Gema fragt Bandgagen ab?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Werner, 28.August.2012.

  1. Gast

    Gast Guest

    Dürfen sie. Wenn sie nachweisen, dass sie "künstlerisch" arbeiten.

    Herman
     
  2. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Sind sie nicht. Das hat ja auch niemand behauptet.
    Sie werden - wie ich geschrieben habe - dazu verwendet, die Höhe des Eintrittsgeldes zu errechnen.
     
  3. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Anders gesagt: die GEMA wird am Geldfluss beteiligt, egal ob es für den Veranstalter Einnahmen oder Ausgaben sind.
     
  4. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Selbstverständlich wird die GEMA (bzw. die Komponisten) am Geldfluss beteiligt, da der Veranstalter ja Leistungen in Anspruch nimmt.

    Es wird ein Eintrittsgeld errechnet, das ausreichen würde, um diese Ausgaben zu decken. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern, die mit dem (tatsächlich erhobenen) Eintritt auch noch einen eigenen Gewinn machen, zahlen die Veranstalter mit den geladenen Gästen deshalb eine niedrigere GEMA-Gebühr.
     
  5. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    Gut, jetzt ist also klar, warum die Gema gerne die Gage der Musiker wissen möchte. Das beantwortet aber nach wie vor nicht die Frage, ob eine solche Abfrage rechtlich zulässig ist, eine Abfrage von Dingen, die nach meinem bisherigen Verständnis dem Finanzamt vorbehalten sind.

    Es gibt ja auch nicht umsonst den Begriff Gagengeheimnis, und entsprechende Passagen in Verträgen, "Das Gagengeheimnis ist zu wahren".



    http://swing-jazz-berlin.de/#band
     
  6. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Ja klar, der Grafiker bekommt auch Geld für die Flyergestaltung unabhängig vom Erfolg der Werbemaßnahme.

    Die Art der Berechnung erschließt sich nicht auf's erste Mal... :)
     
  7. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Dann sollte der Veranstalter eine Gesamtsumme eintragen mit dem Vermerk: "Eine Aufschlüsselung der Einzelpositionen ist aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich."
     
  8. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    naja den nachweis einer künstlerischen tätigkeit einer behörde zu erbringen, die ausschließlich selber darüber befindet, obs erlaubt ist ...

    aber bitte: die zahlreichen verfahren gegen bühnentechniker, die versuchten in die KSK zu gelangen, sprechen die sprache: sie sollen es nicht und der nachweis ist faktisch kaum zu erbringen.

    genau wie bei der gema der nachweis gar nicht so einfach ist, 1. keine gemamusik gespielt zu haben und 2. in improvisationen keine gema - zitate zu haben...

    denn NUR dann wird von der bepreisung abgesehen.

    das heißt dann: "kann festgestellt werden, daß keine zahlungspflicht vorliegt".

    wird ne leckere konzerttour...

    :-D
     
  9. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    virtuelle eintrittsgelder zu errechnen aus summen,weil es keine gibt: echt cool durchgecheckt, der laden.

    entweder gibts eintritt oder nicht.

    man kann auch abkürzen: die gema bekommt immer alles.
     
  10. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Es wird die Leistung eines Komponisten in Anspruch genommen, dieser soll dafür entlohnt werden. Zur Errechnung der Gebühr braucht man irgendeine Formel.
    Andere Vorschläge zur Abrechnung dieser Art Veranstaltung darfst du hier gern posten.
     
  11. Rick

    Rick Experte

    Mein Vorschlag: Verzicht auf Abrechnung.

    Man kann es nun wirklich auch übertreiben, für mich gilt das Prinzip: Leben und leben lassen!

    Musik bei Konzerten, in Discos, im Rundfunk und auf Tonträgern abzurechnen reicht doch völlig aus, da kommt auch der Löwenanteil der Einnahmen her.

    Wenn man bei jeglicher Situation, wo Musik erklingt, gleich eine Abrechnung beginnen will, wird man nicht nur der Sache nicht mehr gerecht, man vergällt auch den Menschen nach und nach die Unbeschwertheit im Umgang mit Musik.

    Wenn das so weiter geht, sind Komponisten bald die Buhmänner und Spaßverderber, die bei jeder Gelegenheit nur noch die Hand aufhalten wollen.
    So sehe ich mich zumindest nicht, denn ich freue mich darüber, wenn meine Musik anderen Leuten gefällt und Freude bereitet.

    Komposition war schon zu allen Zeiten überwiegend eine Nebentätigkeit, selbst bei Bach, Mahler, Chopin oder Bartók könnte man eher von einem Hobby als von Lebensunterhalts-Sicherung sprechen.

    Wenn ein Komponist KEINE anderen Einnahmequellen besitzt und AUSSCHLIESSLICH von den Tantiemen seiner Werke leben muss, dann hat er ganz sicher etwas falsch gemacht.
    Und das ist ja auch nicht die Realität - die meisten Komponisten sind noch Lehrer, Dozenten, ausführende Musiker.

    Die meisten Werke sind übrigens so genannte "Auftragskompositionen", die selbstverständlich bezahlt werden.
    Oder glaubst Du ernsthaft, ein John Williams schreibe zum Spaß und für spätere Tantiemen Filmmusik, ein Pop-Songwriter bekäme nichts fürs zur Verfügung Stellen seiner Nummern?

    Natürlich VERSUCHEN manche unredlichen Produzenten, den Komponisten ihre Werke "für lau" mit Verweis auf angeblich künftig sprudelnde GEMA-Einnahmen abzuluchsen - dumm, wer sich darauf einlässt.

    Wenn meine Stücke irgendwo kostenlos gespielt werden, ist das trotzdem Werbung für mich - und wenn ich einen weiteren Kompositionsauftrag erhalte, entspricht das Honorar dafür dem, was ich vielleicht in fünf Jahren von der GEMA bekäme. :cool:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  12. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    sehr gut beschrieben, rick !

    nicht vergessen werden sollte der englische modus: da kann jeder urheber für jedes konzert entscheiden, ob dort abgaben und verwertung erledigt werden sollen oder nicht.

    in kleinen galerien, clubs usw. könnte man also legal auf eintritt spielen, ohne zwangsabgaben, die höher sind als die einnahmen an der tür.

    aber: selbst ohne eintritt gibt es ja das virtuelle eintrittsgeld...

    oder man müßte auch als improvisator unter den werkbegriff fallen: ein jatzsolo ist dann ein werk, kann also nach länge usw. berechnet werden - lohnt dann schon irgendwann. gibts aber nur in frankreich ...

    so zahlt der veranstalter immer, auch wenn keine werke im sinne des werkbegriffs gespielt werden und deren urheber dann weder das eintrittsgeld noch die verwertung bekommen.

    na subba !

    :-D
     
  13. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    was die Gema zumindest erreicht hat das auf einigen Veranstaltungen keine Musik mehr gespielt wird.

    Das ist doch mal was...
    ob das im Sinne der Urheber ist wage ich zu bezweifeln ..
     
  14. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Da würde mich der Abrechnungsmodus interessieren. Muss ich selber mit jedem Komponisten meiner sechstündigen Veranstaltung Kontakt aufnehmen um das zu klären, oder schicke ich eine Titelliste an die englische GEMA und die fragen dann die Komponisten?

    @Rick: deine Argumentation passt nur für dich, weil du wenig aufgeführt wirst. Wenn du einen TopTen Hit hättest, der zehnmal am Tag im Radio kommt und auf jedem Heckenfest von der Tanzkapelle gespielt wird, dann wären die GEMA Gebühren schon ein ganz beträchtlicher Teil deiner Einnahmen.
     
  15. saxhornet

    saxhornet Experte

    Die Diskussion hatten wir doch schon in nem anderen thread. Das trifft vielleicht zu wenn Du deutscher Komponist bist, wie Konstatin Wecker der klar sagt die Gema zahlt ihm die Rente, aber wenn Du amerikanischer Top Ten Komponist bist hast Du keine Garantie, daß Du jemals das Geld von der Gema siehst.
    Ich kenne viele Komponisten im Jazzbereich die alle sauer sind auf die Gema weil a) immer weniger Clubs Livemusik anbieten weil diese die Gema nicht mehr zahlen können (=weniger Auftrittsmöglichkeiten für Musiker) und b) Ihre Kompositionen dadurch noch seltener gespielt werden und sie noch weniger verdienen. Auch habe ich selbst nicht immer das Geld für alle Aufführungen von meinen Kompositionen von der Gema erhalten. Ich finde als Komponist die Idee hinter der Gema gut aber die Ausführung, das blinde Agieren ohne auf Rücksicht der Folgen lässt mich aber doch eher an dem Verein und seinen Absichten zweifeln.
     
  16. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    der englische modus geht - etwas vereinfacht - so:

    rbur hat eine galerie und ist mini- unternehmer. er will unbedingt, daß prinzipal dort auftritt und eigene werke spielt. das wäre aber wegen der inklan gema so teuer, daß rbur pleite ginge oder sein herzenswunsch unerfüllt bliebe. beides wollen beide nicht.

    also ruft prinzipal bei der inklan gema an ( schickt ne mail an seine kontobearbeiterin ...) in der steht, daß das rbur- konzert von der verwertung ausgenommen ist: rbur braucht für diese eine nix zahlen, prinzipal bekommt für diese eine aufführung aber keine tantiemen.

    aber das eintrittsgeld, oder ein essen und getränke.

    ist angesichts der euro-sachen sowieso viel besser.

    :-D
     
  17. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer!

    Sooooo selten werden meine Werke nun auch wieder nicht aufgeführt, immerhin hatte ich vor einigen Monaten eine Nachzahlung von Radio-Tantiemen in dreistelliger Höhe. :cool:

    Gerade DANN könnte ich doch locker auf ein wenig Kleingeld von nicht-öffentlichen Veranstaltungen verzichten!

    Wieso soll denn immer der Reichtum der ohnehin Vermögenden besonders geschützt werden?

    Eigentlich hätten die reichen Komponisten meiner Ansicht nach eine gewisse moralische Verpflichtung gegenüber dem Publikum, das ihnen immerhin zum Erfolg verholfen hat - denn ohne Konsumenten nun mal keine hohen GEMA-Einnahmen. :roll:

    Abgesehen davon beruht ein Top-Ten-Hit nicht ausschließlich auf dem tollen Song, sondern vor allem auf einem potenten Vertrieb mit geschicktem Marketing.

    Lieder mit Hit-Potenzial gibt es unendlich viele auf der Welt, doch erst die Vermarktung mit Hilfe guter Connections schafft den Hit, wobei natürlich auch der Interpret nicht ganz unwesentlich ist - ist schon ein gewisser Unterschied, ob Deine Nummer von einem unbekannten minderbegabten Sänger oder aber einem Weltstar vorgetragen wird... ;-)

    Alles in allem sollten also gerade die Hit-Komponisten mal einen Gang runterschalten und in ihren Ansprüchen etwas bescheidener auftreten, finde ich.
    Das tun aber auch diejenigen, die ich kenne - schließlich wissen sie selbst am besten, dass sie keine Mozarts sind! :-D


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  18. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    In dem Fall habe ich dich natürlich greifbar. Aber wenn ich eine Galerie habe und jemanden anders engagiere, der deine Werke spielt? Oder wenn ich in meiner Galerie eine Tanzveranstaltung mache und Werke von Dutzenden von Komponisten gespielt werden?
    Dann hab ich Pech gehabt und geh Pleite, weil die Kosten, die alle zu kontaktieren, höher wären als die GEMA Gebühr.
     
  19. saxhornet

    saxhornet Experte

    Selbst wenn er dann die Liste ausfüllt ist das kein Garant für Dich als Komponist, daß Du dann auch das Geld siehst.
    Und es erklärt auch nicht die komischen Verteilerschlüssel und die Aufteilung in ernste Musik und popular Musik und warum wir Mitglieder mit unterschiedlichem Status haben müssen.
     
  20. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Das ist jetzt aber ein komplett anderes Thema.


    Konkret bin ich aber nicht Komponist, sondern Veranstalter.
    Die Frage ist, wie kann ich als Veranstalter denn überhaupt eine Liste ausfüllen, die es der GEMA ermöglicht, das Geld gerechter zu verteilen.
    Im Moment zahle ich ca 70 Euro pro Abend, pauschal nach Quadratmetern.
    Das tut mir natürlich weh, weil es mehr als 10% des Gewinns solch einer Veranstaltung sind.
    Wenn ich zum Zweck der gerechteren Vereteilung die Titel von 6 Stunden Hintergrundmusik raussuchen und melden müsste, womöglich noch an mehrere Verwertungsgesellschaften, dann wäre das schlichtweg nicht leistbar.

    Ich bin schwer dafür, dass die Komponisten zu ihrem Geld kommen. Aber mein Verwaltungsaufwand sollte nicht höher sein als die GEMA-Gebühr.
     
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