Einkommen der Künstler in Deutschland

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gerrit, 6.Dezember.2017.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ehrlich gesagt, schauen da alle nicht mehr richtig durch und wünschen sich da Verbesserungen. Schon allein die unterschiedliche Auslegung der Gesetze in den einzelnen Bundesländern und auch Finanzämtern macht es zum Lottospiel.
     
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  2. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    @saxhornet ,

    ach was, gibst doch zu, daß Du Dich mit dem Einkommen von 175000€ verraten hast.....:D:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 11.September.2019
  3. saxhornet

    saxhornet Experte

    Bei McDoof ist es so, wenn Du die Burger bei gleichem Preis mitnimmst, muss McDoof nur 7,5% Ust. abführen bei "Essen" im Laden (Restaurant kann man es ja nicht nennen) aber 19 %. McDoof macht also mehr Gewinn wenn Jemand das Essen mitnimmt.
     
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  4. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Stimmt, außer Haus Verkauf ist lukrativer, nicht nur bei McDoof...

    CzG

    Dreas
     
  5. Jacqueline

    Jacqueline Strebt nach Höherem

    Ey, nichts gegen die McFlurrys :mad:;)
     
  6. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Sind aktuell 764,-€, also nicht so weit weg von Deiner Idee.

    @altoSaxo

    Nein ist kein Denkfehler. Ich erläutere das später.

    CzG

    Dreas
     
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  7. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    Ich meine, das war eher zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in diesen Bereichen gedacht.
     
  8. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Das war/ist ein erwünschter Nebeneffekt.
     
  9. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    wer sich mal tiefer mit der sache beschäftigen möchte, statt zu diffamieren, kann hier nachlesen und nachhören:

    https://www.deutschlandfunk.de/fina...-moegliche.680.de.html?dram:article_id=458544

    hier wird auch das sehr reduzierte kulturverständnis einer persönlichkeit aus einer regierungspartei deutlich.

    die 7% idee wäre praktikabel, und geht als bildender künstler ohne probleme. musik ist halt keine kunst, und altosaxo wies richtiger weise darauf hin, daß es nirgendwo z.b. staatliche friseure gibt, die umsatzsteuerbefreit sind, mietzuschüsse und ein festgehalt erhalten.

    :-D
     
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  10. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    So, ich wollte dazu noch genauer antworten.

    Folgendes Beispiel:

    Der Gastronomiebetrieb kauft Lebensmittel für 100,-€ ein und zahlt darauf 7,5% Mehrwertsteuer (Vorsteuer), zahlt also 107,5 €.

    Er verarbeitet die Ware und verkauft sie im Restaurant für 200,-€. Darauf muß er 19% Mehrwertsteuer berechnen, der Gast zahlt also 238,-€.

    Ans FA führt er den Differenzsteuerbetrag ab, also 30,50 €.

    Der Industriebetrieb kauft Ware für 100,- € ein, zahlt darauf 19 % Vorsteuer, bezahlt also 119,-€.

    Er verkauft die verarbeitete Ware für 200,- €, schlägt 19% Mehrwertsteuer drauf, sein Kunde zahlt also 238,- €.

    Den Differenzsteuerbetrag von 19,- € führt er ans FA ab.

    Steuerlast Gastronomiebetrieb: 30,50 €
    Steuerlast Industriebetrieb: 19,00 €

    CzG

    Dreas
     
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  11. SaxPistol

    SaxPistol Strebt nach Höherem

    @Dreas das muss schon in der Preiskalkulation des Gastronomiebetriebes enthalten sein.
    Zumindest gibts hier keine Wettbewerbsverzerrung, denn alle Gastronomiebetriebe werden gleichbehandelt.
     
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  12. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ich schrieb ja auch es sei eine Benachteiligung gegenüber anderer Branchen.

    CzG

    Dreas
     
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  13. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    @Dreas das sind doch durchlaufende Posten. Da könnte man auch nach deinem Beispiel argumentieren:DDer Gastronom zahlt nur 7,5€ Umsatzsteuer und nimmt 38€MWSt ein. Also steht er besser da, als der Industriebetrieb!
     
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  14. Kohlertfan

    Kohlertfan Strebt nach Höherem

    Also wo ist Deine Petition, lieber Prinzipal, die man unterschreiben könnte. Was für konkrete Aktionen hast du sonst noch geplant, die man unterstützen könnte?
     
  15. kokisax

    kokisax Strebt nach Höherem

    Diese ganze Diskussion zeigt doch, daß es grundverkehrt ist Steuerpolitik für einzelne Branchen zu machen.
    Das geht immer auf Kosten einer anderen Berufsgruppe.
    Das Steuersystem muß einfacher und gerechter für ALLE werden.
    Hier liegt das Problem !
    Wir kämen schon viel weiter wenn ALLE Steuervorteile gestrichen würden und jeder das bezahlt wofür Steuern zu zahlen sind.
    Diese könnte man dann aber auch für ALLE senken.
    Eine Sozialkomponente regelt je nach Bedürftigkeit das Auskommen bei Härtefällen.

    kokisax
     
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  16. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Lieber @Dreas

    ich greife dein Beispiel auf, verwende aber wie erwähnt den korrekten Steuersatz von 7% für Lebensmittel (außer Ausnahmen wie Getränke) und zeige dir, was jeder der beiden Unternehmer am Ende in der Tasche hat:

    A) Gastronomie
    Einkauf -107 Euro
    Verkauf: 238 Euro
    Zahlung Umsatzsteuer an FA -31 Euro
    Gewinn vor sonstigen Steuern: 100 Euro. Diese 100 Euro hat der Gastronom nach dieser Geschichte in der Tasche.

    B) Industrie
    Einkauf -119 Euro
    Verkauf 238 Euro
    Zahlung Umsatzsteuer ans FA - 19 Euro
    Gewinn vor sonst. Steuern: 100 Euro. Auch der Industrieelle hat 100 Euro am Ende in der Tasche.

    Außerdem bieten beide ihre Ware/Leistung für einen Endpreis von 238 Euro an. Es ist also auch nicht so, dass der eine einen höheren Endpreis kalkulieren muss, um auf den gleichen Gewinn zu kommen.

    Wo ist die Benachteiligung des Gastronoms?
    Die ist nicht da!

    Denn: Solange der Unternehmer die Vorsteuer vollständig abziehen kann, interessiert ihn die nicht. Anders betrachtet: der Industrielle führt zwar am Ende nach Abzug der Vorsteuer weniger ans Finanzamt ab, hat aber beim Einkauf auch mehr Scheine auf die Theke gelegt, das gleicht sich aus. Wichtig ist allerdings - unabhängig vom Steuersatz für die eingekauften Produkte - der Mehrwertsteuersatz beim Verkauf. Denn der Endkunde, der die Vorsteuer nicht abziehen kann, trägt diese Last am Ende. Und wenn ein Unternehmer Leistungen steuerfrei oder ermäßigt versteuern kann, hat er auf dem Markt deshalb einen Vorteil gegenüber einem Unternehmer, der den vollen Steuersatz von 19% auf seine Leistungen drauf hauen muss. Daher auch das Problem, wenn private Musikschulen demnächst 19% abführen müssten, während andere befreit sind (die dann dementsprechend aber auch keine Vorsteuer abziehen können, was relevant sein kann, wenn mal ordentlich einkauft wird - neuer Flügel z. B.). Ob aber auf den eingekauften Waren 0%, 7% oder 19% Mehrwertsteuer drauf sind, ist für den Unternehmer, der Vorsteuer abziehen kann wie gesagt egal, solange der Netto-Einkaufspreis derselbe ist.

    Viele Grüße
    aS
     
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  17. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @altoSaxo

    Du hast natürlich Recht. Ich hatte ein Knoten im Hirn.

    CzG

    Dreas
     
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  18. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Ein Finger schmerzt gerade leicht bei mir. Dein Knoten ist jetzt beim Tippen wohl in meinen Finger gewandert. ;)
     
  19. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Um von der Gastro wieder auf die Künstler zu kommen, ging gerade dies herum :
    So eben erreicht mit die Eilmeldung, dass Musikunterricht weiterhin ab 2020 von Umsatzsteuer befreit bleiben wird. Eine Kostensteigerung von 19% bleibt also aus! :-D
    ====
    Instrumental- und Vokalunterricht wird auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG wie bisher von der Umsatzsteuer befreit.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    heute erreichte uns das Antwortschreiben aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). „Der Instrumental- und Vokalunterricht wird auch nach Umsetzung der im Regierungsentwurf enthaltenen Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG wie bisher von der Umsatzsteuer befreit, unabhängig davon, in welcher Rechtsform die Musikschule diese Leistungen anbietet“, schrieb Rolf Bösinger, Staatssekretär des BMF.
    Darüber stellt Bösinger in Aussicht, dass mit der Abschaffung des derzeitigen Bescheinigungsverfahrens auf eine bundeseinheitliche Anwendung der Steuerbefreiung hingewirkt wird. So sollen im Rahmen des Umsatzsteueranwendungs-Erlasses einheitliche Regelungen für die Finanzverwaltung getroffen werden, um länderspezifische Auslegungen bei der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung in Zukunft zu vermeiden.
    Die Aussage des Staatssekretärs schätzen wir als verbindlich ein, werden aber die weitere Gesetzgebung – soweit möglich – kritisch begleiten.
    Herzliche Grüße
    Mario Müller
    Bundesvorsitzender
     
  20. altoSaxo

    altoSaxo Strebt nach Höherem

    Na, das klingt doch erfreulich und mit bundeseinheitlichen Regeln macht es auch Sinn!
     
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