Huch ich bin ein "Professioneller".....

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 5328, 3.Januar.2013.

  1. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ saxOfHorrors

    Hallo Mary,

    ich werde mit Playalongs spielen. Das kommt besser an und man bleibt
    leichter in der Form. (auf jeden Fall einfacher als dem reichlichen
    Festtagsessen :) )

    LG

    Dreas
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Moin,

    kleiner Tipp: ich würde schriftlich - von beiden Seiten unterzeichnet - festhalten, wer für die Meldung an die Gema zuständig ist.

    LG, Claudia
     
  3. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Ah, daran denkt man natürlich erst mal nicht. Sollte doch der Veranstalter machen? Andernfalls müsste wohl Dreas die GEMA-Gebühren zahlen.

    LG, bluefrog
     
  4. Gast

    Gast Guest

    Nee - GEMA ist Sache des Veranstalters. Als Künstler wirst du höchstens vom Veranstalter gebeten, die entsprechende Liste mit irgendwelchen Musiktiteln zu füllen. Sonst hast du mit der GEMA nix zu tun.

    Herman
     
  5. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Herman

    Stimmt....

    LG

    Dreas
     
  6. saxhornet

    saxhornet Experte

    Richtig, es ist aber immer wieder erstaunlich wie viele nicht wissen, daß die Musiker GEMA und KSA nicht zahlen müssen sondern die Veranstalter. Manche versuchen es trotzdem auf die Musiker abzuschieben weil sie sich die Arbeit nicht machen wollen.
    Allerdings sollte darüber nachgedacht werden wie es mit Mwst. aussieht. Wenn ja, wäre für so eine Veranstaltung 19% üblich.
    Lg Saxhornet
     
  7. Gast

    Gast Guest

    Abgesehen davon, dass bei diesem Gig wohl kaum von "Erzielung von Einkommen" die Rede sein kann, wundere ich mich über die Berliner Steuerbehörden, die so genaue Unterschiede zwischen den Arten von Gigs machen.

    Bei mir in Nds war es immer ganz einfach: "früher" hatte mein Steuerberater das so erklärt: wenn du allein auf der Straße Musik machst, zahlst du 19% - wenn sich einer daneben stellt und auf dem Kamm bläst, zahlt ihr als "Orchester" nur 7%.

    Nach der entsprechenden europäischen Gerichtsentscheidung habe ich sowohl mit Gruppen als auch allein IMMER 7% gezahlt, auch bei Promotion-Gigs. Keiner fragte je nach dem Charakter der Veranstaltung oder ob ich überhaupt "Kunst" mache. Ich trete als Musiker auf, deshalb 7%.

    Herman
     
  8. auge

    auge Ist fast schon zuhause hier

    Wenn ich als Kleinstunternehmer musiziere dann bin ich doch Ust befreit weil ich mir die Vst auch beim Einkauf nicht abhole oder?

    Ist das nur in Ö so?

    Lg
    Auge
     
  9. Gast

    Gast Guest

    Das ist hier genau so. Solange du unter 17500 €/Jahr bleibst, bist du auf Wunsch befreit.

    Herman
     
  10. Gast

    Gast Guest

    Nochmal zum steuertechnischen Aspekt solcher Jobs:

    Wenn man kein Berufsmusiker ist, fallen sie unter "nebenberufliche Tätigkeiten" und die Gagen heißen Aufwandsentschädigung und sind m.W. bis zu einem Betrag von 500 € jährlich steuerfrei.

    Man kann dann natürlich auch keine Ausgaben geltend machen, und das ist der eigentliche Sinn solcher Gesetze: der Gelegenheitskünstler könnte sonst sämtliche Ausgaben wie Instrumente, Reparatur, Unterricht usw. geltend machen.

    Herman

     
  11. saxhornet

    saxhornet Experte

    Tja, wenn Du Pech hast sind sie sehr streng. Das Pech hatte ich und kenne mich in der Materie jetzt besser aus als ich je wollte, notgedrungen. Ob 7% oder 19% bezieht sich nicht darauf wie viele Musiker oder ob künstlerisch oder nicht, sondern ob es wirklich ein Konzert ist und die Leute explizit für das Konzert kommen oder nicht. Im Rahmen von einer Veranstaltung wären 19% fällig. Selbst wenn das Konzert in einem Restaurant oder Hotelbar stattfindet wären 19% Ust. zu nehmen, da der Hauptbetrieb vor Ort das Hotel oder der Restaurantbetrieb ist. Wenn Du Glück mit den Finanzbeamten hast, geht vieles trotzdem immer durch, wenn die es aber darauf ankommen lassen wollen, wird es echt spassig. Toll ist auch, daß die Gesetze nicht in jedem Bundesland und Finanzamt gleich ausgelegt werden und auch nicht werden müssen. Klar kann man klagen aber auch das kann böse enden, wenn Du nicht einen extrem guten Anwalt hast. Das ganze Ust.-Ding kann für Musiker schnell existenzbedrohend werdend, speziell da gerne dann auch rückwirkend etwas entschieden wird. Und leider kennen sich nur wenige Steuerberater und Steuerfachanwälte mit der Problematik bei Musikern wirklich aus. Was ich da schon für einen Blödsinn alles hören musste.

    Lg Saxhornet
     
  12. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Wie kommst Du auf die 500 €?
     
  13. Gast

    Gast Guest

    Aufwandsentschädigung

     
  14. Claus

    Claus Mod Emeritus

    @Herman

    Danke, das hatte ich vermutet.

    Aber dann dürften doch wohl eher die 2.100 Euro einschlägig sein.
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Hallo Florian!

    Das kommt aber noch sehr darauf an - zum Beispiel die Frage, ob man überhaupt über der Einnahmengrenze für die Umsatzsteuer liegt, kann NICHT rückwirkend entschieden werden, sondern immer nur für das nächste Jahr, hat mir ein absoluter Experte versichert - nämlich ein Steuerberater-Aufseher.
    Da gibt es leider viel Nichtwissen und Unsicherheit bei den Wald-und Wiesen-Beratern... :roll:

    Ohhh jaaaaa!

    Ich mache ja seit Jahr und Tag unsere Steuererklärungen (für mich und meine Frau) selbst, informiere mich dazu aus dem Internet, dort gibt es zahlreiche einschlägige Seiten, die einem gut weiterhelfen; im Zweifelsfall frage ich bei meinem Finanzamt an, da war man in der Regel immer nett und kooperativ.

    So weiß ich beispielsweise, dass man für die Tätigkeit als Instrumentallehrer KEINE Umsatzsteuer abführen muss, wenn man ein entsprechendes Schreiben einer Musikschule o. ä. vorweist.
    Dies wiederum scheint vielen landläufigen Steuerberatern komplett unbekannt zu sein, weshalb es schon bei einigen Kollegen von mir "Heulen und Zähneklappern" gab, wenn sie mal durch Unterricht und Auftritte knapp über die 17.500,- pro Jahr kamen.
    Da durfte dann ich als Laie den Steuerberatern ihren Job erklären, unfassbar! :-o

    Im Endeffekt geht es meiner Ansicht nach immer darum, wie man sich mit dem zuständigen Finanzamt stellt.
    Wenn man den Beamten höflich und glaubwürdig versichert, wie die finanzielle Lage für einen als Musiker aussieht, ist da keiner ein sturer, rücksichtsloser Paragrafenreiter, habe ich bisher erlebt - es gibt eben DOCH das Gute im Menschen! :)

    Aber ich vertraue KEINEM Steuerberater, der nicht ausgewiesener Fachmann für Musiker ist, aus leider gutem Grund. :-(


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  16. Gast

    Gast Guest

    Hallo Claus,

    die 2100 sind der Freibetrag für "Übungsleiter", nebenberufliches "Ehrenamt" - also eigentlich jede nur marginal bezahlte Tätigkeit darf leider nur 500 € anhäufen.

    Ich lasse mich aber gern belehren, wenn es anders ist. Es wird bald einige Mitglieder meiner Band betreffen, deshalb interessiert mich diese Frage gerade.

    Hallo Saxhornet,

    darum betone ich ja, dass MEINE Erfahrungen hier in Niedersachsen anders sind. Ich hatte vor zwei Jahren eine seeehr unangenehme Steuerprüfung - er hat sich aber nicht im Geringsten daran gestört, dass ich bei den Sologigs ausschließlich 7% USt abführte, obwohl offensichtlich ein sehr großer Teil reine Promogigs waren und sogar ein reines Fotoshooting und einige TV-Vollplaybacktermine dabei waren (nein, kein Sax ;-).

    Herman
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ja da herrscht viel Unwissen. Rückwirkend kann nicht entschieden werden, daß man die Ust. einnehmen und abführen muss. Lustig wird es aber bei solchen Dingen wie Ust.-Befreiungen (im Rahmen der Gleichstellung mit staatlichen Orchestern), da herrscht sehr viel Unklarheit (den Fall hatte ich). Und wenn Du freiwillig Ust. genommen hast, obwohl Du nicht müsstest, können sie rückwirkend aberkennen, daß Du Ust. nehmen darfst und können dann alle gegengezogene Ust. zurückverlangen (rückwirkend bis zu 5 Jahren, so einen Fall kenne ich auch).

    Da wäre ich vorsichtig, Manche kennen sich da nämlich auch nicht wirklich aus. Ich kenne schon 3 Fälle von Buchprüfungen wo die durchführenden Personen keinen Schimmer hatten und zig Fehler machten.

    Das gilt nur bei Anstellung oder Tätigkeit als Honorarkraft an einer staatlichen oder privaten Musikschule. Das gilt z.B. nicht für Privatinstrumentallehrer (allerdings kann man das für jeden einzelnen Schüler beantragen, wenn man nachweist, daß man diesen auf eine Aufnahmeprüfung vorbereitet, auch wenn das Kind erst 11 Jahre alt ist. Ist aber sehr aufwendig.).


    Kann ich so leider nicht bestätigen. Selbst wenn die nett sind, manchmal können oder wollen sie einem nicht helfen. Und ich kenne genug Fälle wo sie auch bei Leuten mit wenig Geld eine Konfrontation eingehen. Die Mitleidschiene funktioniert da nicht immer, ist meine Erfahrung.

    Find den erstmal. Ich habe mit so vielen gesprochen, die behauptet haben sie kennen sich aus und bei Gesprächen kam raus, die wissen eigentlich nicht viel. Ich bin da mittlerweile sehr vorsichtig.

    Lg Saxhornet
     
  18. saxhornet

    saxhornet Experte

    Da hast Du aber viel Glück gehabt. Es kann halt lange gut gehen und manchmal knallt es nie und manchmal schlägt leider der Blitz ein.
    Lg Saxhornet
     
  19. Claus

    Claus Mod Emeritus


    Hallo Herman,

    Bin zwar kein Steuerfachmann, aber wenn Du Dir den Para 3 Nr. 26 EStG durchliest, dann ist da auch von nebenberuflicher künstlerischer Tätigkeit die Rede.

    Das scheint mir ziemlich eindeutig zu sein.

    Schöne Grüsse

    Claus
     
  20. Gast

    Gast Guest

    Umso besser! Ich werde mich mal reinknien, um aus dem Ungefähren rauszukommen. Besser ist das... :-D

    Gruß, Herman
     
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