Mundstück abschreiben... wie lange?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied4288, 24.November.2015.

  1. guemat

    guemat Ist fast schon zuhause hier

    Da liegt die Krux aber darin das wenn ich Rechnungen mit Ust lege, ich die Ust an das Finanzamt abführen muss... (ist also korrekt)

    bin Ich Vorsteuer Abzugsberechtigt darf ich die Umsatzsteuer die Ich Bezahle zurückfordern...(und auch gegenrechnen)

    bin ich Umsatzsteuerbefreit dann darf ich keine Rechnungen mit Ust legen.

    was ist daran unklar oder kompliziert?
    lustig wird's erst wenn du innerhalb der EU Rechnungen legst von wegen Leistungserbringungsort...

    just my 2 ct's


    gue
     
  2. guemat

    guemat Ist fast schon zuhause hier

    Dann erst abwerten in der Bilanz da "unverkäuflich"
    und dann ausbuchen.. und sich nicht die großartige Spende umhängen:rolleyes:
    Trick 17
     
  3. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem


    OK, dann hast du eben recht wenn du möchtest ;-)
     
  4. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Hi Saxhonet,

    wir sind offensichtlich mit unseren Betrachtungen eng beieinander.

    Das Thema Beratungsleistungen durch das Amt hat ebenfalls Hintergründe und ich kann das nachvollziehen....

    GbR: ... und ist es eine GbR, so ist jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftbar... und kann in die Pflicht genommen werden :-(

    Ein sehr umfassendes Thema, dennoch nicht zu kompliziert.

    Gruß
     
  5. Ginos

    Ginos Strebt nach Höherem

    Zum Glück stellt England wieder um auf Rechtsverkehr.
    Beginn 2018 mit LKW, dann 2019 mit Bussen. 2020 dann, falls noch einige Fahrzeuge unbeschädigt übrig geblieben sind, mit PKW und Radfahrern.
    :pint:
    ....jetzt aber zackig "back to topic"

    Gruß
     
  6. saxhornet

    saxhornet Experte


    Der Witz liegt woanders, die haben die Ust eingenommen, die Vorsteuer gezogen und die verbliebene Ust abgeführt, wie es vorgesehen ist. Dann tätigte die Band wohl höhere Ausgaben für PA etc. (was man als Band so eh nicht machen sollte um Ärger später zu vermeiden). Nach 2-3 Jahren erklärte das Finanzamt rückwirkend die Band als Ust. befreit und verlangte dann die gezogene USt zurück.
    Das Problem ist, daß solche Bescheide rückwirkend ausgestellt werden können und Dich dann finanziell in Probleme stürzen können.

    Die Mehrheit der Musiker kennt sich aber eh nicht mit dem Thema Ust und wann wieviel genommen wird und worauf sich eine Befreiung bezieht aus.

    Lg Saxhornet
     
  7. GelöschtesMitglied3606

    GelöschtesMitglied3606 Guest

    Übrigens ein sehr zu empfehlendes Werk (wenn auch nicht mehr ganz aktuell, aber für einen ersten Überblick): Bischof, Sören: "Der Musiker im Steuerrecht", Voggenreiter, 2007.
     
  8. Marko74

    Marko74 Ist fast schon zuhause hier

    Kann ich jetzt ehrlich gesagt nicht so richtig nachvollziehen.
    Es sei denn, der Verkäufer der PA ist selbst nicht umsatzsteuerpflichtig (Privatanbieter, ebay,etc).
    In dem Fall will das FA die gezogene Vorsteuer verständlicherweise zurück.
     
  9. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ist doch einfach: Das Finanzamt kann, obwohl Du alles richtig gemacht hast und Dich freiwillig entschieden hast Ust. zu nehmen (was erlaubt ist) entscheiden, Dich rüclwirkend von der Ust. zu befreien (wenn es um Konzerte und nicht um Moneyjobs geht). Diese Bescheinigung muss man sonst bei der Stadtverwaltung beantragen. Dadurch kann es verhindern, daß zu viel Ust gegengezogen wird.

    Normalerweise muss man, wenn man nur Konzerte gibt, bei dem das Konzert im Vordergrund steht (sprich Leute kommen um die Band zu hören, es handelt sich beim Aufführungsort nicht um ein Restaurant etc.) 7% nehmen, wenn man Ust pflichtig ist, bei Moneyjobs (Hotel, Firmenveranstaltung etc.) 19%. Für die öffentlichen Konzerte kann man sich davon aber per Antrag bei der Stadtverwaltung befreien lassen (Gleichstellung mit öffentlichen Orchestern). Das Finanzamt kann aber halt auch entscheiden, wenn es Ihnen passt, Dich zu befreien, rückwirkend, dann musst Du alle gezogene Ust. zurückzahlen.
    Wurden grosse Anschaffungen gemacht, kann das teuer werden.

    Das ganze Thema Ust und Musik ist komplex und schnell kommt es zu Problemen, weil die Leute davon keine Ahnung haben und Ihnen die Infos fehlen.

    Lg Saxhornet
     
    Ginos und Marko74 gefällt das.
  10. saxhornet

    saxhornet Experte

    Das einzige Werk daß sich damit überhaupt beschäftigt aber auch da wird leider nicht alles ausreichend behandelt. Netter Typ aber mit dem ich schon Kontakt hatte.
    LG Saxhornet
     
  11. Marko74

    Marko74 Ist fast schon zuhause hier

    Ok, wenn man in einem Gewerbe arbeitet, wo verschiedene Umsatzsteuersätze zur Geltung kommen, kann es schnell unübersichtlich werden. Auch für Finanzämter.
    (kenn ich aus der Landwirtschaft)
     
  12. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Ich hab einen Steuerberater bei meinem ganzen Caos. Ansonsten würde ich mich an die Empfhelung meines Dozenten für Volkswirtschaft halten.
    " Im Zweifel ziehen Sie Ihren guten Anzug an und gehen zum Finanzamt. Dort machen Sie das was Sie hier die ganze Zeit machen. Stellen Sioe sich dumm und man wird Ihnen Helfen."
     
    GelöschtesMitglied4288 gefällt das.
  13. saxhornet

    saxhornet Experte

    Oder auch nicht und die Auskünfte sind dann nicht rechtsverbindlich.

    Lg Saxhornet
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden