GEMA und Freie Musik - wie komme ich als Künstler an mein Geld?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Rick, 1.Oktober.2014.

  1. rbur

    rbur Administrator

    Die GEMA Gebühren betrugen 80 Euro für die gesamte WM
    http://www.dsb.de/aktuelles/meldung/5388-GEMA-Gebuehren-zu-Public-Viewing-bei-Fussball-WM/
    Wer da Miese macht, sollte sein Geschäftsmodell nochmal überdenken.
    Meinst du nicht, dass die FIFA da deutlich mehr abgegriffen hat als die GEMA?
    Die Millionengehälter der Spieler werden nicht über die GEMA eingezogen.
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Wenn wir ALLE unsere Improvisationen anmelden würden, würden uns bald keine Bezeichnungen mehr dafür einfallen.
     
  3. Rick

    Rick Experte

    Vielen Dank für die weiteren Gedanken und Antworten!

    Dann fasse ich mal zusammen, was ich bis jetzt verstanden habe:

    Als erstes melde ich meine Improvisationen von Durlach als "Werke" an.
    Anschließend fordere ich die Organisatoren auf, diese "Werke" bei einem "Musikfolge-Formular" einzutragen (das sie womöglich erst anfordern müssen), das Formular muss ich wiederum unterschreiben, dann wird es an die zuständige GEMA-Direktion geschickt.

    Ganz schön umständlich, aber wenn Ihr meint... :roll:


    Das führt mich zu den nächsten Fragen:
    Sind meine Improvisationen über Jazz-Standards ebenfalls GEMA-pflichtige "Werke" von mir?
    Kann ich diese auch nachträglich anmelden (unter welchem Titel, etwa "Solo über Summertime"?), auf einem Formular eintragen und dann von der GEMA Geld verlangen?

    Wenn ja, dann wäre das ja eine tolle zusätzliche Einnahmequelle für alle Jazzmusiker! :)

    Was ich da alleine im Nachhinein für dieses Jahr bekommen würde... :yiep:


    Viele Güße,
    Rick
     
  4. flar

    flar Guest

    Moin noch mal Rick

    Schneide Deine Improvisationen mit, fasse sie in Noten, reiche diese bei der Gema ein, z.B. als Variationen über Summertime; und bezeichne es als klassisches Werk.
    Der Aufwand soll sich angeblich lohnen!
    ;-)

    Viele Grüße Ralf
     
  5. rbur

    rbur Administrator

    Wenn du einen einfacheren Weg kennst, wie die GEMA von deinem Werk erfährt, freuen die sich sicher über deinen Vorschlag.

    Das Musikfolgeformular kann man übrigens downloaden. Und unterschreiben musst du es auch nicht. Wo hast du denn das her?
    Ich hab überhaupt nichts gegen berechtigte Kritik an irgendwas. Aber dein Anteil an Kritik an Sachen, die überhaupt nicht stimmen, ist schon relativ hoch.
     
  6. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ rbur

    Ich muss den Brief raussuchen...,aber 80,-€ für die gesamte Zeit waren es definitiv
    nicht. Wenn Du das in Deinen Räumlichkeiten überträgst ist das auch kein "Public Viewing"

    @ Gallitz

    Sara, dass müsst ihr entscheiden. Ich habe nur aus Sicht eines Veranstalters geschrieben.


    CzG

    Dreas
     
  7. rbur

    rbur Administrator

    würde mich interessieren
    insbesondere das Verhältnis von GEMA- zu sonstigen Gebühren
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Die Changes eines Stückes sind nicht geschützt. Ich würde also eher schreiben "Solo über eine mögliche Akkordfolge von Summertime".

    Herman
     
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ rbur

    Hinzu kommt, dass Du ja vor und nach der Übertragung noch Musik spielst.

    Dann ist es eine "Veranstaltung" und es fallen dementsprechende Gebühren an.

    Und klar hat man zuvor und anschliessend noch Musik.

    Ich muss halt den Brief raussuchen.

    CzG

    Dreas
     
  10. rbur

    rbur Administrator

    Die GEMA ist übrigens gemäß dem mit dir abgeschlossenen Vertrag verpflichtet, von allen deinen Veranstaltern Strafgebühren einzutreiben, weil sie diese Titel nicht gemeldet haben.
    Es sei denn, die Veranstaltung wurde pauschal abgerechnet. Dann fällst du in den großen Topf und erhältst deinen Anteil nach der relativen Häufigkeit deines Werks im Verhältnis zu anderen gespielten Stücken im deutschlandweiten Gesamtmix.
     
  11. rbur

    rbur Administrator

    @dreas: ja, dann ist ja alles klar. Mit den 80 Euro ist natürlich nur die WM selbst gemeint.
    Dass sonstige Musik zu zahlen ist, ist davon ja völlig unabhängig. Ein Komponist wird nicht auf seine Tantienem verzichten wollen, nur weil hinterher Fußball läuft.
     
  12. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer!

    Grmpf, wir drehen uns im Kreis.

    Ich habe dort kein "Werk" aufgeführt, sondern in einem Ensemble mitgespielt. Keine der Ideen, kein "Stück" hatte ursächlich etwas mit mir zu tun.
    Nun behauptet die GEMA, es seien dort "Werke" von mir aufgeführt worden, und verlangt dafür Geld.
    WER weiß da also etwas von meinen"Werken", hm, na? :-D

    Halten wir fest:
    Der GEMA-Mitarbeiter hat sich extra viel Mühe gegeben, um herauszufinden, dass ich dort angeblich als Urheber gewirkt habe.
    Wieso ich nun der GEMA gegenüber in der Pflicht stehen soll, diesen ihr ja ganz offensichtlich bekannten Umstand noch einmal mitzuteilen, erschließt sich mir nicht.

    Ich finde dies ganz im Gegenteil äußerst dubios, denn zuerst wird hinter meinem Rücken ein Anspruch angemeldet, dann bekomme ich mehr oder weniger nur durch Zufall mit, dass für meine "Werke" etwas bezahlt wurde, weil mich der Organisator angerufen hat.
    Hätte er dies nicht getan, dann wüsste ich wahrscheinlich bis an mein Lebensende nicht, dass da Gelder in meinem Namen eingetrieben wurden...

    Um es mal anschaulich zu erklären:
    Ein für mich arbeitendes Inkasso-Unternehmen geht zu einem Kunden, dem ich keine Zahlung abverlangt habe, und treibt bei diesem Geld ein, angeblich für Waren von mir.
    Gut und schön, mag ja nett gemeint sein.
    Doch das Unternehmen behält das Geld sowie alle Informationen darüber für sich. Ich erfahre erst durch den Kunden davon.

    Nun sagt Ihr mir, ich müsse bei dem Inkasso-Unternehmen ein bürokratisches Verfahren in Gang setzen, um überhaupt meinen ANSPRUCH auf das Geld nachzuweisen, obwohl genau mein durch das Inkasso-Unternehmen vorausgesetzter Anspruch doch der GRUND für die Zahlungsaufforderung an den Kunden gewesen ist... :-?

    Sorry, da komme ich nicht mehr mit. Mir wäre keine Branche bekannt, in der solche Gepflogenheiten geduldet würden.

    Na und? Man muss es downloaden, ausdrucken, ausfüllen, ein Vertreter des Ensembles muss es unterzeichnen, dann wird es abgeschickt.
    Das finde ich umständlich - vor allem, um etwas nachzuweisen, was doch dem Verein offensichtlich schon längst bekannt ist.

    Steht so auf allen Formularen, die ich normalerweise ausfülle, die Veranstalter legen auch viel Wert auf diese Unterschrift, damit sie "keinen Ärger mit der GEMA bekommen".

    Mag ja sein, dass das bei Euren Tanzveranstaltungen nicht so ist, aber ich habe dieses Jahr bereits auf Konzerten sowie Festivals etliche Musikfolgen ausfüllen und unterschreiben müssen.

    Und ich habe nichts gegen berechtigten Widerspruch und diesen Thread ja eröffnet, weil ich da anscheinend einige Informationsdefizite habe.
    Aber diese letzte Spitze Deinerseits kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Was bezweckst Du damit?

    Sei doch einfach froh, dass Du meine Probleme als Urheber mit diesem Verein nicht hast und Dir alles berechtigt erscheint, was mir hingegen sauer aufstößt.
    Man sollte auch mal Widersprüche stehen lassen können, ohne dem Gesprächspartner "durch die Blume" Unredlichkeit bzw. Lügen zu unterstellen, finde ich. :roll:
     
  13. rbur

    rbur Administrator

    Ein Improvisation ist ein Werk.

    Auf dem Formular für die Musikfolge ist ein Unterschriftsfeld für den Veranstalter und keines für den Künstler. Schau einfach nach, dann siehst du es. Dazu muss ich dir nichts unterstellen. Ein Link reicht.

    https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Formulare/Formulare_aida/musikfolge_einzelveranstaltung.pdf

    Eventuell weil du einen Vertrag unterschrieben hast?
     
  14. Roland

    Roland Strebt nach Höherem

    Moin!

    "...
    Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlages, die an dem Werk beteiligt waren,[4] auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt.[5] Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.
    ..."
    http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung

    Also teilt man der GEMA alle Stücke mit, dann ist festzustellen, dass Rick kein Komponist, Arrangeur oder sonstwas war und die Sache müsste doch eigentlich erledigt sein, oder?

    Wenn die GEMA dann was anderes behauptet, ist das m.E. eine Falschaussage.

    Oder liege ich flasch!?

    Grüße
    Roland
     
  15. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Nein, Du liegst nicht falsch. Aber die GEMA liegt doppelt falsch:

    1. Die GEMA kann nicht behaupten, dass etwas ein Werk ist, wenn der Urheber das Gegenteil sagt, siehe oben.

    2. Selbst wenn Rick sagen würde, es handelt sich um ein Werk von ihm, kann er es zur Verwertung freigeben, auch wenn er GEMA-Mitglied ist, das Werk aber nicht bei der GEMA registriert hat:

    "GEMA-freie Musik darf nicht mit Royalty Free Music verwechselt werden. Royalty free können auch Werke eines Komponisten sein, der Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Royalty free bedeutet, dass die Verlagsrechte (Sync-Recht, Werkverbindungsrecht, (Film-)Herstellungsrecht) und vor allem die Leistungsschutzrechte an den fertigen Produktionen bereits geklärt sind. Sind diese Werke jedoch bei einer Verwertungsgesellschaft registriert, müssen für diese Titel auch GEMA-Gebühren gezahlt werden."

    http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-Vermutung

    LG helmut
     
  16. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann habt ihr Werke einer Köllegin aufgeführt, die - Rick, Du sagtest Projektleiterin - die Aktion initiiert und geleitet hat.
    Also habt Ihr die Werke dieser Künstlerin aufgeführt.
    Ergo müsstet Ihr diese Kollegin als Komponistin der Werke benennen, also die Werke, die Komponistin usw. Wenn die Künstlerin nicht in der GEMA ist, dann kann die GEMA auch nichts verlangen. Du bekommst dann aber auch nichts von der GEMA. Wenn Du der Komponist wärst, dann wären die Stücke natürlich GEMA pflichtig und Du würdest von der GEMA auch ein paar Cent bekommen.

    Wenn ich zum Beispiel meinen nackten Hintern auf einer Bühne in die Luft strecke und 4 Musiker, alle in der GEMA improvisieren darüber (wer mich kennt weiss, dass es in dem Fall A - Moll als Grundtonart sein müsste ;-) ), dann wäre das mein künstlerisches Werk und die GEMA würde leer ausgehen.
    Wenn hingegen ein GEMA Mitglied seinen nackten Hintern dergestalt präsentieren würde, dann wäre das aufgeführte Werk GEMA pflichtig, egal ob die beteiligten improvisierenden Künstler in der GEMA sind oder nicht.

    Natürlich versucht die GEMA, möglichst überall Kohle abzugreifen und möglichst wenig davon auszuschütten, das ist schliesslich deren Geschäftsmodell.

    Wobei man das Problem - keine GEMA zahlen aber möglichst Tantiemen für die eigenen Improvisationen bekommen zu wollen in dem Fall glatt als "Rick's Dilemma" bezeichnen könnte! ;-)
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Da würde ich mittlerweile von ausgehen. Leider weiss die GEMA selber nicht mehr so richtig bescheid und nicht umsonst sind alle bis auf die wenigen, die von der Gema Geld in größeren Mengen bekommen oder einen besseren Status haben (allein der Unterschied E- und U-Musik, volles Mitglied oder angeschlossenes ist doch schon ein Scherz) eigentlich als Mitglieder unzufrieden (von den Leuten, die ich persönlich kenne oder höre).

    Das Problem mit den Improvisationen gibt es nicht nur hier, auch in Frankreich. Klare Aussagen (rechtsverbindlich) dazu konnte ich auch noch nicht finden und auch nicht von der Gema bekommen. Das macht dann sogar schon das ins Netz stellen einer Improvisation zum Problem.

    LG Saxhornet

     
  18. rbur

    rbur Administrator

    Ein Improvisation ist ein Werk. Auch wenn sie im Rahmen der Aufführung eines anderen Werkes stattfindet. Wenn Rick das Werk der anderen Komponistin nach Noten spielt, dann es es kein Werk von ihm. Wenn er improvisiert, dann ist es eines.
    Es gibt Grenzfälle, diese werden bei Bedarf vor Gericht erklärt.
    http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?article=180&land=DE&lang=DE&mode=1

    Ein GEMA Mitglied tritt beim Eintritt seine Verwertungsrechte an die GEMA ab, diese kümmert sich dann um die Vermarktung und sorgt dafür, dass er sein Geld kriegt.
    Das steht in einem Vertrag, den er unterschreibt. Das verpflichtet ihn, jedes Werk zu melden. Er darf keine einzelnen Werke davon ausnehmen, indem er sie nicht meldet.
    https://www.gema.de/musikurheber/neu-hier/mitglied-werden.html

    Wer das nicht will, darf nicht Mitglied werden. Er kann seine Stücke selber vermarkten oder sich der in Gründung befindlichen C3S anschließen. Andere Verwertungsgesellschaften gibt es in Deutschland nicht.
     
  19. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Und wie will die GEMA nachweisen, dass es eine Improvisation ist und nicht ein auswendig gespieltes Werk eines Anderen?
    Das ist doch äusserst Grenzwertig das Ganze.

    Wäre an der Zeit, eine Alternative zur GEMA zu gründen. Vielleicht als Smartphone App, die automatisch erkennt, was gespielt wird und das demjenigen zuordnet, dem es gehört.
    Die Gesellschaft hinter der App sammelt das Geld ein und gibt den Anteil, der der GEMA zusteht an diese weiter. So zum Beispiel für 30 sec. Summertime an die GEMA. Das Geld für die Impro über die Chords gehen dann an der GEMA vorbei an den Improvisierenden.

    Also Startup anmelden, Geld einsammeln und loslegen! ;-)
     
  20. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Danke für den Link, rbur - aber da kann einem ja Angst und Bange werden:

    " Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige Interpretation eine Entstellung des Originalwerkes im Sinne des § 14 UrhG darstellt, gegen die der Urheber des Originalwerkes vorgehen kann."

    Wenn ich bedenke, was wir Amateure manchmal - nicht nur bei Improvisationen - produzieren ;-)

    Gruß
    Saxfax
     
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