Wohnen im Überaum

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 13399, 12.Juli.2023.

  1. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Mal eine Scherzfrage an die Juristen im Angesicht hoher Mieten in DE:

    Ist es prinzipiell legal, in einem Überaum zu wohnen, sprich dort nicht nur zu üben, sondern auch zu schlafen, wenn der Vermieter dies erlaubt (was er natürlich nicht tut, da Überäume meistens der Stadt, einem Unternehmen oder einem Kulturverein gehören), oder gibt es gesetzliche Bestimmungen dazu, in welchen Objekten gewohnt werden darf und in welchen nicht (Vorhandensein von Rauchmeldern oder Fluchtwegen könnte hier vielleicht eine Rolle spielen) ?
     
  2. scenarnick

    scenarnick Admin

    Ein weites Feld... Allein schon, wenn ein Überaum in einem Gewerbe- oder Industriegebiet liegt, darf er nicht zu Wohnzwecken verwendet werden (von Meldeadresse mal ganz abgesehen). In Wohngebieten oder Gebieten mit Mischnutzung sieht das wohl anders aus

    Im Normalfall muss man sich da melden, wo - Zitat - "der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt". Wie sieht das dann mit einem 13-Stunden-Tag in einem reinen Gewerbegebiet aus???
     
  3. elgitano

    elgitano Ist fast schon zuhause hier

    Wohnungen müssen generell definiert/eingetragen sein. Hygiene, Luft, Licht, mindest Quatratmeter, .........
    Wie das nun genau genannt wird weiss ich nicht. Eher eine Frage an den Architekten. Aber es darf generell nicht überall "gewohnt" werden.
    Aber: Wo kein Kläger, auch kein Richter
    Claus
     
  4. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Meine Überlegung dazu wäre in erster Linie praktisch: ist es das, was ich lange gesucht habe und was super passt? Habe ich Klo und Dusche und sowas wie Küche (Spüle) uneingeschränkt zur Verfügung? Ist es dem Vermieter und den unmittelbaren Nachbarn zumindest egal, ob ich da auch schlafe? Dann würde ich da ohne großes Brimborium einziehen. Zweitrangige Fragen wie Meldeadresse, Klingelschild u.ä. kann man dann immer noch klären.

    Wir haben hier im Dorf einige bewohnte Bauwagen/ Zirkuswagen. Da hat noch nie jemand "amtlich" nachgefragt. Allen ist der Grauzonenstatus bekannt und jeder der Bewohner kann eine ordentliche Adresse nennen, wo man ungehinderten Zugang zu Klo und Dusche hat. Das ist meines Wissens eine Grundvoraussetzung für diese Art zu wohnen.
     
  5. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    Ich würde mir lieber eine Bleibe suchen, in der ich üben kann als eine Übe, in der ich bleiben kann.

    Gruß,
    Otfried
     
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  6. martin.richter

    martin.richter Schaut öfter mal vorbei

  7. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Och - die "Lofts" in der New Yorker Jazzgeschichte und die z.T. hochbegehrten traditionellen Fabrikgebäude für Künstler in deutschen Metropolen haben doch auch zum Wohnen und Leben ihre Attraktivität.
     
  8. Gelöschtes Mitglied 15173

    Gelöschtes Mitglied 15173 Guest

    Baurecht ist Ländersache, damit können die Anforderungen an Wohnraum zwischen den Ländern differieren.
    In Berlin z.B. muss jeder Vermieter dem Mieter mind. eine funktionierende Spüle und einen Herd in der Küche zur Verfügung stellen - das würde er in einem Proberaum nie machen.
    Außerdem müssen weitere Dinge für die Führung eines selbständigen Haushaltes zur Verfügung stehen, also Bad, Toilette etc.
     
  9. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . also, statt Wohnen im Übungsraum würde ich Üben im Wohnraum vorziehen.
     
  10. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Warum muss man da denn Präferenzen haben? Man kann doch beides gleichzeitig, gerade wenn die Musik gerade neben Essen und Schlafen das Wichtigste ist. Das heißt dann "Leben".
     
  11. bthebob

    bthebob Strebt nach Höherem

    Ich will nicht "Eulen nach Athen" tragen ....

    Aber meine prägende Erfahrung mit Saxspielen in Wohnungen ist.
    (Berliner Mietwohnungen Innenstadtlage)

    Nie wieder !

    Nichts ist für mich schlimmer, als .... der Lautstärke wegen,
    mit "angezogener Handbremse" zu spielen.

    Tipp:
    Wohnwagen in Küstennähe und zum Spielen an die Steilküste.:D

    Alternativ geht auch:
    WW beim Bauern am Feldrand.

    VG
     
  12. Silver

    Silver Gehört zum Inventar

    Wenn man sich mal davon löst, dass es vielleicht noch andere Themen im Leben geben sollte als „üben“ (weil es noch niemandem zu einem glücklichen Leben gereicht hat, sich nur in einer Dimension zu bewegen) sprechen die genannten rechtlichen und praktischen Gründe gegen ein Eremitencamp im Musikbunker.

    Die Sache mit dem Wohnwagen hat auch so ihre Tücken: 98% der Steilküsten (West-)Europas sind dafür nicht vorgesehen, außer auf einem Campingplatz. Außer in Skandinavien gibt es da auch empfindliche Strafen, wenn man sich erwischen lässt (die vom Sheriff ist da meist noch die Harmloseste). Der Grund dafür ist nicht die Gängelung freiheitsliebender Großstädter sondern die schlichte Notwendigkeit der Notdurft. Wenn man nur so ein Porta-Potti oder eine Thetford-Cassette hat, ist es nach spätestens drei Tagen einfach Scheisse… im Potti oder im Gebüsch… wohl bekomm’s! Jäger, Förster und Landwirte finden menschliche Hinterlassenschaften alles andere als lustig.
     
  13. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ich habe nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, in einem Überaum zu wohnen, das wäre mir zu eng :D
     
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  14. altblase

    altblase Strebt nach Höherem

    Gib es zu, @Paul2002! Im Überaum zu wohnen wäre es Dir am liebsten.

    Da würde kaum Zeit für das Nichtüben verschwendet werden. Größere und komfortablere Behausungen lenken Dich nur vom Üben ab.:cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2023
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  15. mcschmitz

    mcschmitz Strebt nach Höherem

    Die „zuständigen Behörden“ sind bei derartiger Umwidmung von Gewerbeimmobilien oft völlig humorlos.
    Hier in Köln gibt es aktuell einen Fall, wo die Zimmer (und die Kneipe) eines ehemaligen Hotels seit fast 20 Jahren als Wohnungen vermietet sind. Leider ohne die passende Genehmigung zur Nutzungsänderung.
    Jetzt will das Ordnungsamt zwangsräumen lassen, weil das Gebäude nicht als Wohnraum nutzbar sei.
    Dass die Mieter dann auf der Straße stehen, obwohl es ihnen dort seit Jahren gut gefällt zählt nicht.
     
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  16. monaco

    monaco Ist fast schon zuhause hier

    Eine bayerische Volksweisheit lautet: Wer viel fragt, geht viel irr.

    Genehmigt würde sowas wohl nicht. Aber so lange sich keiner beschwert, wäre es eine denkbare Ausweichmöglichkeit. Wichtig ist nur eine Rückfalloption, um nicht der Obdachlosigkeit anheim zu fallen.
     
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  17. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Bei einer Evakuierung wegen Bombenentschärfung habe ich mich mal auf eine Übernachtung im Proberraum eingestellt. Ich hätte auch bei Freunden übernachten können, aber es war mitten in der Woche und ich wollte keine Unannehmlichkeiten bereiten. Kurz nach Mitternacht kam dann die erfreuliche Meldung, dass ich zurück in dir Wohnung kann. Obwohl im Proberaum Sofa und Kühlschrank standen, wäre das nichts für mich, dort zu wohnen. Z. B. gibt es dort keine Fenster. Aber ein Tiny-House fände ich schon charmant, wenn es ums Wohnen auf engem Raum geht.
     
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  18. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ich bin da tatsächlich deutlich entspannter als früher :cool:
     
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  19. Otfried

    Otfried Gehört zum Inventar

    ... sagt ein nicht mal, oder gerade eben 20-jähriger :)

    Gruß,
    Otfried
     
  20. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ich habe ja trotzdem noch sehr viel zu lernen, aber ich bin tatsächlich was die Musik angeht heutzutage gesünder eingestellt, als ich es war, als ich hier im Forum anfing (-:
     
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