Regelung wegen Unterrichtsausfall

Dieses Thema im Forum "Saxophon spielen" wurde erstellt von Gast, 2.Februar.2014.

  1. Gast

    Gast Guest

    Hallo an alle, die Musikunterricht nehmen!

    Wie ist die Regelung bei Euch im Falle von Unterrichtsausfall? Wird die Stunde dann nachgeholt oder fällt ersatzlos aus? Wie läuft es dann mit der Bezahlung? Gibt´s Unterschiede bzüglich der Gründe (z.B. allgemeine Verhinderung oder Krankheit) bzw. wer (Schüler oder Lehrer) den Unterricht ausfallen lässt und wann der Termin (z.B. eine Stunde vorher, ein Tag vorher, eine Woche vorher) abgesagt wurde? Wie wird es an Musikschulen gehandhabt und wie läuft´s im Privatunterricht?

    Schöne Grüße
    musicus
     
  2. Gelöschtes Mitglied1288

    Gelöschtes Mitglied1288 Guest

    Hallo musicus,

    an den Musikschulen, an denen ich unterrichte, sowie bei mir privat, gilt die Regelung: wenn von Seiten des Schülers mindestens 24h Stunden im Vorraus abgesagt wurde, wird die Stunde nachgeholt. Wird später abgesagt, fällt die Stunde ersatzlos aus.

    Wenn ich mal nicht kann, versuche ich die Stunde nachzuholen, was bisher -bis auf wenige Einzelfälle- immer geklappt hat.

    Viele Grüße,
    Andy
     
  3. Wanze

    Wanze Strebt nach Höherem

    Ich habe einen richtig netten Lehrer. Alle Ausfälle werden nachgeholt. Selbst als ich mal dussligerweise eine Stunde verpennt hatte, hat er sie nachgeholt. Obwohl er auch gar nicht auf die Uhr schaut. Wenn nach mir kein anderer Schüler kommt, kann die halbe Stunde auch mal 60min dauern.

    Grüße,

    Wanze
     
  4. silke78

    silke78 Kann einfach nicht wegbleiben

    Hallo musicus,

    ich nehme Privatunterricht und es ist so vereinbart: Zwei Stunden im Monat für 75 Euro. Ich weiß mein Lehrer ist jeden Montag für den hiesigen Musikverein tätig. Wir wollen uns alle zwei Wochen treffen. Sollte es aus Feriengründen nicht gehen gibt es eben zwei mal nacheinander und dann zwei mal nicht. So dass ich wieder auf meine zwei Stunden/Monat komme.

    Bei den Schülern im Musikverein ist ein Monatsbeitrag ausgemacht. Sie kommen jede Woche für 30 Minuten. In den Ferien findet kein Unterricht statt, wird aber trotzdem der Monatsbeitrag bezahlt. Bei Krankheit vom Lehrer oder Ausfall wird es an einem anderen Tag nachgeholt, was bisher nur ein mal in 2 Jahren war. Da musste dann eben ein Sonntag dran glauben. Ist der Schüler krank (ein oder zwei Termine) fällt die Einheit ersatzlos aus. Ist der Schüler mehr als zwei Einheiten / sprich Armbruch 6-8 Wochen krank, wird auch nicht bezahlt.

    Wie es in Musikschulen ist kann ich Dir nicht sagen.

    Wo liegt denn Dein Problem? Was steht denn in Deinem Vertrag? Da ist eigentlich alles geregelt.

    Grüße
    Silke
     
  5. Gast

    Gast Guest

    Da kannst du natürlich auch auf die lockerste aller Regelungen treffen: bezahlt werden nur die stattgefundenen Sessions, Verschiebungen und Ausfälle werden beiden Seiten zugestanden.

    Das muss auf keinen Fall die billigste Lösung sein, aber vor allem für Musiker, die viel als Performer arbeiten und für Schüler mit unregelmäßigem Tagesablauf ist sie die beste.

    Herman
     
  6. Gast

    Gast Guest

    Silke, ich habe kein Problem!
     
  7. Gast

    Gast Guest

    Wanze, Dein Lehrer ist wirklich sehr nett! ;-)
     
  8. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    Wie Herman schon schrieb.

    Ich habe einen Privatlehrer. Stunden werden per E-Mail abgestimmt und je Session gezahlt. 50,-€/Stunde je 60 Minuten.

    Meist werden es aber auch mehr als 60 Minuten....

    CzG

    Dreas
     
  9. mato

    mato Strebt nach Höherem

    An der Musikschule, an der ich früher war gab es kein Recht auf das Nachholen versäumter Stunden. Im Vertrag stand sogar, das bei Krankheit des Lehrers der Unterricht ersatzlos ausfällt. Lustigerweise waren die Lehrer fast alle Hornorarkräfte und wurden im Krankheitsfall nicht bezahlt, die Schule hat bei Unterrichtsausfall also Plus gemacht.
    Jetzt nehme ich Privatunterricht und da bezahle ich nur die Stunden, die ich da bin.
     
  10. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    Ich hab den gleichen Lehrer wie Wanze, damit auch die gleiche Regelung :)
     
  11. Gast

    Gast Guest

    Rubax, den gleichen oder den selben? ;-)
     
  12. Rubax

    Rubax Strebt nach Höherem

    Beides, aber wenn Du es genau nimmst natürlich den selben!
     
  13. Gast

    Gast Guest


    ... auch nicht schlecht ;-)
     
  14. Gast

    Gast Guest


    Ich frage mich, ob es generell irgendwelche Rechte gibt, auch wenn das nicht genau vertraglich geregelt ist. Bezahlung nur gegen erbrachter Leistung sollte eigentlich der Normalzustand sein.

    LG-musicus
     
  15. Gelöschtes Mitglied 5328

    Gelöschtes Mitglied 5328 Guest

    "Ich frage mich, ob es generell irgendwelche Rechte gibt, auch wenn das nicht genau vertraglich geregelt ist. Bezahlung nur gegen erbrachter Leistung sollte eigentlich der Normalzustand sein. "

    Hi Petra, nein. Das ist Vertragsfreiheit. Wenn vertraglich vereinbart wird, dass nicht genommene Stunden verfallen, ist es Deine Entscheidung sowas zu unterschreiben.

    Die Grenze wird nur üherschritten, wenn der Vertrag "gegen die guten Sitten" verstösst, z.B. sogenannte "Knebelveträge" wo Du in unzumutbarer Weise gebunden wirst und ein Stück Deiner wirtschaftlichen Freheit einbüsst.

    Gehe mal davon aus, dass die Verträge mit Musikschulen nicht gegen geltendes Recht verstossen.

    CzG

    Dreas
     
  16. Florentin

    Florentin Strebt nach Höherem

    An der städtischen Musikschule meines Sohnes ist geregelt: einmal pro Semester muss man hinnehmen, dass der Lehrer krank ist (und darauf kann man wetten!). Was darüber hinausgeht, wird erstattet (aber die Stunde nicht nachgeholt).

    Liegt es am Schüler, dass die Stunde nicht stattfindet, dann hat er eben Pech gehabt. Auch wenn er rechtzeitig vorher absagt.

    Ist am Montag mal ein Feiertag, dann fällts natürlich auch aus.

    Und in den Schulferien sowieso.
     
  17. Claus

    Claus Mod Emeritus

    Da sind aber die Krankheitsrisiken sehr ungleich verteilt...
     
  18. Gast

    Gast Guest

    Es wird immer ein Spagat bleiben, wenn man einigerseits "erschwinglichen" Unterricht anbieten und andererseits für die Lehrer zumindest den Anschein von sozialer Absicherung bieten will.

    Was dabei herauskommt sind schlechte Bezahlung bei schlechter Absicherung für die Lehrer und Misstrauen, Missgunst und Anspruchshaltung auf Seiten der Schüler.

    Da lob ich mir den Privatlehrer wie von Dreas und mir beschrieben. Klare Verhältnisse, volles Vertrauen. Wer Musiker wird, rechnet eh nicht mit "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall".

    Herman
     
  19. bluefrog

    bluefrog Strebt nach Höherem

    Wenn's nur um die Regelungen geht, genügt der gleiche. ;-)
     
  20. Mugger

    Mugger Guest

    Moin,

    In meiner MS hat der Schüler das Recht auf 33 angebotene Jahresstunden (Sept-Juli). So ist auch das Schulgeld gerechnet.
    Werden die aus Gründen, die die MS zu verantworten hat, nicht erreicht, wird Geld zurückbezahlt. Kommt man auf mehr, wird natürlich nichts extra verrechnet :)
    Kommt der Schüler nicht, zählt das natürlich als angebotete Stunde.
    Hat der Schüler eine längerdauernde Verletzung, Krankheit, wird an's Sekretariat gemeldet und eine Lösung gefunden.
    Hat der Schüler z.B. einen gebrochenen Arm, muss vom Lehrer Theorieunterricht o.ä. angeboten werden.

    Ist der Schüler krank, und folgt darauf eine Ferienwoche, bringe ich den Unterricht nach Möglichkeit "auf meine Kosten" ein. Müsste ich nicht.

    Liebe Grüße,
    Guenne
     
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