Einkommen der Künstler in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gerrit, 6.Dezember.2017.

  1. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    wenn nichts passiert, muß dein zitat lauten: "regelte..."

    :-D
     
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  2. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    nun diese verteuerung ist mit seit jahren stagnierenden einnahmen niemals durchzusetzen.

    gibt zu vielen online unterricht...

    :-D
     
  3. saxhornet

    saxhornet Experte

    Passt doch zum Trend.
     
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  4. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Also ich bin froh, von Mensch zu Mensch unterrichtet zu werden. Diesem Online-Kram traue ich didaktisch nicht.
     
    Longtone und djings gefällt das.
  5. djings

    djings Strebt nach Höherem

    Die spd ist nicht (mehr) dafür bekannt, dass sie auf Seiten der Arbeitnehmer steht...
     
  6. djings

    djings Strebt nach Höherem

    Wenn du einen guten Lehrer hast, ist das bestimmt die beste lernmöglichkeit!
    Lg
     
  7. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Verstehe ich nicht!

    Onlineunterricht geben keine Roboter.
     
  8. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest

    Ja, aber über eine Webcam kann man doch als Lehrer nicht so viel des Spiels des Schülers erfassen wie in echt. Außerdem ist der Online-Unterricht oft auch durch vorgefertigte Videos gestaltet.
     
  9. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Um so fortgeschrittener ein Schüler ist, um so besser funktioniert der Onlineunterricht.

    Meine eigenen Erfahrungen als Schüler sind sehr gut.

    Meine Ursprungsbemerkung bezog sich aber auf die Argumentation, dass dies das Instrumentallehrereinkommen schmälern würde.
     
  10. Gelöschtes Mitglied 13399

    Gelöschtes Mitglied 13399 Guest


    Vielleicht gibt es bei Online-Lehrern aufgrund des Fehlens der Barriere der Lokalität eher ein ,,Monopol“, wenn man es überhaupt so nennen kann? Anders kann ich mir das auch nicht erklären.
     
  11. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    die volkshochschulen sind wohl auch "dran".

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...n-vor-steigenden-kursgebuehren-a-1285793.html

    wer also in der KSK versichter ist als lehrender, mußdann 19% vorabführen, kann typischerweise sehr viel weniger verrechnen, sagen wie mal 10%, falls nicht noch auf die überaummiete umsatzsteuer entrichtet werden muß (je nach vertrag), verliert also bestenfalls ca. 10%, zahlt dann weniger in die zwangsrentenversicherung ein und die rente ist bei ca. 100000 geschätzten betroffenen dann weniger als die grundsicherung und damit:weg.

    um die diskussion abzukürzen: nein ich bin nicht der meinung, das ergreifen eines "richtigen" oder "anständigen" berufes wäre eine alternative.

    ja, wird ein interessanter herbst.

    :-D
     
  12. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    in dem presseartikel ist eine stellungnahme des VHS-verbandes verlinkt, die die krude Sachlage gut beschreibt.

    viel glück!

    :-D
     
  13. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    sehr oft wird onlineunterricht so billig angeboten, daß er den offlineanbietern mit ihren höheren gestellungskosten einfach kunden abfischt.

    ob alle onlineunterrichtanbieter ihre abgaben zahlen, weiß ich nicht, da ich es nicht kontrollieren kann.

    ich weiß aber, wer das mal machen könnte.

    :-D
     
  14. Atkins

    Atkins Strebt nach Höherem

    Naja...wer weiss das schon? Ich habe hier in Berlin 4 Saxlehrer kurz besucht und habe jedesmal direkt cash gezahlt, ohne irgendeinen Beleg ( den ich gar nicht haben will) Denke nicht, dass das Geld als Einnahme steuerlich verbucht wurde und es stört mich auch gar nicht.
    Irgendwie muss man zusehen, wie man klar kommt und das ist als "selbstständiger" Musiklehrer sicherlich nicht ganz einfach. Wie in etlichen anderen "Ein Mann Firmen" auch....ich habe das 30 Jahre mitgemacht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8.September.2019
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  15. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Der Gesetzesentwurf (§ 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes, vgl. S. 27) und die Begründung (ab S. 149 unten) können hier nachgelesen werden:
    https://www.bundesfinanzministerium...erentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Da es sich um Gesetze und juristische Begründungen handelt, ist es ohne entsprechende Fachkenntnisse nur schwer zu verstehen, aber ich interpretiere das anders als im Zitattext oben so, dass nicht alle Musikschulen und Privatpersonen, deren Unterricht bisher nach Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung der Landesbehörde von der Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) befreit war, nun für ihre Dienstleistungen Umsatzsteuer abführen müssten. Denn in der Begründung steht, dass das Bescheinigungsverfahren wegfällt und stattdessen die Finanzämter die Voraussetzungen für die Befreiung überprüfen (s. 151). Demnach muss es auch bei privaten "Einrichtungen" weiter Befreiungen geben, auch wenn die Voraussetzungen, die u. a. an EU-Recht und EU-Rechtsprechung (die Briten betrifft das möglicherweise ab 01.11.19 nicht mehr...o_O) angepasst werden sollen, nun verändert sein können.

    Wer einen hat, spricht am besten mal mit seinem Steuerberater, um sich ab 01.01.2020 auf mögliche Konsequenzen einzustellen oder sich abzusichern.
     
  16. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    aus den berufsverbänden gibt es hinweise darauf, daß alles der umsatzsteuer unterliegt, was nicht auf einen beruf vorbereitet. also auch weiterbildungen, die leute unternehmen, die bereits eine ausbildung haben. damit sind alle erwachsenen schüler zu besteuern, und damit werden sie altersdiskriminiert.

    naja nicht geändert wird die sache, daß man wenn man eine einzige rechnung mit steuer stellt, alles jahreseinnahmen steuerpflichtig sind.

    die verlagerung der befreiung vom der bezirksregierung zum lokalen finanzamt unterstreicht das drama: diese entscheiden nun beliebig selbst und haben keine weisung mehr.
    eine bundesweite gleichstellung mit klaren regeln sieht anders aus... genau derartige auslegungsbestimmungen gibt es derzeit nicht. dabei sind die konsequenzen drastisch, wenn man nach dem 1.1.2020 möglicherweile aus befürchtungen heraus falsche entscheidungen trifft, die dann nicht mehr korrigiert werden können.

    antworten an die fragestellenden verbände gibt es bislang von keiner regierungsstelle.

    :-D
     
  17. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Sorry, deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.

    Mein bisher genommener Onlineunterricht war preislich immer mit dem Vorortunterricht vergleichbar.

    Warum sollte Onlineunterricht eher als Schwarzarbeit erfolgen? Die Zahlungen können nicht bar erfolgen.
     
  18. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    das macht nichts mit dem nachvollziehen.

    wie welche zahlungen erfolgen weiß ich nicht, und geringe preise im offlineunterricht sind genauso ein problem.

    ich könnte mir vorstellen, daß hier kontrollen insgesamt für eine größere gerechtigkeit sorgen könnten. leider gibt es hierzulande keine gewerkschaften, die die interessen der
    leistungserbringenden musiker vertreten.

    :-D
     
  19. saxhornet

    saxhornet Experte

    Na das wird spassig. Wer schonmal erlebt hat wie so manches Finanzamt drauf ist, wundert sich über Unwissen und Willkür, das da gerne mal gilt. Anscheinend will man den Markt systematisch klein halten. Engstirnig, denn dann werden noch mehr Musiker vom Steuerzahler aufgefangen werden müssen. Das wird die Schwarzarbeit in dem Bereich massiv verstärken. Wie dämlich sind die denn?
     
    Zuletzt bearbeitet: 8.September.2019
    prinzipal gefällt das.
  20. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    ja, das wird spannend.

    da ist es doch plötzlich wirklich entspannend, wenn man im neuen bauhaus serienfilm aus berlin, der in den röhrenden zwanzigern spielt, ein rampone saxello von 2015 oder so mit einer rovner ligatur von nach 1985 sieht - und sonst alle kostüme stimmen ...

    :-D
     
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