Nie mehr Sax....wenn mal die Euronen ausgehen

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von GelöschtesMitglied725, 8.Februar.2008.

  1. GelöschtesMitglied725

    GelöschtesMitglied725 Guest

    Hallo

    Gestern habe ich eine Reportage gesehen, wo es unter anderem auch um Pfändung ging. Da hatte ich erfahren das eigentlich fast alles gepfändet werden darf, was man nicht zum Leben braucht, und noch Geld einbringt. Auch Musikinstrumente werden gepfändet. Ich hoffe natürlich nicht, dass ich oder ein anderer Saxverrückter jemals mal in so eine Situation gerät, aber in heutigen Zeiten weiss man ja nie was kommt, wenn man z.B. mal den Job verliert.
    Kann es wirklich war sein, dass einem dann die Kanne weggepfändet werden darf, ohne Rücksicht auf die Auswirkungen die es bestimmt auf viele von uns saxsüchtigen hätte, z.B. sofortiger Verlust aller Bands in denen man spielt (ohne Verdienst, sonst ginge es ja nicht), nie mehr saxspielen etc.? Ich bin da einfach mal neugierig, denn schon eine Chinaschrott-Kanne bringt ja noch einen gewissen Betrag ein.

    Grüsse aus Stuttgart
    Sylvie
     
  2. Gast

    Gast Guest

    Wenn es nur Hobby ist, ist das zwar tragisch aber logisch.
    Wenn man vom Sax lebt, wäre es eine Katastrophe. Aber um in so eine Situation zu kommen, muß man schon etwas falsch gemacht haben, oder extrem schlecht Saxophon spielen. Vielleicht sollte man die Profikarriere nochmal überdenken....
     
  3. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Da schauen wir doch mal ins Gesetz :)




    § 811 ZPO: Unpfändbare Sachen

    (1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

    [...]

    5.
    bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;

    [...]

    (2) Eine in Absatz 1 Nr. 1, 4, 5 bis 7 bezeichnete Sache kann gepfändet werden, wenn der Verkäufer wegen einer durch Eigentumsvorbehalt gesicherten Geldforderung aus ihrem Verkauf vollstreckt. Die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes ist durch Urkunden nachzuweisen.



    Ansonsten hat man wohl Pech gehabt... :cry:
     
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