Noten bei Auftritten :(

Dieses Thema im Forum "Eigene (musikrelevante) Themen" wurde erstellt von Gelöschtes Mitglied 172, 17.März.2023.

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  1. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Soweit ich weiss musst du die Originalnoten vor Ort haben, sonst gibt es eine Rechnung.
     
  2. rbur

    rbur Mod

    Laut Gesetz musst du aus den Originalnoten spielen.

    Das was ich da geschrieben habe ist definitiv ohne ausdrückliches Einverständnis nicht erlaubt. Vor Ort haben ist nur etwas weniger nicht erlaubt als im Schrank haben. Aber natürlich wird das Strafmaß niedriger sein und deswegen riskiert man es.
     
  3. ppue

    ppue Mod Experte

    Wer? Wo? Wann?
     
  4. ilikestitt

    ilikestitt Strebt nach Höherem

    Bei einer Musikschulveranstaltung eines Kollegen und bei einer Big Band Veranstaltung eines anderen Kollegen.
     
  5. giuseppe

    giuseppe Strebt nach Höherem

    Unverhältnismäßige und unrealistisch wirkende Gesetze zu akzeptieren, „weil das doch eh niemand durchsetzt” ist traditionell keine besonders empfehlenswerte Lösung. Dank AI findet der nächste Abmahnung-Anwalt diesen Thread. ;)

    Ich würde es schon begrüßen, wenn es eine vernünftige legale Lösung für die Nutzung von Arbeitskopien vorhandener Originale gäbe, ob diese nun digital oder auf Papier sind.
     
    Rick, 47tmb und Gelöschtes Mitglied 172 gefällt das.
  6. quax

    quax Gehört zum Inventar

    Und was genau macht der Abmahnanwalt dann?
     
    giuseppe gefällt das.
  7. rbur

    rbur Mod

    der geht dann zu Sammy Nestico und fragt ihn, ob er in seinem Auftrag die Schulbigband abmahnen soll
     
    Rick, Bereckis und saxer66 gefällt das.
  8. saxer66

    saxer66 Ist fast schon zuhause hier

    ... bzw. zu seinen Erben ;-)
     
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  9. gaga

    gaga Gehört zum Inventar

    Mal abgesehen von der streng rechtlichen Lage - hat die Verfolgung von konkreten Fällen nicht auch was mit den Geschädigten zu tun? Nesticos sämtliche Arrangements und auch sein Lehrbuch findet man frei zum Download im Netz, während Rolf Zukowski jeden Kindergarten zu überwachen scheint.
     
    Rick gefällt das.
  10. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    Ich bin verwundert über die teils kruden Ansichten, auch vorauseilenden Gehorsams, die hier zum Teil sichtbar werden. Ich versuche mal eine Zusammenfassung:

    1. Die Gema hat nichts mit Noten zu tun. Sie ist Abrechnungsstelle im Dienste der Musiker/Komponisten und wacht darüber, dass für ÖFFENTLICHE Aufführungen Tantiemen bezahlt werden, die dann nach Abschlag den Komponisten zugute kommen. Ob Musiker auf der Bühne mit Originalnoten, Kopien, Kritzeleien, Hieroglyphen oder auswendig spielen, ob sie überhaupt spielen oder die Stücke vom Band kommen, ist den Gema-Leuten völlig egal. Sie interessiert nur, ob ein Stück öffentlich aufgeführt wird und vor wem.

    2. Komponisten haben – wie Texter auch – Urheberrechte in ihren Stücken. Das Urheberrecht bleibt IMMER beim Komponisten. Mit den Noten verkaufen sie NUTZUNGS-Rechte, zum Beispiel das Recht, die Noten zu lesen und das Stück zu spielen. Eine Kopie ist zulässig, solange sie nicht weitergegeben wird.

    2.1. Wenn ich also ein Notenbuch kaufe, dann kaufe ich das Recht, die Stücke darin zu spielen. Selbstverständlich darf ich eine Kopie anfertigen, wenn ich nicht im Buch herumkritzeln will. Ich darf auch zwei Kopien machen. Oder drei. Ich darf eine Kopie sogar meinem Lehrer schicken mit der Bitte, sich diese mal anzusehen und dann MIT MIR zu arbeiten. Was ich nicht darf: Eine Kopie weitergeben an einen Kumpel, der Lehrer darf mit meiner Kopie MIT MIR arbeiten, nicht aber mit einem anderen Schüler. Es sind ja meine Noten.

    2.2. Thema Orchester: Legal ist: Das Orchester kauft einen Notensatz und damit die Nutzungsrechte FÜR DIESES Orchester. Jedes Bandmitglied darf sich seine Noten vom original kopieren und damit üben. Die Originale können wieder eingesammelt und weggeschlossen werden. Auch für die Aufführung darf die Kopie verwendet werden, warum denn nicht, das Original ist ja gekauft und bezahlt und damit hat das Orchester die Nutzungsrechte. Nicht erlaubt ist, Kopien, Originale oder den kompletten Satz AN EIN ANDERES ORCHESTER weiterzugeben.

    3. Kommt es zur Aufführung, dann reden wir von den AUFFÜHRUNGS-Rechten. Dafür ist die Gema da. Die wollen wissen, was gespielt wurde und vor wievielen Leuten und über welches Medium (Sender usw.), sprich: die Verbreitung. Das ist Sache des Veranstalters, der braucht eine Liste der gespielten Stücke. Noten oder nicht, ist der Gema wurscht und hat sie nicht zu interessieren.

    In der Hoffnung, für ein wenig Klarheit gesorgt zu haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20.März.2023
  11. mixokreuzneun

    mixokreuzneun Ist fast schon zuhause hier

    Ich spiele eh ohne Noten....
     
  12. Gelöschtes Mitglied 172

    Gelöschtes Mitglied 172 Guest

    Die GEMA sagt, das sei laut § 53 Abs. 4 UrhG eben nicht zulässig.
     
    Gerrie und Gelöschtes Mitglied 5328 gefällt das.
  13. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    @Katzenmusik

    Das ist schlicht falsch was Du da schreibst.

    Siehe §53 Abs. 4 Urhebergesetz:

    „4.) Die Vervielfältigung

    a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
    b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
    ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.“

    Erläuterungen dazu:

    https://www.vg-musikedition.de/file...Broschueren/Legal_kopieren-Wir_wissen_wie.pdf

    (Die VG Musikedition:
    Die Verwertungsgesellschaft Musikedition ist als Verwertungsgesellschaft ein wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung. Wie alle deutschen Verwertungsgesellschaften untersteht sie der Aufsicht und der Kontrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Bundesjustizministeriums sowie des Bundeskartellamtes. Wikipedia)

    CzG

    Dreas
     
    charly-5 gefällt das.
  14. rbur

    rbur Mod

    Nein. Du kaufst nicht nur die Nutzungsrechte. Im §53 Urheberrechtsgeseszt steht eindeutig, dass Noten nicht kopiert werden dürfen. Und wenn in ganz seltenen Ausnahmefällen doch was kopiert (bzw abgeschrieben) werden darf, dann darf das nicht für Aufführungen verwendet werden.

    Das kann man ganz einfach nachlesen.

    Und die GEMA schaut auch teilweise im Auftrag der Verlage nach den Noten.

    Das sind die Fakten. Wer was anderes behauptet ist bestenfalls schlecht informiert.

    upload_2023-3-20_12-28-25.png

    wer was anders behauptet möge bitte Quellen liefern


    Es gibt tatsächlich Verlage, die das Kopieren erlauben, aber das sind die wenigsten. Und sie müssen es eben ausdrücklich erlauben.
     
  15. rbur

    rbur Mod

    ... der im Umlauf befindlichen Falschinformationen zu diesem Themenkreis.
     
  16. rbur

    rbur Mod

    Disclaimer:

    Es ist mir völlig egal, ob du das machst wie du das hier schreibst.

    Aber als Moderator in diesem Forum bin ich auch dafür verantwortlich, dass hier nicht zu viele falsche Informationen auftauchen. Schon gar nicht, wenn es um rechtliche und strafbewehrte Themen geht.
     
    saxer66, altoSaxo, charly-5 und 5 anderen gefällt das.
  17. Matthias Wendt

    Matthias Wendt Ist fast schon zuhause hier

    Kopieren darfst Du urheberrechtlich geschützte Noten überhaupt nicht, auch nicht, wenn Du aus den gedruckten Stimmen gar nicht spielen kannst, weil es keine vernünftigen Wendestellen gibt. Abschreiben darfst Du, aber nur genau 1 mal und nur für den persönlichen Gebrauch und nur handschriftlich nicht per Computer.
    Für Schulen, Kirchen, Erwachsenenbildung etc. gibt es spezielle Regelungen, die man auf den Seiten der VG Musikedition nachlesen kann, für Schulen bspw. hier
    https://www.vg-musikedition.de/verv...fte oder,von Noten und Liedtexten ermöglichen.
    Das bedeutet auch, dass jeder Urheber von der VG Musikedition aus diesen Töpfen etwas Geld bekommt.
     
    charly-5 und Rick gefällt das.
  18. rbur

    rbur Mod

    hier noch was zum Thema "die GEMA hat nichts mit Noten zu tun"

    https://www.gema.de/de/musiknutzer/musik-lizenzieren/notenkopien

    Und auch ein gutes Beispiel, wie man das Problem rechtssicher lösen kann. Indem zum Beispiel der Verband der Musikschulen Rahmenverträge für Notenkopien und Aufführungen mit den Rechteinhaben abschließt.
     
    Rick gefällt das.
  19. Katzenmusiker

    Katzenmusiker Admin Mod

    Dann muss ich mich insofern korrigieren, dass unser Verein tatsächlich im Verband Deutscher Musikschulen Mitglied ist und in den Genuss eines Rahmenvertrags kommt, der das begrenzte Kopieren bei Proben und die Verwendung von Kopien bei Aufführungen erlaubt.
     
    saxer66 und Rick gefällt das.
  20. 47tmb

    47tmb Gehört zum Inventar

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