Muss das Fenster zu?

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Brille, 11.Juli.2022.

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  1. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Naja, so kann man es sehen, oder eben auch anders.
    Wer haftet, wenn er ohne kenntnis des Grundstückseigentümers etwas beschädigt oder die alarmanlage auslöst und die Polizei anrückt? Oder wenn er stolpert und sich verletzt? Eine konkrete Gefahr besteht nicht (teich, kabel etc.), aber ich muss ja damit rechnen, dass er über seine Füße fällt.
    Mir fehlt der Nachweis der Prüfung, den ich ev bei einem Versicherungsfall bräuchte.
    Ich fände es auch nicht lustig, wenn ich meine Ruhe haben will, in der sonne liege und da rennt einer ungefragt durch meinen Garten.
    Mein Gefühl ist irgendwie schon, dass der netzbetreiber eine Prüfung anmelden muss (also eine info, keine erlaubnis einholen) und der Prüfer eine Bescheinigung in den Briefkasten stecken sollte :"war da, sie nicht. Prüfung der gasleitung am..., um... , alles ok".
    Selbst Behörden müssen ihre besuche ankündigen, wenn bspw. das katasteramt die Grenze kontrolliert.
     
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  2. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    ... dann teil DAS Deinem Netzbetreiber mit. Hast Du doch sicher heute auch schon dem Herrn von der Prüfung so kommuniziert ;-)

    Ich verstehe gerade Dein Problem nicht. Du hast doch eh unabhängig unserer Meinungen dazu, Deine eigenen Ansichten und Lösungsansätze.
    Ist doch völlig egal was wir schreiben ...

    Ach, und was mir gerade einfällt, dass Du den Thread kaperst :D
    Wie siehst Du das ?
    Nein, ich wills nicht wissen :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2022
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  3. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Richtig. Ich habe in meinem Haus vom Energieversorger, Schornsteinfeger, etc. eine schriftliche Nachricht mit Terminankündigung bekommen.

    Darauf konnte man den Termin korrigieren, wenn nötig. Oder ich habe den Schornsteinfeger informiert, dass er auf‘s Dach darf, wenn ich nicht da bin.

    CzG

    Dreas
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.Juli.2022
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  4. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    @JES hättest du halt das Fenster zu gemacht, dann hättest du den Gasschnüffler nicht mit dem Saxophon belästigt.
     
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  5. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Bisher waren es eben auch nur Eure Meinungen. Lösungsansätze ... hab ich die überlesen?, dann sorry.
    Ja, ich habe gekapert, vor dem Hintergrund, dass es um Absprachen ging, um rechtlichen Ärger zu vermeiden, und die einhellige Meinung war, Fenster zu und gut. Thema durch oder hast Du dazu noch neue Anmerkungen?

    Ein Nachbar bspw. darf NICHT auf ein anderes Grundstück ohne explizite Erlaubnis des Eigentümers oder Besitzers bzw. nur zur Abwendung von Gefahren im Verzug. Dazu gibt es Urteile.
    Die Post darf zumindest bis zum Briefkasten, da sie ggf. amtliche Mitteilungen zustellt, die du bekommen must. Auch dazu gibt es Urteile.
    Das Katasteramt darf nicht ohne Vorankündigung, trotz hoheitlicher Aufgabe, braucht aber keine Erlaubnis. Ein privater Vermesser darf nicht ohne konkrete Erlaubnis.
    Die Polizei darf auch nicht, außer bei konkreter Gefahr, sonst nur mit Beschluss oder Erlaubnis.
    Mich hat die Feststellung des Gasmenschen schlicht überrascht, dass er einfach sein Ding durchzieht und ihm dabei völlig schnuppe ist, ob ich anwesend bin bzw von seiner Anwesenheit weiß oder nicht. Er braucht mich für die Prüfung nicht. Ich will ihm ja die Prüfung auch nicht verbieten, ich wüsste gerne Bescheid und hätte gerne einen Prüfnachweis. Kann ich das fordern (nein, mit dem armen Kerl vor Ort brauche ich da nicht diskutieren. Der macht ja nur, was man ihm aufträgt)?
     
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  6. Rick

    Rick Experte

    Nach meinem Empfinden hast Du völlig Recht.
     
  7. quax

    quax Gehört zum Inventar

    https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
    Hier hätten wir wohl so ne Sache mit befriedetem Besitztum.
    Wenn man Grenzen hat, die nicht überschritten werden soll, so muss man die auch sichtbar machen.
    Das Du Dich darüber ärgerst, kann ich darüber hinaus nachvollziehen, allerdings ist ja nichts passiert und die Sache verläuft sich im Theoretischen.
     
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  8. sachsin

    sachsin Strebt nach Höherem

    @JES,

    schau doch mal in Deinen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in welchen Abständen Wartung und Sichtung der auf Deinem Grundstück verlegten Gasleitung
    vereinbart ist. Dazu steht sicher etwas in Deinem Liefervertrag.
    Ich denke, die Leitung liegt nicht erst seit gestern, sondern ist schon paar Jährchen im Betrieb.... Wie ist die Kontrolle denn bisher erfolgt ?
    Letztendlich ist der Gaskontrolleur jedes Jahrs schon über Dein Grundstück gelatscht, um den Auflagen des Netzbetreibers (Eigentümers) nachzukommen
    - nur, dass Du es bisher nicht mitbekommen hast ?

    Schreib dem Betreiber doch einen freundlichen Brief und wie Du Dir zukünftig die Begehung / Kontrolle vorstellst bzw. Du eine Terminabsprache wünschst;
    Du also vorher gern informiert werden möchtest.

    (Rechtsberatung wäre auch noch eine Möglichkeit...., aber daaaas kostet
    o_O )
     
    Zuletzt bearbeitet: 13.Juli.2022
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  9. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Sehe ich auch ohne Gesetz so. Einer unserer Nachbarn hat einen alten Apfelbaum vorm Haus, drumrum eine runde Bank. Wenn sich jemand draufsetzt, freuen sie sich - wenn die Äpfel fallen und irgendjemand, also auch Fremde, sich einen aufhebt, freuen sie sich auch. Die Grundstücksgrenze kann man nur ahnen oder konstruieren, denn der Rasen geht bis an die schmale Straße. Ist halt ein Dorf.

    Ich bin Vermieter des Kindergartens - der Platz davor und der gemeinsame Parkplatz sind Privatgrundstück, mit Hecken eingefriedet, aber ohne Tore. Am WE kommen häufig Leute aufs Grundstück, schauen durch die Kigafenster oder gehen bis an den Zaun vom Außengelände. Ich vermute, dass das in deren Vorstellung so eine Art "halböffentliches" Gelände ist und sie nichts Unerlaubtes tun. Von unserer Seite gibt es jedenfalls keinen Grund, das mit Schildern oder Absperrungen oder wutschnaubendem Rausrennen zu verhindern.
     
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  10. JES

    JES Gehört zum Inventar

    Ok, danke. Bisher ist nichts passiert. Bisher habe ich auch keinen Nachweis bekommen, bisher weiß ich also nicht, ob der Betreiber des Gasanschlusses seiner Prüfpflicht nachgekommen ist.
    Ich werde den netzbetreiber doch anrufen und zukünftig zumindest um eine Ankündigung der Prüfung sowie einen Prüfbericht bitten. Den gibt es für den teil im Haus ja auch.
    Jetzt zurück zum Fenster.
     
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  11. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Ein befriedetes Besitztum ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück. Befriedet ist dabei gleichbedeutend mit „eingehegt“; so die Rechtsprechung.
    Also kein Hausfriedensbruch sagt die Juristin. Aber informiert werden sollte man schon.
     
  12. Iwivera*

    Iwivera* Ist fast schon zuhause hier

    Zum Fenster: Ich hatte im ersten Sommer in der Wohnung mal mit offenem Fenster geübt wegen der Hitze. Man hat mich dann freundlich gebeten, das Fenster zu schließen. Damit war die Sache erledigt.
     
  13. ehopper1

    ehopper1 Strebt nach Höherem

    Beim Haus meines Vaters wohnen Nachbarn, die im Frühjahr einen Pool in den Garten gesetzt haben.
    Der passte gerade so rein.
    Die andere Nachbarschaft erfreut sich jetzt an Party pur mit Ballermann-Musik.
    Da der Eigentümer wohl Schicht arbeitet, dauert es auch wochentags gerne etwas länger.
    Bei denen war es schon laut, als sie nur auf der Terrasse saßen, quatschten und vor allem immer ordentlich einen zwitscherten.

    Als ich mal bei meinem inzwischen leider verstorbenen Vater Saxophon bei offenem Fenster spielte, beschwerten sich genau diese Nachbarn telefonisch über „das Gedudel“.
    Dabei spielte ich nur unserer lieben polnischen Betreuerin ein gepflegtes Ständchen zur Rückkehr aus ihrem verdienten Urlaub.
    Die netten Nachbarn auf der anderen Seite saßen draußen und fragten mich später, wieso ich das Fenster zu machte. Ich hätte so schön gespielt.

    Vorgestern habe ich mitbekommen dass Ballermanns gerade mächtig Ärger haben wegen Ruhestörung.
    Die so lieben und netten Leute, die in dem Bereich wohnen, tun mir echt leid.
    Aber Nachbarn kann man sich halt leider nicht aussuchen.

    LG
    Mike
     
  14. GelöschtesMitglied11578

    GelöschtesMitglied11578 Guest


    Ich tu so als ob das was ganz normales ist.
    Heißt: ich sage da gar nichts dazu und spiele direkt ab dem ersten Tag.

    Fenster zu

    keine Obertonübungen

    keine maximale Lautstärke

    nicht länger als 90min am Stück

    noch öfter als 2x am Tag und in dem Fall nicht länger als insgesamt 120min

    nicht in den Ruhezeiten und eigentlich auch nicht nach 20:00

    wenn sich jemand künstlich aufregt empfehle ich die Polizei zu rufen und damit ist das für mich erstmal erledigt.

    wenn jemand wirklich ein Problem hat, versuche ich drauf einzugehen.



    ich finde es aber wichtig auch diese Normalität zu zelebrieren ein Instrument spielen zu können.

    -> aktuell freut sich die alte Dame von gegenüber immer noch über mein Fagott (spiele Bariton) und die junge Familie von gegenüber klagt weil ihre Kinder nicht einschlafen können, wenn ich nach 20:00 spiele.

    also versuche ich nicht nach 20:00 zu spielen - mach das aber trotzdem ab und zu. Da meine Tochter im gleichen Zimmer (10j) dabei einschläft und ich dann oft nur leise ein wenig Improvisation mache, sehe ich das Leid der nicht schlafen wollenden Kinder etwas relativiert.

    meine älteren Nachbarn mit Schlafzimmer direkt an meinem Zimmer und sehr hellhöriger Wand sind der Meinung das es ok ist, solange ich die Ruhezeiten einhalte (also für sie könnte ich bis 22:00 trällern) und finden es gut, dass ich und meine Tochter (Bass) zusammen spielen und „was vernünftiges machen“ wohingegen meine junge neben mir wohnende Kindergärtnerin es unmöglich findet weil sie nicht irgendwelche Lieder erkennen kann.

    Übern Hof wohnt eine professionelle Geigerin und der höre ich gerne zu bei geschlossenem Fenster. Auf einem anderen Balkon Sitz eine Hippiukulele und schrammelt Abba bis Zappa so grottenschlecht, dass ich echt leide, die sich zum kiffen und musizieren raussetzt … und an sich leise spielt aber der ganze Hof beschallt wird. Die Familien gegenüber mit den schlaflosen Kindern finden es dafür vollkommen OK jedes Streitgespräch, Handwerk und Kinderspiel so laut und zu jeder Tageszeit zu vollführen dürfen. Dazu noch die bei offenen Fenster in voller Lautstärke Fortnite spielenden arabischen Kinder und Erwachsenen vom Haus an der Ecke, die volles Geballer und Beschimpfe auf die Straße brüllen. Nicht zu vergessen der Altfrauenstammtisch im Hof, die lautstarke Gespräche über fahrendes Essen,Medikamente und Krankheiten über den gesamten Innenhof schallern.


    Irgendetwas ist immer - und ich deshalb auch. Alles kann man nicht mögen und allen kann man es nicht rechtmachen.

    Find ich im angemessenen Rahmen für alle OK.

    ich bin auch alle.
     
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  15. Longtone

    Longtone Ist fast schon zuhause hier

    Das war mal - bis 1802.

    Seit 1803 ist Heidelberg badisch. Aber jedem Badener wäre die wunderschön gelegene Stadt und ihre Bewohner sympathisch - auch wenn kurpfälzisch :)
     
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  16. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    Oh je, demnach wohne ich ja dann auch in einem brandenburgischen Dorf.
    Der meistbesungene Berliner Stadtbezirk wurde erst 1920 eingemeindet.
    Her mit dem BAR-Kennzeichen, "Bauer auf Reisen" - na passt ja zu den Treckerbildern von neulich. :)
     
  17. Rick

    Rick Experte

    Okay, formal schon, aber historisch nicht.
    Ich wohne ja seit 1994 in Hohenlohe, das 1805 von den Württembergern okkupiert und "einverleibt" wurde - trotzdem gilt hier die Behauptung, man sei schwäbisch, als tödliche Beleidigung. :-D
     
    Nilu gefällt das.
  18. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Vor bald 220 Jahren, als wäre es gestern gewesen.
    Also das kann man ja schon nachvollziehen...:D:)
     
  19. Rick

    Rick Experte

    Von wem aus man "verwaltet" wird, sagt noch nichts über die eigene kulturelle Identität aus.

    Und wenn ein gewisser Herr Napoleon Bonaparte auf dem Höhepunkt seiner Macht meinte, man müsse das deutsche "Flickwerk" aus eigenständigen Fürstentümern entwirren, mal eben die bayerischen wie die schwäbischen Großherzöge zu Königen ernannte und ihnen gestattete, ihre Nachbar-Fürstentümer zu schlucken, dann muss das nicht den dortigen Bürgern schmecken.
    Eigentlich hätte man das ja nach Waterloo wieder rückgängig machen können, allerdings waren die neuen "Könige" zu mächtig und die alten Fürsten zu schwach dafür.

    Aber nun: :topic:
     
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  20. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Postnapi wurden die Duodezfürstentümer doch möglichst wieder hergestellt, wenn auch sicher nicht alle. Lag doch im Interesse unserer Nachbarn.
     
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