Haftung für unrichtige Angaben

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von hanjo, 28.Februar.2017.

  1. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    Hallo zusammen,

    Danke.

    Das triffts.

    Es geht auch nicht unbedingt um einem Kauf, hätte auch sagen können, ich empfehle Blätter der Stärke 5, ein anderer macht das, bekommt massive Probleme mit, was weiß ich, Muskulatur........ und verlangt Schadenersatz.

    Also Äußerungen, die hier in einem Beitrag, von einem xbeliebigen Mitlied gemacht wurden/werden als Antwort auf eine gestellte Frage.

    Das triffts auch.


    Gruß
    Hanjo
     
  2. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    Naja, ganz streng juristisch ist das eine "Invitatio ad offerendum" also eine Einladung zur Angebotsabgabe aus dem Kaufrecht.
    Aldi wäre grundsätzlich dennoch verpflichtet, eine ausgelobte Ware mit allen Eigenschaften in allen Filialen anzubieten - aber da sind wir im Wettbewerbsrecht.
    Nachdem Aldi aber eine ziemlich gute Rechtsabteilung hat, wird z.B. im Prospekt (der ist diese Invitatio ad Offerendum) irgendwo ganz klein eine Einschränkung stehen. Typischerweise sowas wie "Tagesmenge" ... die dann morgens um 7:05 schon ausverkauft ist. Gab es früher mit den Aldi PCs, woraufhin das Wettbewerbsrecht verschärft wurde.

    Aber :topic:

    Wenn einer hier seine Meinung kundtut, ist mit Schadensersatz nichts zu wollen. Anders wäre es, wenn dieser jemand auf eine konkrete Frage eine konkrete Auskunft erteilt. Da sind die Hürden zwar hoch aber theoretisch könnte man einen Fall zusammenbasteln.
    Bei 200 Euro Unterschied würde der aber nie zu Gericht gehen und vermutlich nur besonders unterbeschäftigte Anwälte befassen sich mit so einem Thema.

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.

    LJS

    Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine Meinungsäußerung und stellt keine Rechtsberatung dar. :-D
     
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  3. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem

    schau mal einer an.

    Wenn ich also unter jede Antwort schreibe, meine Meinung, kann ich nicht haftbar gemacht werden. Wenn ich das vergesse, evtl. schon

    Gruß
    Hanjo
     
  4. Silver

    Silver Strebt nach Höherem

    @hanjo

    ganz so einfach ist das nicht. Wie gesagt, die Hürden sind hoch.

    Es müsste schon sowas sein wie "Sag mal, Long John, Du hast doch das Sax gesehen - ist es wirklich aus Neusilber? Ich kann das auf dem Foto nicht erkennen. Und der Preis scheint mir sehr niedrig - ob da was faul ist?" - "Mensch, Hanjo, klar! Ich hab's mir genau angeschaut - das hat die Seriennummer 47110815, ist einwandfrei aus Neusilber und der Koffer ist auch dabei! Ist auch bestimmt echt und keine Fälschung. Kannst Du für die 400 Euro bedenkenlos kaufen - ein echter Schnapp, die gehen sonst so um die 1000."

    Du siehst, ich müsste mich auf Deine sehr konkreten Fragen noch viel konkreter äussern. Dann hättest Du eine gewisse Handhabe, mich zum Thema Messing, Koffer und Originalität in (Mit-)Haftung zu nehmen. Allerdings müsstest Du den Dir entstandenen Schaden beziffern und nachweisen.
    Da die vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften ausschließlich mit diesem abzuhandeln sind (Leistungsstörung), käme bestenfalls in Betracht, mich wegen Kosten für einen Sachverständigen, Rennerei (Fahrtkosten, nicht Zeit), Porto und sowas in Haftung zu nehmen.

    Beim Preis allerdings, wärst Du alleine - diese Verhandlung der Gegenleistung läuft ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer. Du musst die 600 ja nicht auf den Tisch legen, wenn er es Dir vorher für 400 offeriert hat.


    Insofern sind die allermeisten Foristen mit ihren Beiträgen hier auf der sicheren Seite.
    Dass das moralisch verwerflich ist, steht völlig ausser Frage. Und ich glaube, wenn so etwas öffentlich wird, erleben wir hier einen Shitstorm, da hätten einige endlich mal Recht, sich über ruppigen Ton zu beschweren (würden das aber nicht tun weil sie selbst am meisten am Sturm beteiligt wären). ;):duck: Nix für ungut.

    Macht's das klarer?

    LJS

    Disclaimer:
    Dieser Beitrag ist eine Meinungsäußerung und stellt keine Rechtsberatung dar. Echt nicht! Ohne Zwinkern. Zur rechtssicheren Auslegung der einschlägigen Vorschriften im konkreten Einzelfall wäre ein Rechtsanwalt zu beauftragen.
     
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  5. bebob99

    bebob99 Strebt nach Höherem

    Wenn ich für eine schwierige Sache, die ich selbst nicht fachgerecht beurteilen kann einen Experten beauftrage eine Expertise abzugeben und die stellt sich als falsch heraus, haftet der Experte allerdings schon. Beispiel das ich selbst kenne:

    Ein Gastwirt hat einen Steuerberater mit der Abwicklung aller steuerlichen Belange beauftragt. Das ist im Gastgewerbe durchaus kompliziert. Nach 20 Jahren stellt sich heraus, die Steuererklärung hat nicht berücksichtigt, dass die Zahlkelnerin seine Frau war - was steuerlich günstiger kommt. 5 Jahre hat das Finanzamt rückerstattet, 15 Jahre hat das Steuerberatungsbüro - eher ungern - übernommen. Eindeutig falsch beraten.

    Ich war zu der Zeit dort beschäftigt, kann aber sein, dass ich die Details durcheinander bringe, ich bin kein Steuerberater ;-) Da war jedenfalls dicke Luft von wegen "wer hat das verbockt!!!" - war der Chef selber.
     
  6. hanjo

    hanjo Strebt nach Höherem



    :danke:
     
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