Immer Ärger mit den Nachbarn.....

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Saminia, 7.März.2017.

  1. Pil

    Pil Strebt nach Höherem

    Böööp.
    Zweiter Jury-Teilnehmer: Nein.

    In der Not frisst der Teufel Fliegen...
    Ich würde es auch als Füssewaschung in Gummistiefeln empfinden.
    Das hat wohl ein Nachbar erfunden, nicht ein Spieler.
    Oder ein Onkel zu Besuch. Dem eigenen Kind würde ich solche Einschränkung nicht vorschlagen.
    Zurückschreitend wäre das Verbot zum Rülpsen und Furzen. Frei nach M.L. zum BbTag
     
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  2. djings

    djings Strebt nach Höherem

     
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  3. rojarosguitar

    rojarosguitar Kann einfach nicht wegbleiben

    Im Prinzip hat man einen Anspruch auf das Musizieren, und der kann nicht auf Zimmerlautstärke begränzt werden innerhalb von zivilen Zeiten. Das löst natürlich nict das menschliche Problem. Es hemmt einen ja auch, wenn man weiß dass es jemanden extrem stört. Hatte ich auch mal gehabt. Vielleicht könnt ihr passende Zeiten vereinbaren.
    Ich bin bei einigermaßen brauchbarem Wetter unter die Brücke an der Dreisam (Freiburg) gegangen. War nicht schlecht, gegen den geballten Autoverkehr anzuhuppen...
     
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  4. Longtone

    Longtone Ist fast schon zuhause hier

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  5. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Ja klar sagen das die Juristen. An einem eindeutigen Grundsatzurteil kann kein Jurist was verdienen. Deshalb ist es notwendig, jedes Gesetz so kompliziert zu machen, dass man es in jede beliebige Richtung auslegen kann. Das sichert den Juristen und ihren Nachkommen Brot und Yacht. "Recht" war schon historisch nie dafür vorgesehen, dass es jeder bekommt.
    :-?
     
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  6. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Das sicher auch, aber gerade am verlinkten Fall ist gut zu erkennen, dass die individuellen Situationen sehr verschieden sein können, nämlich aufgrund der verschiedenen räumlichen Gegebenheiten. Beim einen hört man mehr, beim anderen weniger, beim dritten gibt es Räume, wo man mehr hört, und Räume, wo man weniger hört, der vierte ist Schichtarbeiter etc. etc.
     
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  7. MrWoohoo

    MrWoohoo Ist fast schon zuhause hier

    Das sehe ich nicht ganz so. Der Punkt ist IMHO, daß das Musizieren jedenfalls nicht gänzlich untersagt werden kann.
    Alles Weitere spielt sich im zwischenmenschlichen Raum ab, indem gemeinsam eine Lösung gefunden wird, mit der alle halbwegs leben können. Logo.
     
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  8. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Einerseitss: Wir würden uns herzlich bedanken, wenn der Einzelfall keine Beachtung fände!
    Andererseits: Die Komplexität der Gesetzestexte rührt nicht zuletzt daher, dass Beliebigkeit beschränkt werden soll, auch um auszuschließen, was nicht reingehört.
    Gewiß kann man auch die zehn Gebot spitzfindig auslegen...
     
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  9. djings

    djings Strebt nach Höherem

    immerhin heißt es dort "du sollst nicht" und nicht "du darfst nicht" :))
     
  10. djings

    djings Strebt nach Höherem

    wenn schon über das musizieren ein solcher wust von gesetzestext vorhanden ist...
     
  11. Longtone

    Longtone Ist fast schon zuhause hier

    Ein tolles Projekt von Architekturstudenten in Stuttgart: Das teilmobile "Übehaus". Das stand auf öffentlichen Plätzen wo es nicht störte. Es gab Licht und Strom, und eine kleine Heizung. Täglich bis 22 Uhr und auch Sonn-und Feiertags nutzbar, kostenlos. Ich habe das öfter genutzt, man konnte so laut spielen wie man wollte, es stand ein Digitalpiano drin, Platz für etwa 5 Musiker. Man konnte es für eine oder zwei Stunden buchen.

    https://uebehaus.com/

    Es ist derzeit eingelagert und wartet auf seinen (Wieder-)aufbau in München.
     
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  12. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest

    @bebob99
    Dieses Statement kann ich so nicht stehen lassen. Zunächst ist festzuhalten, dass Gesetze nicht dafür gemacht sind, damit Juristen möglichst viel Geld verdienen können. Aus diesem Grund haben wir in Deutschland ja die Gewaltenteilung, d.h. Gesetze werden vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, deren Mitglieder ja oft Nicht-Juristen sind, und deren Anwendung wird im Streitfall von den Gerichten überprüft. Ein Gesetz soll auch eine Regelung für möglichst viele Einzelfälle treffen, damit nicht für jeden einzelnen Lebenssachverhalt ein eigenes Gesetz geschaffen werden muss.

    Im Konkreten Fall könnte es um eine mögliche "Störungsbeseitigung" nach §1004 BGB gegangen sein:

    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
    (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

    Diese doch recht allgemeingültige Norm hat der Bundesgerichtshof durch sorgfältige Abwägung mit Leben gefüllt. Dabei ist der BGH durchaus zu allgemeingültigen Schlüssen gekommen, nämlich:

    "Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und ist aus der maßgeblichen Sicht eines "verständigen Durchschnittsmenschen" in gewissen Grenzen hinzunehmen, weil es einen wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein kann; es gehört - wie viele andere übliche Freizeitbeschäftigungen - zu der grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit."

    "Andererseits soll auch dem Nachbarn die eigene Wohnung die Möglichkeit zur Entspannung und Erholung und zu häuslicher Arbeit eröffnen, mithin auch die dazu jeweils notwendige, von Umweltgeräuschen möglichst ungestörte Ruhe bieten.

    "Ein Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen kann im Ergebnis nur durch eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens herbeigeführt werden."

    Dabei hat ein Berufsmusiker, der sein Instrument im häuslichen Bereich spielt, nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als ein Hobbymusiker und umgekehrt."

    "Wie die zeitliche Regelung im Einzelnen auszusehen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuscheinwirkung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten; eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit, kann als grober Richtwert dienen."

    Zusammengefasst: Jeder, egal ob Berufs- oder Hobbymusiker hat das Recht auf Musizieren in der eigenen Wohnung. Damit auch der gestörte Nachbar seine Möglichkeit zur Entspannung und Erholung wahrnehmen kann, darf das Musizieren nur zeitlich beschränkt stattfinden. Eine allgemeingültige Regelung über die zeitliche Begrenzung kann aber nicht ausgesprochen werden, sondern sie richtet sich nach örtlichen und sachlichen Gegebenheiten (z.B. Lärmpegel der Umgebung, Lautstärke des Instruments, etc.) Selbst eine grobe Richtlinie hat der BGH formuliert: "eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit, kann als grober Richtwert dienen."

    Daher finde ich - persönlich - diese Art der pauschalen Verunglimpfung einer Berufsgruppe hier unangebracht. Keiner der Juristen aus meinem Bekanntenkreis besitzt eine Jacht oder hat ähnlich kostspielige Hobbys, die er sich auf Grund seines Berufs leistet.

    Gruß,
    BCJ
     
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  13. djings

    djings Strebt nach Höherem

    so wie es hier von dir wiedergegeben wurde, erscheint es mir sehr logisch und gerecht.
     
  14. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Und für Menschen, die zu zwischenmenschlichen Lösungen nicht fähig sind, gibts eben Gerichte und Anwälte. Bräuchte man alles nicht, wären die Menschen vernünftig und fair zueinander.
     
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  15. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Zitat BCJ"...Daher finde ich - persönlich - diese Art der pauschalen Verunglimpfung einer Berufsgruppe hier unangebracht. Keiner der Juristen aus meinem Bekanntenkreis besitzt eine Jacht oder hat ähnlich kostspielige Hobbys, die er sich auf Grund seines Berufs leistet."

    Ich finde es dennoch beklagenswert, dass die Fülle an privatrechtlichen, nachbarschaftlichen Streitigkeiten Gerichte blockiert und wünsche mir von Anwälten, auch gegenüber rechtschutzversicherten Kunden die Aussage: Regel das mit deinem Nachbarn selber oder geh zum Schiedsmann!
     
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  16. visir

    visir Gehört zum Inventar

    Am Hungertuch nagt ein Anwalt aber in der Regel auch nicht. Deren Stundensätze können sich sehen lassen, und nicht, dass sie davon einen großen Materialeinsatz bestreiten müssten...

    Und wer eine Yacht hat, siehst Du normal nicht, die steht ja nicht im Vorgarten, sondern liegt in irgendeinem Hafen. Aber was immer sie mit ihrem Geld tun - sie sind in der Regel klug genug, nicht darüber zu reden.
     
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  17. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    Hat ja auch keiner behauptet, dass Anwälte am Hungertuch nagen. Da gibt es natürlich Spitzen- wie Durchschnittsverdiener. Der Markt regelt das. Wie bei Ingenieuren übringens auch.

    Und Dienstleistungen werden nicht nach Materialeinsatz sondern nach Know How bezahlt.
    Was nicht zu beanstanden ist.

    Aber ich teile @BCJ Meinung...irgendwelches Berufsgruppenbashing, was hier auch immer mal wieder vorkommt, ist einfach nur dumm und zeugt von Unwissen. (Egal ob es Anwälte, Ärzte, Manager, Politiker, Unternehmer, Beamte, etc. betrifft....)

    Wenig souverän, und kommt meist von Leuten, die überhaupt keinen detaillierte Kenntnis der Berufswelten der Gebashten haben. Aber kommt natürlich immer gut.....

    Sollten wir lassen.....

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt bearbeitet: 16.April.2019
  18. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Passend zum Thema, aber doch anders:

    Bald ist Karfreitag, höchster kirchlicher Feiertag in evangelisch geprägten Gegenden mit nach Ländern unterschiedlich sortiertem strengen Reglement. Darf man da Proben oder Unterricht abhalten oder wenigstens individuell üben, auch wenn Passanten das eventuell hören könnten?

    Ich gehöre eher zur "Tanz den Karfeitag"-Fraktion, aber ich bin ja nicht allein...

    edit: Habe gegoogelt: "Karfreitag musizieren" und was krieg ich? Einen Thread von 2008. Nicht sehr ergiebig, nur ungläubiges (im doppelten Sinne) Staunen, wat et allet jibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16.April.2019
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  19. Moni64

    Moni64 Ist fast schon zuhause hier

    Karfreitag gehört zu den sog. "stillen Feiertagen". Die sind je nach Bundesland unterschiedlich. Meines Wissens gehört "hörbares musizieren" zu dem, was nicht erlaubt ist.
     
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  20. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @gaga

    Keine öffentlichen Parties, keine Disco, kein Straßenfeste, keine Straßenmusik, keine ausgelassenen Garten- oder Grillfeste...

    Was Du privat bzw. im stillen Kämmerlein machst, bleibt Dir überlassen, sofern Du niemanden störst.

    CzG

    Dreas
     
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