Musiklehrer, die armen

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gast, 18.September.2013.

  1. saxhornet

    saxhornet Experte

     
  2. saxhornet

    saxhornet Experte

    Welch Graus. Wenn ich daran denke wie schlecht der Unterricht teilweise an meiner Hochschule war, dann sollten die das nicht beurteilen, weil sie das nicht könnten. Ich denke das ist nicht regelbar, denn dafür müsste festgelegt werden, was wie gemacht werden und vermittelt werden sollte und das geht nicht, weil es nicht den einen Weg gibt. Das fängt doch schon beim Ansatz an: Allard oder Teal etc.

    Die KSK will die Musiklehrer am liebsten gar nicht haben. Eine einfachere Ust.Befreiung wäre wünschenswert, denn die ist im Augenblick fast nicht vernünftig durchführbar und verzerrt den Wettbewerb.


    Lg Saxhornet
     
  3. zwar

    zwar Ist fast schon zuhause hier

    @saxhornet

    was ist schwierig an der umsatzsteuerregelung?
    bis 17,5 k€ im jahr fällt unter §19, was heißt, keine usteuer nehmen und keine zahlen.
    eine der wenigen dinge im steuerrecht die einfach geregelt sind.
    für den duchschnittsverdienst eines musikers/inst-lehrers in berlin von ca 12000 €/Jahr (wurde gerade gestern im fernseher behauptet) ist das doch eher simpel.

    gruß

    zwar
     
  4. Marko1974

    Marko1974 Kann einfach nicht wegbleiben

    Uiii,
    werft mal Umsatz und Verdienst bitte nicht in einen Topf.
    Das kann böse Überraschungen geben.

     
  5. saxhornet

    saxhornet Experte

    Weil auch noch die Umsätze aus Bands und Auftritten, wenn sie nicht als Gbr laufen dazu kommen. Auch ist der Umsatz noch kein Gewinn. Du kannst viel Umsatz haben, Ust. plötzlich zahlen müssen obwohl dein Gewinn viel kleiner ist.

    Lg SAxhornet
     
  6. zwar

    zwar Ist fast schon zuhause hier

    das weiß ich. ich nutze diese kleinunternehmerregelung seit jahrzehnten.
    entweder setzt du mehr um als 17,5 tausend, und wirst im folgenden jahr (vielleicht) usteuerpflichtig.
    oder eben nicht.
    wie sich dein umsatz zusammensetzt, unterricht, gigs, strassenmucke, ist ganz egal.
    oder habe ich dich falsch verstanden?

    gruß

    zwar
     
  7. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Oh nein, bitte! Sowie das Stichwort "Hochschule" fällt, ist es schon fast Reiz-Reaktion, dass ein "Experte" aufschreit ob der mangelnden Qualität; ja, auch ich hatte schon schlechten Hochschulunterricht, jedoch haben sich mittlerweilen die Standards doch (glücklicherweise) deutlich verbessert, sogar in Berlin gibt es zumindest im klassischen Bereich sehr gute Saxophondozenten; außerdem geht es doch auch nicht um die Inhalte bzw. Qualität der Dozenten, sondern darum, dort vorstellig zu werden, um eine Lehrbefähigung zu erhalten - man könnte sich ja bundesweit dann auch eine geeignete Hochschule aussuchen, die einem diesbezüglich liegt bzw. stilistisch und inhaltlich entspricht.

    Das ist Schmarrn! Sorry, aber weder habe ich irgendwelche Probleme mit der Anerkennung gehabt, noch irgendeiner meiner Bekannten mit einem deutschen Examen!

    Zur Umsatzsteuer: ich bin mir sicher, dass ein nicht unerheblicher Teil der Musiklehrer, die 8-10 Stunden täglich arbeiten, auch die 17,5 k-Grenze an Umsatz erwirtschaften (bin selber noch freiberuflich aktiv, es ist zu schaffen...) und Ust ist schon ein sehr lästiges und teures Thema für Musiklehrer!
    LG Rainer


     
  8. Rick

    Rick Experte

    Hallo Onomatopoet,

    ja, genau das wäre auch mein Vorschlag, es freut mich, dass Du Dich ebenfalls dafür erwärmen könntest, dann wären wir schon zwei! :)

    -----------------------------------------------------

    Hallo Saxhornet,

    Deine Bedenken verstehe ich, aber es gibt auch gute Hochschuldozenten und man könnte ja das Gremium entsprechend auswählen, dass die schlechten eben nichts zu sagen haben. ;-)

    Deshalb würde ich in einem solchen Gremium darauf achten, dass ein Lehrer gerade nicht nur auf eine einzige Richtung festgelegt wäre, sondern mehrere Ansatzarten, pädagogische Herangehensweisen usw. kennt und flexibel genug wäre, sich auf unterschiedliche Schüler (oder Kunden nach Peter Wespi, was ausdrücklich auch Erwachsene mit einschließt) einzustellen.

    Warum soll es denn nicht möglich sein, da vernünftige Regelungen zu finden?

    Da bin ich wieder bei Dir, denn ich sehe es auch nicht ein, dass private Musikschulen Umsatzsteuer abführen müssen (und so für die "Kunden" teurer sind), während dasselbe Angebot bei städtischen Musikschulen nicht dem Umsatzsteuergesetz unterliegt, da Bildungsauftrag.

    Ja ich weiß, man kann sich als Musiklehrer auf Antrag von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn man ein Zertifikat vorlegt, dass man in der Berufsvorbereitung tätig ist.

    Der Haken: Solche Bescheinigungen gibt's in der Regel vom Leiter der städtischen Musikschule - ob so jemand wirklich auf diese Weise der Konkurrenz unter die Arme greifen mag...? :roll:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  9. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Onomatpoet

    "Ust ist schon ein sehr lästiges und teures Thema für Musiklehrer! "

    Wieso eigentlich? Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist kannst Du die Vorsteuer Deiner beruflich bedingten Einkäufe verrechnen. Verbrauchsmaterial, Reiskosten, ggfs.
    Übernachtungen, Wartung des Sax, ja selbst das Sax, wenn mal ein neues ansteht. Abendessen, wenn Du mal mit einem potentiellen Auftraggeber essen gehst.

    Was übersehe ich?

    CzG

    Dreas
     
  10. onomatopoet

    onomatopoet Ist fast schon zuhause hier

    Hallo Dreas,

    da hast Du mich erwischt! Da ich steuerbefreit bin, habe ich mir bequemlicherweise keine tieferen Gedanken zu den Vorteilen der USt gemacht...hört sich aber so an, als ob es einen Versuch wert wäre...
     
  11. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Na ja, das klingt jetzt vielleicht zu simpel.

    Also Deine betriebsbedingten Kosten, kannst Du natürlich auch absetzen,
    wenn MwSt. befreit bist.

    Bist Du MwSt. pflichtig, kannst Du Deine Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Deine Einkäufe)
    mit der Mehrwertsteuer verrechnen.

    Normalerweise bleibt noch ein Differenzbetrag zu gunsten des Finanzamts.

    Sollte allerdings die Vorsteuer höher sein, als die MwSt., bekommst du FA Geld zurück.

    Das darf nur nicht ständig passieren, da Du, wenn Du Gewinn machst, Du mehr MwSt. als Vorsteuer zahlst. Sonst würde das FA skeptisch werden.

    Nur ist die MwSt. wirklich kein Kostenproblem, zumal wenn die Auftraggeber auch die MwSt absetzen können.

    CzG

    Dreas

     
  12. Rick

    Rick Experte

    Hallo Dreas!

    Meine Frau ist eine typische private Klavierlehrerin - spielt kaum öffentlich, hat keine Spesen, kauft sich auch praktisch keine Noten oder gar Instrumente, sie hat also außer Arbeitszimmermiete, einmal im Jahr Flügelstimmen und dem Mitgliedsbeitrag im DTKV keine berufsbedingten Ausgaben, davon ist nur der Stimmer mit Mehrwertsteuer.
    Wo sollen da die Vorteile einer Steuerpflicht liegen???

    Welcher Schüler kann bitte die Mehrwertsteuer auf Unterricht absetzen???
    Wie schon geschrieben verteuert die Mehrwertsteuer für den "Endverbraucher", also den Schüler, nur den Unterricht, im Gegensatz zur städt. Musikschule, was einen (politisch gewollten?) Wettbewerbsnachteil für private Musikschulen und freie Lehrer darstellt. :-(


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Rick

    zu deiner Frau.

    Wenn sie unterrichtet bietet sie doch kostenlos Kaffe, Tee und Gebäck an, oder? Sie muß in den Musikalienladen sich über neueste Noten informieren = Fahrtkosten....da gibt es doch mal ein Abendessen mit den Eltern der Schüler....Pflegemittel für den Flügel....das Arbeitszimmer braucht ´nen neuen Schrank, Bild, Teppich, PC, Software....Flachbildschirm...Sessel...

    Mehrwertsteuer absetzen:

    Ihr müßt das wie die Handwerker machen. Die bieten ihre Leistungen immer Netto an, also ohne MwSt..

    Wenn Du den Handwerker dann passend findest, diskutierst Du auch nicht mehr über die MwSt.

    CzG

    Dreas
     
  14. Marko1974

    Marko1974 Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo Dreas,
    es würde mich wundern, wenn bei einem Nettoangebot nicht wenigstens irgendwo ganz klein gedruckt stehen würde:
    ,,zzgl. gesetzliche Mwst.,,
    Vergisst dein Handwerker das, ist das Angebot immer Brutto zu werten, also inkl. Mwst.
     
  15. Gast

    Gast Guest

    Beim Handwerker ist das allgemein bekannt, deshalb wird auch so viel unter der Hand handgewerkt, um die USt und noch mehr zu sparen.

    Beim Unterrichten wäre das eher die Ausnahme, und wenn die lokale "Taxe" z.B. 35 € ist und ich der einzige bin, bei dem man "plus MWSt" zahlen muss (also über 40 €), bin ich schnell weg vom Fenster.

    Bei Auftritten für Privatpersonen ist es dasselbe. Sobald man von der MWSt redet, kommt die Frage: "Können wir das nicht so machen? Quittung brauche ich nicht." Was macht man also als MWSt-Zahler? Verschweigen und gleich in die Gage einarbeiten und brutto kassieren und zähneknirschend abführen.

    Fazit: §19 ist schon gut, wenn man die Umsatzgrenze einhalten kann.

    Herman
     
  16. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @ Herman

    Das Problem sehe ich auch. Das passiert immer dann, wenn der Staat, gut gemeint, subventioniert.

    Aber die Problematik ist beim Handwerk identisch. Da gibt es auch immer einen, der es "rein Netto" macht....

    CzG

    Dreas
     
  17. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Die MWST war hier nicht das Thema!

    Was kostet denn heute eine Handwerkerstunde und was eine Musiklehrerstunde?

    Gruß
     
  18. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Ja, Michael,

    die haben den "Vorteil", dass sie aus der Innungtradition kommen (heute IHK), Meisterbrief, etc.....löst sich aber auch auf....

    CzG

    Dreas
     
  19. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Städtische Musikschulen privatisieren?

    Die Kommunen wären froh hierüber, weil es ein Zuschußgeschäft ist.

    Gruß

     
  20. Bereckis

    Bereckis Gehört zum Inventar

    Hallo Andreas,

    weil die "Freiheiten" für viele Berufsgruppen zunimmt, sehe ich auch für die eher unorganisierten Musiklehrer schwarz.

    Gruß
     
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