Wer kennt sich aus? Ist es illegal Playalongs von z.B. YouTube zu speichern, eine eigene Saxspur hinzuzufügen, um das ganze dann z.B. hier im Forum zu veröffentlichen? Wer kennt sich damit wirklich aus? Ich denke, dass das juristische Probleme nach sich ziehen kann. Oder liege ich da falsch? Euch allen ein schönes Wochenende, Reed
Das Problem wurde hier vor Jahren schon diskutiert und Beratung eingeholt. Als Konsequenz dessen sind die Threads im Forum "Criticize me" nur angemeldeten Mitgliedern sichtbar. Diese Lösung wird heute wohl noch hieb- und stichfest sein.
Ich bekomm bei youtube ab und zu einen Hinweis, dass ich ein copyrightgeschütztes Play-Along verwende (wenn es denn vom Algorithmus erkannt wird), und dass ich keine Werbung schalten kann, um Kohle zu verdienen. So what. Cheers
Dann hast Du Glück, wenn die Klang-Wolke Deine Aufnahmen akzeptiert. Ich bin u.a. deswegen nicht mehr bei Soundcloud, weil in den vergangenen Jahren mehrfach Aufnahmen von mir wegen angeblicher Copyright-Verletzungen sofort nach dem hochladen gelöscht wurden. Auch, wenn ich die Playalongs bei karaoke.de käuflich erworben hatte.
Wo du die kaufst, hat mit dem Urhebergesetz nichts zu tun. Kaufst ja auch CDs, darfst sie aber ohne Abgabe nicht öffentlich abspielen.
Geht doch gar nicht um die Playalongs sondern um Deine Aufnahme. (Mir ist übrigens auf SoundCloud noch keine Aufnahme gelöscht worden.) CzG Dreas
Es mag sein, dass ein für eine Sax-Aufnahme verwendetes Playalong bei Veröffentlichung auf YouTube etc. in den allermeisten Fällen in der Realität keine Probleme mit sich bringt. Unter Problem verstehe ich, dass die Aufnahme z. B. von der Platform gelöscht wird oder gar, dass Strafen oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden von einem Rechteinhaber. Ich möchte an dieser Stelle aber trotzdem auch fragen: Ist es - rein rechtlich und unabhängig davon, ob es tatsächlich Probleme nach sich zieht - zutreffend, dass die Veröffentlichung eines bearbeiteten Werks grundsätzlich die Zustimmung eines Rechteinhabers erfordert und sonst eine Urheberrechtsverletzung vorliegt? Oder kommt es - wie so oft im Recht - auf weitere Bedingungen an, z. B. ob eine Verwertung erfolgt, etwa durch Einblendung von Werbung oder durch Verkaufsaktivitäten, damit Einnahmen aus der Veröffentlichung erzielt werden? Ich meine, ich hätte das so gelesen und meine Einschätzung wäre die, dass es einer Bearbeitung entspricht, wenn ich ein PlayAlong dazu verwende, eine Aufnahme mit Sax-Spur und Playalong zu erstellen mit der oben beschriebenen Rechtsfolge des Verstoßes, wenn keine Genehmigung vorliegt. Jedenfalls lese ich auch gerade auf einer PA-CD von Hal Leonard aus 2009: "All Rights Reserved. Unothorized duplication is prohibited by law.", was bei mir ein Unrechtsgefühl auslösen würde bei entsprechender Veröffentlichung. Ich bitte hier nicht um Rechtsberatung und leiste die auch nicht selbst, sondern stelle die Frage allgemein zur Diskussion.
Muss immer mal wieder betont werden: - Wenn wir hier Playalongs benutzen und veröffentlichen, liegt kein kommerzielles Interesse vor. - Somit sollte ein eventueller Streitwert so gering sein, dass sich kein Gericht der Welt damit befassen würde. - Die Aufnahmen sind genau zu dem Zweck gemacht, dass zu ihnen gespielt wird. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Hersteller ist, wenn heraus käme, dass ein Youtuber dafür bestraft würde. - Das Veröffentlichen von Playalongs mit dazu gespielter Melodie oder Impro hat das Playalong in seiner eigentlichen Aufgabe als Playalong unbrauchbar gemacht. Es kann nicht wiederverwendet werden. - Youtube und Consorien zahlen für die Verbreitung GEMA-pflichtiger Titel Gebühren. - Wir zahlen mit jedem Computer, Kopiergerät oder auch Drucker GEMA-Gebühren. Damit soll eine Vervielfältigung in privatem Kreise abgegolten sein. Die Großen zocken uns immer wieder ab, verkaufen uns die immer gleiche Musik nun zu aber-x-ten mal (Schallplatte, Kassette, CD, Streamingdienst). Und wir Kleinen haben immer noch Angst vor der GEMA. Das ist mir persönlich ein Graus.
Nein, ich meine die GEMA-Gebühren. Die GEZ zieht den Rundfunkbeitrag ein. Der hat nichts mit dem Urheberrecht zu tun.
Mir auch, nur, wer mal Stress mit der GEMA hatte (unsere Band vor einigen Jahren) weiß, wieso man da vorsichtig wird. Die ballern einen nämlich gleich mit unverschämten Forderungen zu, und haben einen sehr bedrohlichen Anwaltsapparat hinter sich. Bist du da mal nicht ausreichend rechtschutzversichert, gibst du ganz schnell klein bei. Gruß, Otfried
Bei Konzerten passen die schon auf. Das ist mir auch ganz recht, weil ich damit u.a. mein Geld verdiene. Ist ja nicht der Feind des Musikers bzw. des Komponisten. Ist aber was anderes als ein Youtube-Beitrag, da Youtube ja an die GEMA pauschal zahlt.
Mir auch erst ein einziges Mal. Ich scheine so falsch zu spielen, dass ich jeden Algorithmus verwirre?
Ich denk, hier geht es um die Veröffentlichung des puren PA. Auch findet man durchaus in der Tube....