GEMA und Freie Musik - wie komme ich als Künstler an mein Geld?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Rick, 1.Oktober.2014.

  1. Rick

    Rick Experte

    Folgender Fall hat sich dieses Jahr ereignet, der mich etwas ratlos dastehen lässt:

    Im Frühling trat ich anlässlich eines Festivals für Freie Musik in Karlsruhe-Durlach zusammen mit einer Sängerin und einer Geigerin auf.
    Wir improvisierten ausschließlich frei, ohne musikalische Thematik, die Sängerin (Projektleiterin) hatte nur inhaltliche bzw. äußerliche Vorgaben gemacht ("So lange spielen, bis ich aus dem Sack geklettert bin" usw.).
    Wir haben keinerlei Titel urheberrechtlich angemeldet, denn das hätte bei dem freien Konzept keinen Sinn ergeben.

    Vor kurzem wurde ich von einem der Organisatoren des Festivals angerufen: Ob ich GEMA-Mitglied sei.
    Ich bejahte die Frage, woraufhin er stöhnend meinte, dann müsse er nur meinetwegen für diesen gesamten Veranstaltungstag GEMA-Gebühren zahlen, weil laut GEMA-Statuten jegliche Improvisationen eines Mitglieds gebührenpflichtig sind.
    Na toll - ob ich da noch einmal auftreten darf, nachdem offenbar meine Anwesenheit Zusatzkosten verursacht, bleibt dahingestellt... :-(

    Jetzt zu meiner Frage:
    Wenn die GEMA für meine Leistungen von den Veranstaltern Gebühren verlangt, dann müsste ich ja davon auch etwas abkriegen, oder? Schließlich ist doch immer die Rechtfertigung der Abgaben, dass wir armen hungerleidenden Künstler versorgt werden sollen.
    Wie um alles in der Welt komme ich an mein Geld?

    Wir haben schließlich keine "Werke" angemeldet (und wenn ja, hätten sie im Wesentlichen auf den Ideen der Sängerin beruht, die das Projekt gestaltet hat).

    Und überhaupt - wenn jegliche Improvisation von mir GEMA-pflichtig ist, was ist dann mit meinen zahlreichen improvisierten Solos bei normalen Jazz-Auftritten (für die in der Regel GEMA-Gebühren abgeführt werden)?

    Wie mache ich meine diesbezüglichen Ansprüche geltend, wenn doch mit den üblichen "Musikfolge-Formularen" nur die Komponisten sowie offiziellen Bearbeiter der "Werke" erfasst werden?
    Gibt es dafür besondere Formulare oder Verfahrensweisen?

    Da ich weiß, dass sich einige von Euch mit freier und improvisierter Musik beschäftigen, erhoffe ich mir ein paar hilfreiche Antworten. :)

    Im Voraus vielen Dank
    sagt
    Rick
     
  2. Gerd_mit_Sax

    Gerd_mit_Sax Ist fast schon zuhause hier

    Rick,

    entschuldige wenn diese Frage unangebracht ist: Hast Du die GEMA schon gefragt?

    Gerd

     
  3. Rick

    Rick Experte

    Hallo Gerd,

    wenn Du auf der GEMA-Website das Suchwort "Improvisation" eingibst, erhältst Du keinen Treffer.

    Überall geht es nur um "Werke", die angemeldet wurden, im Zweifelsfall sollen diese mit Noten (haben wir logischerweise nicht) oder Tonträgern belegt werden.

    Persönlich angerufen habe ich noch nicht, plane ich allerdings; vorher wollte ich den Rat und Empfehlungen von Kollegen einholen, die sich damit schon einmal beschäftigen mussten, um im Gespräch besser argumentieren zu können. ;-)


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  4. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Moin!

    "...
    Der Abschnitt XIII sieht eine Nettoeinzelverrechnung vor und betrifft z.B. Bühnenmusik (kleines Recht), ganz oder überwiegend improvisierte Musik und Werke, die nur aus einer Spielanweisung bestehen.
    ..."
    https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederbereich/finanzen-abrechnungen/abrechnungen-in-und-ausland/werkeinstufung.html

    Aha. !??!?? *amkopfkratz*

    Suchtipp:
    site:gema.de improvisation
    Das liefert bei google Ergebnisse. Die 'eingebaute' Suche auf der Seite nicht => Mist.

    Grüße
    Roland
     
  5. Rick

    Rick Experte

    Hallo Roland,

    vielen Dank für Deine Suche!
    Leider geht es bei Deinem Zitat auch wieder nur um "Werke".
    In dem Fall müsste die Sängerin ihre Ideen als "Werke" anmelden, nur ist sie (leider?) kein GEMA-Mitglied.
    Ich als "Interpret" ihrer "Bühnenanweisung" würde laut dem Text leer ausgehen. :roll:

    Mir kam ja auch schon der Verdacht, dass der gutgläubige Festival-Organisator da von einem GEMA-Mitarbeiter reingelegt worden ist und für meine Mitwirkung als "Interpret einer Bühnenanweisung" gar keine Gebühren fällig gewesen wären.
    Schließlich bin ich nicht als Solokünstler, sondern ausdrücklich als Ensemblemitglied des Projekts der Sängerin aufgetreten.

    Ist es also in der "Freien Musikszene" üblich, dass auch bei der bloßen Ensemble-Mitwirkung eines GEMA-Mitglieds, das nicht besonders "kompositorisch" tätig war, Gebühren verlangt werden?
    Oder hat da nur mal wieder ein übereifriger GEMA-Hai abzusahnen versucht? :-o


    Fragende Grüße,
    Rick
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Und wieder mal denken wir als GEMA-Skeptiker, dass das kein Zufall ist, sondern Methode hat. Sie müssen halt eine solche Regelung haben, das soll aber nicht jeder gleich erfahren. Ich hoffe, das hilft Rick weiter. Hoffentlich gilt das nicht nur für "ernste" freie Musik.

    Herman
     
  7. ppue

    ppue Experte

    In solchen Fällen vergebe ich einfach Namen für die Improvisationen.

    Zum Beispiel:

    Sack 1
    Sack 2
    Sack 3

    Die Stücke kann man auch nachträglich anmelden. Der Veranstalter muss die Stücke natürlich der GEMA melden. Früher konnte man selber der GEMA anzeigen, was man wo gespielt hat. Das geht heutzutage nicht mehr.
     
  8. rbur

    rbur Administrator

    Entweder du warst nur Ensemblemitglied, dann ist nix anzumelden bei der GEMA und du kriegst auch nix.

    Oder deine Improvisation ist eine kompositorische Leistung, dann kann sie als Einzelwerk angemeldet werden.
     
  9. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Das ist die Lösung.

    Das war ein 'Freier Dialog mit Gott'. Der ist nicht bei der GEMA und es handelt sich um ein Ensemble: Rick und Gott.

    Blöd nur, wenn das andere Ensemblemitglied jetzt protestiert ...

    Grüße
    Roland
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Ich weiß auf jeden Fall, dass Deine Improvisationen (Soli) auch als GEMA Mitglied geschützt sind.

    Wie das dann weiterhin läuft, weiß ich nicht. Ruf bei der GEMA an, die waren immer recht freundlich zu mir.

    LG
     
  11. rbur

    rbur Administrator

    Die sind eigentlich generell freundlich zu Leuten, die sie nicht gleich öffentlich als Absahner bezeichnen ...
     
  12. Rick

    Rick Experte

    Danke für Eure Antworten, allmählich bekomme ich ein paar Ansatzpunkte für meinen Telefonanruf zusammen!

    Hallo Rainer,

    genau so, wie Du es beschreibst, habe ich das bisher auch gesehen. Ich habe keine einzelne Leistung erbracht, die man als "Einzelwerk" anmelden könnte, sondern nur ZUSAMMEN mit den anderen beiden improvisiert.

    Doch nun hat ja der GEMA-Mitarbeiter gegenüber dem Organisator behauptet, ALLE meine musikalischen Darbietungen seien automatisch GEMA-pflichtig, sobald ich nur ein kleines Tönchen ausstoße gewissermaßen, egal ob als Komponist, als Solist oder als Ensemblemitglied. Gnädigerweise hat er Strafzahlungen erlassen, doch künftig wird wohl, um solche Situationen zu vermeiden, kein GEMA-Mitglied mehr bei diesem Festival auftreten dürfen.

    Wenn das nun eigentlich doch nicht so ganz stimmt - darf ich dann den GEMA-Mitarbeiter einen Absahner nennen oder nicht? ;-)


    Nach wie vor rätselnde Grüße,
    Rick
     
  13. rbur

    rbur Administrator

    Wenn ein Organisator, der wenig Ahnung von der GEMA hat, und ein GEMA Mitarbeiter, der wenig Ahnung vom betreffenden Festival hat mit einander telefonieren und das Ergebnis dann mündlich einem Musiker mitgeteilt wird, der auch nicht wirklich weiß wie es geht, dann kann man mit 100%iger Warscheinlichkeit davon ausgehen, dass es sich um eine groß angelegte Abzocke handelt.
    Missverständnisse kannst du da sicher von vorneherein ausschließen. ;-)

    Ich weiß ja nicht, wie lange du da gespielt hast, aber unsere GEMA Gebühren für einen ganzen Abend Tanzmusik liegen so bei 50-70 Euro. So mal als Anhaltspunkt für die zu erwartenden Kosten

    Ein (abgesehen vom bürokratischen Aufwand in Höhe von ein paar Euro) absolut problemloser Weg wäre übrigens, dass du den Betrag, den du von der GEMA kriegst, einfach an das Festival zurücküberweist.
     
  14. rbur

    rbur Administrator

    Oder du nimmst Kontakt zu den anderen teilnehmenden GEMA Mitgliedern auf und fragst die mal.
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer!

    Nun ja, es war wohl eher so, dass ein sehr strenger GEMA-Mitarbeiter mit allen Mitteln versucht hat, aus der Veranstaltung irgendwie noch ein paar Gebühren zu pressen. :evil:

    Nachdem ihm verzweifelt versichert worden war, dass man keine Werke irgendwelcher Komponisten zu Gehör gebracht, sondern ausschließlich frei improvisiert habe, ließ er es nicht dabei bewenden, sondern forderte tatsächlich eine Liste SÄMTLICHER mitwirkender Musiker des dreitägigen Festivals an.
    Diese wurde akribisch ausgewertet, wodurch man auf meinen Namen stieß, der ich anscheinend als einziger Beteiligter GEMA-Mitglied bin.

    Dass ich nur im Ensemble mitwirkte, wurde völlig ignoriert, ich bin der EINZIGE Grund, dass die Veranstalter für "meinen" Tag Gebühren zahlen müssen - ursprünglich war selbstverständlich nach üblicher Gutsherrenart für das gesamte Festival eine höhere Gebühr gefordert worden plus Strafzahlung. :-o

    Es gab also nicht bloß ein kurzes Telefonat, sondern eine fast schon kriminalistische Inquisition.

    Das sind natürlich alles nur Missverständnisse, von der Absicht, sich um jeden Preis an armen Kulturschaffenden zu bereichern, kann freilich keine Rede sein. ;-)

    Die GEMA bezieht bei ihren Berechnungen die Eintrittspreise und die Sitzplätze ein, danach kosten solche Veranstaltungen in der Regel 80 bis 100 Euro. Doch irgendwie haben die Organisatoren wohl noch einen Rabatt raushandeln können.

    Solche Beträge sind gewiss nicht "die Welt", aber die Veranstalter hatten ohnehin schon jede Menge Unkosten für das gesamte Festival, angefangen bei der Werbung bis hin zu Miete, Heizung, Strom, Reinigung usw.

    Es war ja keine besonders kommerzielle Veranstaltung, sondern es ging um Freie Musik. Da gibt es nicht viele Unterstützer oder Sponsoren!
    Frag lieber nicht, wie hoch meine "Gage" war... :-(

    Ich würde ja gerne einen Betrag von der GEMA kriegen, wie schon der Titel des Threads nahe legt.
    Doch wie?

    Werke anmelden kann ich nicht, da keine von mir erklangen. Es geht ausschließlich um freie Improvisationen im Ensemble.
    Der Veranstalter musste trotzdem dafür zahlen - genau so viel, als hätte man den ganzen Tag über Pop-Hits gespielt.

    Wenn schon MEINETWEGEN gezahlt wurde, dann möchte ich davon auch einen Anteil abbekommen, und wenn es von mir aus nur ein paar Cent wären.
    Es geht mir ums Prinzip und die Frage:

    Hatte die GEMA die Berechtigung, in meinem Namen Geld zu verlangen, ohne im Traum daran zu denken, mir von sich aus etwas davon abzugeben?

    Das ist doch ein interessantes Thema, oder nicht? :-D


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  16. rbur

    rbur Administrator

    Nach kurzen Aufpeppen meiner Synapsen durch Abendessen ist mir eingefallen, dass es in Wirklichkeit viel einfacher ist:
    Eine Improvisation von dir ist ein geschütztes Werk und damit abgabepflichtig.
    Der GEMA Mitarbeiter hat mit einem Veranstalter telefoniert, dessen Aufgabe es ist, die Gebühr zu zahlen.
    Das Werk anzumelden ist aber Sache des Komponisten. Hätte der GEMA-Mann den Veranstalter daruf hinweisen müssen? Ich glaube nicht.
    "Und denken Sie bitte daran, den Komponisten darauf hinzuweisen, dass er das macht was in seinem Vertrag steht und sein Werk anmeldet. Sonst kriegt er kein Geld." Oder so ähnlich.
     
  17. rbur

    rbur Administrator

    Postingsüberschneidung.
    Wie gesagt, eine Improvisation von dir ist ein Werk.
    Und das meldest du so an, wie ppue es oben geschrieben hat.

    Eine Inquisition, die weniger rauskriegt als ich in 10 Minuten Googeln?
     
  18. rbur

    rbur Administrator

    sorry, dass ich nur stückchenweise poste:
    Sie hat nicht nur die Berechtigung, sondern sogar die Verpflichtung, Gebühren für deine Werke einzutreiben. Wenn sie das nicht tut, kannst du sie verklagen.

    Du widerum hast die Verpflichtung, deine Werke anzumelden. Du kannst es auch lassen, dann gibt es halt kein Geld.
     
  19. flar

    flar Guest

    Moin, moin Rick

    Mir hat vor einiger Zeit ein Gastwirt sein Leid geklagt weil sein Bezahlfernsehen mit dem er Fußballspiele in seinem Saal einem größeren Publikum sichtbar macht teurer geworden ist und sich die Gema Gebühren dafür auch noch erhöht hätten!

    Meine sofortige Frage: Gema Gebühren, für ein Fußballspiel?

    Du wirst es nicht glauben, laut Aussage des Wirtes, stehen den Moderatoren Gema Zahlungen zu!
    ??????????

    Warum soll einem dann für Improvisationen nichts zu stehen!
    Die Moderatoren werden für ihr gesabbel bezahlt, Du fürs Saxophon spielen, beides wird improvisiert, also gibt es auch für beides Geld!

    Viele Grüße Ralf

    P.S. Übrigens mit public viewing wird in englischen Sprachbereich unter anderem eine Aufbahrung bezeichnet!
    Es soll ja Fußballspiele geben die dem nicht ganz unähnlich sind.
     
  20. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ flar

    Oh ja!!!!!

    Ich habe im Restaurant vor der WM einen entsprechenden Brief bekommen.

    Wenn wir die WM Spiele übertaten hätten, wären nicht unerhebliche Gebühren je Abend angefallen.

    Die waren so unattraktiv, dass eine Liveübertragung der Spiele unkalkulierbar wurde.

    Haben wir dann auch nicht gemacht....die nebenan schon....und haben ordentlich Miese gemacht.

    @ Rick

    Jede Improvisation von Dir ist eine Eigenkomposition, die Du bei der GEMA als
    GEMA Mitglied anmelden solltest.

    Sonst kannst Du auch keine Vergütung einfordern.

    CzG

    Dreas
     
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