Gema Gebühren und Rechte

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von The_Italo-Sax, 5.Januar.2008.

  1. The_Italo-Sax

    The_Italo-Sax Ist fast schon zuhause hier

    Tach alle zusammen,

    ich hab da mal ne Frage ;-)

    Und zwar...wenn ich mir ja eine Saxschule oder ähnliches kaufe, in dem Stücke zum mitspielen sind, dann müsste ich doch theoretisch die Gema-Gebühren schon bezahlt haben oder?? Ich frage, weil ich letztens darüber nachgedacht habe...Wenn ich zum Beispiel irgendwat veröffentlichen will, aus einem Buch, und setze das z.Bsp. ins Internet, dann müsste ich doch keine Probleme haben oder??
    Angeregt wurde ich durch einen Hinweis bei MySpace...indem stand, dass wenn Lieder von anderen veröffentlicht werden, der Account gesperrt wird. Aber wenn man es so sieht, sind doch auch alle Lieder aus Schulen und Heften und so von "anderen"...

    Schonmal vielen Dank für eure Antworten...

    Greetz and groovin'on

    Angelo
     
  2. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Nein, das ist etwas anderes. Es geht darum, dass Du das Stück öffentlich aufführen willst. Dafür musst Du immer Gema zahlen, wenn der Rechteinhaber der Musik dort Mitglied ist. Egal ob es eine Schule ist oder die Noten von sonstwem.

    Eben.

    Gruß
    saxfax
     
  3. The_Italo-Sax

    The_Italo-Sax Ist fast schon zuhause hier

    Dann kann man also nur seine eigenen Stück ohne weiteres veröffentlichen/öffentlich aufführen....Für Stücke von "anderen" muss ich also Gema-Gebühren zahlen...hmmm ist ja blöd...

    Aber wat solls...

    Se vedemo

    Angelo
     
  4. rbur

    rbur Mod

    hi Angelo,
    ich glaube, die "Anderen" sehen das anders
    und wenn du mal einer von den Anderen bist (weil jemand deine Kompositionen aufführen will), dann siehst du das auch anders.
    Ist halt so. Die meisten Leute wollen für Ihre Arbeit bezahlt werden.
     
  5. The_Italo-Sax

    The_Italo-Sax Ist fast schon zuhause hier

    Tachchen...

    joa...dat könnte ich mir auch denken;-) neee aber im ernst jetzt, ist eigentlich auch logisch das man dafür etwas haben will...Sonst würde die Marktwirtschaft und all dat Zeugs ohne weiteres kollabieren^^
    Dat "hmm is ja blöd" bezog sich ja eigentlich auf mein Vorhaben, welches jetzt leider nicht mehr klappt :-( Und sollte kein Angriff an die Musikindustrie sein :-D*hehe*

    Dann muss ich wohl noch ein paar neue Lieder schreiben :cool:

    Greetz and groovin'on

    Angelo
     
  6. rbur

    rbur Mod

    Kommt drauf an, was du vorhast. Irgendwo stand, dass Youtube einen entsprechenden Vertrag mit der GEMA hat, dass man GEMA-berechtete Stücke (solange man sie selber spielt) dort einstellen kann.
    Es gibt aber auch Playalongs (Aebersold glaube ich) wo definitiv draufsteht, dass man sie nicht öffentlich verwenden darf. Dann nützt dir die GEMA auch nichts.
    Selberschreiben ist eh' besser.
     
  7. LamaGeli

    LamaGeli Ist fast schon zuhause hier

    Jau, hab hier grad den aktuellen GEMA-Brief vorliegen und da steht: "Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform"

    <<Dat "hmm is ja blöd" bezog sich ja eigentlich auf mein Vorhaben, welches jetzt leider nicht mehr klappt Und sollte kein Angriff an die Musikindustrie sein *hehe*>>

    Naja, es geht auch weniger darum die Musikindustrie zu nähren, sondern die Urheber, sprich Komponisten und Texter für ihre Arbeit zu vergüten.

    Gruß
    Geli
     
  8. tinkaschwarz

    tinkaschwarz Schaut nur mal vorbei

    Hallo

    da ich auch Musikveranstaltungen organisiere, kenn ich mich in diesem Bereich aus. Es ist immer so, dass der Veranstalter Gemagebühren zahlen muss, nicht der oder die Musiker :) , es sein denn, sie sind die Veranstalter. Der Musiker gibt dem Veranstalter eine Liste der Stücke, die er gespielt hat. Die Gema Gebühren, die der Veranstalter zahlen muss, richten sich immer nach Größe des Veranstaltungsraumes, nicht nach den Stücken oder der tatsächlichen Zahl der Hörer. Es müssen auch Gemagebühren gezahlt werden, wenn die Musik aus der Konserve kommt( CD etc.) Deshalb gibt es auch gemafreie Musik, das sind Kompositionen, die nicht bei der Gema gemeldet u nd gelistet sind( z.B. Kaufhausgedudel). Wie das Ganze bei Internetveröffentlichung aussieht, weiß ich nicht. Aber ich hoffe es hilft ein bischen weiter.

    Gruß

    Tinkaschwarz :cool:
     
  9. The_Italo-Sax

    The_Italo-Sax Ist fast schon zuhause hier

    Joa...also ich hatte folgendes vor, vielleicht hilft es etwas weiter...

    Aus dem Heft Latin Sax, wollte ich ein oder mehrere Stücke aufnehmen. Das Playalong ist ja dabei. Halt das Sax dann dazu aufnehmen und villeicht dann in MySpace oder so setzen...Dann wollte ich noch von Bublé Feeling Good aufnehmen...Selbst arrangiert für Klavier/Sax(also KLavierstimme war dabei, hab halt aus der Gesangsstimme eine Tenorsaxstimme gemacht)und das auch wahrscheinlich wie oben bei MySpcae oder so reinsetzen...

    Also jetzt die Frage...WIe ich also mitbekommen habe sind das ja Stücken von "anderen". Bezieht sich die Gema-Gebühr jetzt nur auf öffentlich Veranstaltungen oder bezieht sich das auch auf Sachen wie MySpace und Youtube(Youtube hat ja gesonderte Regel)??

    Se Vedemo

    Angelo
     
  10. rbur

    rbur Mod

    Die Veröffentlichung im Internet ist auch eine öffentliche Aufführung in diesem Sinne.
     
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