Musiklehrer, die armen

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast, 18.September.2013.

  1. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    neee, nicht die städtischen Schulen privatisieren, sondern denen das MwSt. Privileg nehmen....

    CzG

    Dreas
     
  2. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Den größten Teil meines Musikunterrichts habe ich per Schwarzarbeit bekommen.

    Ausnahme: städtische Musikschule

    Da war leider auch der schlechteste Unterricht...

    Gruß
     
  3. Gast

    Gast Guest



    wieso privileg?
     
  4. Claus

    Claus Mod Emeritus


    Das sehe ich aber ganz anders. Kommunale Musikschulen sind nämlich andererseits gehalten, sich in Teilen "unwirtschaftlich" zu verhalten, indem auf die Gebühren soziale Ermässigungen vorgesehen werden, die private so nicht gewähren.
     
  5. rbur

    rbur Moderator

    Ich erinnere mich an diverse Threads, in denen über die die Schließung von Musikschulen geklagt wurde.

    Man kann nicht einerseits vom Staat fordern, dass er die Musikausbildung fördert und billig auch für nutsogutbemittelte anbietet und andererseits klagen, wenn er es dann tut.

     
  6. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Genau, und aufgrund dieser unwirtschaftlichen Struktur können sie auch Zusatzangebote wie Quartett, Big Band, Theorie etc. ohne große Mehrkosten für die Schüler anbieten, was private Schulen oder Einzelpersonen schon nicht mehr leisten können.
     
  7. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Welche Stellung nehmen da die Musikschulen auf Vereinsbasis ein? Ich kann mich erinnern, vor ca. 40 Jahren einer Gründung eines Musikschulvereins in meiner damaligen Heimatstadt beigewohnt zu haben, wurde sogar für ein Jahr in den Vorstand gewählt. It aber so lange her, dass ich da keine Ahnung mehr habe. Ist das dann eher den kommunalen oder den privaten Musikschulen zuzuordnen?

     
  8. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck,werden von den Mitglieder, also nicht der Kommune, getragen.
     
  9. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ Claus

    Ja, die Aufgabe sollen sie wahrnehmen. Wäre es dann aber nicht besser, diejenigen, die sich die "normalen" Kosten nicht leisten können, direkt zu unterstützen?

    So kommen ja auch Schüler, über die MwSt. Befreiung, zu Vergünstigungen, die sie eigentlich nicht benötigen. D.h. auch "Besserverdienende" werden subventioniert.

    CzG

    Dreas
     
  10. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Die "Bildungsgutscheine" lassen sich übrigens auch an privaten Musikschulen einlösen, die oft auch preislich unterhalb der städtischen liegen (müssen), um konkurrenzfähig zu bleiben.
     
  11. Gast_13

    Gast_13 Guest

    Ja, sind die jetzt USt. befreit oder nicht? Das wäre ja eigentlich die Frage gewesen, die dahinter stand!

    @ Dreas
    Das sei den "Besserverdienenden" doch gegönnt. ;-)
     
  12. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Für Vereine gilt Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20a UStG
     
  13. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ nimo


    Ein Privileg (v. lat.: privilegium = Ausnahmegesetz, Vorrecht; Plural: Privilegien) ist ein Vorrecht, das einer einzelnen Person oder einer Personengruppe zugestanden wird.

    Aus wikipedia.

    CzG

    Dreas
     
  14. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Hallo Andreas,

    das ist letztlich der Ansatz des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Erfahrungen damit sind - sagen wir es mal so - durchwachsen.

    Ich habe aber grundsätzlich Probleme mit dem Vorschlag, die öffentliche Hand dort einer Umsatzbesteuerung zu unterwerfen, wo sie nicht unternehmerisch, sondern in Erfüllung eines öffentlichen Auftrages tätig wird. Viel bürokratischer Aufwand mit zusätzlichen Belastungen der Bürger für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen. Die dann bestehende Mögichkeit für Kommunen, Vorsteuer geltend zu machen, macht die Nachteile nicht wett, da der Personalkostenanteil der Leistungserbringung sehr hoch ist.

    Schönen Gruss

    Claus
     
  15. Gast

    Gast Guest


    danke Dreas, in dem breitengrad in dem ich wohne ist der begriff durchaus geläufig.
    insofern ist der wiki-beitrag nicht die antwort meiner frage.

    dieser-des-und-auch-der-halb nochmals oben deinen satz, mit meiner fragestellung....wieso ist das ein privileg das die muschu genießt?
     
  16. saxhornet

    saxhornet Experte

    Richtig, es ist egal, wie es sich zusammensetzt. Machst Du jetzt einen Auftritt wo Du für ein Quintett die Rechnung stellst(weil der Veranstalter keine Einzelrechnungen will), geht die Summe, inklusive der abgeführten KSA komplett auf deinen Umsatz, auch wenn Du nur 1/5tel behälst und den Rest auf Rechnung an die Musiker auszahlst. Das lässt sich nur umgehen wenn Du als GbR fungierst, das ist aber nicht immer möglich und auch nicht gewollt, denn eine GbR sollte man nur mit Menschen machen, denen man sehr gut vertrauen kann, da Du da mit deinem Privatvermögen haftest. Auf diesem Weg bist Du dann sehr schnell über der Freigrenze.

    Lg Saxhornet
     
  17. saxhornet

    saxhornet Experte

    Wenn man also schlechte Erfahrung mit Hochschulunterricht hat soll man lieber die Klappe halten? Warum? Im Jazzstudium waren zu meiner Zeit nur wenige Dozenten wirklich pädagogisch fit und hatten Konzepte. Ich selbst war bei Aufnahmeprüfungen studentischer Beisitzer und musste mitentscheiden wer genommen wird. Ich erspar uns mal die Kommentare von Dozenten, die da so kamen. Ich habe Dozenten erlebt, die bei Konzertprüfungen geschlafen oder Zeitung gelesen haben, selber nicht wussten, was sie Dir beibringen sollen und wie. Und die sollen dann über andere urteilen? Schon klar! An den Unis sind gerne auch mal Musiker, die exzellente Musiker sind aber bescheidene Didakten und die sollen dann Jemandem eine Lehrbefähigung auststellen obwohl sie selber nicht richtig lehren können? Klar gibt es auch immer mal wieder tolle Dozenten mit grossen didaktischen Fähigkeiten. Ich habe an meiner Uni erlebt, wie diese weggemobbt wurden.

    Das ist kein Schmarrn. Es mag etwas länger her sein, da gab es mal die Überlegung Instrumentallehrer von öffentlichen Musikschulen bei der KSK auszugliedern, genau mit Ricks und Michaels Begründung: Das ist eine Dienstleistung und keine künstlerische Tätigkeit. Das kam wohl damals auf, als die Industrie mal wieder für die Abschaffung oder Verkleinerung der KSK und KSA eintrat. Ich erinnere mich noch wie meine Musikschullehrer der studienvorbereitenden Abteilung damals sich da höllisch aufregten drüber. Das wurde damals aber irgendwie verhindert.

    Lg Saxhornet
     
  18. saxhornet

    saxhornet Experte

    Ist das bei Euch so? Bei uns musst Du beim Senat für jeden einzelnen Schüler das beantragen und dann nachweisen, daß Du ihn auf ein Studium vorbereitest. Das ist natürlich bei einem 12 Jahre altem Kind nicht so glaubwürdig.

    Lg Saxhornet
     
  19. Dreas

    Dreas Gehört zum Inventar

    @ nimo

    Sorry, ich verstehe Deine Frage nicht.

    Staatliche Musikschulen sind von der Mehrwertsteuer befreit und genießen somit eine besondere Regelung.

    Damit ist das ein "Privileg" gemäß der von mir zitierten Definition.

    CzG

    Dreas

     
  20. saxhornet

    saxhornet Experte

    Es ist ein massives Problem. Da Du fast immer als Musiker eine Mischkalkulation aus deinen Arbeitsbereichen machst, bist Du schnell über der Grenze und musst mehr für den Unterricht nehmen. Kaum ein Schüler ist aber bereit mehr als an der Musikschule zu zahlen, es führt also zu einer 19% Kürzung deines Honorars. Du kannst auch gar nicht so einfach immer alle Ausgaben gegenrechnen, denn das muss das Finanzamt erstmal durchgehen lassen. Gerade bei einigen Dingen kann das kritisch sein. Bei CD's muss ich z.B. bei jeder einzelnen CD, die ich abestzen will, angeben, wofür brauch ich die, weshalb nutze ich die und ich bekomme sie nur abgesetzt, wenn ich sie für die Arbeit mit einem bestimmten Schüler brauche (den ich auch nennen muss). Grössere Anschaffungen müssen langwierig abgesetzt werden obwohl das Geld in dem entsprechendem Jahr schon weg ist. Der Umsatz und dein wirklicher Jahresgewinn sind vollkommen unterschiedliche Dinge und fast alle Musiklehrer die Ust. nehmen müssen leiden drunter und würden lieber heute als morgen drauf verzichten. Die Vorteile sind zu gering.

    Lg Saxhornet
     
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