Gema lässt die Muskeln spielen

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Bloozer, 10.Mai.2010.

  1. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Wie ich bisher verstanden habe, ist es keinesfalls Pflicht, sich der GEMA anzuschließen. Das Problem ist dann aber, dass man normalerweise nicht das Stehvermögen aufbringt, seine Rechte juristisch durchzusetzen.

    Was also hindert die 56.000 unzufriedenen Komponisten, eine neue, eigene Organisation (KMG Komponisten- und Musikergewerkschaft?) zu gründen? In der Größenordnung lässt sich auch finanzieller Background bilden, aus dem man Rechtssteitigkeiten bezahlt.

    Man hätte wohl auch bei Veranstaltern bessere Karten, wenn die anstelle von überteuerten Abgaben für 2.800 GEMA Künstler vielleicht fairere Konditionen für 56.000 KMG Künstler bekommen.

    Die "humanste" Vertretung der Interessen großer und kleiner Mitglieder wäre ein "sozialer Verteilungsschlüssel":

    20% der Großverdiener finanzieren die 80% der Kleinverdiener mit. (oder 30/70 oder 40/60, ..) Soll heißen, dass Komponisten, deren Werke 1Mio mal im Jahr gespielt werden nicht automatisch 1Mio mal den gleichen Anteil kriegen wie einer, der 1x im Jahr aufgeführt wird. Das würde auf der einen Seite die "Kleinkunst" fördern und andererseits die "pervers hohen" Einnahmen weniger Künstler vielleicht auf "sehr hohe" Einnahmen reduzieren.

    Allerdings wird das nie passieren, denn wie geschrieben müsste so einem Modell ja die Vollversammlung oder der Vorstand zustimmen und das sind genau die, die das bezahlen müssten. Und da es sich offenbar um eine Organisation handelt, in deren Satzung die Verhinderung demokratischer Prozesse ausdrücklich festgeschrieben ist - wohl um solche Forderungen von vorne herein abzublocken - bleibt das eine "sozialistische Utopie".
     
  2. viva-la-musica

    viva-la-musica Ist fast schon zuhause hier

    Die Alternative zur GEMA VG Werbung + Musik.
    Hier noch eine Liste aller Verwertungsgesellschaften (VG).

    Das sind aber alles nur Alternativen für die Kreativen Urheber. Das löst unser Problem als Musiker in keinster Weise. Insbesondere vertritt die GEMA bei uns auch alle anderen weltweit tätigen VGs. Das bedeutet, das wir um die GEMA Gebühren nicht herum kommem, weil dort der Grossteil aller Werke registriert ist.
     
  3. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Dass es die GEMA nur einmal gibt, ist für mich als Veranstalter (Musikverein mit eigenen Konzerten und ab und zu mal eingekaufte Tanzkapelle) ein Riesenvorteil. Nur einmal melden, nur einmal zahlen. Und ich muss nicht bei jedem Stück überlegen, an wen ich denn jetzt wohl was zu zahlen habe.
    Für die selbst gespielten Konzerte haben wir über den Verband einen Rahmenvertrag, der geht nach Anzahl der Musiker.
    Das macht die Abrechnung sehr einfach und kostengünstig.
     
  4. ppue

    ppue Mod Experte

    Ein wichtiger Grund, RBur.

    Da aber das ganze Papier verschwinden wird, ist es nur eine Frage der Zeit, wann jedes Werk seine elektronische Nummer haben wird und ein Computer die zuständige Verwertungsgesellschaft automatisch verständigt. Ich glaube ganz gewiss, dass das irgend wann kommt. Das Internet selbst bietet die Lösung vieler Probleme an. Ist nur ein Phase der Umstellung. Ich denke, in Zukunft setzt jeder den Grad des Schutzes für ein Werk selber fest und sucht sich eine ihm genehme Verwertungsgesellschaft aus.

    Soviel ich weiß, müsste das Patentamt darüber wachen. Entscheidend für die Geldverteilung sind die Statuten der GEMA. Die ändern sich häufiger mal und werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

    Die Verteilung der Gelder ist eine Wissenschaft für sich. Es ist nicht so, dass man nur pro Aufführung einer Komposition Tantiemen erhält, weil die Einnahmen der GEMA ja auch aus Abgaben für Leer-CDs, Brennern, Videorekordern, den ganzen Pauschalen und vielem anderen bestehen. Eigentlich müsste ich also mehr Geld ausgeschüttet bekommen, als der Veranstalter für ein Konzert mit meinen Kompositionen bezahlt. Leider habe ich das noch nicht festgestellt.

    Der Ausschüttung liegen nicht nur die Anzahl, sondern auch Raum und Zeit der Aufführungen zu Grunde. Eine Mundartband aus Köln hat da schlechte Karten, weil sie immer im gleichen Postleitzahlenbezirk spielt; das drückt auf die Matrix-Kennzahl (MKZ).
    Neuerdings werden Postleitzahlenbezirke ausgewürfelt und zu, ich glaube, 12 Bezirken zusammen gestellt. Je mehr Aufführungen in unterschiedlichen Bezirken statt fanden, desto Höher die MKZ. Es ist also tatsächlich Zufall, wie hoch die MKZ jedes Jahr ausfällt. Bis zum letzten Jahr war es noch so, dass die MKZ sich an den GEMA-Bezirken orientierte. Da musste man seine Tour so legen, dass man in jedem Monat in möglichst vielen Bezirken spielte, haha.

    Mit Hilfe des MKZ-Faktors und weiteren für das Jahr entscheidenden Variablen errechnet sich dann der persönliche PRO-Faktor, der darüber entscheidet, wie viel Geld pro Werksaufführung ausgeschüttet wird.


    @bebob99

    Schöne Ideen.

    Vielleicht wäre der Verteilungsplan oder besser die Gebührenordnung ja schon sozial, wenn die Großveranstalter keine Rabatte mehr bekämen und tatsächlich alle die gleichen Gebühren bezahlen müssten.


    [/topic]
    Mal zur Durchsetzung neuer Ideen:

    Ich höre immer so viel Fatalismus heraus: "es wird sich eh nichts ändern, das kriegen wir nie durch und sowieso immer: die da oben".

    Es stimmt schon, dass die da oben selten freiwillig ihre eigenen Rechte einschränken. Dafür sind wir zuständig. Allein das Schreiben hier, jeder Gedanke, jede Idee hat seine Auswirkungen. Sie ändern die Einstellung der Gesellschaft gegenüber einem Thema. Und sei es nur, dass ich das Thema morgen kurz bei einem Freund anspreche, all diese kleinsten Faktoren transportieren die neuen Ideen und bereiten den Humus vor, auf den dann meinetwegen eine Petition trifft.
    Bereiten z.B. das Interesse von Seiten der Medien vor, einen Bericht darüber zu machen, bereiten einen Abgeordneten darauf vor, sich über der Auslegung eines Gesetzes neue Gedanken zu machen.
    Die öffentliche Meinung ist einer der wichtigsten Säulen der Gesellschaft. Wir alle tragen die Verantwortung für eben diese Meinung. Sie besteht aus uns und fließt in jede poltitische Entscheidung ein.
    Die öffentliche Meinung ist desto kraftvoller, je fundierter und sachkundiger sie ist. Fatal ist, das Maul zu halten.
    [topic]
     
  5. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Das hatte ich fürs Büro auch mal geglaubt. Tatsächlich gab es noch nie soviel gedrucktes Papier wie in den letzten Jahren, da jeder mal eben als Mail-Anhang umfangreiche Dokumente an Riesen-Verteiler versendet und diese dann ebenso unüberlegt zum Drucker geschickt werden.
     
  6. Rick

    Rick Experte

    Hallo Peter!

    Das meinte ich aber nicht, wie erwähnt. Es ging um Bands, die Eigenkompositionen spielen - die bekommen mehr (und früher), wenn ihnen der Veranstalter was drauflegt, als wenn die ganze Sache umständlich über eine Verwertungsgesellschaft abgerechnet wird.

    Aber beim Beispiel Jazz sehe ich die ganze Sache sowieso umgekehrt, denn da sind die sog. "Komponisten" ohnehin überschätzt.
    Jazz lebt von der Improvisation, nicht vom Thema!
    So gesehen bekommt da häufig der Komponist des Interpreten Geld. ;-)

    Tja, das ist ein komplexes Thema.

    Zunächst mal wird "E-Musik" nicht so häufig aufgeführt wie "U-Musik", daher handelt es sich bei der Bevorzugung scheinbar um eine ausgleichende soziale Wohltat.

    Und wenn Du schon einmal im Publikum gesessen hast, während gerade auf der Bühne Dein mühsam geschaffenes Werk "versaut" wird, weil der Dirigent gnadenlos die Tempi verschleppt, dann würdest Du nicht mehr von "lachenden Klassikern" reden! :-D

    Nun kann aber als "U-Musik" auch eine komplexe Big-Band-Komposition (allein 13 Bläserstimmen plus ausgearbeitete Schlagzeug-, Bass-, Keyboard- und Gitarren-Sheets!) verstanden werden, die unter Umständen viel Arbeit gekostet hat, während eine, pardon, in fünf Minuten hingekritzelte "grafische Notation" wiederum als höherwertige E-Musik gilt.

    Ein Freund von mir, ausgebildeter Komponist, hat das mal ausprobiert: Er schrieb auf ein Notenblatt nur groß den Buchstaben C und nannte das Ganze "Nucleus", Aufführungsdauer: 20 Minuten.
    Wurde seitens der GEMA voll als E-Musikwerk akzeptiert und entsprechend der Aufführungsdauer recht großzügig abgerechnet. :-o

    Da gebe ich Dir Recht.
    Momentan tut es aber auch sehr gut, sich einfach mal so richtig Luft über die ungerechte GEMA zu machen! ;-)

    Schönen Gruß,
    Rick
     
  7. viva-la-musica

    viva-la-musica Ist fast schon zuhause hier

    Ein riesiges Problem wird immer das Konstrukt des geistigen Eigentums bleiben. Heutzutage gehören die meisten Patente einigen Grosskonzernen. Der kleine Erfinder hat das Nachsehen, teilweise ist weitere Forschung und Entwicklung durch diese Rechtslage erheblich erschwert. Auf dem Sektor der Musik gibt es ähnliches, viele Komponisten wurden durch die Werkverträge dazu gebracht, ihre Urheberrechte an die Verlage/Konzerne abzugeben. Geplant ist eine Ausweitung der Schutzrechte auf 90 Jahre, diese Ausweitung würde aber hauptsächlich den Grosskonzernen nutzen!!!

    Zum Glück gibt es Gegenbewegungen:
    Widerstand gegen diese Begehrlichkeiten der Grosskonzerne ist liegt -denke ich- auch im Interesse aller Kulturschaffenden. Der Streit um Patentrechte ist immer gekoppelt mit dem Schutz geistigen Eigentums, da hängen dann unmittelbar die Rechte der GUMA/GEMA dran.

    pue, du verteidigst die Rechte der Komponisten. Aber ist es gerechtfertigt, das die GEMA ca. 200€ für eine mittelgrosse Veranstaltung einzieht, während die aktiven Musiker sich meistens mit wesentlich geringeren Gagen begnügen müssen? Ich habe nichts gegen eine angemessene Beteiligung der Urheber, aber diese Tarife sind vollkommen einseitig und wirklichkeitsfremd.

    Ein Freund von mir ärgert sich über seine GEMA Mitgliedschaft. Am Jahresende erhält er wesentlich weniger ausgeschüttet, als er im Jahresverlauf an Gebühren für seine nur mit eigenem Material gestalteten Konzerte bezahlen musste. Mit einigen tausend Besuchern pro Jahr ist er eher ein kleiner Fisch, sollte für ihn nicht mehr herauskommen als er einzahlt? Diese GEMA ist nur ein riesengrosser Abzockerverein und schützt hauptsächlich die Rechte weniger grosser Komponisten und der Verlage, die vielen Musikern die Rechte am eigenen Werk abgeschwatzt haben.
     
  8. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Aber warum ist er dann Mitglied geworden?
    Mitgliedschaft mach m.E. nur dann Sinn, wenn auch jemand anders meine Stücke spielt.
     
  9. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Ich glaube es gibt noch immer das weit verbreitete Missverständnis, dass die GEMA die Urheberrechte schützen würde.
     
  10. viva-la-musica

    viva-la-musica Ist fast schon zuhause hier

    @RBur: Er publiziert auch seine Noten, CDs (Kindermusik). Da hat er sich falsche Hoffnung gemacht. Zum Teil wirst du auch gezwungen der GEMA beizutreten, weil manche Sender mindestens einen Labelcode verlangen und zusätzlich drauf achten, ob da GEMA draufsteht, diese Angaben brauchen sie für die Abrechnung mit der GEMA.

    @chrisdos: Doch, genau das tut sie. Was sonst ist die Tätigkeit der GUMA / GEMA deiner Meinung nach?
     
  11. ppue

    ppue Mod Experte

    hi viva-la-musica,

    dein Freund ist, wie schon gesagt, ein seltener Fall, weil er sich selbst veranstaltet. Das gibt es in größerem Rahmen kaum. Der Musiker, der seine eigenen Songs spielt, ist in der Regel nicht auch noch der Veranstalter.

    Dass von den eingenommenen Gebühren zu wenig hinten raus kommt, sehe ich auch so. Gerade nämlich weil die GEMA ja noch bei Leer-CDS, Brennern, Videocassetten, Kneipen-, Youtube- und Rapidshare-Pauschalen und und und Gelder kassiert, müsste wesentlich mehr dabei rausspringen. Sooo groß ist der Verwaltungsaufwand nu auch nicht.

    Leider ist die GEMA dabei wegen mangelnder Transparenz kaum angreifbar.

    Aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben sich Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche. Die GEMA ist vom Urheber beauftragt, diese Verwertungsrechte für den Urheber wahrzunehmen. Wie und warum sie das darf, steht im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.

    Die Urheberrechte sind in Deutschland unverkäuflich, durch das Gesetz geschützt und nicht durch die GEMA, insofern hat chrisdos Recht.
     
  12. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Gesetze wachen aber leider nicht selbst über ihre Einhaltung, insofern hat viva-la-musica mindestens ebenso Recht.
     
  13. viva-la-musica

    viva-la-musica Ist fast schon zuhause hier

    Und mehr als oft werden die Urheberrechte durch die Werkverträge an Verlage, Labels etc abgetreten. So unverkäuflich sind sie gar nicht.
     
  14. ppue

    ppue Mod Experte

    Nee, über die Einhaltung der Gesetze wacht die Justiz. Die GEMA schützt oder wacht nicht, sondern sie mein verkauft mein Verwertungsrecht an andere.

    Das Urheberrecht kann man nicht abtreten. Man kann aber seine Verwertungsrechte abtreten. Dafür bekommt man dann sein Honorar.
     
  15. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Habe es vielleicht falsch formuliert. Zum Schutz der Urheberrechte ist die GEMA nicht nötig.

    Im Fall des Falles muss der Urheber sein geistiges Eigentum nachweisen können, das tut er natürlich auch mit einer GEMA-Meldung.

    Wer eigene Werke aufführt, sollte sich mit den Ausschüttungsschlüsseln der GEMA vertraut machen. Ich habe mich damit nicht auseinander gesetzt. Ich denke aber, dass ein Künstler, der nicht oft und regional begrenzt auftritt, besser fährt, wenn er sich selbst vermarktet und beim Veranstalter noch einen GEMA-frei-Bonus aushandelt.

    Die Grundidee stimmt ja....aber es fehlt vor allem an Transparenz und an für alle Beteiligten fairen Regeln. Was mir außerdem aufstößt, ist die für mein Empfinden stasihafte Organisation. Oder kennt ihr aus Eurem Umfeld GEMA-Mitarbeiter?
     
  16. rbur

    rbur Gehört zum Inventar

    Ich kenne in meinem Umfeld auch keine BMW-Mitarbeiter ...
     
  17. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Solange keine Straftatbestände erfüllt werden, sind der Justiz meine oder Deine Urheberrechte erst mal gleichgültig. Um den Schutz meiner Urheberrechte muss ich mich also in erster Linie selbst kümmern. Und da das praktisch kaum möglich ist, gibt es Verwertungsgesellschaften, die ich damit beauftragen kann (nicht: muss), dies an meiner Stelle zu tun.
     
  18. viva-la-musica

    viva-la-musica Ist fast schon zuhause hier

    lol, sehr schön BMW als Stasi Kaderschmiede.

    Aber es geht hier um die (vermuteten) GEMA Mitarbeiter, die anonym vor Ort auf Verstösse gegen die GEMA Meldepflicht achten. Und da gab es in der Vergangenheit genug Vorfälle, die so einen Verdacht aufkommen lassen.

    @pue: Danke für die sprachliche Genauigkeit (Verwerttungsrechte). Ansonsten heisst es bei der GEMA selber: "Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers..." (§2.1).

    Und das Abtreten der Verwertungsrechte läuft faktisch auf einen (begrenzten) Verzicht der Urheberrechte hinaus. Es gibt die Beispiele, wo Musiker ihre Rechte für 'n Appel und 'n Ei abgetreten haben, und die Plattenfirma sich eine goldene Nase daran verdient hat. Wo bleiben denn da die Urheberrechte? Ausser der Ehre der eigenen Namensnennung mit dem Titel bleibt da nicht viel. Selbst das Recht das eigene Werk durch andere interpretieren zu lassen (anderes Arrangemant) wird meist an einen Verlag abgegeben. Auch das Recht, das eigene Werk bei einer anderen Company zu vermarkten wird in solchen Verträgen beschnitten. Zurück bleibt ein ziemlich rechtloser Urheber.
     
  19. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Hallo!

    Einfach mal googlen:
    happy birthday gema

    erster Treffer: 15 Seiten über die rechtliche Seite von diesem bekannten Lied.

    Ich sag nur: Für mich undurchschaubar.

    Grüße
    Roland
     
  20. Rick

    Rick Experte

    Es scheint einige Verwirrung zum Themenkomplex Urheber und Verwertung zu geben.
    Dazu ist zwar schon alles richtig gesagt worden, ich möchte es hier aber noch mal möglichst allgemeinverständlich zusammenfassend formulieren:

    Du "komponierst" etwas - das kann von der einfachen Festlegung einer Melodielinie mit Akkorden (Lead Sheet alla Real Book) bis zur vollständigen Ausarbeitung von Melodie- und Begleitstimmen (Arrangement) gehen.
    Du gibst dem "Werk" einen Namen - nennen wir es "Work".

    Dieses "Work" ist jetzt dein geistiges Eigentum. Das "Urheberrecht" musst du im Zweifelsfall nachweisen können, indem du beispielsweise eine Aufnahme oder Notenschrift per Einschreiben versiegelt an dich selbst schickst und das Päckchen nicht öffnest, oder indem du ein versiegeltes Päckchen bei einem Notar offiziell hinterlegst.
    Eine Tonträger-Produktion gilt natürlich auch als Nachweis - Hauptsache, es gibt eine Version von "Work", die juristisch nachweisbar bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert hat.

    Wenn Du nun Geld für die "Verwertung" (öffentliches Spielen, Notendruck, Tonträgerproduktion, Radiosendung, Verwendung im Fernsehen oder Internet) von deinem "Work" bekommen möchtest, dann solltest du dein "Work" am besten bei einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA anmelden (Mitgliedschaft vorausgesetzt).
    Diese Anmeldung geschieht vorwiegend über den Titel - die GEMA verlangt keine Noten oder sonstigen Nachweise, dass "Work" von Dir stammt, dein Wort genügt ihr.

    Nun wacht die Verwertungsgesellschaft (GEMA) darüber, ob der Titel "Work" im Zusammenhang mit deinem Namen irgendwo in Playlists auftaucht.
    Wenn ja, dann bekommst du auf Grundlage eines undurchschaubaren Verteilungsschlüssels Geld (= Tantiemen).

    VERLAGE können deinen Titel "Work" auf vielfältige Art verbreiten, beispielsweise durch Notendruck, Weitergabe an Ensembles für Tonträger-Produktion oder öffentliche Aufführung oder an sonstige Interessenten (Firmen für Jingles oder Werbung, Film- und Fernseh-Produktion etc.).
    Das könntest du zwar alles auch selbst machen, aber Verlage sind quasi Agenturen für so etwas, sie kennen mehr Leute ("Connections") und haben mehr Einfluss.
    Deshalb freuen sich viele Komponisten, wenn ein Verlag ihre Werke annimmt.

    Für ihre Dienste schließen Verlage einen Vertrag mit dem Komponisten, der die VERWERTUNGSRECHTE definiert, die der Komponist dem Verlag überträgt (das URHEBERRECHT bleibt in Deutschland beim Komponisten). Als Entgelt tritt der Komponist einen Teil seiner Tantiemen ab, das können bis zu 40 % sein.

    Gibt es nun einen Bearbeiter von "Work", also einen Arrangeur für Orchester etc., dann bekommt dieser ebenfalls Tantiemen-Anteile - vorausgesetzt, du gestattest ihm das offiziell.
    So kann ein Verlag beispielsweise einer Film-Produktion die Verwertung von "Work" gestatten, wofür ein Bearbeiter ("Soundtrack-Komponist") engagiert wird, was die Tantiemen des ursprünglichen Komponisten von "Work" weiter schmälert - je nach Verlags-Vertrag.

    Der URHEBER hat also prinzipiell alle Rechte an seinem geistigen Eigentum, kann aber die VERWERTUNG anderen Leuten (Verlagen, Verwertungsgesellschaften) übertragen. :cool:


    Schöne Grüße,
    Rick (der kein Jurist ist - bei Fehlern äußert Euch bitte!)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden