GEMA und Freie Musik - wie komme ich als Künstler an mein Geld?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Rick, 1.Oktober.2014.

  1. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?
     
  2. Rick

    Rick Experte

    So, ich denke, ich habe jetzt wirklich genügend "Munition" für mein Telefonat mit der GEMA kommende Woche.

    Werde gerne berichten, was dabei rausgekommen ist!

    Mein lieber Chris,

    dass ich hier mal öffentlich eine Frage zu einem Thema gestellt habe, bei dem ich mir etwas unsicher war, bedeutet nicht, dass ich keine Ahnung von der GEMA und ihren Regeln hätte und mir deshalb von irgendjemandem etwas erzählen lassen müsste.

    Wie schon mehrfach erwähnt bin ich seit 1985 Mitglied in dem Verein, außerdem stehe ich mit etlichen weiteren Mitgliedern im Kontakt (die aber DIESES hier geschilderte Problem mit der Freien Musik noch nicht hatten, deshalb ja der Thread).
    Ich arbeite eng mit einem Musikverleger zusammen, der natürlich wiederum zahlreiche andere Urheber kennt, außerdem bin ich selbst als Vizepräsident (und vorher langjähriger 1. Vorsitzender) unseres örtlichen Jazzclubs auch von der Veranstalterseite her immer wieder mit der GEMA in Berührung gekommen.

    Mehrere Freunde von mir wollten in den letzten Jahren austreten, einige haben es geschafft, andere nicht, deshalb braucht mir niemand "Unsinn" darüber zu erzählen, welche Schwierigkeiten und Schikanen einen dabei erwarten.
    Ich bin mit der Problematik aus nächster Nähe bestens vertraut.

    Und wer hat Dir bitteschön erzählt, dass meine Behauptung "Unsinn" sei?
    Bist Du selbst Urheber, Verleger, Veranstalter, GEMA-Mitglied oder Jurist, um dies angemessen beurteilen zu können?

    Wie gesagt:
    Diejenigen, die es direkt betrifft, finden das selbstherrliche Gebaren dieses merkwürdigen Vereins mehr als ärgerlich, es gab bekanntlich schon Mitgliederproteste und sogar Bundestagspetitionen zur GEMA und ihren obskuren Regeln.

    Jemandem, der damit nichts zu tun hat, mag das alles vielleicht ganz belanglos bis lächerlich vorkommen, aber vielen Urhebern und Veranstaltern (sowie allgemein Mitmenschen mit einem gesunden Gefühl für Gerechtigkeit und Fairness) ist bei dem Thema schon lange das Lachen vergangen.
     
  3. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem


    Hi Rick,

    Jurist? Nein, ich habe Lesen noch ohne Jurastudium gelernt. :)

    LG,

    Chris
     
  4. SaxoDan

    SaxoDan Ist fast schon zuhause hier

    Und zum Lächeln über dieses Thema hören wir uns alle mal die Erklärung von "Eure Mütter" an:

    http://www.youtube.com/watch?v=jiOTKjXZaYI

    Als Anregung um die sogenannten imrovisierten "Werke" zu benennen, ich denke wir sind kreativ genug...

    :topic:

    Viel Spass,
    Daniel
     
  5. a.g.

    a.g. Ist fast schon zuhause hier

    genial! :-D :-D :-D

    Grüße

    Andreas
     
  6. Rick

    Rick Experte

    Hi Chris,

    na gut, dann eben so: Wo hast Du gelesen, dass meine Schilderung Unsinn sei?

    Durchs Lesen lernt man die THEORIE. Theoretisch ist die GEMA ein ganz, ganz toller Verein, der sich völlig selbstlos für die finanziellen Interessen der Urheber einsetzt.
    Doch die PRAXIS ist oft völlig anders...
     
  7. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Hallo Rick,

    ich weiß nicht welche Schilderung Du meinst. Ich habe die Aussage zum Austreten aus der GEMA
    als Unsinn bezeichnet und bleibe auch dabei.
    Jeder kann den Kündigungspassus im Gema-Vertrag nachlesen. Selbst wenn ein solcher nicht vorhanden wäre, würde das lediglich bedeuten, dass die Vertragspartner die im BGB geregelten Modalitäten akzeptieren. Die GEMA muss eine Kündigung nicht mal bestätigen geschweige denn sich damit einverstanden erklären. Es reicht wenn die Fristen und Formalitäten eingehalten werden.

    Aus meinem Umfeld kenne ich bei Kündigungsproblemen mit Versicherungen oder Mobilfunkanbietern vor allem Aussagen wie "Aber ich hab gedacht..." Besser wäre gewesen zu Lesen und nachzufragen wenn man etwas nicht versteht.

    LG

    Chris
     
  8. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Steht alles im Netz:

    http://www.wbs-law.de/urheberrecht/die-mitgliedschaft-in-der-gema-eine-verbindung-auf-ewig-21564/
     
  9. Rick

    Rick Experte

    Hallo Chris!

    Und ich bleibe dabei, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt.
    Natürlich steht im Vertrag auch etwas über die Kündigung, von daher kann man den Eindruck erhalten, Kündigungen seien durchaus möglich.

    Doch in der Praxis hält sich die GEMA nicht immer an die Kündigung, sondern nimmt gerne munter weiter Abgaben für die inzwischen THEORETISCH wieder freien Werke. Davon kriegen allerdings die Urheber nichts, weil sie ja gekündigt haben. :-o

    Mit anderen Worten: Man kündigt die Berechtigung, Geld von der GEMA zu erhalten, doch die Werke bleiben weiterhin GEMA-pflichtig.
    Ist schon Kollegen von mir passiert und hat zu riesigen Streitereien geführt.
    Natürlich war das alles hinterher "nur ein Versehen" bzw. "bürokratische Probleme". :-D

    Doch die Tatsache bleibt, dass sich die GEMA oft damit schwer tut, einmal in der Datenbank aufgeführte Werke daraus zu löschen.
    Das verleitete mich zu der zugegeben etwas flapsigen Bemerkung, die Kündigung sei EIGENTLICH gar nicht vorgesehen - sonst würde sich die Verwaltung mit der Löschung ja nicht so schwer tun. ;-)

    Das ist sicherlich richtig.
    Aber die GEMA ist nun mal ein ziemlich großes, seine Nase und Finger überall reinsteckendes Monstrum, das sich den Luxus gestattet, ungemein träge zu reagieren.
    Ist ja auch alternativlos, nach wie vor in Deutschland die EINZIGE Möglichkeit, Geld durch Kompositionen abseits von Auftragsarbeiten zu bekommen.
    Es wird höchste Zeit für Konkurrenz!


    Schönen Gruß,
    Rick
     
  10. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Die Annahme, dass die Rechte sofort bei Vertragsende an den Urheber zurückgehen müssen, ist falsch. Die Werke werden erst mit Ablauf der Lizensen frei, die die Gema an Dritte vergeben hat. Auch das ist vertragsgemäß.
     
  11. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Schön gesagt. Und deshalb wartest Du erst mal ab .... bis Andere Dir ein gemütliches Nest gebaut haben?
     
  12. saxhornet

    saxhornet Experte

    Zickenkrieg! :roll:

    Geht es auch anders? Durch so ein unnötiges Gezicke geht das wirklich interessante Ursprungsthema unter.


    Lg Saxhornet
     
  13. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem


    Du hattest die Chance eine Alternative zum Zickenkrieg anzubieten. :)

    Spielst Du freie Musik? Wie stellst Du dir die Handhabe vor?

     
  14. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ja auch ich spiele freie Musik ab und zu. Und auch ich bin nicht glücklich mit der GEMA und wie sie Dinge handhabt und kein offenes Ohr hat für Änderungswünsche. Damit die da unten sich nicht beteiligen können wurde das Kastensystem wahrscheinlich in der GEMA auch geschaffen, kann ich mir vorstellen. Ich hatte schon genug Momente wo die GEMA nicht wirklich bei der Klärung von Fragen hilfreich war, auch nicht wenn mit meinen Rechten, die sie vertreten sollten, schlampig umgegangen wird (Band aus der ich ausgestiegen war vertrieb privat CD mit 2 Songs von mir drauf ohne GEMA zu zahlen).
    Ich halte die GEMA für wichtig, würde mir aber mehr Zusammenarbeit mit den Mitgliedern wünschen und das Kastenprinzip sofort auflösen, da so eine demokratische Beteiligung gar nicht möglich ist. Derzeit läuft es auf Friss oder Stirb raus. Ich denke als Künstler sollte ich die Möglichkeit haben eine Veranstaltung mit Improvisationen von mir oder Songs von mir auch von der Gema exklusiv befreien zu können, ich bin der Künstler, es ist mein Werk, ich entscheide. In Frankreich müssen für Soli und Improvisationen allerdings auch Gebühren gezahlt werden, soweit ich aber gehört habe bekommt der Künstler auch das Geld, was hier in Deutschland so verkompliziert wurde, daß es fast unmöglich ist, wenn ich nicht lügen will (Scheinkomposition anmelden und bei jedem Auftritt mit freien Impros diese Pseudosongs als aufgeführte Stücke melden).
    Vielen Ärger über die GEMA kann man erst verstehen wenn man längere Zeit als Mitglied dabei ist und einige Katastrophen dann erlebt hat, das ist für Aussenstehende meist nicht nachzuvollziehen.

    Klar kann man sagen, meckere nicht, engagiere Dich selbst. Nur leider sind alle Versuche von anderen, inklusive Bundestagspetitionen, die sogar durchgingen, weil sich so viele beteiligt hatten, bis jetzt immer im Sande verlaufen. Jetzt könnte man sagen, wie Du es ja bei Rick tust, mach einfach was dagegen. Nur leider lässt mein Arbeitstag das zeitlich nicht auch noch zu bzw. es ist mir nicht wichtig genug, weil es sich finanziell eh nicht rentiert. Ich habe mittlerweile meinen Schwerpunkt etwas verlagert und komponiere deutlich weniger, so daß ich mir zeitlich da keine Kämpfe zusätzlich antun werde und kann.

    Es ist gut über solche Themen zu sprechen, allerdings sollte der Umgangston stimmen und der stimmte bei Euch beiden in den letzten Beiträgen nicht mehr so wirklich und sowas ist doch nicht nötig. Besonders weil ihr beide etwas recht habt mit dem Gesagtem.

    Lg Saxhornet
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Hallo Chris,

    genau so ist es - deshalb kann ich also mit Recht aussagen, dass eine Kündigung EIGENTLICH im gesamten Konstrukt nicht vorgesehen ist.
    Denn wenn ich kündige, etwa um meine Werke selbst zu verwerten, sich dadurch aber für mehr oder weniger lange Zeit nichts am Status dieser Werke ändert, die Kündigung demnach nichts bewirkt, ist sie auch nicht wirklich erfolgt. :cool:

    Das ist ein offensichtliches Paradoxon und verursacht die erwähnte Wut - Vertrag hin oder her...

    ---------------------------------------

    Hallo Saxhornet,

    Ganz genau!

    Ja, das ist wohl so... :roll:

    Und das tue ich auch, ich bin an mehreren Initiativen beteiligt.
    Hier im Forum sammle ich dazu Meinungen, Eindrücke, dabei ist für mich die Ansicht von Nicht-Beteiligten wie RBur und ChrisDos ebenfalls sehr interessant, zeigt sie doch, wie positiv die GEMA trotz allem immer noch in der Öffentlichkeit wahr genommen wird und dass das Verständnis für die Standpunkte der Urheber in manchen Kreisen sehr gering ist.

    Daraus lässt sich schließen, dass wir in der Gesellschaft mit unseren Problemen ziemlich alleine stehen und nicht auf eine allzu breite Unterstützung hoffen dürfen - wichtig für das weitere Vorgehen!


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  16. Gelöschtes Mitglied 7743

    Gelöschtes Mitglied 7743 Guest


    Hallo Rick,

    ich bin kein frei schaffender Musiker und kenne mich mit der GEMA nicht so gut aus, wie Ihr Profis. Ich verstehe das mit der GEMA nach Euren Beiträgen so - bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Ihr schließt mit der GEMA einen Vertrag und übertragt der GEMA die urheberechtlichen Verwertungsrechte. Die GEMA schließt Lizenzverträge mit einem oder mehreren Lizenznehmern gegen eine Nutzungsgebühr, von der sie - mehr oder weniger gerecht - einen Teil an Euch weiterleitet. Im Falle der Kündigung des Vertrags des Urheberrechtsinhabers mit der GEMA werden die Rechte des Urhebers allerdings nicht sofort frei, sondern erst mit Ablauf der Lizenzverträge, die die GEMA mit den Lizenznehmern geschlossen hat.

    Wenn man das ganze von der Seite der Lizenznehmer betrachtet, macht das für mich durchausn Sinn, denn der zweite Vertrag, die die GEMA mit den Lizenznehmern geschlossen hat, geniesst schließlich auch einen gewissen Schutz, da er ja urprünglich rechtmäßig abgeschlossen wurde. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass eine neuzugründende Verwertungsgesellschaft, die nicht die GEMA ist, anders verfahren könnte.

    Fragende Grüße,
    Bernd
     
  17. chrisdos

    chrisdos Strebt nach Höherem

    Falls jemand der entsprechende Absatz im Gemavertrag interessiert:

     
  18. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Da stellen sich für mich 2 Fragen.

    1. Wird der frei schaffende Musiker von Seiten GEMA darüber informiert, an welche Lizenznehmer für welchen Zeitraum die Nutzungsrechte abgetreten wurden?
    2. Dann müsste der Musiker eigentlich auch nach seiner GEMA Kündigung die Erlöse aus diesen Abtretungen der Nutzungsrechte von Seiten GEMA trotz Kündigung bis zum Ende der Lizenzabtretungen erhalten. Geschieht dies nicht?
     
  19. Rick

    Rick Experte

    Hallo Bernd!

    DAS wäre ja einfach, doch so funktioniert es eben nicht - ich schließe keinen Vertrag mit klaren Bedingungen, sondern ich werde Mitglied in einem Verein, habe aber zu Beginn nur sehr eingeschränktes Mitspracherecht und die sog. "ordentlichen" Mitglieder, die das Hauptbestimmungsrecht haben, ändern stets und ständig irgendwelche Regeln, worüber man eher lapidar informiert wird, bis keiner mehr durchblickt... :-(

    Mir ist zu meiner Schande kein solcher Vertrag bekannt, ich weiß deshalb gar nicht, ob in meinem Namen auch schon solche Verträge abgeschlossen wurden.
    Üblich ist es, dass jeder, der Musik "nutzt", etwa als Rundfunksender, Konzertveranstalter usw., einen Programmfolgebogen ausfüllt und danach die Einnahmen an die Urheber, deren Werke aufgeführt wurden, verteilt werden.

    Länger dauernde Nutzungen könnten beispielsweise Filmmusik oder die Erlaubnis für die Verwendung eines Titels in der Werbung sein, wo sich immer wieder neue Verwertungen ergeben, beispielsweise im Film erst die Aufführungen in Kinos, dann die Pressungen von DVDs, deren Verleih und Verkauf.
    Aber schon aus Urheberrechtsgründen (die ja mit der GEMA nichts zu tun haben) MUSS vor jeder derartigen Nutzung der Urheber kontaktiert werden, normalerweise läuft das über Agenturen und Verlage, die die Nutzungsverträge aushandeln.

    Ich habe mit mehreren Musikverlagen solche Verträge.
    Doch auch da läuft die Verwertung nicht über GEMA-Lizenzverträge, sondern über die Listen, die etwa für die CD-Pressungen ausgefüllt werden.

    Was sollen also solche langfristigen Verträge beinhalten? :-o


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  20. Rick

    Rick Experte

    Hallo Nummer 13!

    Um für mich zu sprechen: Ich bin noch nie von der GEMA über irgendetwas im Zusammenhang mit den mich betreffenden Lizenzen informiert worden, bekomme nur immer die Abrechnungsbögen, die allgemein aufführen, aus welchen Verwertungsformen (Livekonzert, CD-Pressung, mp3-Download, Radio, TV usw.) ich insgesamt wie viel Geld für das vergangene Jahr bekomme.
    Man kann sich wohl auch für einzelne Titel ("Werke") Abrechnungen schicken lassen, doch das wird meines Wissens seitens der GEMA ungern gemacht. :roll:

    Auf diese Weise hat beispielsweise ein mit mir befreundeter Verleger herausgefunden, dass er für bestimmte Verwertungsformen (hier: Internet-Radio) bei ihm geführter Stücke überhaupt keine Ausschüttungen bekommen hat, obwohl die Titel NACHWEISLICH im Radio gespielt wurden und die Listen ordnungsgemäß eingesendet waren.
    Tolldreiste Begründung: Es sei zu aufwendig, alle Musikfolgelisten aller Radiosender auszuwerten, deshalb werde in dem Bereich einfach nach der allgemein üblichen Häufigkeit geschätzt. (Bitteres :lol:)

    Mir ist mindestens ein Fall bekannt, wo das nicht passierte, also der Urheber in dieser "Abklingphase" leer ausging. :evil:

    Schönen Gruß,
    Rick
     
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