Zubehör bestellen in USA - Steuer, Zölle??

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Florian911, 17.Oktober.2004.

  1. xtroman

    xtroman Ist fast schon zuhause hier

    Hallo!

    Schön für euch das das in D so günstig ist! In Ö zahlt man mehr als 20% dazu kommen dann noch diverse Bearbeitungsspesen...
    Kleines Beispiel, ich hab letztens für einen Warenwert von 300,- EURO (mit originaler Rechnung :) ) 103,- EURO Zollgebühren (das sind 20% Einfuhrumsatzsteuer plus Zoll plus andere Abgaben) bezahlt!!!

    mfg Roman
     
  2. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Genauso ist das.
    zum Zoll kommt auch hier noch die Einfuhrumsatzsteuer (16 v.H) und da überlegt mancher eben, wie man diesen Betrag sparen kann. Ich kann nur empfehlen bei "Schnäppchen" aus anderen Staaten genau zu rechnen. Der vermeintliche Vorteil ist schnell verpufft, wenn z.B. der Anbieter die Versandkosten nach hier nicht kennt und hinterher noch Zoll und Steuer fällig werden.
     
  3. rbur

    rbur Moderator

    da ich immer an das Gute im Menschen glaube, habe ich das schon so verstanden, dass du das so verstanden hast. Wollte nur sicherstellen, dass die anderen das auch verstehen. :cool:

    Ich bestellte bisher nur Sachen, die in Deutschland nicht lieferbar (oder für mich nicht findbar) waren. Da muss man dann halt in den sauren Apfel beissen, wenn man das Zeug unbedingt haben will.
     
  4. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Wie ist das eigentlich wenn ich meine Kanne wieder mit nach Österreich in denn Urlaub nehme? Wir sind noch nie kontrolliert wurden, aber ist ja denkbar.

    Vor Jahren bin ich mal kurz vor Silvester nach Innsbruck gefahren. Direkt hinter der Grenze haben wir eine Stunde auf Freunde gewartet. Dabei haben wir den österreichischen Zöllnern zugeschaut, wie die ziemliche Mengen Feuerwerkskörper aus deutschen Autos eingesammelt haben. Die dicken Böller haben die Zöllner, wenn gerade kein Auto da war, unter diesen orange-weissen Absperr-Kegeln krachen lassen und haben sich schwer amusiert, wenn die Kegel geflogen sind...

    Christian
     
  5. Bibo

    Bibo Schaut nur mal vorbei

    KrischanDo schrieb:
    Ganz einfach: die guten "Kannen" werden von uns sofort beschlagnahmt, die billigen Tröten müßt Ihr wieder ausführen :)
     
  6. Claus

    Claus Mod Emeritus

    In der EU ist das Ganze eben etwas weniger kompliziert. Irgenwelche Vorteile muss die Mitgliedschaft doch haben :-D
     
  7. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Christian
    ich habe früher mal recherchiert:
    "Man wendet sich an das zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt, das ist das Amt, das die Steuererklärung bekommt). Dort gibt es eine Ausfuhrabteilung. Ggf. verweisen sie an eine solche. Dort gibt es das sog. INF 3. Das ist ein Formular, das die Nämlichkeit sichert. D.h. der Ausfuhrgegenstand wird genau beschrieben, damit der Zoll sicher ist, dass der gleiche Gegenstand auch wieder zurück kommt."

    Ob das auch für Urlaubsreisen gilt, solltest du beim Finanzamt oder bei der Oberfinanzdirektion klären.
     
  8. Toffi

    Toffi Strebt nach Höherem

    Äh, und wie ist das, wenn ich zwei echt billige Tröten habe, die gleichzeitig naja sagen wir mal mindestens sehr gute Kannen sind? (Ein Hoch auf Expression und Weltklang!!!)
    :-D ;-) :cool:

    Alles Liebe

    Toffi
     
  9. frezno

    frezno Kann einfach nicht wegbleiben

    ich hatte es auch so verstanden, dass du verstanden hast, dass ich es verstanden habe, wollte damit aber auch nur sicherstelölen, dass die anderen verstehen, was wir so verstanden haben. Verstehst du das? Ich inzwischen nicht mehr :cool:
     
  10. frezno

    frezno Kann einfach nicht wegbleiben

    Oder einfacher, man nimmt die Rechnung mit (falls noch vorhanden)
     
  11. Bibo

    Bibo Schaut nur mal vorbei

    Toffi schrieb:
    Hmmm, dann wird das eine Frage der Menge des Gerstensaftes und deines Verhandlungsgeschickes :-D

    Liebe Grüße
    Bibo
     
  12. KrischanDo

    KrischanDo Ist fast schon zuhause hier

    Ja, so habe ich mir das auch vorgestellt. Wahrscheinlich muss ich auch die Titanschrauben, die ich seit April im Knie habe, verzollen...

    Christian (der sich schon wieder auf Hochsölden freut)
     
  13. Delta

    Delta Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Leute,

    ich habe den Service Pack 2 auf meinem PC deinstaliert und hoffe dass ich hier wieder etwas schreiben kann.
    Ich habe festgestellt dass die Zollbeamten auch musikalisch sind und auch Humor haben. :-D
    Der Sachbearbeiter hat mich gefragt ob ich ihm etwas vorspielen kann. :lol:
    Ich habe fast ganzes Real Book duchgespielt bis die Formulare fertig waren.
    Zum Schluß hat sich der Beamter fast enschuldigt, dass er mir so viel Geld wegnehmen muss. :-(
    Das Instrument hat die Reise sehr gut überstanden und ist direkt spielbar. Ich bin mit dem Kauf zufrieden. :cool:
     
  14. matThiaS

    matThiaS Admin Emeritus

    Mal eine Frage eines Unwissenden: bekommt man die Umsatzsteuer in anderen Ländern nicht erlassen, wenn man die Ware exporiert? Wie sieht es in den USA aus? Hab da grad ein schönes Sopran an der Angel.
     
  15. mos

    mos Ist fast schon zuhause hier

    Matthias, normalerweise schon. Ich glaube aber nicht, dass der Verkäufer diese Umstände mitmacht. Da muss ein extra Formular ausgefüllt werden, das muss bei der Ausgangszollstelle abgefertigt werden und ich glaube bei der Eingangszollstelle vorgelegt werden.
    Irgendwie war das damals so. Hier ist es ja so, wenn du den Schrieb hast und am Flughafen bist, kannst du dir die MwSt. auszahlen lassen. Das geht aber nur so relativ einfach, wenn du selber "fliegst".
    Sobald es über Dritte läuft wird es ziemlich kompliziert. Frag ihn doch einfach, ob er einen geringeren Wert angeben kann, dann kannst du auf diese Weise deine in Amerika bezalte MwSt. wieder reinholen.
     
  16. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Matthias,
    ich bin jetzt erst auf deine Frage gestoßen...

    Die Frage der Steuererstattung richtet sich nach den Steuergesetzen im Ursprungsland (hier: USA) In den USA gibt es kein einheitliches Steuersystem. Die einzelnen Staaten entscheiden selber, ob die Steuer erhoben wird oder nicht. Wenn sie verlangt wird, heißt das noch nicht, dass sie beim Export erstattet wird. Dazu bedarf es einer besonderen Regelung. Wenn das Steuergesetz so etwas vorsieht, ist das in Einzelheiten geregelt. Du müsstest also wissen: a) Wird die Steuer erhoben, b) Gibt es eine Erstatungsregelung c) Welche Formalitäten sind zu erledigen.

    Anke hat schon aufgeschrieben, was zu beachten ist. Bei einem Kauf über Dritte oder über Internet gilt das schon nicht mehr. Mittlerweile gibt es Firmen, die sich auf Steuererstattungen (auch in anderen Ländern) spezialisiert haben. www.globalrefund.com ist die bekannteste.

    Nach Erzählungen amerikanischer Buchhalter haben die Amis eine Aversion gegen Formulare, weil sie offenbar immer glauben, der Staat könne so in ihre Privat- oder Geschäftssphäre eindringen.

    In diesem Sinne: Viel Erfolg :-D
     
  17. matThiaS

    matThiaS Admin Emeritus

    Da muss ich wohl vor dem Einkauf erst noch ein Studium absolvieren. Vielleicht ist ja bis dahin die USA der EU beigetreten. ;-)
     
  18. Guido

    Guido Ist fast schon zuhause hier

    Schon der Hinweis meines Herzblattes, dass sich Firmen mit dieser Dienstleistung beschäftigen, ließ mich vermuten, dass es so einfach nicht ist. Vielleicht lohnt sich der Kauf dennoch.
     
  19. matThiaS

    matThiaS Admin Emeritus

    Hab grad eins für etwa den gleich Preis in D gesichtet. Das ist doch irgenwie einfacher.
     
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