Mundstück abschreiben... wie lange?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied4288, 24.November.2015.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das Problem an erster Stelle ist, daß nicht das Gesetz zählt, sondern die Ausführung im jeweiligen Bundesland wie dieses zu interpretieren und anzuwenden ist. Allein das ist doch schon Murks.
    Hinzu kommt, daß viele Steuerberater sich nicht auskenne aus den Gründen die Andreas genannt hat, es lohnt sich finanziell nicht sich in die Materie Musik und die Regeln einzuarbeiten. Durfte ich gerade selber erleben, da ich meinen Unterricht Ust. befreit habe. Aber auch die Personen in den Finanzämtern wissen vieles nicht oder geben falsche Infos, durfte ich bei einer Ust. Prüfung mal selber erleben.
    Hinzu kommt, daß es keine Rechtssicherheit bei Aussagen vom Finanzamt gibt, ausser man zahlt dafür hohe Summen.
    Das Finanzamt, wenn es Dir böses will, Dir das Leben sehr schwer machen kann und man dann einen sehr langen Atem und Rücklagen braucht, um vor Gericht ziehen zu können.
    Man muss sich unglaublich gut informieren und dann ist es nur eine Frage des Glücks wie es ausgeht.

    Lg Saxhornet
     
  2. ppue

    ppue Mod Experte

    Öh, Gericht? Beim Ab- oder Nichtabschreiben eines Mundstückes?

    Also wir hatten mit der Band geschlagene 12 Jahre die Steuerprüfung am Hals. Ob da was korrekt abgeschriebn war oder zu kurz oder lang, war nie ein Thema. Ich kann nicht glauben, dass ein Fall falscher Abschreibezeiten (außer bei größeren Betrieben) je vor Gericht gelandet wäre.

    Letztenendes macht es ja überhaupt keinen Unterschied, ob man das gleich abschreibt oder über fünf Jahre. Worüber soll man da noch streiten? Schlimmstenfalls kann das Finanzamt eine direkte einmalige Abschreibung verweigern. Mehr nicht. Ist ja keine Steuerhinterziehung.
     
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  3. Juju

    Juju Strebt nach Höherem

    Unserer ist tatsächlich auf Musiker spezialisiert und wirklich Klasse. Allerdings ist das Steuersystem bei uns auch wesentlich einfacher.... :)

    LG Juju
     
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  4. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    ja
    zum Beispiel muss bei euch keine Mehrwertsteuer auf Sachspenden zahlen. In Deutschland schon
     
  5. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Das ist keine Prüfung sondern eine ganz normale Vorgehensweise... der Einkommenserklärung --> folgt der Steuerbescheid.
    Solltest du geprüft werden, so merkst du das... :)
     
  6. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem


    Rick,
    das ist doch wie überall...

    Es gibt gute und weniger gute Steuerberater ...,
    es gibt gute und weniger gute Finanzbeamte oder Finanzangestellte ...,
    es gibt aber auch gute und weniger gute Musiker ... ;-)....
    und dennoch machen die weniger guten ... in dem Spiel mit.

    Deine Vorgehensweise, die Steuererklärung selbst zu machen, ist analog meiner Vorgehensweise.
    Ich nutze dabei übrigens seit Jahren jeweils das ALDI PC Steuer Programm für < 5 € und der Erstattungsbetrag deckt sich mit dem mit dem Programm errechneten.
    Nebenbei habe ich noch einen Heimvorteil - meine liebe Gattin ist Steuer-Amtfrau :)

    Gruß

    PS:
    @all "dass die Finanzämter nicht einheitlich vorgehen würden" könnte daran liegen, dass hier von unterschiedlich betrachteten Periode gesprochen wird, ausserdem gibt es einen Bemessungsspielraum... also sehr gut erklären!

    Sofortabschreibung
    Anschaffung vor dem 1. Januar 2008: Die Anschaffungskosten können in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 EStG, gültig bis Ende 2007). Alternativ können sie aktiviert und normal abgeschrieben werden. Eine im Anschaffungsjahr unterlassene Sofortabschreibung kann in späteren Jahren nicht nachgeholt werden.

    Anschaffung nach dem 31. Dezember 2007: Die Anschaffungskosten bis einschließlich 150 EUR zuzüglich Umsatzsteuer können in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, gültig ab 2008).

    Seit dem 1. Januar 2010 gilt folgende Regelung aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz:

    • Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
    • Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre
    • Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über fünf Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer
    Ab Anschaffungskosten von 150,01 Euro besteht eine besondere Aufzeichnungspflicht, außer es ergibt sich ohnehin aus der Buchführung.
     
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  7. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Lieber DAM,

    dann ziehe England ;-).

    Hier in D kannst du sogar nicht nur Sachspenden steuerlich geltend machen.... und abhängig von deinem persönlichen Steuersatz (Spitzensteuersatz!) ggf. eine höre Steuerentlastung erzielen als nur die Mehrwert-/Umsatzsteuer Entlastung. Hat aber mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

    Als Selbstständiger (auch selbständiger Musiker) besteht sogar ggf. die Möglichkeit der "Vorsteuerabzugsberechtigung".
    Zu erläutern was das ist und für wen die Vorsteueranzugsberechtigung konkret zutrifft und möglich ist, würde hier zu weit führen.

    Gruß
     
  8. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Hi Bereckis,
    du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Im Zweifelsfall mit dem zuständigen Bearbeiter reden und erklären, das erzeugt zusätzlich noch Verständnis für die (unsere) Branche.
     
  9. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Hey, was hast du denn verbrochen, dass "das Finanzamt Dir böses will" ? ;-)

    Nebenbei,
    die häufigste Problematik, die Musiker / Bands mit dem Fiskus haben ist wohl , dass nicht alle Einnahmen ... aus Auftritten etc angegeben werden.
    An das Finanzamt gehen sogenannte Quer-Mitteilungen, das sind Mitteilungen anderer Finanzämter mit Hinweis, dass an anderer Stelle Aufwendungen für zB eine Musikveranstaltung als Aufwand geltend gemacht wurde.... und wenn dann der besagte Musiker / die Band von 10 Einnahmen nur 7 in der Erklärung geltend gemacht hat ... naja dann könnte das zum Problem werden...

    Gruß
     
  10. edosaxt

    edosaxt Strebt nach Höherem

    Oh ja, die Mär vom bösen Finanzbeamten, der nichts besseres zu tun hat, als arme Steuerpflichtige zu quälen, geht mir gehörig auf den Geist.
    Meine Erfahrungen sind anders. Redet man vernünftig und offen mit den Jungs (oder Mädels), kommt man zu guten Ergebnissen. Ich bin zwar nicht als Musiker selbständig, aber auf anderem Gebiet und empfinde meine daraus entstehenden Steuerpflicht als sehr kompliziert, letzlich aber fair und ja, ich bin der Meinung, dass unser Staat das Recht und die Pflicht hat, kritisch zu prüfen und (auch mit Nachdruck) nachzufragen.
     
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  11. SomethingFrantic

    SomethingFrantic Ist fast schon zuhause hier

    Die Lösung ist einfach mal zurückzuschlagen und das Finanzamt zu ärgern, wenn die einen ärgern wollen.

    Ein Freund von mir, ein Lehrer, hat mit seinen Schülern ein großes Haus aus Styropor und Pappe und was sonst noch allem gebaut.
    Die Materialien wollte er dann von der Steuer absetzen. Das Finanzamt glaubte ihm aber nicht, dass er so etwas gebaut hatte und hat es nicht akzeptiert. Er ist daraufhin mit seinem über 1 Meter hohen Haus ins Finanzamt gefahren, hat es seinem Sachbearbeiter auf den Schreibtisch geklatscht und ist gegangen. Da das Haus jetzt dastand, musste das Haus registriert werden. Und jedes mal, wenn die Akte im Amt verschickt oder weitergegeben wurde, musste das Haus mit. :D
     
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  12. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Wie gesagt - ich bin tiefenentspannt, denn ich denke, mehr oder weniger jedenfalls, alles richtig zu machen: Einnahmen - Ausgaben.... kann ja nicht so schwer sein.
    Ein Schüler von mir hat gerade ein Prüfung hinter sich. Die waren sehr nett. Haben hier und da etwas korrigiert und fertig.
     
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  13. GelöschtesMitglied3606

    GelöschtesMitglied3606 Guest

    Ja und wenn man dann den Jahresabschluss macht, fängt man bitterlich an zu weinen und fragt sich, wieso man diesen Job überhaupt macht. :(
     
  14. RomBl

    RomBl Guest

    Ich muss @edosaxt da unterstützen, da ich die gleichen Erfahrungen gemacht habe. Auch eine offene Kommunikation ist mir bis dato noch nicht auf die Füße gefallen.

    Als Kleinstunternehmen (wie es ein freiberuflicher Musiklehrer ist und auch ich mit einem 1-Mann-Ingenieurbüro), das nicht unter der Flagge "GmbH" läuft, steht man absolut nicht im Visir des Finanzamtes.
    Voraussetzung ist natürlich, dass die Unterlagen, die dem Finanzamt vorgelegt werden, schlüssig sind (Fahrtkosten, Bewirtungen, Tankquittungen etc.). Es ist auch von Vorteil, wenn man einen Steuerberater im Boot hat, über den die Kommunikation mit dem Finanzamt läuft. Dann ist auch eine Kontrolle durch einen Prüfer des Finanzamtes sehr sehr unwahrscheinlich.
     
  15. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    Es gilt die übliche Regel - mit ein ander *reden* (im allerwörtlichsten Sinne) hilft. Das man evtl. mal auf ein A-loch trifft ist allerdings nicht auszuschließen.
     
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  16. GelöschtesMitglied4288

    GelöschtesMitglied4288 Guest

    Weil er Spaß macht.
    Geweint habe ich früher, als ich 4mal so viel verdient habe und wenig Zeit für das Sax hatte.
     
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  17. GelöschtesMitglied3606

    GelöschtesMitglied3606 Guest

    Ja, die Antwort ist klar. Sehe ich genauso. Aber wahnsinnig ist es trotzdem!
     
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  18. Gelöschtes Mitglied 1142

    Gelöschtes Mitglied 1142 Guest

    Kann man natürlich so machen. Aber dann sollte man sich auch nicht wundern, wenn sich der Beamte verärgert fühlt. Ein Foto hätte sicher genügt.
    Man kann Stress mit den Finanzbeamten auch provozieren.

    LG Bernd
     
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  19. saxhornet

    saxhornet Experte


    Es gibt viele Baustellen bei Musik und Finanzamt. Eines der beliebtesten ist die Umsatzsteuer und wie sie gehandhabt wird, hier werden am häufigsten von Musikern und Finanzämtern Fehler begangen.
    Ich habe selber mit einer Firma mal eine Ust.Prüfung gehabt und da beging der Prüfer mehrere Fehler und kannte die Zusammenhänge nicht korrekt. Hätten wir nicht interveniert wäre das unschön geworden.

    Manchmal findet man sehr nette Mitarbeiter in Finanzämtern, die viel Verständnis haben und manchmal geht es nur darum einen Fang zu machen. Dort sitzen halt auch nur Menschen.

    Der Fehler ist nach wie vor, daß es von Finanzämtern nur gegen Geld (und nicht gerade wenig) rechtskräftige Auskünfte gibt, ansonsten ist das alles unter Vorbehalt und kann auch falsch sein. Man kann sich also nicht darauf verlassen, was der Finanzbeamte einem geraten hat, das kann auch falsch sein und dann bist Du selber schuld. Auch das Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden können und der Gesetzestext allein gar nichts aussagt ist schon ein Problem.

    Ich selber habe da eher Glück bis jetzt gehabt.
    Ich weiss aber von einer Band (gleicher Steuerfachanwalt damals), die Umsatzsteuer genommen hat auf Auftritte (entsprechend diese verrechnet hat) und dann vom Finanzamt rückwirkend Ust befreit wurde und dann die gesamte gezogene Ust zurückzahlen durfte, das wurde teuer und führte zu einem Verfahren, ich weiss aber nicht mehr wie es ausgegangen ist.

    Das grösste Problem bei Amateurbands ist, daß sie sich keinen Kopf machen, daß Einnahmen aus Auftritten, egal in welcher Form Einnahmen sind, die versteuert werden müssen. Ist es keine GbR ist derjenige, der die Quittung oder die Rechnung unterschrieben hat der Unglückliche der das auf seine Kappe nehmen darf.

    LG Saxhornet
     
  20. deraltemann

    deraltemann Strebt nach Höherem

    leider nicht ganz richtig...
    wenn eine Firma Produkte als Sachspenden ( mängelexemplare oder minder befüllungen ) spendet statt, sie zuvernichten ( weil nicht verkufsfähig) dann dürfen sie
    für den Warenwert Mehrwert bzw Umsatzsteuern zahlen.
    Die Spenden selber kann natürlich abgeschreiben werden, wenn die Gemeinnützigkeit anerkannt ist...
    Nach dem lachen kam ich aus der Wut nicht raus ... bekopter gehts doch wohl nicht.

    England geht nur im Touristenmode, weil die auf der falchen Seite Auto fahren....
     
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