Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Frachtpapiere - Was tun bei Einfuhr von Saxophonen?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Guido, 14.April.2004.

  1. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Hier sind einige Informationen zur Einfuhr von Musikinstrumenten aus den USA:

    Zollgebühr:
    (Warenwert + 2/3 der Versandkosten -Kosten bis zur EU-Grenze-) x 3,2 v.H.
    Der TARIC-Code für Saxophone aus den USA lautet: 9205900000
    Jede Ware hat nämlich beim Zoll ein Nümmerchen

    Einfuhrumsatzsteuer:
    (Warenwert + Versandkosten + Zollgebühr) x 16 v.H.

    Es sind also zu zahlen:
    Warenwert + Versandkosten + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer

    Jetzt wird es komplizierter, denn was ihr tatsächlich zahlen müsst, hängt entscheidend von den Frachtpapieren ab:

    Möglichkeit I:
    Der Verkäufer/Händler ermittelt die entstehenden Kosten für die Lieferung bis zu eurer Haustür. In diesem Fall müssen die Frachtpapiere den Vermerk CIF (Cost of Goods, Insurance and Freight) tragen. Außerdem müssen der Warenwert und die Versandkosten angegeben werden. Berechnung erfolgt dann wie oben.

    Möglichkeit II:
    Der Verkäufer gibt nur die Kosten bis zu „seinem“ Flughafen an, den Versand (Paketdienst) innerhalb der EU zahlt ihr. Die Frachtpapiere müssen dann den Vermerk FOB (Free on board) tragen. Berechnung wie oben.

    Aber:
    Fehlt der FOB-Vermerk, werden die Auslandsfrachtkosten für die Berechnung aufgeschlagen. Hat der Verkäufer die Kosten für die Lieferung bis zur Haustür berechnet und FOB statt CIF angegeben, werden die Versandkosten ebenfalls zugeschlagen und Zoll, sowie Einfuhrumsatzsteuer von einem zu hohen Wert berechnet.

    Es ist also sehr wichtig, dass die Frachtpapiere richtig ausgefüllt und Warenwert sowie Versandkosten aufgeschlüsselt werden.

    Der Paketdienst kann auf verschiedene Weise abrechnen:
    Wie Nachnahme:
    Er kassiert Warenwert, Versandkosten, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

    Oder (so kenne ich es):
    Versandkosten innerhalb EU, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Paketdienst ist quasi der Spediteuer und rechnet auf Grundlage der Frachtpapiere mit Zoll und Fiskus ab.

    Das ist leider immer noch nicht alles an Kosten:
    Weitere Kosten entstehen durch den Spediteur (Paketdienst), der verlangt nämlich eine sog. Abfertigungsgebühr.

    Übrigens: Geschenke sind bis 45 Euro zollfrei und der Zoll darf in die Pakete sehen.

    Nachforderungen:
    Dazu kann es kommen, wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass die Ware falsch deklariert war oder der Wert falsch angegeben wurde. In diesem Fall flattert dem Kunden, denn der hat die Ware, eine Nachberechnung ins Haus.

    Und Steuerforderungen (auch Zollgebühren) verjähren nicht innerhalb von 3 – 6 Monaten. Sie unterliegen einer besonderen Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Sie beginnt mit Anlauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Etwas klarer: Der Anspruch entsteht 2004, dann beginnt die Verjährungsfrist 2005 und endet am 31.12.2009.

    So ist die Rechtslage. Sowohl der Verkäufer, wie auch der Spediteur können natürlich Fehler machen. Deshalb auch die große Unsicherheit im Forum, weil jeder offenbar andere Erfahrungen gemacht hat.

    Hier sind noch zwei Links:

    Zur Deklaration:
    Da müsst ihr euch durchhangeln, viel Spaß dabei…

    http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/PFIHK24/PFIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.nordschwarzwald.ihk24.de/PFIHK24/PFIHK24/produktmarken/international/export/Zolltarife/index.jsp


    Und hier die so beliebte Faq, allerdings sehr ausführlich:

    http://www.zoll.de/faq/


    Ich hoffe, einige Unklarheiten sind damit erledigt. Viel Spaß bei der Einfuhr :-D :-D :-D

     
  2. Guenter

    Guenter Ist fast schon zuhause hier

    hallo guido, tolle info. kommst du aus einer "zöllner"-familie. na wenigstens weisst du dich in dem papiertigergeschäft zu bewegen. ;-)
     
  3. rinaldo

    rinaldo Ist fast schon zuhause hier

    RESPEKT.
    Da bleibt keine Frage offen.
     
  4. Doellcus

    Doellcus Ist fast schon zuhause hier

    Das möchte ich so mal für die FAQ vorschlagen, da das Thema Zoll hier immer wieder mal einen Thread wert war.
     
  5. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Vielen Dank für die Blumen.

    Nein, ich komme nicht aus einer Zöllnerfamilie :lol:

    Ich sitze beruflich in einem großen Haus, und da gibt es Nebenstellen, die beschäftigen sich mit solch "interessanten" Fragen, bzw. verursachen die Fragen und schreiben dann später die Kommentare dazu. Von irgendwas müssen die ja leben.

    Der Beitrag kann gerne in die FAQ, aber: Ohne Gewähr!
    Auf hoher See, vor deutschen Gerichten und -abgewandelt- vor den Steuerbehörden ist man in Gottes Hand.
     
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