Neuerdings Mehrwertsteuer auch auf Musikunterricht?

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Rick, 13.August.2012.

  1. Gelöschtes Mitglied 172

    Gelöschtes Mitglied 172 Guest

    Das stimmt so nicht. Du musst deinen neuen Text außerhalb der quote-tags schreiben. Und dann auch das Unnötige aus dem Zitat löschen. Dann sieht es so aus wie in diesem Beitrag.
     
  2. abraxasbabu

    abraxasbabu Ist fast schon zuhause hier

    Wenn ich Untericht gebe und über der bemessungsgrenze liege kannch alle Werbungskosten abseten. Lehrbücher, Raum wenn er nicht auch privat genutzt wird, Zeitungs und andere Werbung, Instrument, Kugelschreiber usw usw.
    Ich denke aber, daß die meisten Lehrer das eher nebenberuflich machen.Und oder unter der Bemessungsgrenze sind oder sich darunter rechnen. Eine Kontrolle ist doch kaum möglich. Betriefft wenn es so sein sollte doch her Kommerzielle Schlen.
     
  3. saxhornet

    saxhornet Experte

    Fies ist, daß es eigentlich laut DTKV einen Plan gab eine einfachere Möglichkeit zu schaffen, damit private Musiklehrer leichter von der USt befreit werden können, selbst wenn sie über die Bemessungsgrenze gekommen sind, da das derzeitige Verfahren hierfür nahezu unbrauchbar ist.
    In dieser Form wäre dann die Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zu privaten und öffentlichen Musikschulen beseitigt worden. Nun wird die Wettbewerbsverzerrung noch schlimmer.

    Am Ende werden Schüler nicht mehr drum rum kommen USt auf Musikunterricht zu zahlen, da zumindest hier in Berlin sehr viele Lehrerstellen an öffentlichen Musikschulen abgebaut , manche Musikschulen ganz geschlossen werden und schon jetzt für Schüler teilweise eine Wartezeit von bis zu einem 3/4 Jahr an einigen Musikschulen üblich ist.

    Noch schlimmer wird die Wettbewerbsverzerrung dadurch, daß die öffentlichen Musikschulen zusätzlich staatlich subventioniert werden. Über der Bemessungsgrenze ist man als Musiker recht schnell wenn man neben dem Unterricht auch noch seine Auftritte (und bei der Bemessungsgrenze geht es nur um den Umsatz, nicht den Gewinn) bei sich verbucht (und nicht als GbR). Im Endeffekt werden zukünftig weniger Menschen dann wohl ein Instrument lernen da es einfach zu teuer wird.
     
  4. saxhornet

    saxhornet Experte

    Die Petition des Tonkünstlerverbands ist jetzt online unter:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_01/Petition_26229.html

    weiter Infos und Stellungnahmen der Parteien sind hier zu finden:
    http://www.dtkv-berlin.de/index.php?option=com_content&task=view&id=879&Itemid=133

    Gruß
    Saxhornet
     
  5. Wanze

    Wanze Strebt nach Höherem

  6. Claus

    Claus Mod Emeritus

    50 Minuten später sind's schon 49.000.

    Das Quorum dürfte kein Problem sein....
     
  7. Toffi

    Toffi Strebt nach Höherem

    Das läuft ja super, ich habe gestern mitgemacht, da hatten offenbar erst 22.000 Leute unterzeichnet...
     
  8. Gast

    Gast Guest

    Eine gute Stunde läuft's noch und es fehlen noch 425 Stimmen. Wird knapp...

    Herman
     
  9. Werner

    Werner Strebt nach Höherem

    . . . und 8 Min später fehlen nur noch knapp 230 Stimmen. Das kriegen wir schon hin.


    http://swing-jazz-berlin.de/#band
     
  10. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    Und die Zeichnungsfrist geht noch bis morgen Abend!
     
  11. Werner

    Werner Strebt nach Höherem


    Pssssscht!


    http://swing-jazz-berlin.de/#jazzband
     
  12. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    iss doch schon bei 49912

    und ausserdem:

     
  13. Rick

    Rick Experte

    Das Quorum ist erreicht! :)

    Dann kann man jetzt ja mal gespannt sein, was die Petition, die anscheinend recht viel Aufmerksamkeit bekommen hat, bringt.

    Als freier Instrumentallehrer, der nur auf Honorarbasis mit verschiedenen Musikschulen (öffentlichen wie privaten) zusammenarbeitet, sehe ich die Angelegenheit ja relativ entspannt, aber ein guter Freund von mir hat erst vor zwei Jahren gemeinsam mit seiner Frau eine private Musikschule gegründet, mit viel Aufwand und Herzblut aufgebaut, den dürfte diese Erhöhung mit voller Wucht treffen. :-(

    Und das politische Prinzip ärgert mich natürlich:
    Hier und da Mehrwertsteuer draufschlagen, was vor allem den "kleinen Mann" trifft, doch von Vermögenssteuer nach wie vor keine Spur. :evil:

    Und wie war das noch mal vor ein paar Jährchen mit den Hotels...? :roll:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
  14. prinzipal

    prinzipal Ist fast schon zuhause hier

    tja, ich meine folgenden zwischenstand: wer als honorarkraft für private musikschulen arbeitet, würde dann ebenfalls der umsatzsteuer unterliegen. es müßten entsprechende rechnungen gestellt werden und die steuer bis zum 10. des folgemonats BEZAHLT sein - oftmals kommen die honorare aber später ...

    ob dann nur für den steuerpflichtigen teil vorsteuerabzug möglich wäre oder für alles, geht nach der analyse einiger berater noch nicht einmal aus dem gesetzentwurf hervor ...

    für den nicht umsatz-steuerpflichtigen teil müßte eine andere steuernummer her oder eine gbr, also doppelte oder dreifache buchführung. die gesamttätigkeiten müßten entweder pauschal KSK fähig sein, oder jede steuernummer muß die KSK mindestbeiträge überschreiten. sonst würde die krankenversciherungspflicht für selbstständige gelten nd sehr wahrscheinlich die neue rentenversicherungspflicht, die von frau von der leyen so geplant ist, daß nicht KSK-ler und andere selbstständige unter 50 ca. 400,- pauschalen pflichtbeitrag in die rentenversciherung zahlen sollen - egal wieviel sie verdienen...

    ob dieses gesetz kommt, geändert wird oder nicht kommt, weiß man nicht. falls doch würde es ab 1.1.2013 gelten und ab juli vollstreckt werden, also es wäre ab der 2. jahreshälte zu zahlen.

    viel spaß.

    ### keine steuerberatung, keine rechtsberatung! kann fehlerhaft sein! ###
     
  15. Rick

    Rick Experte

    Hallo Markus,

    das ist ein interessanter Gedanke, doch das sehe ich anders.
    Als Honorarkraft habe ich normalerweise die Musikschule als Kunden, nicht die Schüler, und ob diese wiederum mehrwertsteuerpflichtig ist, interessiert mich genauso wenig wie wenn ich als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer (nach § 19 UStG) für einen mehrwertsteuerpflichtigen Großkonzern spiele.

    MEINE Leistung ist privater Musikunterricht, der bleibt umsatzsteuerbefreit, weil ICH ja keine Musikschule bin. :cool:


    Schöne Grüße,
    Rick
     
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