GEMA und Freie Musik - wie komme ich als Künstler an mein Geld?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Rick, 1.Oktober.2014.

  1. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Ganz einfach. Indem sie im Meldeformular kein Werk eines Anderen findet.
     
  2. rbur

    rbur Mod

    Das wird ja gemacht, die C3S. Die hat auf jeden Fall ein für alle Beteiligten gerechtes Abrechnungskonzept, kann berechtigte und unberechtigte Nutzung viel besser auseinanderhalten als die GEMA, kommt ohne Spitzel aus und die Nutzung wird für die Nutzer grundsätzlich billiger bei höheren Erlösen für die Urheber.

    Es sollte denke ich kein Problem sein, eine auf dem Akkordeon gespieltes Medley aus 10 verschiedenen Schlagern oder eine vom DJ zusammengescratchte Dubstep-Orgie automatisch zu erkennen. Wir brauchen nur noch einen fähigen Programmierer, der das entwickelt.
     
  3. ppue

    ppue Mod Experte

    Das wird als App nicht gehen. Da braucht ein Werk ja nur etwas freier gespielt sein, dann funktioniert es nicht mehr. Oder ich zitiere eine Passage aus einem Werk in meiner Improvisation.

    Nein, das alles ist nicht haarklein festzulegen, weswegen auch immer wieder die Gerichte bemüht werden.

    Das System ist komplex, aber es funktioniert zumindest, wenn auch nicht immer gerecht.

    Wenn drei Leute improvisieren, ist die Sachlage aber eindeutig. Sind sie in der GEMA, so haben sie diese damit beauftragt, ihre Rechte zu verwerten. Ist nur einer von den Dreien in der GEMA, so müsste dieser bei der Anmeldung der Improvisation die anderen beiden Mitmusiker aufführen, auch wenn sie nicht in der GEMA sind. Wahrscheinlich zahlt die GEMA nur ein Drittel der Gelder aus und müsste theoretisch auch nur ein Drittel der Tantiemen vom Veranstalter fordern können. Glaube aber nicht, dass sie das tut, hehe.
     
  4. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Es ist doch reines Absurdistan: Der Urheber (Rick) sagt, die von ihm zu einem bestimmten Zeitpunkt produzierten Töne, sind kein Werk im Sinne des Urheberrechts, der GEMA oder von wem auch sonst. Das kann der Urheber doch wohl besser entscheiden als irgend jemand anderer.* Daran ändert die Bezeichnung "Improvisation" nichts. Vielleicht möchte er etwas, das er für nicht besonders gut gelungen hält (Verzeihung Rick, das nur wegen des Arguments), nicht in seinem Werkverzeichnis stehen haben.

    LG Helmut

    *Wenn die Gerichte bemüht werden, geht es immer um den umgekehrten Fall, dass der Urheber etwas als Werk anerkannt haben will.
     
  5. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer!

    Eine Improvisation KANN ein Werk sein, wenn sie mit Bedacht und geplant ausgeführt wurde, IST es aber nicht zwangsläufig.
    Auch nicht alles, was ich vor mich hin nuschele, ist eine Rede. Und nicht jeder Forums-Beitrag ist ein Fachartikel. :-D

    Das dürfte wohl jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein.

    Danke für den Link, dann kommen wir diesbezüglich wenigstens mal zu Potte.
    Schau bitte selbst nach, dritte Seite unten rechts: "Unterschrift des Ausfertigers" (in der Regel ein Vertreter der "Kapelle").
    Darunter befindet sich das Feld "Unterschrift des Veranstalters".

    Ich möchte Dir nichts unterstellen, aber eine neue Brille brauchst Du schon, oder hast Du beim Lesen immer die Finger mit den Mundstücken vorm Gesicht? ;-)

    Meinen Vertrag habe ich 1985 unterschrieben, seitdem bin ich außerordentliches GEMA-Mitglied, also inzwischen fast dreißig Jahre.

    Ich kann mich beim besten Willen nicht erinnern, in meinen Unterlagen damals irgendeinen Passus über "jegliche Improvisation = GEMA-pflichtiges Werk" gelesen zu haben, und ich habe mir den ganzen Papierkram als 21-jähriger Jungmusiker sehr genau durchgelesen.

    Damals waren viele meiner Kollegen GEMA-Mitglieder, es war eine prima Sache, noch etwas Geld zusätzlich zu verdienen. Ich habe allerlei geschrieben, von einfachen Songs, Jazz-Stücken oder Big-Band-Nummern bis hin zu mehreren sinfonischen Werken.
    Damals war noch keine Rede davon, dass quasi jeder Ton, den ich zum Warmspielen auf einer Veranstaltung erklingen lasse, gleich ein GEMA-pflichtiges "Werk" sein soll. :lol:

    Inzwischen hat sich viel bei der GEMA geändert, mit dem ich nicht einverstanden bin, doch ich kann leider nicht manchen Teilen zustimmen und andere vom Vertrag ausnehmen. :evil:

    Die wenigen "ordentlichen Mitglieder" bestimmen, wo es lang geht, was der Mehrheit der Mitglieder (uns außerordentlichen sowie den vielen angeschlossenen) insgesamt oft schadet, aber die Mehrheit hat bei der GEMA nur ein eingeschränktes Mitspracherecht. :-(

    Natürlich könnte ich austreten, aber Tatsache ist, dass ich immer noch einige Kröten durch die GEMA kassiere, auf die ich nicht so ohne Weiteres verzichten möchte.
    Die alternativen Verwertungsgesellschaften sind noch nicht so weit, dass ich zu ihnen wechseln möchte, also bin ich weiterhin der GEMA-Willkür ausgeliefert und darf mich gelegentlich über ihre Gutsherrenart ärgern.
    Dampf ablassen erleichtert ungemein!

    Nach einiger Überlegung habe ich beschlossen, die Sache mit dem Festival im Frühjahr auf sich beruhen zu lassen.
    Ehrlich gesagt ist mir der Aufwand, den ich betreiben müsste, um dann nächstes Jahr nach Abzug aller GEMA-Unkosten lediglich noch ein paar Brotkrumen zu erhalten, zu hoch.

    Aber für die Zukunft weiß ich aufgrund der Hinweise hier Bescheid, dann werden wir bei freier Improvisation die Stücke, die wir zu Gehör bringen wollen, im Voraus mit Nennung aller Beteiligten als "Sack 1, 2, 3" anmelden. :cool:


    Vielen Dank für die zahlreichen Tipps und Ratschläge,
    viele Grüße,
    Rick
     
  6. saxfax

    saxfax Strebt nach Höherem

    Ich dachte, das ist schon als Werk von John Lennon und Yoko Ono bekannt?

    [img width=300]http://4.bp.blogspot.com/-Ok37Y3JzOXA/UgubCRy8G-I/AAAAAAAAGEk/ddxapA_ozAs/s320/john+and+yoko.jpg[/img]
     
  7. wolfgang

    wolfgang Ist fast schon zuhause hier

    Hi,

    das eine ist das Problem der Musiker, das andere das der Veranstalter. So, wie Rick die Sache schildert (hat übrigens Hanna die Geige gespielt? :) ), entsteht ein Problem für die Konzertkultur. Denn wenn freie Improvisationen bei Beteiligung auch nur eines GEMA-Mitglieds plötzlich abgabepflichtig werden, dann wird das für Veranstalter, die dabei in aller Regel kaum etwas einnehmen, noch unattraktiver.

    Es scheint so, dass sich die GEMA mit Improvisationen nach wie vor schwer tut; das ganze Unternehmen (eigentlich ein non-profit ...) kommt von der Vermarktung von komponierter und schriftlich fixierter Musik; da ist's auch einfach: X komponiert ein Stück, dass Y aufführt; dafür sind Abgaben fällig, logo und gut so. Aber schon die Komponisten des 20 Jhd. haben dem einen Strich durch die Rechnung gemacht: Ist eigentlich seit Cages 4'33 jedes Hüsteln abgabepflichtig?

    Eine Improvisation kann ein Werk sein, muss aber nicht, und das nicht nur aus künstlerischen Gründen, sondern auch aus GEMA-technischen. Wenn einer eine ästhetisch herausragende 20-min-Impro spielt über ein banales Thema, das 25 sek am Anfang und 12 sek am Ende erklingt, wessen "Werk" ist das dann bzw. wer steht in den liner-notes als Urheber bzw. wer bekommt Tantiemen? Dass Impros ein Werk sein können, ist eigentlich eine Errungenschaft der letzten Jahrzehnte gewesen: Die freien Impros der fmp-Leute z.B. haben alle so tolle Titel, weil die (unter Nennung aller Beteiligten als Komponisten) bei der GEMA angemeldet wurden, damit die Musiker ein wenig Geld bekommen, wenn die Stücke im Radio gespielt wurden. Auch logo, und auch gut so.

    Problematisch wird's, wenn die GEMA-Praxis die (improvisierenden) Musiker und ihre Veranstalter nicht fördert, sondern behindert, s.o. Da muss noch einiger öffentlicher Druck entstehen (siehe die Diskussion um Liedblätter im Kindergarten), damit das nicht eine Kulturbremse wird.

    Gruß
    Wolfgang
     
  8. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Ja klar. Die Musiker wollen Extra-Geld neben ihren Gagen, deshalb werden sie Gemamitglieder. Und die GEMA soll das Geld nun woher bekommen? Richtig, von überall, nur nicht von den Veranstaltern, bei denen die Musiker gerade auftreten...

    Ein Schelm.....
     
  9. rbur

    rbur Mod

    Wenn du dem Veranstalter die Arbeit des Ausfertigens abnimmst, ist das dein Privatvergnügen. Die GEMA verlangt nicht, dass das der Musiker ist. Sonst stünde da was anderes.

    Oder etwas, für das er nur was kriegen, aber nix zahlen will.

    Genau das ist der Punkt. In diesem Fall zieht der Urheber bis in die letzte Instanz und kein Aufwand ist ihm zu schade. Da wird er zu einem Bürokraten, vor dem ein österreichischer Beamter nur in Ehrfurcht erstarren kann.

    Im umgekehrten Fall hat die GEMA selbstverständlich schnell und unbürokratisch zu Gunsten des Urhebers zu entscheiden.

    Das ist aber natürlich nicht nur bei Musikern so.
    Ich will bauen: schnell und unbürokratisch genehmigen. Mein Nachbar will bauen: schnell und unbürokratisch ablehnen.
     
  10. Rick

    Rick Experte

    Hallo PPue,

    so ist es auch in meinem Fall:
    Weil ich an dem Festival-Tag (durch gründliche GEMA-Recherche festgestellt) das EINZIGE Mitglied war, bekomme auch nur ich Geld aus dem Topf (eben meinen kleinen "außerordentlichen" Anteil), der allerdings gefüllt wurde, als ob an dem Tag ALLE Künstler GEMA-Mitglieder gewesen wären.
    Gerecht wäre es gewesen, wenn man die Gebühren durch die Anzahl der Mitwirkenden geteilt und dann nur meinen Teil in Rechnung gestellt hätte. Doch das ist in den Regeln leider nicht vorgesehen.

    --------------------------------

    Hallo Helmut,

    so sehe ich es auch. Mich ärgert diese Bevormundung, die ja auch der GEMA im Endeffekt die Sache nur schwieriger macht.
    Am einfachsten wäre es doch, wenn ausschließlich nach Werken gefahndet würde, die auch gemeldet sind, das ist in der heutigen Computer-Ära schließlich kein Problem mehr wie vor fünfzig Jahren, als man noch in die Archive hinabsteigen und sich durch Aktenberge quälen musste.

    Und diese automatische SCHULDvermutung ("alles ist GEMA-pflichtig bis auf das, was ausdrücklich ausgenommen ist") widerspricht meiner Ansicht nach der in der Justiz unserer zivilisierten Welt üblichen, ursprünglich auf dem römischen Recht beruhenden UNSCHULDSvermutung ("in dubio pro reo" = "Im Zweifel für den Angeklagten").

    Das ist quasi Diktatur.

    Das vielleicht weniger, da bin ich recht schmerzfrei. :-D

    Interessanter ist der Aspekt der "Gebrauchsmusik", etwa Filmuntermalung, Werbe-Jingles, Telefonanlagen-Warteschleifengedudel oder peppige Beats für Gymnastikkurse, weiterhin heute anwachsend die Nachfrage nach polyphonen Klingeltönen oder Videospiel-Gepiepse - das alles sind Bereiche, wo man als Komponist neben seinen großartigen "Werken" ganz nett Geld verdienen kann, die aber allesamt die Forderung haben, GEMA-frei zu sein.

    Ich habe ein paar Tricks gefunden, solche Aufträge erfüllen zu können, ohne mit der GEMA in Konflikt zu geraten, aber prinzipiell finde ich es lästig, überhaupt auf Tricks ausweichen zu müssen, weil jede komponierte Note von mir automatisch GEMA-pflichtig sein soll. :evil:

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    Hallo Wolfgang,

    ja, Hanna war die Violinistin (wie klein die Welt mal wieder ist). :)
    Und ja, ich sehe es auch so, dass die Konzertkultur im Würgegriff der GEMA ist.
    Ich finde, sie gebärdet sich immer mehr wie ein amoklaufender Roboter, der ursprünglich zum Nutzen der Gesellschaft entwickelt wurde und nun, da die Programmierung nach einigen Jahren nicht mehr zeitgemäß ist, zunehmend Schaden anrichtet - Parallelen zum HAL aus "2001 Odyssee im Weltraum" drängen sich auf. :roll:

    Gute Frage, he he. :lol:

    Absolute Zustimmung!
    Eine grundlegende Reform steht an, nicht bloß Kosmetik an Einzelaspekten, die teilweise zu "Verschlimmbesserung" (Watzlawick) wurde, das sage ich schon seit Jahren.

    Schöne Grüße,
    Rick
     
  11. Rick

    Rick Experte

    *Stöhn*

    Na gut, halten wir erst mal fest:
    Deine Behauptung "Auf dem Formular für die Musikfolge ist ein Unterschriftsfeld für den Veranstalter und keines für den Künstler" ist so nicht zutreffend.

    Tatsächlich gibt es dort ZWEI Felder, wobei ganz klar davon ausgegangen wird, dass der Ausfertiger nicht mit dem Veranstalter identisch ist, man also einen extra Ausfertiger benötigt.

    Hm, wen könnte man denn damit beauftragen?
    Wer kennt am besten die genauen Namen der Stücke, die gespielt wurden, deren Werkenummer, wer deren Komponisten, die Bearbeiter, wer weiß, welche Teile anderer Werke zitiert wurden:
    Die Küchenhilfe? Der Kellner? Irgendein Zuschauer? Die Oma des Veranstalters???

    Ich habe schon einmal geschrieben, es mag ja sein, dass das bei Euren Tanzabenden anders gehandhabt wird, aber bei "ernsten" sowie Jazz-Konzerten ist es üblich, dass derjenige, der das Programm gemacht hat, auch die Musikfolge ausfüllt.
    Das kenne ich seit mehreren Jahrzehnten nicht anders, ich habe NOCH NIE erlebt, dass der "Ausfertiger" NICHT ein Musiker war.

    Manche Veranstalter verlangen sogar das Ausfüllen des Formulars inklusive Unterschrift als Bedingung für die Gagenauszahlung.
    Privatvergnügen? Unglaublich weltfremd.

    Es mag Dir vielleicht entgangen sein, aber die GEMA ist ein Verein der Urheber.
    Zu wessen Gunsten soll die GEMA denn sonst nach Deiner Meinung entscheiden, denen der Landschaftsgärtner oder Krankenhausangestellten?

    Die GEMA ist ein Verein, dessen Aufgabe es NICHT ist, Profit zu machen oder sonstige eigene Interessen zu vertreten.

    Auch das mag von mir aus in Deiner Wohngegend so üblich sein, wo offenbar große Disharmonie herrscht, muss man aber nicht verallgemeinern oder die Schwierigkeiten von Künstlern mit profanem Nachbarschaftsgezänk verwechseln.
    Die allerwenigsten GEMA-Mitglieder, die hauptberuflich Musiker sind, haben solche Luxusprobleme mit Baugenehmigungen...

    Sorry, aber vieles, was Du hier beiträgst, erinnert mich stark an den Marie Antoinette zugesprochenen berühmten Satz vom Vorabend der französischen Revolution:
    "Was regt sich das Volk auf, wenn es kein Brot hat? Dann soll es doch Kuchen essen."
     
  12. rbur

    rbur Mod

    Ich weiß nicht, wie intensiv du meine Beiträge gelesen hast, aber das ist genau meine Rede. Die GEMA hat sich vertraglich verpflichtet, möglichst viel für die Urheber einzunehmen.
    Und genau deswegen will sie von deinem Veranstalter Geld haben.
     
  13. Rick

    Rick Experte

    Ja, sie ist mein Inkasso-Unternehmen, das Amok läuft und so meinen Geschäftsinteressen schadet. Wie gesagt.

    Ich bin und bleibe GEMA-Mitglied, aber ich muss nicht alles gut finden, was der Verein da angeblich in meinem Interesse anrichtet.
    Als außerordentliches Mitglied habe ich zwar alleine nicht ausreichend Einfluss, um grundlegend etwas zu ändern, aber ich beteilige mich an der Initiative, die GEMA rundum zu erneuern.

    Das war allerdings nicht das Thema und erst recht nicht die Motivation des Threads - das war eine konkrete Frage, die mittlerweile offenbar beantwortet ist:
    Es gibt nicht inzwischen irgendwelche neuen Ausnahmeregeln, von denen ich vielleicht nichts mitbekommen habe, um für Improvisationen Ausschüttungen zu bekommen, man muss sie wie alles andere extra als Werk anmelden.
    Das hatte ich wissen wollen.

    Allerdings würde mich inzwischen brennend interessieren, warum Du, Rainer, bei allen entsprechenden Diskussionen so oft und bereitwillig die Rolle des GEMA-Verteidigers übernimmst.
    Was hast Du davon? Arbeitest Du nebenbei für den Verein? ;-)
     
  14. rbur

    rbur Mod

    Weil die GEMA hier meiner Meinung nach legal handelt. Solltest du zufällig mal im Recht sein, dann verteidige ich dich gerne auch.

    Nichts. Ich gehöre nur einfach nicht zu denen, die sich nur dann für etwas stark machen, wenn sie selber einen Nutzen davon haben.
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Dass sie entsprechend ihren eigenen Regeln handelt, ist unbestritten und das hast Du auch vorwiegend ausgesagt.

    Ob das legal ist, wird gerade heftig diskutiert, auch bereits in politischen Kreisen.
    Tatsache ist, dass sie als Verein hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, ähnlich dem TÜV, aber nicht ausreichend überwacht wird, was sie quasi zu einem "Staat im Staate" macht.
    Und die merkwürdige Struktur, dass nur wenige Mitglieder MEHR Bestimmungsrecht haben als alle anderen zusammen (Minorität der ordentlichen vs. die Majorität der außerordentlichen und angeschlossenen) hat mehr als ein moralisches "G'schmäckle"... :roll:

    Na, dann scheinen wir ja wenigstens etwas gemeinsam zu haben. :)


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  16. rbur

    rbur Mod

    Das ist wie bei einer Aktiengesellschaft. Wer die meisten Anteile hat (hier: am meisten öffentlich aufgeführt wird) hat auch am meisten zu sagen.
     
  17. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Kann sein. Muss aber nicht. Da steht nicht, dass es 2 verschiedene Personen oder Institutionen sein müssen.
    Theoretisch könnte es auch der Veranstalter sein, der vorab von der band die Setliste erhalten hat. Rein theoretisch

    Ich schon. Mit meiner vorletzen Band haben wir sehr eng mit einer Agentur (Künstlervermittlung) zusammengearbeitet, die uns für verschiedene Events vermittelt hat. Diese Agentur hatte natürlich unsere Set- bzw. Playlist und es kam verschiedentlich vor, dass wir den kompletten Programmablauf detailliert vorgeschrieben kriegten. Mit allen Programmpunkten, wie sie zwischen Veranstalter und Agentur vereinbart waren.

    Ob das nun zum Service der Agentur gegenüber uns Musikern gehörte oder ob der Veranstalter das so von der Agentur gefordert hat, weiß ich allerdings nicht. Ich weiß lediglich, dass wir als Musiker auf dem GEMA-Formular in diesen wenigen Fällen nichts unterschreiben mussten.

    Ist uns nie passiert. Bei Gigs, die nicht über die Agentur liefen war üblich, dass wir während oder unmittelbar nach der Veranstaltung unsere Gage erhalten haben. Dem Veranstalter haben wir innerhalb weniger Tage nach der Veranstaltung das ausgefüllte und unterschriebene Formular zugeschickt.

    In meiner Firma bin ich "Veranstalter", da in den Behandlungskabinen Lautsprecher installiert sind, aus denen Entspannungsmusik rieselt. Von einer zentralen Stelle aus werden diese mittela eines 5-fach CD-Laufwerks mit Musik versorgt. Die Kundin kann entscheiden, ob sie Musikberieselung wünscht oder nicht. Und wenn ja, in welcher Lautstärke.

    Schön, dass es Verlage gibt, die CDs mit GEMA-freier Entspannungsmusik anbieten .
    Sonst müsste ich für Berieselung, die weder von der Kundin noch von der Behandlerin bewusst wahrgenommen wird auch noch Beiträge abführen.
    Nein, danke!

    Gruß aus dem Schwarzwald
    Bernd
     
  18. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Na wenn Du trotzdem tapfer bei dem Verein bleibst, dann ist doch alles gut, Rick... :lol:

     
  19. Rick

    Rick Experte

    Hallo Rainer,

    das wäre ja noch irgendwie nachvollziehbar, ist aber ein Missverständnis, denn die "ordentlichen Mitglieder" sind keineswegs nur oder überwiegend diejenigen, deren Werke am meisten aufgeführt werden.

    Die GEMA unterscheidet ja bekanntlich zwischen "ernster" (wertvoller)und "unterhaltender" (tendenziell wertloser) Musik, was in die Gewichtung mit einfließt.
    Auch die Mitgliedschaftsdauer und die Regelmäßigkeit der Einnahmen spielen eine gewisse Rolle.

    Am ehesten kann man meiner Ansicht nach die GEMA-Mitbestimmungsstruktur mit einer Art Feudalismus vergleichen:
    Es gibt eine kleine, machtvolle Elite, gewissermaßen den "Adel", die außerdem entscheidet, ob jemand zu ihr aufsteigen darf, meines Wissens gibt es darauf kein Anrecht.
    Darunter die "Bürger und Bauern" (wir außerordentlichen Mitglieder), am Ende der Gesellschaft die "Tagelöhner und Leibeigenen" (die Masse der angeschlossenen Mitglieder).

    Die Einordnung in die Gruppen erfolgt durch Beschluss, nach "künstlerischen Kriterien".

    Ich wurde beispielsweise 1985 außerordentliches Mitglied, weil ich die handgeschriebene Partitur meines 1983 komponierten Saxofonkonzerts eingereicht habe (eine Zeitlang hat man sich sogar noch mit Computerausdrucken schwer getan: Nachweis der eigenen künstlerischen Leistung nicht ausreichend").

    Gerecht oder irgendwie logisch ist das alles für mich nicht; man kann es wohl nur verstehen, wenn man berücksichtigt, dass die Grundlagen der GEMA noch aus dem aristokratischen Kaiserreich stammen, wo so eine Art Ordnung vielen Menschen völlig "natürlich" erschien. :roll:

    --------------------------------------------------

    Hallo Bernd,

    das ist ein interessanter Sonderfall, hier gebe ich Dir Recht; aber die meisten können wohl bestätigen, dass so etwas die Ausnahme und nicht die Regel darstellt.
    Üblicherweise füllen die Musiker die Formulare mit allen Angaben über Komponisten, Bearbeiter usw. aus und unterschreiben anschließend.
    Der Durchschnittsveranstalter weiß doch gar nicht, wer etwa "Airegin" geschrieben hat oder in wessen Arrangement genau man jetzt "Seven Steps To Heaven" spielte.

    Das finde ich auch, ist aber meines Wissens manchen GEMA-Vertretern ein Dorn im Auge. Deren Ziel ist, dass überall, wo Musik ertönt, Gebühren abgeführt werden müssen.
    Das halte ich für eigensüchtig, diktatorisch, bevormundend und falsch.
    Feudalismus halt.


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Hallo Rick,

    gedacht habe ich das gleiche wie chrisdos, aber nicht getraut zu schreiben.

    Bei allen Problemen ist es dennoch gut, dass es so etwas wie die GEMA gibt.

    Lieben Gruß
     
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