ hast und behauptest, es wäre Dein EIGENTUM, so wird das normalerweise niemand anzweifeln - wenn nicht jemand daherkommt und seinerseits sagt, es wäre seins - aber er müßte das dann beweisen, was ich für sehr schwierig halte, weil Du das Sax in Besitz hast und eine plausible Geschichte dazu. Heute wird leicht vergessen, daß ein gültiger Vertrag keiner Schriftform bedarf!

    Sieh das mal wie beim Gebrauchtwagenkauf: wenn Du Geld übern Tisch schiebst und per Handschlag Auto und Brief ausgehändigt bekommen hast, isses Deins - das Gegenteil müßte Dir erst bewiesen werden, was ich für nicht so leicht halte.

    Wenn Du Dich weiter unsicher fühlst, dokumentiere einfach alles über den Kauf (Datum, Summe, Adresse, evtl. Name) und hefte das zusammen mit dem Zettel vom Händler ab.

    Gruß, Jürgen
     
  4. Peter

    Peter Kann einfach nicht wegbleiben

    § 1006 BGB:
    Eigentumsvermutung für Besitzer

    (1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.

    (2) [...]

    Im konkreten Fall dürfte es kaum gelingen, die Eigentumsvermutung zu entkräften, sofern nicht derjenige, der dir das Sax veräußert hat, es gestohlen hat oder er Hehler war.
    War er aber derjenige, der das Sax vom von dir genannten Instrumentenbauer erworben hat, so ist es faktisch unmöglich, die zu deinen Gunsten sprechende Eigentumsvermutung zu entkräften.

    Keine Sorge also.

    Grüße, Peter
     
  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Naja,
    solange Du ein Sax in den Händen hälst, es nicht konkret von jemand anderem als gestohlen gemelded wurde, wird jeder Dich auch für den Eigentümer halten.
    Spannend wird es aber, wenn Du ohne Nachweise ein Saxophon verleist und der ander es Dir nicht zurückgibt. Der andere ist dann für u.U. längere Zeit Besitzer, und wenn Du es dann auf Grund verweigerter Rückgabe plötzlich asl gesohlen meldest, wird der zeitliche Zusammenhang zwischen der Meldung und der "Besitzübergabe" sicher für Fragen sorgen. Wenn Du etwas verleist, dann nur mit Bescheinigung!!
    JEs
     
  6. Varg

    Varg Schaut nur mal vorbei

    Der Vorbesitzer war der Käufer beim Instrumentenbauer. Da kann ich mich ja wieder entspannt zurücklehen. :-D

    @ RBur
    Nein, es gibt (glücklicherweise) keinen konkreten Anlass.



    Ciao Varg
     
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