Hilfe,Schwarmwissen ist gefragt

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied11073, 15.Mai.2019.

  1. ChristophSax

    ChristophSax Kann einfach nicht wegbleiben

    Das was Du erlebt hast. Da unten rechts kann man nur auf "Gefällt mir" klicken und das passt ja nun über haupt nicht.
     
    djings, Bambusbläser und ppue gefällt das.
  2. ferrytale

    ferrytale Ist fast schon zuhause hier

    Bin auch mal auf einen Betrüger reingefallen. Anzeige bei der Polizei erstattet. Mit der Bestätigung zur Sparkasse und die haben die 250Euro-Überweisung wieder rückgängig gemacht, nach bestimmt 1-2 Wochen. Klappt aber vielleicht nicht immer. In meinem Fall war's zumindest ein deutsches Konto, auf das ich überwiesen hatte.
     
  3. Nilu

    Nilu Ist fast schon zuhause hier

    Hier aus Wiki zum Rücküberweisen .....

    "Dabei werden – innerhalb einer Rückruffrist von 10 TARGET-Tagen nach Ausführung – nur drei Rückrufgründe akzeptiert, nämlich Doppelausführung, fehlerhafte Überweisung infolge technischer Probleme und durch Betrug entstandene Überweisungen. Es bleibt der Empfängerbank überlassen, ob sie den Überweisungsbetrag zurücküberweist."

    Der letzte Satz sorgt auf jeden Fall für unangenehme Anspannung für den Bittsteller.
     
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  4. ramtha

    ramtha Kann einfach nicht wegbleiben

    hey, schöne grüße von einem polizisten für internetbetrug. geld wirst du keins mehr bekommen, haken dran machen. lg, thomas
     
    Zuletzt bearbeitet: 16.Mai.2019
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  5. Nilu

    Nilu Ist fast schon zuhause hier

    Was die Erlangung eines Titels an geht kann ich über die Kosten nichts sagen. Eine Kontopfändung mit Überweisungsbeschluss kostet bei einem Streitwert von 6000.- ungefähr 300.- (inklusive Anwalt, Gerichtskosten und Zustellungskosten)
    Bei 400.- Streitwert ist es sicherlich viel günstiger.
    Ich empfehle dir trotzdem nicht den juristischen Weg zu gehen. Es gibt dafür kaum Erfolgsaussichten und die Anwälte haben bei dem geringen Streitwert und damit wenig Entlohnung vielleicht zu wenig berufliches Engagement.
     
  6. GelöschtesMitglied11073

    GelöschtesMitglied11073 Guest

    Hab jetzt mal eine kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen. Der Anwalt sagt das gleiche,lohnt sich nicht.
    Also abgehakt
     
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  7. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Hallo @Huuuup

    Wie schon in Beitrag #5 von @BCJ ausgeführt, brauchst Du einen vollstreckbaren Titel. Aus einem solchen kannst Du theoretisch 30 Jahre lang vollstrecken, d.h., auch wenn die Täter erst später mal wieder zu Geld kämen, könntest Du noch an Dein Geld kommen.

    Den Vordruck für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides findest Du übrigens auch online: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag

    Zunächst einmal bedeutet es aber weiteren finanziellen (und zeitlichen sowie emotionalen) Aufwand. Wenn Du alles alleine machst und der Antrag glatt durchgeht (also die Gegenseite sich nicht wehrt), dürften Gerichtskosten von 32 Euro anfallen. Mit Anwalt liegen die Kosten ca. 60 Euro höher. Geht das Ganze in ein streitiges Verfahren, wird es teurer.

    Zwar muss der unterlegene Teil grds. auch Deine Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, aber solange nichts zu holen ist, gehst Du erst einmal in Vorleistung.
     
  8. djings

    djings Strebt nach Höherem

    dann würde ich die hände von weiteren schritten (oje, seh gerade, dass das physikalisch nicht gut geht...) lassen.
     
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  9. djings

    djings Strebt nach Höherem

    das hab ich schon oft überlegt - aber wie soll dann die option bezeichnet werden? "gefällt mir, aber auch wieder nicht"? :)
     
  10. Gelöschte 11056

    Gelöschte 11056 Guest

    Es gibt ja dieses :thumbsdown:
    oder dieses :karte:
    oder auch dieses: :poop:
     
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