Zoll/ Steuern bei Kauf aus dem Ausland

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Bobby, 28.Mai.2005.

  1. Bobby

    Bobby Kann einfach nicht wegbleiben

    Hi Leute
    Wie läuft es eigendlich, wenn man ein Sax im Ausland kauft und sich schicken lässt. Muss man Zoll bezahlen, wie läuft so eine Abwicklung eigendlich? Wer kennt sich da aus?

    Konkretes Beispiel: der Blaswandler WX5 wird in Japan neu erheblich preiswerter angeboten als gebrauchte bei uns.
    Wenn ich da etwas ersteigern würde, mit welchen Zollkosten ist zu rechnen. Oder käme das Paket einfach so nach Hause.

    Peter
     
  2. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Hi Bobby,

    ich glaube, Mos hat da viel Erfahrung.

    Im letzten Sommer habe ich ein Conn C-Melody in den USA ersteigert, mit dem Verkäufer geklärt, dass ich es nicht innerhalb von 48 Stunden (180 US$ Versand) brauche, sondern dass vier Wochen auch okay sind (60 US$). Habe per PayPal bezahlt und die Kanne kam nach vier Wochen. Das wars. Kein Zoll, nix.
    Vor Jahren habe ich mal bei ThinkGeek.com ein paar T-Shirts bestellt. Per Kreditkarte gezahlt, nach drei Tagen waren die da. Da kam noch eine Rechnung von einer dt. Spedtion hinterher, über Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.
    Das waren dann recht teure T-Shirts.

    Ruf doch mal beim örtlichen Zollamt an und frage nach. Und erkläre denen, was ein "Blaswandler" ist. Das hat kabarettistisches Potenzial... :)

    Christian
     
  3. Bobby

    Bobby Kann einfach nicht wegbleiben

    Hi Christian
    Ich habe mir auch schon öfter Noten aus dem Ausland schicken lassen, da gab es auch nix zu versteuern
    Firma ist in GB ansässig, die Post kam aber aus Schweden und war superrasch da, und das bei einer Abwicklung ohne Portokosten

    www.musicroom.com war es übrigens

    Viele Grüße
    Peter
     
  4. Saxer

    Saxer Ist fast schon zuhause hier

    Ganz einfach.

    Das Teil muss verzollt werden. Der Verkäufer hat da ne Wertangabe zu machen.
    Am Zoll werden 16% Umsatzsteuer + 3,2% Einfuhrsteuer fällig und das auf den Verkaufspreis mit Versandkosten.
    Der Zoll verlangt noch eine Rechnung, wenn es sich um einen Versandkauf handelt(auch ebay)
    Wenn die Zollabwicklung eine Spedition macht, was bei den meisten Überssee-Geschäften geschieht, dann werden da auch noch ein paar Euro fällig.

    d.h. irgendwann bekommt man ne Rechnung von einer Spedtion z.B. GLS usw. wo die die 16%+3,2%+Abwicklungsgebühren vermerkt sind und bezahlt werden müssen.

     
  5. mos

    mos Ist fast schon zuhause hier

    So einfach ist es nicht unbedingt. Es geht nicht um USA sondern einen Import aus Japan.
    Es geht nicht um ein Saxophon sondern um ein elektronisches Teil.

    Die Einfuhrumsatzsteuer 16 % (EuSt) musst du normalerweise auf jeden Fall bezahlen. Wie hoch der Zollsatz auf elektronische Teile aus Japan ist, kann ich dir nicht sagen. Es kann sein,dass gar kein Zoll drauf anfällt (wie z.B. bei solchen Teilen aus USA), es kann allerdings auch sein, dass sehr viel Zoll drauf anfällt (Strafzölle). Weil diese Teile in Japan so günstig produziert werden und um die hier ansässigen deutschen Firmen zu schützen, sind manchmal solche Produkte mit Strafzöllen belegt. Je nachdem darfst du sie hier auch gar nicht Einführen. Das Sicherste und Einfachste ist, wenn du bei deinem Zollamt anrufst und dich genau erkundigst.

    Du kannst auch Glück haben und es "rutscht" so durch. Ich bin allerdings auf dem Standpunkt :Immer vom ungünstigsten Fall ausgeheh, umso besser, wenn er nicht eintrifft.

    Du solltest je nachdem auch die evtl. verschiedenen Stromspannungen nicht ausser acht lassen. Je nachdem musst du dann hier noch ein anderes Stromteil kaufen.

    P.S. die Noten aus England sind logischerweise Zoll und EuSt frei. Wir wohnen in der EU da gibt es sowas nicht auf Waren innerhalb der Länder. Deswegen dürfen wir ja immer so schön viel an Brüssel zahlen :-( .
     
  6. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Hier nocheinmal meine grundsätzlichen Auswirkungen zum Kauf -bezogen auf die USA-:

    "Hier sind einige Informationen zur Einfuhr von Musikinstrumenten aus den USA. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung sondern um eine private Hinweise:

    Wer Waren aus den USA einführt, sollte bedenken, dass z.B. der günstige Ebay-Preis noch nicht der endgültige Preis ist. Es ist mit folgenden zusätzlichen Kosten zu rechnen:

    Zollgebühr:
    (Warenwert + 2/3 der Versandkosten -Kosten bis zur EU-Grenze-) x 3,2 v.H.
    Der TARIC-Code für Saxophone aus den USA lautet: 9205900000
    Jede Ware hat nämlich beim Zoll ein Nümmerchen

    Einfuhrumsatzsteuer:
    (Warenwert + Versandkosten + Zollgebühr) x 16 v.H.

    Es sind also zu zahlen:
    Warenwert + Versandkosten + Zoll + Einfuhrumsatzsteuer

    Jetzt wird es komplizierter, denn was ihr tatsächlich zahlen müsst, hängt entscheidend von den Frachtpapieren ab:

    Möglichkeit I:
    Der Verkäufer/Händler ermittelt die entstehenden Kosten für die Lieferung bis zu eurer Haustür. In diesem Fall müssen die Frachtpapiere den Vermerk CIF (Cost of Goods, Insurance and Freight) tragen. Außerdem müssen der Warenwert und die Versandkosten angegeben werden. Berechnung erfolgt dann wie oben.

    Möglichkeit II:
    Der Verkäufer gibt nur die Kosten bis zu „seinem“ Flughafen an, den Versand (Paketdienst) innerhalb der EU zahlt ihr. Die Frachtpapiere müssen dann den Vermerk FOB (Free on board) tragen. Berechnung wie oben.

    Aber:
    Fehlt der FOB-Vermerk, werden die Auslandsfrachtkosten für die Berechnung aufgeschlagen. Hat der Verkäufer die Kosten für die Lieferung bis zur Haustür berechnet und FOB statt CIF angegeben, werden die Versandkosten ebenfalls zugeschlagen und Zoll, sowie Einfuhrumsatzsteuer von einem zu hohen Wert berechnet.

    Es ist also sehr wichtig, dass die Frachtpapiere richtig ausgefüllt und Warenwert sowie Versandkosten aufgeschlüsselt werden.

    Der Paketdienst kann auf verschiedene Weise abrechnen:
    Wie Nachnahme:
    Er kassiert Warenwert, Versandkosten, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

    Oder (so kenne ich es):
    Versandkosten innerhalb EU, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Der Paketdienst ist quasi der Spediteur und rechnet auf Grundlage der Frachtpapiere mit Zoll und Fiskus ab.

    Das ist leider immer noch nicht alles an Kosten:
    Weitere Kosten entstehen durch den Spediteur (Paketdienst), der verlangt nämlich eine sog. Abfertigungsgebühr. Da solltet ihr euch nach dem Haustarif erkundigen. Es gibt durchaus erhebliche Unterschiede.

    Zollfrei / Warenwert
    Geschenke sind bis 45 Euro zollfrei.
    Falls jemand auf die Idee kommt, den Warenwert zu reduzieren und damit die Kosten zu senken kann das Schwierigkeiten geben. Der Zoll darf in die Pakete sehen. Kommt er zu dem Schluss, dass hier „gemogelt“ wurde, schätzt er den Warenwert –oder lässt schätzen-. Dabei wird dann der aktuelle Marktwert zugrunde gelegt. Es wird auch noch eine Strafe fällig.
    Wird die Ware beschädigt, sieht die Versicherung auf den angegebenen Warenwert und der ist dann die Grundlage für die Versicherungsleistung. Es hilft überhaupt nichts, in diesem Fall darauf hinzuweisen, dass die Ware „eigentlich“ viel teurer war.

    Nachforderungen:
    Dazu kann es kommen, wenn bei einer Prüfung festgestellt wird, dass die Ware falsch deklariert war oder (s.o.) der Wert falsch angegeben wurde. In diesem Fall flattert dem Kunden, denn der hat die Ware, eine Nachberechnung ins Haus.

    Steuerforderungen (auch Zollgebühren) unterliegen einer besonderen Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Etwas klarer: Der Anspruch entsteht 2005, dann beginnt die Verjährungsfrist am 01.01.2006 und endet am 31.12.2010.

    So ist die Rechtslage. Sowohl der Verkäufer, wie auch der Spediteur können natürlich Fehler machen. Deshalb können eure persönlichen Erfahrungen unterschiedlich ausfallen.

    Hier die so beliebte FAQ, allerdings sehr ausführlich:

    http://www.zoll.de/faq/


    Ich hoffe, einige Unklarheiten sind damit erledigt. Viel Spaß bei der Einfuhr.

    Noch ein Tipp: Wenn ihr unsicher seid, solltet ihr euch an das zuständige Finanzamt oder die Oberfinanzdirektion bzw. die Zollämter wenden. Es gibt dort spezielle Abteilungen, die sich den ganzen Tag mit solchen Fragen befassen. Auch die internationalen Speditionen besitzen Sachkenntnis."

    Schon etwas älter, aber immer wieder gefragt...
     
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